Anwendung und Anwendungszeitpunkt des Vergütungssystems
Wie in dem der Hauptversammlung 2022 vorgelegten Vergütungssystem beschrieben, hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem umgesetzt. Alle aktuellen Vorstandsmitglieder besitzen Vorstandsverträge auf Basis des aktuellen Vergütungssystems.
In den nachfolgenden Ausführungen zum Vergütungssystem und zur Vorstandsvergütung ist zu beachten, dass es im Jahr 2024 und in den darauffolgenden Jahren noch Zahlungen gegeben hat bzw. geben wird, die aus dem früheren Vergütungssystem stammen. Diese betreffen mehrjährige variable Vergütungsbestandteile, die bis zum Ende ihrer Laufzeit unverändert fortgeführt und ausgezahlt werden. Es wird in diesem Vergütungsbericht ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn Vergütungsbestandteile aus dem Altsystem im Zahlenwerk enthalten sind.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde von keinen Bestandteilen des Vergütungssystems abgewichen, die Gegenstand der Billigung des Vergütungssystems in der Hauptversammlung 2022 waren.