Wesentliche Regulierungs­entscheidungen

Unser Geschäft unterliegt in hohem Maße der nationalen und europäischen Regulierung; damit verbunden sind weitreichende Eingriffsbefugnisse in unsere Produkt- und Preisgestaltung. Auch 2018 wurde unser Festnetz- und Mobilfunk-Geschäft umfassend reguliert. Dabei handelte es sich in erster Linie um die Regulierung von Leistungen für -Kunden und den entsprechenden Entgelten sowie um die Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen.

Regulierung

Positives Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) schafft Rechtssicherheit für VDSL-Ausbau im Nahbereich. Wettbewerber hatten gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA), der im September 2016 grünes Licht für den -Ausbau gegeben hatte, geklagt. Das BVerwG hat im September 2018 höchstrichterlich den Beschluss bestätigt und damit Rechtssicherheit zum VDSL-Ausbau geschaffen.

BNetzA-Entscheidung zu „StreamOn“. Die BNetzA hat am 15. Dezember 2017 Teile der MagentaMobil Zubuchoption „StreamOn“ untersagt. Laut der BNetzA verstoßen zwei Teilaspekte gegen die EU-Verordnungen zur Netzneutralität und . Die Entscheidung gibt vor, dass wir alle „StreamOn“ Datenverkehre mit der maximal verfügbaren Bandbreite transportieren müssen und diese auch im Roaming innerhalb der EU nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet werden. Wir sind jedoch der Auffassung, dass unser Angebot mit dem EU-Recht in Einklang steht. Gegen die Entscheidung der Behörde verfolgen wir unseren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am Oberverwaltungsgericht Münster weiter.

BNetzA-Entscheidungen zu Bitstrom-Entgelten. Wir haben am 8. März 2018 den endgültigen Beschluss der BNetzA zu unserem Entgeltantrag vom 21. September 2017 zugestellt bekommen. Es geht dabei um Entgelte, die wir Wholesale-Kunden für den Zugang zu unseren Breitband-Anschlüssen im Rahmen des sog. „Layer 2 Bitstrom-Zugangs“ in Rechnung stellen dürfen. Mit dem Beschluss hat die BNetzA ihre vorläufige Entscheidung vom Dezember 2017 bestätigt und die Entgelte im Wesentlichen auf dem bisherigen Niveau genehmigt. Wir hatten im Rahmen von Kontingentmodellen eine Erhöhung des monatlichen Entgelts beantragt. Diese wurde, wie bereits in der vorläufigen Entscheidung, auch im finalen Beschluss nicht genehmigt. Am 18. September 2018 veröffentlichte die BNetzA zudem einen Konsultationsentwurf zu Bitstrom-Entgelten für Supervectoring, welches Anschluss-Bandbreiten bis zu 250 MBit/s im Download ermöglicht. Die genehmigten Entgelte liegen über den Entgelten für geringere Geschwindigkeiten und wurden unverändert in der finalen Entscheidung vom 18. Dezember 2018 festgelegt. Damit erkennt die BNetzA konsistent Investitionen in höhere Bandbreiten an.

Neue Interconnection-Entgelte von BNetzA vorläufig genehmigt. BNetzA hat am 17. Dezember 2018 eine vorläufige Genehmigung für die -Entgelte im Festnetz erlassen. Hierbei wurde das Entgelt für Festnetz-Terminierung um 20 % von bisher 0,10 Ct./Min. auf 0,08 Ct./Min., für die Zuführungsleistung wurde das Entgelt um rund 43 % von bisher 0,23 Ct./Min. auf 0,13 Ct./Min. abgesenkt. Die Entgelte sind laut Beschlussentwurf bis 30. Dezember 2020 genehmigt. Der Entwurf des finalen Entgeltbeschlusses wird nun national und anschließend auf EU-Ebene konsultiert. Die finale Entgeltgenehmigung ist Mitte 2019 zu erwarten.

Frequenzvergabe

In der zweiten Jahreshälfte 2018 hat sich in Deutschland die Gestaltung der Vergabebedingungen für die kommende Auktion des Spektrums in den Bereichen 2,1 GHz sowie 3,4 bis 3,7 GHz zu einem zentralen Thema in der politischen Diskussion entwickelt. Dabei standen Wünsche nach einem Lückenschluss bei der Versorgung mit mobilen Datendiensten und Internet-Zugang (Beseitigung von sog. „Weißen Flecken“) sowie eine möglichst umfassende und schnelle Einführung des neuen Mobilfunk-Standards im Vordergrund. So sollen insbesondere auch die ländlichen Bereiche sowie alle wichtigen Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasser) versorgt werden. Hierzu wurden in die finalen Vergabebedingungen hohe Auflagen sowie rechtlich umstrittene Vorgaben für die Zugangsgewährung zwischen den Betreibern von Mobilfunknetzen aufgenommen. Wir sowie mindestens acht weitere Marktteilnehmer haben Klage gegen die finalen Vergabebedingungen eingereicht.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen in Deutschland und bei unseren internationalen Beteiligungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf für 2019 erwartete Frequenzvergaben. Weitere Informationen zu den Frequenzvergaben finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“.

Wesentliche Frequenzvergaben
 

 

Erwarteter Vergabestart

Erwartetes Vergabeende

Frequenz­bereiche (MHz)

Vergabeverfahren

Erworbene Frequenzen (MHz)

Frequenz­investitionen

a

Simultane elektronische Mehrrundenauktion mit aufsteigenden, parallelen Geboten für alle beteiligten Frequenzbänder.

b

Combinatorial Clock Auction, dreistufige Mehrrundenauktion für Spektrum aus allen beteiligten Frequenzbändern.

Deutschland

Q1 2019

Q2 2019

2.100 / 3.400 – 3.700

Auktion (SMRAa)

noch offen

noch offen

Griechenland

Q3 2019

Q4 2019

3.400 – 3.800

Auktion (SMRAa), erwartet

noch offen

noch offen

Kroatien

Q1 2019

Q2 2019

2.100 / 3.400 – 3.800

noch offen

noch offen

noch offen

Mazedonien

Q1 2019

Q2 2019

2.100

Lizenzverlängerung

2x 15 MHz

ohne Ver­längerungs­gebühr

Mazedonien

Q1 2019

Q1 2019

1.800

Lizenzverlängerung

noch offen

noch offen

Mazedonien

Q2 2019

Q2 2019

700 / 2.100 / 3.400 – 3.800

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

Niederlande

Q1 2020

Q2 2020

700 / 1.500 /2.100

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

Österreich

Q1 2019

Q2 2019

3.400 – 3.800

Regionale Auktion (CCAb)

noch offen

noch offen

Österreich

Q1 2020

Q2 2020

700 / 1.500 / 2.100

Auktion (CCAb), erwartet

noch offen

noch offen

Polen

Q2 2019

Q4 2019

3.700 – 3.800

noch offen

noch offen

noch offen

Polen

Q3 2020

Q4 2020

700 / 3.600 – 3.800

noch offen

noch offen

noch offen

Rumänien

Q4 2019

Q4 2019

700 / 800 / 1.500 / 2.600 / 3.400 – 3.600

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

Slowakei

Q3 2019

Q4 2019

700

Auktion (SMRAa), erwartet

noch offen

noch offen

Tschechische Republik

Q3 2019

Q4 2019

700 / 1.800

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

Ungarn

Q4 2018

Q4 2018

2.100

Lizenzverlängerung

2x 15 MHz

11 Mrd. HUF (ca. 34 Mio. €)

Ungarn

Q3 2019

Q3 2019

700 / 1.500 / 2.100 / 2.300 / 2.600 / 26.000

Auktion, Details noch offen

noch offen

noch offen

USA

Q4 2018

Q2 2019

28.000

Auktion (SMRAa), seit 14.11.2018

noch offen

noch offen

USA

Q1 2019

Q2 2019

24.000

Auktion (CCAb)

noch offen

noch offen

Wholesale
(engl.) – Großhandel. Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Dritte, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.
Vectoring
Durch die Vectoring-Technologie werden elektromagnetische Störungen zwischen den Leitungen ausgeglichen – dadurch sind höhere Bandbreiten möglich. Um diesen Ausgleich zu ermöglichen, muss der Betreiber allerdings die Kontrolle über sämtliche Leitungen haben, d. h. andere Betreiber können keine eigene Technik an den Kabelverzweigern installieren.
Roaming
Bezeichnet die Nutzung eines Kommunikationsendgeräts oder auch nur die Nutzung der Teilnehmeridentität in einem anderen Netzwerk (Visited Network) als dem Heimat-Netzwerk (Home Network). Hierzu ist erforderlich, dass die Betreiber der beiden Netzwerke ein Roaming-Abkommen getroffen haben sowie die erforderlichen Signalisierungs- und Datenverbindungen zwischen ihren Netzen geschaltet haben. Roaming kommt z. B. zum Tragen bei der länderübergreifenden Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones.
IC - Interconnection
(engl.) – Festnetz-Terminierung
5G
Neuer Kommunikations-Standard: bietet Datenraten im Gigabit Bereich, führt Festnetz und Mobilfunk zusammen, unterstützt das Internet der Dinge – ab 2020 Einführung.