Ermessens­entscheidungen und Schätzungs­unsicherheiten

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zugrunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten.

Die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die Bewertung von durch Tauschtransaktionen erworbenen immateriellen Vermögenswerten basiert auf der Beurteilung des Managements, ob ein Tauschgeschäft wirtschaftliche Substanz hat. Diese beruht auf einer Analyse, in welchem Umfang sich die künftigen Cashflows (Risiko, Zeitpunkt und Betrag) infolge der Transaktion voraussichtlich ändern. Für diese Analyse sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten werden Informationen von externen Gutachtern eingeholt.

Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u. a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich werden Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Telekommunikationsbranche, Erhöhungen der Kapitalkosten, Änderungen der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, technologische Veralterung, die Einstellung von Dienstleistungen, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise und sonstige das Umfeld betreffende Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder von Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Insbesondere geht die Schätzung der den beizulegenden Zeitwerten zugrunde liegenden Cashflows aus dem Mobilfunk-Geschäft von anhaltenden Investitionen in unsere Netzinfrastruktur aus, die notwendig sind, um durch das Angebot neuer Datenprodukte und -dienste ein Erlöswachstum zu generieren. Hierzu liegen nur in begrenztem Umfang historische Informationen über die Kundennachfrage vor. Wenn die Nachfrage nach diesen Produkten und Diensten sich nicht so entwickelt wie erwartet, würde dies die Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen führen. Darüber hinaus fließen weitere Planungsunsicherheiten in die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ein, die die Risiken der makroökonomischen Entwicklung widerspiegeln. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Berechnung des erzielbaren Betrags zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis Marktpreise heranziehen. Den Bewertungen auf der Grundlage von Discounted Cashflows liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider und wird gewählt, um einen für die Berechnung der ewigen Rente nötigen stabilen Geschäftsausblick des Unternehmens zu erhalten. Dieser wird erst bei dem gewählten Planungshorizont, insbesondere aufgrund der teilweise langen Investitionszyklen in der Telekommunikationsbranche sowie der langfristig geplanten und erwarteten Investitionen zum Erwerb und zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten, erreicht. Cashflows, die über die interne Mittelfristplanung hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags beruht, gehören folgende im Wesentlichen intern ermittelte Annahmen, die auf vergangenen Erfahrungen aufbauen, um aktuelle interne Erwartungen erweitert und von externen Marktdaten und -einschätzungen untermauert werden: Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Kündigungsraten, Investitionen, Marktanteile sowie Wachstumsraten. Diskontierungszinssätze werden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt, unter Berücksichtigung der mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verbundenen Risiken. Künftige Veränderungen der vorgenannten Annahmen können dabei einen wesentlichen Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben.

Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen.

In jeder Steuerjurisdiktion, in der die Deutsche Telekom tätig ist, muss das Management bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Dies kommt u. a. bei der Entscheidung über den Ansatz aktiver latenter Steuern zum Tragen, da es wahrscheinlich sein muss, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar ist, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen, Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind – neben der Schätzung der zukünftigen Ergebnisse – weitere Faktoren heranzuziehen, wie z. B. Ertragslage der Vergangenheit, Verlässlichkeit der Planungen sowie Steuerplanungsstrategien. Der für die Wahrscheinlichkeitsbeurteilung betrachtete Planungszeitraum bestimmt sich nach den Umständen bei der jeweiligen Konzerngesellschaft und beträgt im Regelfall zwischen fünf und zehn Jahren.

Die Pensionsverpflichtungen für Leistungen an nicht beamtete Arbeitnehmer sind grundsätzlich durch leistungsorientierte Pläne gedeckt. Die Aufwendungen für Altersversorgung für nicht beamtete Arbeitnehmer werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Verfahren ermittelt, die auf Annahmen hinsichtlich des Rechnungszinses, der erwarteten Gehalts- und Rententrends und der Lebenserwartung beruhen. Falls Änderungen der Annahmen in Bezug auf die genannten Parameter erforderlich sind, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die künftige Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung haben.

Gemäß dem Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost ist die Deutsche Telekom verpflichtet, ihren Anteil an der Deckungslücke zwischen den Einnahmen der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und ihren Leistungen auszugleichen. Die PBeaKK erbringt für ihre Mitglieder (aktive oder frühere Beamte der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG) und deren Angehörige Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Die PBeaKK wurde mit Inkrafttreten der Postreform II in ihrem Bestand geschlossen. Die von der PBeaKK vereinnahmten Versicherungsbeiträge dürfen die von alternativen Anbietern privater Krankenversicherung berechneten Versicherungsbeiträge für vergleichbare Leistungen nicht überschreiten. Daher wird die sich ändernde Altersstruktur der Mitglieder in der PBeaKK nicht in den Versicherungsbeiträgen berücksichtigt. In Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneten Barwerts des Anteils der Deutschen Telekom an den künftigen Deckungslücken werden Rückstellungen gebildet. Dabei werden Abzinsungssätze verwendet sowie Annahmen bezüglich der Lebenserwartungen und Prognosen hinsichtlich der Beiträge und der künftigen Steigerungen der Gesundheitskosten in Deutschland vorgenommen. Da die Berechnung dieser Rückstellungen mit langfristigen Prognosen über einen Zeitraum von mehr als 50 Jahren verbunden ist, kann sich der Barwert der Verbindlichkeit schon bei geringfügigen Schwankungen der der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen erheblich ändern.

Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder anderen ausstehenden Ansprüchen aus Vergleichs-, Vermittlungs-, Schiedsgerichts- oder staatlichen Verfahren sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch die Deutsche Telekom verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts. Ferner werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet, sofern ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern und Rechtsrisiken mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt die Deutsche Telekom hauptsächlich die Dienste interner Experten sowie die Dienste externer Berater wie z. B. Versicherungsmathematiker oder Rechtsberater. Änderungen der Schätzungen dieser drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken.

Ermessensentscheidungen: Umsatzrealisierung, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten/-kosten

Bei Mehrkomponentenvereinbarungen ist die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise von einzelnen Produkten bzw. Dienstleistungen komplex, da bestimmte Komponenten preissensibel sind und daher in einem von Wettbewerb geprägten Marktumfeld Schwankungen unterliegen. Darüber hinaus liegen in vielen Fällen keine beobachtbaren Einzelveräußerungspreise für eigene Produkte vor. Der Rückgriff auf Marktpreise von ähnlichen Produkten ist aufgrund der in der Regel nicht vollständig gegebenen Vergleichbarkeit ebenso mit Unsicherheiten behaftet wie eine Schätzung mittels eines Kosten-plus-Marge-Ansatzes. Änderungen der Schätzungen der Einzelveräußerungspreise können die Aufteilung des Transaktionspreises für das gesamte Mehrkomponentengeschäft auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erheblich beeinflussen und sich daher sowohl auf die Vermögenslage, d. h. auf die Höhe des Ansatzes von Vertragsvermögenswerten und Vertrags-verbindlichkeiten, als auch auf die gegenwärtige und auf die künftige Ertragslage auswirken.

Vorab geleistete Einmalzahlungen des Kunden bei jederzeit kündbaren Verträgen sind über eine erwartete Vertragsdauer zu erfassen, deren Zeitraum davon abhängt, über welchen Zeittraum aus kommerzieller Sicht faktisch von einer monatlichen Vertragsverlängerung bzw. Nichtkündigung des Kunden auszugehen ist.

Vertragskosten werden abgegrenzt und grundsätzlich über die erwartete Dauer der Kundenbeziehung verteilt. Die Schätzung der erwarteten durchschnittlichen Kundenbindungsdauer basiert auf der historischen Kunden-Fluktuationsrate, die jedoch Schwankungen unterliegt und insbesondere im Falle der Einführung neuer Produkte nur eine begrenzte Aussagekraft bezüglich des künftigen Kundenverhaltens hat. Bei einer Änderung der Schätzungen durch das Management können sich wesentliche Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Aufwendungen für nachfolgende Perioden ergeben.

Die Signifikanz von wesentlichen Rechten ist eine Einschätzung, die sowohl auf quantitativen als auch auf qualitativen Faktoren beruht. Damit handelt es sich letztlich um eine – wenn auch durch quantitative Tatsachen unterstützte – Ermessensentscheidung. Abhängig von der Entscheidung, ob ein abzugrenzendes wesentliches Recht des Kunden vorliegt oder nicht, können sich wesentliche Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für die aktuelle sowie die nachfolgenden Perioden ergeben.

Brutto- vs. Nettoausweis: Die Beurteilung, ob die Deutsche Telekom Erlöse als Prinzipal brutto oder als Agent netto nach Abzug der Kosten, d. h. nur in Höhe der verbleibenden Marge zeigt, erfordert eine Analyse sowohl der rechtlichen Form als auch der wirtschaftlichen Substanz von Verträgen. Nach Abwägung aller relevanten Fakten und Umstände des Einzelfalls ist die Entscheidung auch bei Anwendung eines konzerneinheitlichen Prüfungsschemas in vielen Fällen mit einem gewissen Ermessen verbunden. Abhängig von der Schlussfolgerung können sich wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Umsätze und der Aufwendungen für die aktuelle sowie die nachfolgenden Perioden ergeben. Das Betriebsergebnis ist davon jedoch nicht betroffen.