Vergleichende Darstellung
Nachfolgende Tabelle veranschaulicht die jährliche Veränderung der Ertragsentwicklung der Gesellschaft, der Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstandsmitglieder sowie die über die letzten fünf Geschäftsjahre durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis.
Die Ertragsentwicklung wird anhand des handelsrechtlichen Jahresüberschusses der Gesellschaft und des bereinigten EBITDA AL des Konzerns dargestellt, welches die operative Leistungsfähigkeit der Gesellschaft veranschaulichen soll.
Die Grundlage der für die Darstellung der prozentualen Entwicklung verwendeten Zahlen der Vorstandsvergütung entsprechen dem Vergütungsbegriff der gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 AktG. Die Darstellung der Entwicklung der Vergütungen der Vorstandsmitglieder verwendet im Erstjahr der Vorstandsbestellung oder im Erstjahr der Ruhegeldzahlungen ein
„n/a“, weil im Erstjahr noch keine sinnvolle Vergütungsentwicklung zum Vorjahr abbildbar ist.
Der Kreis der einbezogenen Arbeitnehmer (auf Vollzeitäquivalenzbasis) erstreckt sich ausschließlich auf Mitarbeitende von deutschen Konzerngesellschaften, die dem Geltungsbereich der Konzernbetriebsvereinbarung AT angehören, da in diesen Gesellschaften eine weitestgehend vergleichbare Vergütungssystematik und vergleichbare Vergütungsbestandteile im Einsatz sind. Die einbezogenen Arbeitnehmer wurden auf Grundlage einer Durchschnittsbetrachtung des Jahres 2024 berücksichtigt. Analog zur Darstellung der Vorstandsmitglieder wurde der Betrag der Gesamtbruttoentgelte der Mitarbeitenden (bereinigt um gezahlte Abfindungen) des jeweiligen Geschäftsjahres betrachtet, um auf diese Weise dem Begriff der gewährten und geschuldeten Vergütung nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG zu entsprechen. Die Gesamtbruttoentgelte der Mitarbeitenden wurden um Abfindungszahlungen bereinigt, die in der Regel aufgrund struktureller Personalmaßnahmen gezahlt wurden.
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Veränderung |
Veränderung |
Veränderung |
Veränderung |
Ertragskennziffern |
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Jahresüberschuss (AG) nach HGB |
43,3 % |
10,8 % |
127,7 % |
126,8 % |
EBITDA AL Konzern (bereinigt) |
6,6 % |
7,7 % |
0,7 % |
6,2 % |
gegenwärtige Vorstandsmitglieder |
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Dr. Ferri Abolhassan |
n/a |
n/a |
n/a |
n/a |
Birgit Bohle |
16,3 % |
21,3 % |
47,1 % |
20,4 % |
Srinivasan Gopalan |
62,0 % |
28,4 % |
1,9 % |
9,7 % |
Timotheus Höttges |
18,7 % |
8,8 % |
12,3 % |
5,9 % |
Dr. Christian P. Illek |
15,1 % |
20,8 % |
5,2 % |
1,3 % |
Thorsten Langheim |
15,7 % |
13,0 % |
35,7 % |
25,5 % |
Dominique Leroy |
282,9 % |
78,9 % |
1,0 % |
41,8 % |
Claudia Nemat |
11,2 % |
19,2 % |
0,9 % |
3,1 % |
frühere Vorstandsmitglieder |
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Adel Al-Saleh |
2,3 % |
54,1 % |
16,9 % |
(48,7 %) |
Dr. Thomas Kremer |
38,8 % |
(87,0 %) |
(37,9 %) |
(78,0 %) |
Niek Jan van Damme |
(27,1 %) |
834,1 % |
(99,0 %) |
(100,0 %) |
Reinhard Clemens |
(46,7 %) |
(100,0 %) |
n/a |
(28,6 %) |
Durchschnittsvergütung Mitarbeitende |
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Durchschnittsvergütung |
2,2 % |
3,7 % |
3,5 % |
3,6 % |
Die teils starken Schwankungen in der Vergütungsentwicklung der Vorstandsmitglieder von Jahr zu Jahr resultieren nicht primär aus Anpassungen der vertraglich vereinbarten Vergütungshöhen, sondern vor allem daraus, dass erstmals Auszahlungen aus mehrjährigen Vergütungsinstrumenten erfolgten. Entsprechende positive Vergütungsausschläge sind im Geschäftsjahr 2024 bei Birgit Bohle und Thorsten Langheim mit Blick auf den SMP und bei Dominique Leroy in Bezug auf die Auszahlung des LTI zu verzeichnen.
Zudem beeinflussen die unterschiedlichen Aktienkurse zum Zeitpunkt der Übertragung der Matching Shares sowie variierende Zielerreichungen bei STI und LTI die Vergütungsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr. Auf diese Tatsache sind auch die positiven Vergütungsveränderungen bei Srinivasan Gopalan, Timotheus Höttges, Dr. Christian P. Illek und Claudia Nemat zurückzuführen.
Bei früheren Vorstandsmitgliedern sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass bestehende Ansprüche auf STI und Variable II-Auszahlungen sowie Übertragungen von Aktien im Rahmen des SMP nur auf Basis einer pro rata-Regelung ausgeglichen werden. Aus diesem Grund weisen die Vergütungen für frühere Vorstandsmitglieder nach dem Ausscheiden grundsätzlich deutlich rückläufige Entwicklungen auf, da der pro rata-Anteil an Variable II-Plänen mit vierjähriger Laufzeit immer weiter abnimmt und somit nur geringere Anteile an den Plänen erdient werden konnten. Frühere Vorstandsmitglieder erhielten in ihrer Versorgungszusage eine jährliche Rentendynamik auf die Ruhegeldzahlungen. Somit steigen die jährlichen Ruhegeldzahlungen in Höhe der vereinbarten Dynamik. Bei Vorstandsmitgliedern mit Alterszusagen auf ein Einmalkapital kommt es hingegen zu sprunghaften Anstiegen im Jahr der Auszahlung und zu starken Rückgängen im Jahr nach der Auszahlung eines Einmalkapitals.