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Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines – SOG)

Zur Angleichung der Interessen von Vorstand und Aktionären der Deutschen Telekom AG und zur Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung sind Verpflichtungen zum Erwerb und Halten von Aktien (Share Ownership Guidelines) ein wesentlicher Bestandteil des Vergütungssystems für den Vorstand. Durch das jährliche verpflichtende Eigeninvestment und dem zusätzlichen 1:1 Match im Rahmen des Share Matching Plans wird nach Ablauf der Haltefrist des Eigeninvestments sichergestellt, dass die Vorstandsmitglieder einen signifikanten Aktienbesitz aufbauen und halten, mit dem sie an der langfristigen Entwicklung des Konzerns sowohl positiv als auch negativ partizipieren. Auf diese Weise wird sowohl den Anforderungen aus dem DCGK als auch den Bestimmungen aus dem Aktiengesetz an eine Ausrichtung der Vergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung Rechnung getragen. Dem Vorstandsmitglied wird die Dauer des Erstbestellungszeitraums für den Aufbau des verpflichtenden Aktienbestandes eingeräumt. Spätestens nach Auszahlung des dritten STI ab Erstbestellungsdatum muss der Gegenwert von einer Jahresgrundvergütung in Aktien der Deutschen Telekom AG gehalten werden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 haben alle Vorstandsmitglieder bis auf Dr. Ferri Abolhassan bereits die vollständige Aktienhalteverpflichtung erfüllt.