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Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile

Als erfolgsunabhängige (feste) Vergütungsbestandteile erhalten die Vorstandsmitglieder die nachfolgenden Vergütungselemente:

Überblick über die im Vergütungssystem möglichen festen Bestandteile der Vorstandsvergütung

 

 

 

Vergütungsbestandteile

Ausgestaltung

Zielsetzung und Strategiebezug

Grundvergütung

  • Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung
  • Auszahlung erfolgt monatlich zum Monatsende
  • Reflektiert die Position innerhalb des Vorstands, die individuelle Erfahrung und die Marktverhältnisse
  • Garantierter Bestandteil der Vorstandsvergütung

Sachbezüge

  • Bereitstellung eines Geschäftsfahrzeugs/Fahrers
  • Jährlicher Gesundheitscheck
  • Versicherungsleistungen
  • Beratung in sicherheitsrelevanten Fragestellungen und Maßnahmen zur baulich-technischen Sicherheit
  • Übernahme von Kosten, die im Interesse des Unternehmens anfallen

Sonstige Nebenleistungen

  • Erstattung anfallender berufsbedingter Umzugskosten
  • Zeitlich begrenzte Erstattung für Kosten einer doppelten Haushaltsführung
  • Ausgleichszahlungen für den Verlust von variablen Vergütungsbestandteilen beim Vorarbeitgeber im Fall eines Wechsels zur Deutschen Telekom AG
  • Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen, die im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit entstehen bzw. durch den Wechsel zur Deutschen Telekom AG anfallen

Grundvergütung

Die Grundvergütung wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt und stellt zusammen mit den Sachbezügen die Mindesthöhe der Vorstandsvergütung dar, die ein Vorstandsmitglied im Jahr erhält. Bei der Festlegung der Höhe differenziert der Aufsichtsrat zwischen dem Vorstandsvorsitzenden und den ordentlichen Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus variiert die Höhe der Grundvergütung nach der Anzahl der Wiederbestellungen und dem Grad der individuellen Erfahrung jedes Vorstandsmitglieds. Im Rahmen der Wiederbestellung unternimmt der Aufsichtsrat stets eine systematische Evaluierung der Vergütung des betroffenen Vorstandsmitglieds und passt die Vergütung entsprechend der individuellen Erfahrung und der erbrachten Leistung an.

Sachbezüge

In markt- und konzernüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden. Hierzu gehören insbesondere die Gestellung eines Geschäftsfahrzeugs, die Möglichkeit der Überlassung eines persönlichen Fahrers und die Gewährung von Unfallversicherungs- und Haftpflichtschutz.

Sonstige Nebenleistungen

Von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit, in bestimmten Fällen „sonstige Nebenleistungen“ zu erbringen, hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 keinen Gebrauch gemacht.