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Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 13 der Satzung der Deutschen Telekom AG geregelt. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. April 2024 mit einer Mehrheit von 99,21 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.