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Anwendung und Anwendungs­zeitpunkt des Vergütungs­systems

Das der Hauptversammlung 2025 vorgelegte und gebilligte Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat umgesetzt und rückwirkend zum 1. Januar 2025 eingeführt. Alle aktuellen Vorstandsmitglieder besitzen Vorstandsverträge auf Basis des 2025 verabschiedeten Vergütungssystems. Aufgrund des Ausscheidens von Claudia Nemat zum 30. September 2025, wurde der Vorstandsvertrag von ihr nicht mehr angepasst. Folglich richten sich jegliche Vergütungsansprüche von Claudia Nemat nach dem Vergütungssystem, das der Hauptversammlung 2022 zur Abstimmung vorgelegt wurde. Gleiches gilt für Srinivasan Gopalan, der bereits vor Billigung des aktuellen Vergütungssystems, die Deutsche Telekom AG verlassen hat.

In den nachfolgenden Ausführungen zum Vergütungssystem und zur Vorstandsvergütung ist zu beachten, dass es im Jahr 2025 und in den darauffolgenden Jahren noch Zahlungen gegeben hat bzw. geben wird, die aus dem früheren Vergütungssystem stammen. Diese betreffen insbesondere mehrjährige variable Vergütungsbestandteile, die bis zum Ende ihrer Laufzeit unverändert fortgeführt und ausgezahlt werden. Es wird in diesem Vergütungsbericht darauf hingewiesen, wenn Vergütungsbestandteile aus dem Altsystem im Zahlenwerk enthalten sind.

In den Vergütungsangaben nach § 162 AktG beziehen sich die Darstellungen zum Long Term Incentive (LTI) und Share Matching Plan (SMP) noch auf die Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems 2022, da über Auszahlungen aus dem LTI nach dem Vergütungssystem 2025 erstmals im Vergütungsbericht 2029 und über Übertragungen aus dem SMP erstmals im Vergütungsbericht 2030 zu berichten sein wird. Die Änderungen am Short Term Incentive (STI) im Vergütungssystem 2025 werden dagegen bereits in diesem Vergütungsbericht dargestellt, da der STI für die aktuellen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2025 erstmals nach den Regelungen des Vergütungssystems 2025 abgerechnet wird.

Im Geschäftsjahr 2025 wurde von keinen Bestandteilen des Vergütungssystems abgewichen, die Gegenstand der Billigung des Vergütungssystems in der Hauptversammlung 2022 bzw. 2025 waren.

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