14 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Leistungsorientierte Versorgungszusagen (Leistungszusagen) Der wesentliche Anteil der Pensionsverpflichtungen im Konzern beruht auf unmittelbaren und mittelbaren Zusagen in Deutschland, Griechenland und der Schweiz. Die Versorgungsverpflichtungen der Deutschen Telekom setzen sich wie folgt zusammen: (XLS:) Download in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN 5.502 8.375 Vermögenswert aus Pensionsverpflichtungen (11) (15) PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (NETTO) 5.491 8.360 davon: Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen 5.434 7.968 davon: Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen 57 392 Die Pensionsrückstellungen werden in der Konzern-Bilanz unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Vermögenswert aus Pensionsverpflichtungen ist in der Konzern-Bilanz unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten erfasst. Der Rückgang der Pensionsrückstellungen gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch die am 23. März 2018 vollzogene Übertragung des 12-prozentigen Anteils an BT als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e. V. (CTA) zurückzuführen. Herleitung der Pensionsrückstellungen: (XLS:) Download in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Barwert der Verpflichtung, die über einen ausgegliederten Vermögenswert ganz oder teilweise finanziert ist 8.577 8.026 Ausgegliederte Vermögenswerte (Planvermögen) (6.099) (3.102) DAS VERMÖGEN ÜBERSTEIGENDE LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN 2.478 4.924 Barwert der Verpflichtung, die nicht über einen ausgegliederten Vermögenswert finanziert ist 3.013 3.436 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (GEMÄSS IAS 19.63) 5.491 8.360 Anpassung aufgrund der Vermögensobergrenze (gemäß IAS 19.64) 0 0 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (NETTO) 5.491 8.360 (XLS:) Download in Mio. € 2018 2017 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (NETTO) ZUM 1. JANUAR 8.360 8.437 Dienstzeitaufwand 217 266 Netto-Zinsaufwand/-ertrag auf die Pensionsrückstellung (netto) 96 136 Effekte aus der Neubewertung (127) (116) Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber direkt gezahlt (212) (347) Beiträge des Arbeitgebers zum Planvermögen (2.852) (10) Veränderungen durch Unternehmenszusammenschlüsse/Betriebsübergänge/Zu- und Verkäufe 9 (1) Tatsächlich angefallene Verwaltungskosten (Zahlung aus Planvermögen) 0 0 Wechselkursänderungen bei Plänen in fremder Währung 0 (5) PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (NETTO) ZUM 31. DEZEMBER 5.491 8.360 Die wesentlichen Annahmen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind der Rechnungszins, der Gehaltstrend, der Rententrend sowie die Langlebigkeit. Die nachfolgende Tabelle enthält die Annahmen, die jeweils für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember des Jahres zugrunde gelegt wurden. Für die Ermittlung des Pensionsaufwands eines Geschäftsjahres wurden jeweils die Annahmen zum 31. Dezember des Vorjahres verwendet. Nachfolgende Angaben für die Pläne in der Schweiz beziehen sich auf die T-Systems Schweiz AG und die T-Systems Data Migration Consulting AG. Annahmen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember des Jahres: (XLS:) Download in % 2018 2017 2016 a Der Rechnungszins bezieht sich auf den Plan Staff Retirement Indemnities (siehe Planbeschreibung). b Der Rechnungszins bezieht sich auf den Plan Youth Accounts (siehe Planbeschreibung). c Die Annahmen des Jahres 2018 für den Gehaltstrend betragen 2019: 0,52 % Für die Jahre ab 2020 wird eine Steigerung von 1,00 % angenommen. d Die Annahmen des Jahres 2017 für den Gehaltstrend betragen 2018: 1,00 %, 2019: 0,00 %. Für die Jahre ab 2020 wird eine Steigerung von 1,00 % angenommen. e Die Annahmen des Jahres 2016 für den Gehaltstrend betragen für die nachfolgenden Jahre: 2017: 0,00 %, 2018: 0,00 %, 2019: 0,00 %, 2020: 0,00 %. Für die Jahre ab 2021 wird eine Steigerung von 1,00 % angenommen. Rechnungszins Inland 1,60 1,61 1,62 Schweiz 0,82 0,64 0,62 Griechenland (OTE S.A.) 1,60a/1,08b 1,66a/0,92b 1,62a/0,92b Gehaltstrend Inland 2,50 2,40 2,40 Schweiz 1,00 1,00 1,00 Griechenland (OTE S.A.) 1,00c 1,00d 1,00e Rententrend Inland (allgemein) 1,50 1,50 1,50 Inland (satzungsgemäß) 1,00 1,00 1,00 Schweiz 0,10 0,10 0,10 Griechenland (OTE S.A.) n. a. n. a. n. a. (XLS:) Download in Jahren 31.12.2018 31.12.2017 a Die Duration bezieht sich auf den Plan Staff Retirement Indemnities. Die Regelungen des am 22. März 2018 geschlossenen Tarifvertrags hatten eine Reduzierung der Duration zur Folge (siehe Planbeschreibung). b Die Duration bezieht sich auf den Plan Youth Accounts (siehe Planbeschreibung). Duration Inland 12,7 13,6 Schweiz 16,2 16,7 Griechenland (OTE S.A.) 12,4a/6,1b 14,2/6,1 Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden im Wesentlichen die folgenden biometrischen Rechnungsgrundlagen verwendet:Inland: Heubeck 2018G, Schweiz: BVG 2015 Generational, Griechenland (OTE S.A.): EVK2000. Aufgrund der Beobachtung steigender Lebenserwartung sowie einer sinkenden Wahrscheinlichkeit der Invalidität in Deutschland sind die Richttafeln von Heubeck im Jahr 2018 überarbeitet worden. Dies führt zu Verlusten in Höhe von 66 Mio. € bzw. 0,6 % der deutschen Verpflichtungen. Für die Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen wurden zum 31. Dezember 2018 die oben genannten Zinssätze zugrunde gelegt. Diese Zinssätze wurden in Übereinstimmung mit der mittleren gewichteten Laufzeit (Duration) der jeweiligen Verpflichtungen gewählt. In der Eurozone basiert die Ermittlung des Rechnungszinses auf der Rendite von qualitativ hochwertigen europäischen Unternehmensanleihen mit AA-Rating, für die eine Zinsstrukturkurve auf Basis von Spot Rates gebildet wird. Die zugrunde liegende Methode wird routinemäßig überprüft und ggf. verfeinert (z. B. Weiterentwicklung der Bond-Märkte, Automatisierung der Verfügbarkeit entsprechender Daten hinsichtlich Quantität und Qualität). Die letzte Verfeinerung wurde im Oktober 2018 vorgenommen und führte lediglich zu einer unwesentlichen Änderung des Rechnungszinses. Um die Ermittlung des Rechnungszinses in der Schweiz ebenfalls näherungsweise an diese Systematik anzugleichen, wurde mit Wirkung zum 31. August 2015 eine Verfeinerung der bisherigen Methodik vorgenommen. Anstelle der bislang verwendeten Swap-Renditen (für Bonds mit AAA-Rating) bilden anschließend Schweizer Staatsanleihen (Government Bonds) die Basis für die Ableitung der Zinsstrukturkurve. Da die aus den Government Bonds abgeleitete Zinsstrukturkurve für Zwecke der Rechnungslegung ein zu geringes Ausfallrisiko repräsentiert, wird eine weitere Anpassung in Form eines Risikozuschlags (Credit Spread) auf Basis qualitativ hochwertiger Schweizer Unternehmensanleihen vorgenommen. Dieser Risikozuschlag, welcher bislang für alle Durationen als konstant angesetzt wurde, wurde ab August 2015 getrennt für drei Laufzeitintervalle ermittelt und zur Zinsfestlegung herangezogen. Mit einer weiteren Verfeinerung im Mai 2016 werden nun Risikozuschläge für alle Laufzeiten kalkuliert und Rechnungszinsen entsprechend der Eurozone auf Basis von Spot Rates ermittelt. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr: (XLS:) Download in Mio. € 2018 2017 a Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand aufgrund von Planänderungen des Jahres 2018 ist im Wesentlichen auf den am 22. März 2018 geschlossenen Tarifvertrag bei der OTE S.A. zurückzuführen (siehe Planbeschreibung). BARWERT DER PENSIONSVERPFLICHTUNGEN ZUM 1. JANUAR 11.462 11.427 Laufender Dienstzeitaufwand 257 265 Zinsaufwand der bereits erworbenen Ansprüche 184 184 Effekte aus der Neubewertung 51 (11) davon: erfahrungsbedingte Anpassungen 11 (12) davon: Veränderungen der finanziellen Annahmen (16) 18 davon: Veränderungen der demografischen Annahmen 57 (17) Versorgungszahlungen im Geschäftsjahr (343) (378) Beiträge von Planteilnehmern 4 4 Veränderungen durch Unternehmenszusammenschlüsse/Betriebsübergänge/Zu- und Verkäufe 9 (1) Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aufgrund von Planänderungena (36) 2 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aufgrund von Plankürzungen (6) (9) Planabgeltungen 3 8 Im Rahmen von Pensionen anfallende Steuern 0 0 Wechselkursänderungen bei Plänen in fremder Währung 6 (29) BARWERT DER PENSIONSVERPFLICHTUNGEN ZUM 31. DEZEMBER 11.590 11.462 davon: aktive Planteilnehmer 5.349 5.350 davon: unverfallbar ausgeschiedene Planteilnehmer 2.230 2.130 davon: Leistungsempfänger 4.011 3.982 Unter Berücksichtigung ausgegliederter Vermögenswerte sind die Versorgungsverpflichtungen vollständig ausgewiesen. Verteilung der Verpflichtungen der wesentlichen Pläne der Deutschen Telekom zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017: (XLS:) Download in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 Inland Schweiz Griechenland (OTE S.A.) Restliche Pläne Inland Schweiz Griechenland (OTE S.A.) Restliche Pläne Barwert der Pensionsverpflichtungen 10.874 220 198 298 10.688 221 239 314 Ausgegliederte Vermögenswerte (5.682) (208) 0 (209) (2.677) (208) 0 (217) Anpassung aufgrund der Vermögensobergrenze 0 0 0 0 0 0 0 0 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (NETTO) 5.192 12 198 89 8.011 13 239 97 Die nachfolgenden Auswertungen bezüglich der Altersstruktur und der Sensitivitätsanalyse sowie die Planbeschreibungen und deren Risiken beziehen sich auf die wesentlichen Pensionsverpflichtungen (Inland, Schweiz und Griechenland (OTE S.A.)). Altersstruktur Für die wesentlichen Pläne bei der Deutschen Telekom liegt die folgende statusabhängige Altersstruktur vor. Altersstruktur der Planteilnehmer für wesentliche Pensionspläne bei der Deutschen Telekoma a Für Griechenland (OTE S.A.) ist nur der Plan Staff Retirement Indemnities enthalten. Sensitivitätsanalyse für die Pensionsverpflichtungen: In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen auf den zum Stichtag 31. Dezember 2018 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Eine Veränderung der Bewertungsannahmen um die dargestellten Änderungen hätte zum 31. Dezember 2018 bei sonst unveränderten Annahmen nachfolgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung. (XLS:) Download in Mio. € Erhöhung/(Rückgang) des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2018 Inland Schweiza Griechenland (OTE S.A.) a Rückgang der Bandbreite der DBO-Effekte bei Variation des Rechnungszinses aufgrund des rückwirkend zum 1. Januar 2018 eingeführten Ansatzes des Risk Sharing (vgl. Abschnitt Global Pension Policy und Planbeschreibungen). Zunahme Rechnungszins um 100 Basispunkte (1.203) (18) (19) Abnahme Rechnungszins um 100 Basispunkte 1.465 25 22 Zunahme Gehaltstrend um 50 Basispunkte 6 3 7 Abnahme Gehaltstrend um 50 Basispunkte (6) (3) (7) Zunahme Rententrend um 25 Basispunkte 5 6 0 Abnahme Rententrend um 25 Basispunkte (5) (2) 0 Zunahme Lebenserwartung um 1 Jahr 279 5 0 Abnahme Lebenserwartung um 1 Jahr (274) (5) 0 (XLS:) Download in Mio. € Erhöhung/(Rückgang) des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2017 Inland Schweiz Griechenland (OTE S.A.) Zunahme Rechnungszins um 100 Basispunkte (1.219) (25) (26) Abnahme Rechnungszins um 100 Basispunkte 1.490 42 31 Zunahme Gehaltstrend um 50 Basispunkte 7 3 9 Abnahme Gehaltstrend um 50 Basispunkte (6) (3) (9) Zunahme Rententrend um 25 Basispunkte 5 6 0 Abnahme Rententrend um 25 Basispunkte (5) (2) 0 Zunahme Lebenserwartung um 1 Jahr 270 6 0 Abnahme Lebenserwartung um 1 Jahr (269) (6) 0 Die Sensitivitätsanalyse wurde für den Rechnungszins, Bezügetrend und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Hierzu wurden sowohl für den Anstieg als auch den Rückgang der Annahme weitere versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Die angesetzten Variationsbreiten der Bewertungsannahmen wurden so gewählt, dass sich die jeweilige Annahme innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 60 bis 90 % nicht außerhalb der Bandbreite bewegt, dabei wird ein abnehmender Rententrend üblicherweise auf 0 % begrenzt. Bei der Lebenserwartung der Planberechtigten ist nicht davon auszugehen, dass sie sich innerhalb eines Jahres wesentlich ändern wird. Aus Risikogesichtspunkten wurde dennoch zusätzlich die Wirkung einer Änderung der Lebenserwartung auf die Verpflichtungen ermittelt. Hierzu wurden Bewertungen unter der Annahme durchgeführt, dass die Lebenserwartung der Planberechtigten im 65. Lebensjahr mittels Altersverschiebung um ein Jahr erhöht bzw. reduziert wäre. Für die anderen Planberechtigten wurde die Altersverschiebung analog angesetzt. Bei einer Variation des Bewertungsendalters oder der Fluktuation würden sich insbesondere im Inland nur unwesentliche Effekte ergeben. Global Pension Policy und Planbeschreibungen: Mithilfe der konzernweiten Global Pension Policy steuert die Deutsche Telekom ihre Pensionszusagen. Sie stellt weltweit sicher, dass bezüglich der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und deren Management konzernweite Mindeststandards eingehalten, Pläne harmonisiert sowie finanzielle und andere Risiken für das Kerngeschäft vermieden bzw. verringert werden. Weiterhin stellt sie Leitlinien zur Durchführung und Steuerung von Pensionszusagen zur Verfügung und definiert Anforderungen an die Einführung, Anpassung oder Schließung entsprechender Pläne. Die Regelungen und Vorgaben dieser Konzern-Richtlinie berücksichtigen die nationalen Unterschiede im Bereich der staatlichen oder anderen verpflichtenden Zusagen beim Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht sowie der gewöhnlichen Geschäftspraktiken in Bezug auf Pensionszusagen. Zur Risikobegrenzung wurden im Konzern endgehaltsabhängige Leistungszusagen bereits weitgehend durch beitragsbasierte Zusagen abgelöst. In Deutschland wird zur weiteren Deckung der Pensionsverpflichtungen zudem ein konzerninternes CTA (Deutsche Telekom Trust e. V.) verwendet. Ein CTA ist eine rechtlich ausgestaltete Treuhandvereinbarung zur Kapitaldeckung unmittelbarer Versorgungszusagen mit separiertem und ausgegliedertem Vermögen sowie zum erweiterten Insolvenzschutz für diese Verpflichtungen. Zum Ende des Jahres 2018 wurden sämtliche über die Unterstützungskasse Deutsche Telekom Betriebsrenten-Service e. V. (DTBS) abgewickelten bestehenden Verpflichtungen (laufende Renten) in die Direktzusagen und den Telekom Pensionsfonds (TPF) übertragen. Im TPF wurde für diese Verpflichtungen ein neues Vermögenssegment eingerichtet. Das Planvermögen aus dem DTBS wurde teilweise auf das CTA bzw. als Startdotierung auf das neue Vermögenssegment des TPF übertragen. Zur Erhöhung der Ausfinanzierungsquote der inländischen Verpflichtungen im Deutsche Telekom Konzern wurden Beteiligungen an BT als Planvermögen auf den Deutsche Telekom Trust e. V. übertragen. Im Inland bestehen für einen Großteil der Mitarbeiter Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Im Rahmen einer Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung wurde bereits im Jahr 1997 für aktive Mitarbeiter flächendeckend der Kapitalkontenplan eingeführt. Zudem wurden in den Folgejahren durch Unternehmenskäufe erworbene Zusagen ebenfalls auf den Kapitalkontenplan überführt. Hierbei handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte, beitragsbasierte Leistungszusage. Die jährlich gewährten, gehaltsabhängigen Beiträge werden im jeweiligen Jahr der Bereitstellung mit altersabhängigen Zinsfaktoren bis Alter 60 vorab verzinst und in eine garantierte Versicherungssumme umgerechnet. Die Vorabverzinsung beträgt derzeit 3,50 % p. a. (Richtzins Kapitalkontenplan). Die Deutsche Telekom hat im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen im Geschäftsjahr 2016 die Verzinsung der künftigen Beiträge innerhalb der betrieblichen Altersversorgung im Inland mittels Planänderung als nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand von 3,75 % p. a. auf derzeit 3,50 % p. a. reduziert. Die Möglichkeit zur Änderung des Richtzinses dient dazu, eine kapitalmarktnahe Verzinsung der Beiträge zum Kapitalkonto zu erreichen. Der Zeitraum für die Bereitstellung von Beiträgen ist zunächst auf zehn künftige Beitragsjahre begrenzt und verlängert sich ohne Kündigung jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die im Laufe der aktiven Dienstzeit angesammelten Versicherungssummen werden im Versorgungsfall primär in Form von Einmalkapital ausbezahlt. Daher besteht für diese Zusagen lediglich ein geringes Langlebigkeitsrisiko. Aufgrund der Auszahlungsrichtlinien und der Planstruktur des Kapitalkontenplans ist dieser für den Arbeitgeber planbar und die Bezügedynamik betreffend frei von akuten Schwankungen und Risiken. Darüber hinaus bestehen in Deutschland verschiedene geschlossene Altzusagen, die in der Regel Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen in Form lebenslänglicher Renten vorsehen. Die vorherrschenden Zusagen bilden hierbei die Gesamtversorgung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) mit einer Anrechnung der gesetzlichen Rente. Im Wesentlichen werden hiervon nur noch ausgeschiedene Mitarbeiter und Leistungsempfänger begünstigt, bei denen die Leistungen betragsmäßig feststehen. Das Gesamtversorgungssystem der VAP wirkt somit nur für den im Jahr 1997 bereits bestehenden Rentnerbestand und für den damals unverfallbar ausgeschiedenen Anwärterbestand nach. Sofern Leistungszusagen im Inland Rente gewähren, ist die Rentenanpassung für diese Renten bis auf wenige unwesentliche Ausnahmen in den bestehenden Versorgungsregelungen in prozentualer Höhe fest definiert. Daher hat eine Änderung des allgemeinen Rententrends im Inland nur einen unwesentlichen Effekt auf den Barwert der Verpflichtungen. Da eine Veränderung der Lebenserwartung hauptsächlich Auswirkungen auf die Verpflichtungen aus den Altbeständen mit Rentenzusagen hat und seit 1997 Zusagen in Form von Kapital gewährt werden, ist in den Folgejahren mit einer abnehmenden Bedeutung des Risikos aus der Veränderung der Lebenserwartung für den Konzern zu rechnen. Zur langfristigen Deckung der Pensionsverpflichtungen hat die Deutsche Telekom Vermögen in ein unternehmenseigenes CTA, eine unternehmenseigene Unterstützungskasse (bis 2018) sowie in einen unternehmenseigenen Pensionsfonds (ab 2018) ausgelagert. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht in der Schweiz für die T-Systems Schweiz AG ein beitragsbasierter, durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanzierter Leistungsplan. Dieser wird über die rechtlich selbstständige T-Systems-Pensionskasse abgewickelt. Nach einer Umstrukturierung der Schweizer Gesellschaften und Harmonisierung der Pensionskassenzusagen zum 1. Januar 2014 ist seither auch die T-Systems Data Migration Consulting AG an die Pensionskasse der T-Systems Schweiz AG angeschlossen. Wie in der Schweiz üblich gewähren beide Gesellschaften höhere Leistungen als gesetzlich gefordert. Im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sind Mindestvorschriften für das zu versichernde Gehalt, altersabhängige Beiträge sowie ein Mindestverrentungsfaktor für den obligatorischen Teil des Altersguthabens festgelegt. Zudem legt der Schweizer Bundesrat jedes Jahr eine Mindestverzinsung für das obligatorische Altersguthaben fest (2018: 1,00 %, 2019: 1,00 %). Der Pensionskasse steht der Stiftungsrat vor. Dieser stellt den täglichen Betrieb der Pensionskasse sicher und entscheidet über grundlegende Aspekte wie die Höhe und die Struktur der Pensionsleistungen und die Vermögensanlage-Strategie. Der Stiftungsrat setzt sich paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Laut Angaben der Pensionskasse liegt die bisherige durchschnittliche jährliche Verzinsung der Altersguthaben bei ca. 1,25 %. Aufgrund der bestehenden Mindestverzinsung der obligatorischen Altersguthaben besteht für die Pläne in der Schweiz bei einer möglichen Unterfinanzierung der Pensionskasse ein Nachdotierungsrisiko. Die Pensionskasse bietet die Wahlmöglichkeit einer lebenslangen Rente anstelle einer Einmalzahlung für Versicherte. In diesem Fall bestehen Langlebigkeits- und Investitionsrisiken, da zum Zeitpunkt der Verrentung Annahmen bezüglich der Lebenserwartung bzw. der Vermögensrendite einfließen. Die Pensionskasse der T-Systems Schweiz AG hatte 2016 die Reduzierung der Umwandlungssätze ab 2017 bekannt gegeben, was zu einer Reduzierung der künftigen jährlichen Altersrenten und folglich zu geringeren Pensionsrückstellungen im Jahr 2016 führte (nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aufgrund von Planänderungen). Ab dem 1. Januar 2018 hat sich die T-Systems Schweiz zur Anwendung der Risk Sharing-Methodologie entschieden. Hierbei wird die Bewertung der Verpflichtungen dahingehend geändert, dass eine Beteiligung der Mitarbeiter an der Finanzierung eines möglichen Defizits bei der Bewertung der Arbeitgeberverpflichtung berücksichtigt werden kann. Die prinzipielle Möglichkeit der Beteiligung der Mitarbeiter an der Finanzierung des Defizits ist durch Art. 28 des Vorsorgereglements abgedeckt. In Griechenland (OTE S.A.) werden bei vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber – sowie in reduzierter Höhe bei Eintritt in den Ruhestand – obligatorische Abfertigungsleistungen (Staff Retirement Indemnities) fällig. Diese werden in Form von Kapital ausbezahlt und können in Abhängigkeit von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ein Vielfaches des letzten Monatseinkommens (mit Höchstbegrenzung) betragen. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2012 wurden Kapitalzahlungen auf maximal zwölf Monatsgehälter beschränkt. Ergänzend leistet die Firma einen freiwilligen Aufstockungsbetrag. Im Rahmen gesetzlicher Änderungen wurde im Jahr 2017 die Mindestanforderung von 35 Dienstjahren als Anspruchsvoraussetzung für vorzeitige Altersleistungen gestrichen. Durch den am 22. März 2018 abgeschlossenen Tarifvertrag werden Mitarbeiter anhand ihres Eintrittsdatums einer von drei Altersversorgungszusagen zugeordnet (100 % der gesetzlichen Leistungen zuzüglich 9 oder 7 Monatseinkommen bzw. zuzüglich 40 % der gesetzlichen Leistungen). Darüber hinaus bestehen bei der OTE S.A. Verpflichtungen zur Leistung einer Kapitalzahlung an Kinder von Beschäftigten bei Erreichen des Alters von 25 Lebensjahren (Youth Accounts). Im November 2011 wurde die frühere endgehaltsabhängige Leistungszusage auf eine beitragsbasierte Leistungszusage umgestellt, die sich aus Beiträgen des Arbeitnehmers und davon abhängenden, begrenzten Ergänzungsbeträgen (Matching-Beiträge) des Arbeitgebers finanziert. Die Versorgungsleistungen der beiden Pläne Staff Retirement Indemnities und Youth Accounts werden in Kapitalform ausgezahlt. Daher besteht kein Langlebigkeitsrisiko. Entwicklung der ausgegliederten Vermögenswerte im Berichtsjahr: (XLS:) Download in Mio. € 2018 2017 AUSGEGLIEDERTE VERMÖGENSWERTE ZUM 1. JANUAR 3.102 2.990 Veränderung durch Unternehmenszusammenschlüsse/Betriebsübergänge/Zu- und Verkäufe 0 0 Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag des Planvermögens (erwarteter Vermögensertrag) 88 48 Betrag, um den die tatsächlichen Erträge den erwarteten Vermögensertrag übersteigen/(unterschreiten) (Neubewertung) 179 105 Arbeitgeberbeiträge an externe Versorgungsträger 2.852 10 Beiträge von Planteilnehmern 4 4 Versorgungszahlungen externer Versorgungsträger im Geschäftsjahr (132) (31) Planabgeltungen 0 0 Verwaltungskosten 0 0 Steuerzahlungen 0 0 Wechselkursänderungen bei Plänen in fremder Währung 6 (24) AUSGEGLIEDERTE VERMÖGENSWERTE ZUM 31. DEZEMBER 6.099 3.102 In den Arbeitgeberbeiträgen an externe Versorgungsträger sind im Jahr 2018 Anteile an der BT enthalten, die in das konzerneigene CTA dotiert wurden sowie gegenläufig eine Erstattung des CTA an die Deutsche Telekom für geleistete Versorgungszahlungen durch den Arbeitgeber. 2018 wurden im Inland erstmalig Pensionszahlungen anteilig aus dem CTA geleistet. Zusammensetzung ausgegliederter Vermögenswerte nach Anlagekategorien: (XLS:) Download in Mio. € 31.12.2018 davon:Preis an einem aktiven Markt davon:Preis ohne aktiven Markt Eigenkapitalpapiere 4.278 4.278 0 Schuldpapiere 922 922 0 Immobilien 66 66 0 Derivate 0 0 0 Investmentfonds 156 156 0 Durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere (Asset Backed Securities) 0 0 0 Strukturierte Schuldtitel 437 437 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 118 118 0 Sonstiges 122 84 38 AUSGEGLIEDERTE VERMÖGENSWERTE 6.099 6.061 38 (XLS:) Download in Mio. € 31.12.2017 davon:Preis an einem aktiven Markt davon:Preis ohne aktiven Markt Eigenkapitalpapiere 1.312 1.312 0 Schuldpapiere 1.244 1.244 0 Immobilien 56 56 0 Derivate 0 0 0 Investmentfonds 0 0 0 Durch Vermögenswerte besicherte Wertpapiere (Asset Backed Securities) 0 0 0 Strukturierte Schuldtitel 350 350 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2 2 0 Sonstiges 138 101 37 AUSGEGLIEDERTE VERMÖGENSWERTE 3.102 3.065 37 Die Ausrichtung der Anlagepolitik und die Risikosteuerung werden direkt auf die Risiko- und Entwicklungscharakteristika der Versorgungsverpflichtungen abgestimmt. Auf Basis einer systematischen integrierten Asset Liability Management-Analyse werden mögliche Ergebnisse von Kapitalanlage-Portfolios, die eine Vielzahl von Anlageklassen umfassen können, den stochastisch simulierten Entwicklungen der Pensionsverpflichtungen gegenübergestellt und so die relative Entwicklung der Planvermögen zu den Pensionsverpflichtungen explizit betrachtet. Die Kapitalanlage-Strategie ist wesentlich durch die Zielsetzung geprägt, dass durch den systematischen Aufbau und das professionelle Management eines geeigneten Portfolios für das Planvermögen künftige Verpflichtungen aus gegebenen Pensionszusagen zeitgerecht und vollständig erfüllt werden können. Sie zielt auf ein breit diversifiziertes Anlage-Portfolio ab, das über entsprechende Risikofaktoren und Diversifikation ein zur Gesamtzielsetzung passendes Risikoprofil generiert. Das Management der Kapitalanlagen zur aktiven Steuerung von Risiken unterliegt einem fortlaufenden Monitoring. Eine kosteneffiziente Umsetzung des Kapitalanlage-Managements wird durch ein professionelles Portfolio-Management unter Einbezug von externen Dienstleistern vorgenommen. Die ausgegliederten Vermögenswerte enthalten zum Abschluss-Stichtag 3.043 Tsd. € in Aktien (31. Dezember 2017: 3.349 Tsd. € in Aktien), die von der Deutschen Telekom AG ausgegeben worden sind und Anleihen in Höhe von 1.960 Tsd. € der Deutschen Telekom International Finance B. V. Entwicklung der Auswirkung aus der Vermögensobergrenze: (XLS:) Download in Mio. € 2018 2017 IM EIGENKAPITAL ERFASSTE VERMÖGENSOBERGRENZE ZUM 1. JANUAR 0 0 Zinsaufwand auf die erfasste Vermögensobergrenze (in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst) 0 0 Veränderungen der Vermögensobergrenze (im Eigenkapital erfasste Gewinne (–)/Verluste (+)) 0 0 Wechselkursänderungen 0 0 IM EIGENKAPITAL ERFASSTE VERMÖGENSOBERGRENZE ZUM 31. DEZEMBER 0 0 Die Pensionsaufwendungen für die jeweilige Periode setzen sich wie folgt zusammen und sind in den jeweils angegebenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen: (XLS:) Download in Mio. € GuV-Ausweis 2018 2017 2016 Laufender Dienstzeitaufwand Personalaufwand 257 265 259 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aufgrund von Planänderungen Personalaufwand (36) 2 (27) Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aufgrund von Plankürzungen Personalaufwand (6) (9) (4) Planabgeltungen Personalaufwand 3 8 2 DIENSTZEITAUFWAND 217 266 230 Zinsaufwand der bereits erworbenen Ansprüche Sonstiges Finanzergebnis 184 184 223 Mit dem Rechnungszins kalkulierter Ertrag aus Planvermögen (erwarteter Vermögensertrag) Sonstiges Finanzergebnis (88) (48) (57) Zinsaufwand auf den Effekt der Vermögensobergrenze Sonstiges Finanzergebnis 0 0 0 NETTOZINSAUFWAND/-ERTRAG AUF DIE PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN (NETTO) 96 136 166 PENSIONSAUFWENDUNGEN 313 402 396 Tatsächlich angefallene Verwaltungskosten (Zahlung aus Planvermögen) Personalaufwand 0 0 0 GESAMTAUFWENDUNGEN 313 402 396 Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung beinhaltet folgende Beträge: (XLS:) Download in Mio. € 2018 2017 2016 IM GESCHÄFTSJAHR ERFASSTE NEUBEWERTUNGEN (GEWINNE (-)/VERLUSTE (+)) IM EIGENKAPITAL (127) (116) 660 davon: Neubewertungen aufgrund Änderung der Verpflichtung 51 (11) 698 davon: Neubewertungen aufgrund Änderung der ausgegliederten Vermögenswerte (179) (105) (33) davon: Neubewertungen aus der Anpassung der Vermögensobergrenze (gemäß IAS 19.64) 0 0 (5) Erwartete Zahlungen in Zusammenhang mit Pensionsleistungen: (XLS:) Download in Mio. € 2019 2020 2021 2022 2023 Versorgungszahlungen aus Pensionsrückstellungen 120 222 255 201 229 Versorgungszahlungen aus den ausgegliederten Vermögenswerten 228 220 209 280 290 SUMME DER ERWARTETEN VERSORGUNGSZAHLUNGEN 348 443 464 480 519 Unmittelbar durch den Arbeitgeber gezahlte Versorgungsleistungen, für die grundsätzlich das im Rahmen eines CTA angesammelte Vermögen herangezogen werden kann, lässt sich ein Arbeitgeber üblicherweise zeitnah aus dem CTA-Vermögen erstatten. In den vergangenen Jahren hat die Deutsche Telekom auf solche Erstattungen verzichtet, um einem verstärkten Vermögensaufbau innerhalb des CTA in den ersten Jahren nicht entgegenzuwirken. 2018 hat die Deutsche Telekom erstmals Versorgungszahlungen aus Mitteln des CTA-Vermögens geleistet und sich durch den Arbeitgeber geleistete Zahlungen aus dem CTA-Vermögen erstatten lassen. Für 2019 plant die Deutsche Telekom im Inland keine Dotierung in ausgegliederte Vermögenswerte. Im Ausland beabsichtigt die Deutsche Telekom für 2019 eine Dotierung in Höhe von mindestens 11 Mio. €. Beträge für das laufende Jahr und die vier Vorjahre der Pensionsverpflichtungen, der ausgegliederten Vermögenswerte, das Vermögen übersteigende Leistungsverpflichtungen und erfahrungsbedingte Anpassungen: (XLS:) Download in Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2014 Pensionsverpflichtungen (Barwert der Pensionsverpflichtungen) 11.590 11.462 11.427 10.753 10.940 Ausgegliederte Vermögenswerte (6.099) (3.102) (2.990) (2.744) (2.498) DAS VERMÖGEN ÜBERSTEIGENDE LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN 5.491 8.360 8.437 8.009 8.442 (XLS:) Download in % Anpassungen 2018 2017 2016 2015 2014 Erfahrungsbedingte Erhöhung (+)/Reduzierung (–) der Pensionsverpflichtung 0,1 (0,1) (0,1) 0,0 (0,1) Erfahrungsbedingte Erhöhung (+)/Reduzierung (–) der ausgegliederten Vermögenswerte 2,9 3,4 1,1 (3,0) 8,3 Beitragsorientierte Versorgungszusagen (Beitragszusagen) Die Zahlungen des Arbeitgeberanteils in Deutschland zur gesetzlichen deutschen Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr 2018 0,4 Mrd. € (2017: 0,3 Mrd. €, 2016: 0,3 Mrd. €). Im Jahr 2018 wurden aus laufenden Beitragszahlungen konzernweit für zusätzliche beitragsorientierte Versorgungszusagen 120 Mio. € (2017: 131 Mio. €, 2016: 109 Mio. €) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Pensionsregelungen für Beamte der Deutschen Telekom Im Geschäftsjahr 2018 wurden 441 Mio. € (2017: 458 Mio. €, 2016: 516 Mio. €) als Aufwand für den jährlichen Beitrag in Höhe von grundsätzlich 33 % der Bruttobezüge der aktiven und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten an die Postbeamtenversorgungskasse erfasst. Der Barwert der künftigen Zahlungsverpflich- tungen beträgt zum Abschluss-Stichtag 2,5 Mrd. € (31. Dezember 2017: 3,1 Mrd. €, 31. Dezember 2016: 3,6 Mrd. €) und wird in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen (siehe Angabe 38 „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“).