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Verfahren zur Festsetzung der Gesamtbezüge und zur Überprüfung des Vorstands­vergütungssystems

Festsetzung der Gesamtbezüge

Der Aufsichtsrat setzt gemäß § 87 Abs. 1 AktG die Gesamtbezüge für jedes einzelne Vorstandsmitglied fest. Dabei lässt sich der Aufsichtsrat in Fragen der Vorstandsvergütung vom Präsidialausschuss unterstützen, der Vorschläge zum System der Vorstandsvergütung erstellt, Weiterentwicklungen analysiert und Entscheidungen zur Festlegung von Zielen und die Ableitung der Zielerreichungen vorbereitet. Diese Vorschläge werden abschließend im Aufsichtsrat beraten und beschlossen. Zieht der Aufsichtsrat zur Entwicklung des Vergütungssystems und/oder zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung einen externen Vergütungsexperten hinzu, wird auf dessen Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Unternehmen geachtet.

Der Aufsichtsrat legt die konkrete Zielgesamtvergütung und die Maximalvergütung für das kommende Geschäftsjahr fest und stellt sicher, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder angemessen und üblich ist. In diesem Zusammenhang wird auch die Relation der Vergütung zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie der Lage des Unternehmens berücksichtigt. Regelmäßig wird im Rahmen der Angemessenheitsprüfung ein horizontaler und vertikaler Vergütungsvergleich durchgeführt. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung ausgerichtet, wobei der Anteil der langfristigen Ziele den der kurzfristigen übersteigt. Die Leistungskriterien für variable Vergütungen werden für jedes Vorstandsmitglied vom Aufsichtsrat festgelegt und orientieren sich an den strategischen Zielen. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder Vergleichsparameter ist ausgeschlossen.

Der Präsidialausschuss ermittelt für jedes Geschäftsjahr die Zielerreichung der variablen Vergütungsbestandteile, die vom Aufsichtsrat geprüft und beschlossen werden.

Horizontaler Vergütungsvergleich

Im Rahmen des horizontalen Vergütungsvergleichs orientiert sich die Deutsche Telekom AG primär an den Vorstandsvergütungen der DAX 40-Unternehmen. Aufgrund der Heterogenität des DAX 40 wird zusätzlich ein Benchmark der 13 größten DAX-Unternehmen herangezogen. Dabei werden die Kriterien Umsatzgröße, Mitarbeiterzahl und Marktkapitalisierung berücksichtigt, um eine statistische Einordnung der Deutschen Telekom AG innerhalb der Vergleichsgruppe vorzunehmen. Zielsetzung ist es dabei, sicherzustellen, dass die Vergütung bei der Deutschen Telekom AG im Vergleich zu anderen DAX-Unternehmen ein marktübliches und gleichzeitig wettbewerbsfähiges Angebot darstellt. Aufgrund der statistischen Einordnung liegt die Deutsche Telekom AG aktuell im oberen Viertel der DAX 40-Unternehmen und ist deshalb bestrebt, auch vergütungstechnisch auf diesem Niveau eine Einordnung der Vorstandsvergütung vorzunehmen.

Neben der grundsätzlichen Orientierung am Vergütungsniveau innerhalb der DAX 40-Unternehmen beobachtet und überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig auch die Entwicklungen des europäischen und weltweiten Vergütungsniveaus im Telekommunikationssektor. Aufgrund von zwei Aspekten hält der Aufsichtsrat diesen Vergleich jedoch zurzeit für nicht sinnvoll. Zum einen sind die europäischen Telekommunikationsunternehmen angesichts ihrer stark unterschiedlichen Größen für einen Vergleich nicht geeignet. So ist die Marktkapitalisierung der Deutschen Telekom AG in der Zwischenzeit größer als die Gesamtkapitalisierung der europäischen Wettbewerber Vodafone, Telefónica, Orange, BT und Swisscom zusammengenommen. Zum anderen sind Telekommunikationsunternehmen beispielsweise in den USA aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Vergütungssysteme und -höhen nur schwer vergleichbar.

Sofern der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überprüfung zu dem Ergebnis kommen sollte, dass die Vergütung nach diesem Maßstab nicht marktüblich ist, behält er sich vor, Anpassungen vorzunehmen. Dies gilt gleichermaßen, falls der Aufsichtsrat aufgrund anderer exogener Entwicklungen Handlungsbedarf sieht (bspw. inflationäre Entwicklungen). Über geplante oder vorgenommene Vergütungsanpassungen wird dann im jeweiligen Vergütungsbericht berichtet.

Vertikaler Vergütungsvergleich

Zusätzlich berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung auch die Vergütungsstrukturen und die Beschäftigungsbedingungen innerhalb der Deutschen Telekom. Es erfolgt eine qualitative Auswertung der Vergütungsbestandteile auf verschiedenen Mitarbeiterebenen, um Unterschiede in der Ausgestaltung und die durchschnittliche Vergütung je Hierarchiestufe zu analysieren. Der Aufsichtsrat beschränkt diese Überprüfung auf die deutsche Belegschaft, einschließlich des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft, und unterscheidet dabei sieben Mitarbeiterebenen. Beim Vergütungsvergleich wird auch die zeitliche Entwicklung der Vergütungen berücksichtigt, und zwar gleichermaßen zum oberen Führungskreis als auch der Belegschaft insgesamt.

Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems

Der Präsidialausschuss bereitet die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat vor und empfiehlt bei Bedarf Änderungen. Sollte es zu einer Systemänderung kommen, wird diese der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt. Sofern keine wesentliche Änderung am Vergütungssystem vorgenommen wird, erfolgt die Neuvorlage spätestens vier Jahre nach der letzten Billigung. Sollte die Hauptversammlung einem Vergütungssystem die Billigung verweigern, empfiehlt der Präsidialausschuss dem Aufsichtsrat ein angepasstes System, das dann bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt wird.