42 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Bundesrepublik Deutschland und andere nahestehende Unternehmen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) ist direkt und indirekt (über die KfW Bankengruppe) mit insgesamt rund 31,9 % (31. Dezember 2017: 31,9 %) an der Deutschen Telekom AG beteiligt. Dies führte in früheren Jahren aufgrund der Hauptversammlungspräsenzen bei der Deutschen Telekom AG zu einer Hauptversammlungsmehrheit des Bundes und begründete damit ein Beherrschungsverhältnis gegenüber der Deutschen Telekom. Aufgrund gestiegener Hauptversammlungspräsenzen verfügte der Bund seit 2016 nicht mehr über eine Mehrheit der Stimmen in den Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG. Es ist deshalb nicht mehr von einem Beherrschungsverhältnis, sondern lediglich von einem maßgeblichen Einfluss des Bundes auf die Deutsche Telekom auszugehen. Daher gelten der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, nicht aber die Unternehmen, bei denen der Bund maßgeblichen Einfluss ausüben kann, als nahestehende Unternehmen der Deutschen Telekom. Im Geschäftsverkehr agiert die Deutsche Telekom jeweils unmittelbar gegenüber diesen Unternehmen, sowie gegenüber Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als unabhängige Partei. Die Deutsche Telekom nimmt an Frequenzauktionen der Bundesnetzagentur teil. Erwerbe über Lizenzen an Mobilfunk-Spektren können Ausbauverpflichtungen zur Folge haben.

Der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt) sind per Gesetz bestimmte Aufgaben übertragen worden, die unternehmensübergreifende Angelegenheiten der Deutschen Telekom AG sowie der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG betreffen. Die Bundesanstalt führt u. a. die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG. Die Koordinations- und Verwaltungsaufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Rahmen der Altersversorgung für Beamte hatte die Deutsche Telekom AG zusammen mit der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG bis zum Berichtsjahr 2012 eine gemeinsame Versorgungskasse, den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e. V., Bonn (BPS-PT), unterhalten. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG) wurden zum 1. Januar 2013 die Aufgaben des BPS-PT im Rahmen der Postbeamtenversorgung (organisiert in der Postbeamtenversorgungskasse) auf die bereits bestehende Bundesanstalt übertragen. Die Aufgaben der Postbeamtenversorgung werden damit durch die Postbeamtenversorgungskasse als Bestandteil der Bundesanstalt wahrgenommen. Diese gemeinsame Postbeamtenversorgungskasse ist arbeitsteilig tätig und übernimmt dazu für den Bund treuhänderisch die Finanzverwaltung im Rahmen der Altersversorgung. Für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der Deutschen Telekom Zahlungen in Höhe von 123 Mio. € (2017: 94 Mio. €, 2016: 84 Mio. €) geleistet. Zahlungen wurden zudem nach den Vorschriften des PVKNeuG an die Postbeamtenversorgungskasse geleistet (siehe Angabe 14 „Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen“).

Der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen sind Kunden bzw. Lieferanten der Deutschen Telekom und haben somit gegenseitige Vertragsbeziehungen mit der Deutschen Telekom.

Deutsche Telekom Trust e. V. Zur Besicherung der Pensionsansprüche wurde am 23. März 2018 der 12-prozentige Anteil an BT im Wert von 3,1 Mrd. € als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e. V., die Treuhandeinrichtung des Konzerns, dotiert.

Gemeinschaftsunternehmen. Die Gesellschafter des bis zum 31. August 2018 nach der Equity-Methode einbezogenen Gemeinschaftsunternehmens Toll Collect GmbH haben im März 2018 eine Gewinnausschüttung beschlossen, die in Höhe von 0,1 Mrd. € auf die Deutsche Telekom entfällt.

Im Schiedsverfahrenskomplex Toll Collect haben die Daimler Financial Services AG, die Deutsche Telekom AG und die Bundesrepublik Deutschland am 16. Mai 2018 eine Einigung zur Beendigung der Mautschiedsverfahren erzielt. Die Bundesrepublik Deutschland hat wie angekündigt ihre Kaufoption ausgeübt und mit Ablauf des Betreibervertrags am 31. August 2018 zum 1. September 2018 100 % der Gesellschaftsanteile an der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH übernommen. Das Konsortium Toll Collect GbR, bestehend aus den Konsortialmitgliedern Deutsche Telekom AG, Daimler Financial Services AG und Compagnie Financière et Industrielle des Autoroutes S.A. (Cofiroute), besteht auch nach Erwerb der Toll Collect GmbH durch die Bundesrepublik Deutschland mit unveränderten Beteiligungsverhältnissen fort. Die bereits während der Laufzeit des Betreibervertrags gegenüber Dritten bis zu einem Höchstbetrag von 100 Mio. € gestellten Bankgarantien sind mit dem Ende ihrer Laufzeit am 15. Oktober 2018 ausgelaufen. Die betreibervertragliche Kapitalintakthalteverpflichtung der vorgenannten Konsortialmitglieder bestand bis zum Übergang der Toll Collect GmbH auf die Bundesrepublik Deutschland und wurde zum 31. August 2018 durch eine garantierte Eigenkapitalausstattung der Toll Collect GmbH in Höhe von mindestens 50 Mio. €, bezogen auf den Zeitpunkt des Übergangs, ersetzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.

Gegenüber Toll Collect resultieren Umsatzerlöse in Höhe von 67 Mio. € (2017: 57 Mio. €, 2016: 52 Mio. €) insbesondere aus Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie Beratungsleistungen. Weiterhin bestanden zum 31. Dezember 2018 Forderungen in Höhe von 0 Mio. € (31. Dezember 2017: 15 Mio. €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 350 Mio. € (31. Dezember 2017: 1 Mio. €).

Darüber hinaus existieren keine wesentlichen Umsätze, Forderungen oder Verbindlichkeiten mit bzw. gegenüber Gemeinschaftsunternehmen.

Natürliche nahestehende Personen. Im Berichtsjahr betrugen die für kurzfristig fällige Leistungen erfassten Aufwendungen an Vorstand und Aufsichtsrat 17,7 Mio. € (2017: 17,1 Mio. €) und die anderen langfristig fälligen Leistungen 5,2 Mio. € (2017: 5,3 Mio. €). Für die Vorstandsversorgung wurde Dienstzeitaufwand in Höhe von 2,8 Mio. € erfasst (2017: 3,6 Mio. €). Darüber hinaus sind Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen des Vorstands in Höhe von 1,5 Mio. € (2017: 1,3 Mio. €) angefallen.

Für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden 0,0 Mio. € (2017: 4,3 Mio. €) gezahlt und als Aufwand erfasst.

Zum 31. Dezember 2018 hat die Deutsche Telekom Rückstellungen für die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung aus kurzfristig fälligen Leistungen von 10,2 Mio. € (2017: 7,2 Mio. €) und aus anderen langfristig fälligen Leistungen von 11,3 Mio. € (2017: 12,4 Mio. €) passiviert. Darüber hinaus beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) aus der Vorstandsversorgung auf 23,9 Mio. € (2017: 29,1 Mio. €).

Der Gesamtaufwand für die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat beträgt im Berichtsjahr 30,4 Mio. € (2017: 32,7 Mio. €).

Weitere Informationen finden Sie im „Vergütungsbericht“ im zusammengefassten Lagebericht, und in Angabe 43 „Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat“.

Den Arbeitnehmern, die in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG gewählt wurden, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Die Höhe des Gehalts entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Daneben haben keine wesentlichen Transaktionen mit natürlichen nahestehenden Personen stattgefunden.

Die Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen oder sind Gesellschafter anderer Unternehmen, mit denen die Deutsche Telekom AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Alle Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch unter fremden Dritten üblich sind.