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Begrenzung der variablen Vergütungs­bestandteile und der Gesamtvergütung (Caps)

Bei der Festlegung der für die variablen Vergütungsbestandteile relevanten Zielparameter achtet der Aufsichtsrat darauf, dass diese anspruchsvoll sind und ein ausgeglichenes Chancen-Risiko-Profil bieten. Sämtliche variablen Vergütungsbestandteile der Vorstandsvergütung sind jeweils der Höhe nach betragsmäßig begrenzt.

Überblick über die Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile

 

 

 

Vergütungsbestandteile

Cap

Ausgestaltung

Short Term Incentive (STI)

200 %

  • Je verwendetem Zielparameter maximal 166,67 %
  • Durch Anwendung des Multiplikators maximale Gesamtzielerreichung von 200 % des Zielwerts des STI.

Share Matching Plan (SMP)

200 %

  • Kursentwicklung und Matching Ratio in Abhängigkeit von TSR-Entwicklung wird auf einen Wert von maximal 200 % des ausbezahlten Brutto-STI im Jahr der Investition begrenzt.

Long Term Incentive (LTI)

200 %

  • Je verwendetem Zielparameter maximal 150 %
  • Unter Einbeziehung des Multiplikators und der Aktienkursentwicklung der Phantom Shares erfolgt eine Begrenzung der Gesamtzielerreichung auf 200 % des Auslobungsbetrags des LTI.

Die gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte Maximalvergütung beträgt für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 6.500.000 € und für den Vorstandsvorsitzenden grundsätzlich 11.000.000 €. Die Maximalvergütung für den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden Timotheus Höttges beträgt davon abweichend 14.000.000 €. Sie sinkt mit dessen Mandatsende wieder auf den zuvor genannten Betrag von 11.000.000 €.

Sollte zu einem Zeitpunkt feststehen, dass die Maximalvergütung überschritten wird, erfolgt eine entsprechende Kappung in der Auszahlung des Vergütungsbestandteils, der das Überschreiten der Maximalvergütung verursacht. Falls mehrere Vergütungsbestanteile gleichzeitig oder gemeinsam zur Überschreitung führen, so wird vorrangig die Auszahlung des LTI gekappt. Der Aufsichtsrat ist berechtigt mit den Vorstandsmitgliedern für den Einzelfall eine Vereinbarung zur Durchführung der Kappung zu treffen. Insbesondere kann in einer solchen Vereinbarung zu Vereinfachungszwecken vorgesehen werden, dass Kappungen grundsätzlich vorrangig bei der Auszahlung des LTI erfolgen.

Die Maximalvergütung umfasst sämtliche nachfolgend zusammenfassend dargestellten Vergütungsbestandteile:

Bestandteile der Maximalvergütung

Feste Vergütungsbestandteile

  • Grundvergütung
  • Sachbezüge

Variable Vergütungsbestandteile

  • Short Term Incentive (STI)
  • Share Matching Plan (SMP)
  • Long Term Incentive (LTI)

Sofern der Aufsichtsrat im Kontext der Neuverpflichtung eines Vorstandsmitglieds, das zuvor bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, diesen Sachverhalt als sonstige Nebenleistung ausgleicht, wird dieser Betrag in Bezug auf die Maximalvergütung für dieses Vorstandsmitglied nicht berücksichtigt. Hierdurch soll erreicht werden, dass auch für das betroffene Vorstandsmitglied die Maximalvergütung lediglich Vergütungsbestandteile beschränkt, die mit seiner Tätigkeit im betroffenen Geschäftsjahr verbunden sind.