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Mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) soll transparenter gemacht werden, inwieweit Finanzprodukte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Vor diesem Hintergrund stellen wir für Investor*innen und Finanzdienstleister die zentralen Indikatoren nach der SFDR, die sogenannten Principal Adverse Impacts (PAIs), in tabellarischer Form dar.

Die PAIs umfassen Indikatoren zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Für das Berichtsjahr 2025 konzentrieren wir uns bei der Offenlegung auf die für Finanzmarktteilnehmer verpflichtenden PAI-Indikatoren gemäß SFDR.

Maßgebend ist jeweils der englische Name der Indikatoren. Da keine offizielle deutsche Übersetzung veröffentlicht wurde, dient unsere deutsche Übersetzung ausschließlich der besseren Verständlichkeit.

Klima- und andere umweltbezogene Pflichtindikatoren

Indikator Messgröße Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

Treibhausgas­emissionen

THG-Emissionen Scope 1

ESRS E1‑6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG‑Gesamtemissionen

THG-Emissionen Scope 2 (marktbasiert)

ESRS E1‑6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG‑Gesamtemissionen

THG-Emissionen Scope 3

ESRS E1‑6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG‑Gesamtemissionen

THG-Emissionen insgesamt

ESRS E1‑6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG‑Gesamtemissionen

CO2-Fußabdruck

ESRS E1‑6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG‑Gesamtemissionen

THG-Emissionsintensität (Scope 1 + 2 + 3)
(nach Umsätzen)

ESRS E1‑6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG‑Gesamtemissionen

ESRS E1‑5 – Energieverbrauch und Energiemix

Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind

Wir sind nicht in der fossilen Brennstoffindustrie tätig.

Anteil des Verbrauchs und der Erzeugung von nicht-erneuerbarer Energie der Beteiligungsunternehmen aus nicht-erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen, angegeben in Prozent der gesamten Energiequellen

Anteil nicht-erneuerbarer Energien am Verbrauch: 6,8 %
Nicht-erneuerbare Energien umfassen unterschiedliche fossile Energieträger sowie Energie für Heizung und Kühlung. Der ausgewiesene Anteil bezieht sich auf den Gesamtenergieverbrauch der Deutschen Telekom. Strom ist darin nicht enthalten, da dieser vollständig aus erneuerbaren Energien stammt.

Anteil erneuerbarer Energien am Verbrauch: 93,2 %
Erneuerbare Energien inkludieren Strom aus erneuerbaren Quellen, Biogas sowie Energie für Heizung und Kühlung einschließlich Fernwärme und -kälte.

Anteil erneuerbarer Strom: 100 %
Die Deutsche Telekom deckt ihren Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Energien. Berücksichtigt werden dabei der Direktbezug und die Eigenerzeugung von Strom sowie Power Purchase Agreements (PPAs), Renewable Energy Certificates (RECs) und Herkunftsnachweise (Guarantees of Origin, GOO).

Energieverbrauch in MWh pro einer Million EUR Umsatz

ESRS E1‑5 – Energieverbrauch und Energiemix

Biodiversität

Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Flächen, wenn die Aktivitäten dieser Beteiligungsunternehmen sich negativ auf diese Flächen auswirken

Aufgrund der begrenzten Datenverfügbarkeit sind wir derzeit nicht in der Lage, detaillierte Informationen über Hauptsitz- oder Betriebsstandorte in der Nähe solcher Flächen zu veröffentlichen. Bei der Untersuchung neuer Standorte werden allerdings stets Überlegungen zur biologischen Vielfalt berücksichtigt.

Wasser

Tonnen verursachter Emissionen in Gewässer

Nach aktuellem Kenntnisstand verursachen unsere Betriebe keine Emissionen in Gewässer.

Abfall

Erzeugte Tonnen von gefährlichen und radioaktiven Abfällen

ESRS E5‑5 – Ressourcenabflüsse

Pflichtindikatoren in den Bereichen Soziales und Beschäftigung und Achtung der Menschenrechte

Indikator Messgröße Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

Sozial- und Arbeit­nehmerbelange

Verstöße gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Global-Compact-Fortschrittsbericht

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand liegen keine Hinweise auf Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact vor.

Unternehmen mit den UNGC-Prinzipien oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder Mechanismen zur Behandlung von Beschwerden/Beschwerden, um Verstöße gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu beheben

Global-Compact-Fortschrittsbericht

ESRS G1 – Unternehmensführung

Durchschnittliche unbereinigte Gender Pay Gap

ESRS S1‑16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Verhältnis von Frauen zu Männern in den Leitungs- und Kontrollorganen, angegeben als prozentualer Anteil

ESRS S1‑9 – Diversitätskennzahlen

HR Factbook 2025

Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind

Wir beteiligen uns nicht an Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder am Verkauf geächteter Waffen beteiligt sind.

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