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Hinweis

Die Berichterstattung in diesem Vergütungsbericht erfolgt durch Vorstand und Aufsichtsrat nach § 162 Aktiengesetz (AktG) und stellt die Vergütung für die gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Deutschen Telekom AG dar.

Der Vergütungsbericht wird nach erfolgter Aufstellung vom Abschlussprüfer Deloitte einer materiellen Prüfung unterzogen. Der Vermerk über das Ergebnis dieser Prüfung ist im Anschluss an den Vergütungsbericht vollständig wiedergegeben. Darüber hinaus wurde während des Berichtsjahres 2025 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen – mit Ausnahme der Empfehlung B.4 (Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer), die jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit der Vorstands- oder Aufsichtsratsvergütung steht. Mit der neuesten Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom 30. Dezember 2025 wird wieder allen Empfehlungen des DCGK vollumfänglich entsprochen.

Der Vergütungsbericht wurde in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Im Falle von Abweichungen geht die deutsche Fassung des Vergütungsberichts vor.  

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