Nebentätigkeiten
Die Vorstandsmitglieder sollen Aufsichtsratsmandate oder andere administrative oder ehrenamtliche Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens nur in begrenztem Umfang ausüben. Zudem sind Nebentätigkeiten grundsätzlich durch den Aufsichtsrat zu genehmigen. Die Übernahme von Management- und Aufsichtsratsfunktionen in Konzerngesellschaften erfolgt dabei grundsätzlich unentgeltlich. Sofern externe Kontroll- und Aufsichtsratsmandate übernommen werden, entscheidet der Aufsichtsrat im Einzelfall über eine etwaige Anrechnung der Mandatsvergütung.
Soweit es sich bei den ausgeübten Nebentätigkeiten um Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen handelt, sind diese auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG veröffentlicht.