Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 auf der Hauptversammlung 2024
Der auf Basis der Vorschriften des § 162 AktG erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde vom Abschlussprüfer Deloitte einer materiellen Prüfung unterzogen und der Hauptversammlung am 10. April 2024 zur Abstimmung vorgelegt. Der über die vorgenommene Prüfung angefertigte Vermerk von Deloitte wurde dem Vergütungsbericht 2023 beigefügt und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die Hauptversammlung hat den vorgelegten Vergütungsbericht mit einer Zustimmungsquote von 91,04 % gebilligt. Dies entspricht einer Verbesserung des Abstimmungsergebnisses um fast 7 %-Punkte gegenüber dem Vorjahr, so dass insoweit keine Anpassung in der Form der Vergütungsberichtserstattung erforderlich war.
Gleichwohl wurden die Anmerkungen aus den zahlreichen Gesprächen mit Investoren, Proxy Advisors und weiteren Stakeholdern im Rahmen der Überarbeitung des Vergütungssystems berücksichtigt. Mit dem überarbeiteten Vergütungssystem trägt der Aufsichtsrat den aktuellen Entwicklungen Rechnung. Das neue Vergütungssystem wird der Hauptversammlung im April 2025 zur Abstimmung vorgelegt. Von einer detaillierten Darstellung der Änderungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit in diesem Vergütungsbericht verzichtet. Das neue Vergütungssystem kann auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG eingesehen werden.