Gewährte und geschuldete Vergütung für frühere Mitglieder des Vorstands nach § 162 AktG
Die gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG zu veröffentlichende gewährte und geschuldete Vergütung sowie die jeweiligen relativen Anteile für frühere Vorstandsmitglieder werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Tabelle enthält die im Geschäftsjahr 2025 aufgrund bestehender Versorgungszusagen ausbezahlten Ruhegelder sowie die ausbezahlte Abfindung und Karenzentschädigung aufgrund des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes von Claudia Nemat.
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feste Vergütungsbestandteilea |
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Ruhegeldzahlungen |
in %b |
Abfindung |
in %b |
Karenzentschädigung |
in %b |
Gesamtvergütung |
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Claudia Nemat |
– |
– |
2.716.494 € |
92 % |
246.250 € |
8 % |
2.962.744 € |
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Reinhard Clemens |
430.227 € |
100 % |
– |
– |
– |
– |
430.227 € |
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Neben den in der Tabelle ausgewiesenen individuellen Zahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2025 weitere 9,0 Mio. € an ehemalige Vorstandsmitglieder für Ruhegeldzahlungen geleistet, die aus Gründen des Datenschutzes nach § 162 Abs. 5 AktG nicht mehr individuell ausgewiesen werden dürfen.