Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines – SOG)
Durch die SOG wird den Anforderungen aus dem DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 und den Bestimmungen aus dem Aktiengesetz an eine Ausrichtung der Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung Rechnung getragen. Die Interessen von Vorstand und Aktionären der Deutschen Telekom AG werden auf diese Weise angeglichen und die Vorstandsmitglieder partizipieren sowohl positiv als auch negativ an der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.
Die ordentlichen Vorstandsmitglieder sind daher verpflichtet, spätestens nach Auszahlung des dritten STI ab Erstbestellungsdatum, den Gegenwert einer Jahresgrundvergütung in Aktien der Deutschen Telekom AG nachzuweisen. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet den Gegenwert von zwei Jahresgrundvergütungen in Aktien der Deutschen Telekom AG aufzubauen. Der Nachweis darüber muss bis spätestens nach Auszahlung des vierten STI ab Erstbestellungsdatum erfolgen. Der Aktienbestand kann sowohl durch Investments im Rahmen des SMP als auch durch freiwillige Aktienkäufe erfüllt werden.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 haben alle Vorstandsmitglieder bis auf Dr. Ferri Abolhassan, Rodrigo Diehl und Dr. Abdurazak Mudesir bereits die vollständige Aktienhalteverpflichtung erfüllt.