Home

Themenfilter

Ergebnisse

  • Herzlich willkommen in unserem Themenfilter! Bitte wählen Sie ein oder mehrere Themen aus, um den Bericht nach Ihren Interessen zu filtern.
  • Leider wurden für Ihre Themenauswahl keine Ergebnisse gefunden. Wählen Sie eine andere Themenkombination.

Der CR-Bericht 2024 der Deutschen Telekom entspricht den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und wurde in Übereinstimmung mit der Option „with reference to GRI“ erstellt. Damit besteht unser hoher Transparenzanspruch fort. Die berichteten Informationen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.

Im GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben innerhalb des CR-Berichts und weiteren Publikationen der Deutschen Telekom. Wo nötig, erläutern wir diese direkt im Index.

Allgemeine Standardangaben

GRI 2: Allgemeine Standardangaben

Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

2‑1

Organisationsprofil

ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Konzernprofil

Impressum

Weltweit

2‑2

Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden

Über diesen Bericht

Weltweit

2‑3

Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle

Über diesen Bericht

2‑4

Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen

Über diesen Bericht

Im Berichtsjahr gab es keinen Anlass für neue Darstellungen von Informationen aus früheren Berichtszeiträumen.

Tätigkeit und Mitarbeitende

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

2‑6

Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen

ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

2‑7

Angestellte

ESRS S1‑6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

Unternehmenskultur und Inklusion: Vielfalt wertschätzen und Bedürfnisse achten

Unternehmensführung

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

2‑9

Führungsstruktur und Zusammensetzung

ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Geschäftsbericht 2024

ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

2‑10

Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Im Auswahlprozess werden alle Kompetenzen berücksichtigt, die für die Ausübung der Position erforderlich und dienlich sind. Die Anforderungen an eine Position werden anhand einer Skill-Liste definiert.

Der Auswahlprozess findet im Aufsichtsrat statt, in dem die Interessen der Stakeholder (inkl. Shareholder) vertreten sind.

2‑11

Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans

Geschäftsbericht 2024

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

2‑12

Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen

ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG beaufsichtigt Sorgfaltspflichten und Prozesse des Konzerns, die der Ermittlung und Steuerung von Auswirkungen in Bezug auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen dienen. Der Aufsichtsrat arbeitet dazu mit Stakeholdern zusammen und führt regelmäßig aufsichtsratsspezifische Investorengespräche durch. Auch die ESG-Beauftragte des Aufsichtsrats steht für regelmäßige Gespräche mit Stakeholdern zur Verfügung. Die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen werden in die Aufsichtsratsarbeit aufgenommen.

2‑13

Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen

ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

2‑14

Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über diesen Bericht

ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

2‑15

Interessenkonflikte

ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

Geschäftsbericht 2024

2‑16

Übermittlung kritischer Anliegen

ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

2‑17

Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans

CR-Strategie: zielstrebig zu noch mehr Nachhaltigkeit

ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

2‑18

Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG entspricht der Empfehlung D.12. des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Zur regelmäßigen Beurteilung der Wirksamkeit seiner Aufgabenerfüllung führen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss alle zwei Jahre eine Effizienzprüfung durch. Die Ergebnisse geben neue Impulse für die Aufsichtsratsarbeit.

2‑19

Vergütungspolitik

Vergütungsbericht 2024

ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

2‑20

Verfahren zur Festlegung der Vergütung

Vergütungsbericht 2024

2‑21

Verhältnis der Jahresgesamtvergütung

Vergütungsbericht 2024

Nicht anwendbar

Die Shareholders Rights Directive, die durch das ARUG II in deutsches Recht umgesetzt wurde, verfolgt das Ziel, die Transparenz der Vergütungspolitik von Unternehmen zu erhöhen und die verpflichtend zu veröffentlichenden Angaben mit Bezug zur Vorstandsvergütung auszuweiten. Im Vergütungsbericht der Telekom stellen wir wie gefordert die prozentuale Veränderung in der Vergütung der durchschnittlichen Mitarbeitenden der Veränderung in der Vergütung der Vorstandsmitglieder gegenüber. Damit erfüllen wir unsere Offenlegungspflichten, die Aktionär*innen und anderen Stakeholdern eine Beurteilung unserer Vergütungspolitik ermöglichen, sowie zu prüfen, ob diese im Einklang mit den Interessen unserer Aktionär*innen und Mitarbeitenden steht. Die EU fordert keine darüberhinausgehende Veröffentlichung von Multiplikatoren.

Strategie, Richtlinien und Praktiken

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

2‑22

Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung

Vorwort

CR-Strategie: zielstrebig zu noch mehr Nachhaltigkeit

2‑23

Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen

ESRS G1‑1 – Leitlinien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur

ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

Menschenrechtskodex Deutsche Telekom

2‑24

Einbeziehung politischer Verpflichtungen

Menschenrechtskodex Deutsche Telekom

2‑25

Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen

ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

ESRS S1‑3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanälem über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann

ESRS S2‑3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanälem über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

2‑26

Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen

ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

2‑27

Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen

Telekom-Webseite

ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Geschäftsbericht 2024

Informationen zu relevanten Rechtsverfahren und Ausgängen finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“ im zusammengefassten Lagebericht.

2‑28

Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen

Politische Interessenvertretung

ESRS G1‑1 – Leitlinien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur

Code of Conduct

In der politischen Interessensvertretung sowie für die Mitarbeit in Gremien und Verbänden gelten die Regelungen unseres Codes of Conduct.

Einbindung von Stakeholdern

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

2‑29

Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern

ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

Übersicht Mitgliedschaften und Kooperationen

2‑30

Tarifverträge

ESRS S1‑8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Zum 31. Dezember 2024 waren 45,8 % unserer Beschäftigten tariflich gebunden. Die Abdeckungsquote in Deutschland betrug 75,6 %.

Die mit den Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge gelten nicht für unsere außertariflichen Mitarbeitenden. Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für unsere außertariflichen Mitarbeitenden sind in der Konzernbetriebsvereinbarung AT für Außertariflich Angestellte festgelegt. Darüber hinaus gelten für eine geringe Anzahl unsere Angestellten die tariflichen Vereinbarungen anderer Branchen.

GRI 3: Wesentliche Themen

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑1

Vorgehen zur Bestimmung der wesentlichen Themen

ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

3‑2

Liste der wesentlichen Themen

ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltende von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Wirtschaftsstandards

GRI 205: Korruptionsbekämpfung

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑3

Management der wesentlichen Themen

ESRS G1 – Unternehmensführung

205‑1

Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden

Eine Grundlage unseres Compliance-Management-Systems sind die Compliance Risk Assessments (CRA), mit denen wir Compliance-Risiken identifizieren und bewerten sowie angemessene Präventionsmaßnahmen einleiten können. Dazu hat die Deutsche Telekom einen regelmäßig zu durchlaufenden Prozess aufgesetzt. Die Auswahl der Gesellschaften, die am CRA teilnehmen, erfolgt risikobasiert nach einem reifegradorientierten Modell.

Der Bereich Group Compliance unterstützt auf zentraler Seite bei der lokalen Durchführung und stellt eine einheitliche Methodik zur Verfügung. Diese Methodik sieht vor, dass Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeiten und möglicher Schäden (Ursprungsrisiko) evaluiert, bereits bestehende Präventionsmaßnahmen bei der Risikosteuerung berücksichtigt (Ist-Risiko) und neue Compliance Maßnahmen abgeleitet sowie Verantwortlichkeiten für diese eindeutig zugewiesen werden.

Im Berichtsjahr wurde das CRA in der Deutschen Telekom AG sowie 101 weiteren Tochtergesellschaften im In- und Ausland durchgeführt.

Die T-Mobile US führt als US-börsennotierte Gesellschaft ein Risk Assessment nach eigener Methodik durch, über das sie regelmäßig den zuständigen Gremien berichtet, in denen auch Repräsentanten der Deutschen Telekom AG vertreten sind.

205‑2

Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung

ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Telekom-Webseite

205‑3

Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen

Telekom-Webseite

Geschäftsbericht 2024

Die Deutsche Telekom hat ein Compliance-Management-System zur Korruptionsprävention eingerichtet. Aufgedeckte Verfehlungen werden angemessen – bis hin zur außerordentlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – sanktioniert. Dies kann auch Verträge mit Geschäftspartnern betreffen, die im Zusammenhang mit aufgedeckten Verfehlungen (insbesondere im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption) gekündigt oder nicht verlängert werden können. Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption verurteilt wurden oder Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden, sind für das Jahr 2024 nicht bekannt. Verfahren gegen uns oder unsere Geschäftspartner hinsichtlich Korruptionsvorwürfen sind nicht eingeleitet oder uns bekannt gemacht worden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Telekom-Website. Informationen zu relevanten Rechtsverfahren und Ausgängen finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“ im zusammengefassten Lagebericht.

Umweltstandards

GRI 301: Materialien

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑3

Management der wesentlichen Themen

Kreislaufwirtschaft: ganzheitlicher Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette

ESRS E5‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

301‑1

Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen

ESRS E5‑4 Ressourcenzuflüsse

Die wesentlichen Ressourcenzuflüsse für den Netzausbau umfassen v. a. Mobilfunk-Antennen und Glasfaser.

301‑2

Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe

ESRS E5‑4 Ressourcenzuflüsse

Der Recyclinganteil liegt schätzungsweise bei 15 % des Gesamtgewichts. Dies entspricht ca. 1.177 Tonnen. Der Genauigkeitsgrad der Schätzung ist als gering einzustufen, da kein Ausweis der Daten vorliegt und die Schätzung annahmenbasiert auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre erfolgt.

301‑3

Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien

Kreislaufwirtschaft: ganzheitlicher Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette

ESRS E5‑4 Ressourcenzuflüsse

GRI 302: Energie

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑3

Management der wesentlichen Themen

ESRS E1‑3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien

ESRS E1‑4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Energie: Verbrauch optimieren und Effizienz erhöhen

302‑1

Energieverbrauch innerhalb der Organisation

ESG KPI „Erneuerbare Energien“

Energie: Verbrauch optimieren und Effizienz erhöhen

302‑2

Energieverbrauch außerhalb der Organisation

ESRS E1‑6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

302‑3

Energieintensität

ESG KPI „Erneuerbare Energien“

Energie: Verbrauch optimieren und Effizienz erhöhen

302‑4

Verringerung des Energieverbrauchs

ESG KPI „Erneuerbare Energien“

Informationen nicht verfügbar/unvollständig

Die konkrete Aufschlüsselung der Daten stellen wir nicht dar, da der Aufwand für die Erhebung der Kennzahl nicht im Verhältnis zu dem zusätzlich daraus gewonnenen Nutzen steht. Eine Auffschlüsselung zur Verringerung des Energieverbrauchs zum Vorjahr findet sich in der Nachhaltigkeitserklärung.

302‑5

Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen

Informationen nicht verfügbar/unvollständig

Die konkrete Aufschlüsselung der Daten stellen wir nicht dar, da der Aufwand für die Erhebung der Kennzahl nicht im Verhältnis zu dem zusätzlich daraus gewonnenen Nutzen steht.

GRI 305: Emissionen

GRI 306: Abfall

Soziale Standards

GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑3

Management der wesentlichen Themen

ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

403‑1

Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

ESRS S1‑14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

403‑2

Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen

ESRS S1‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

403‑3

Arbeitsmedizinische Dienste

ESRS S1‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

403‑4

Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

ESRS S1‑2 – Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

403‑5

Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

ESRS S1‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

403‑6

Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden

ESRS S1‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Mitarbeitende: Mitbestimmung fördern und Arbeitgeber-Attraktivität stärken

403‑7

Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz

ESRS S2‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

403‑8

Mitarbeitende, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind

ESRS S1‑14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

403‑9

Arbeitsbedingte Verletzungen

ESRS S1‑14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

403‑10

Arbeitsbedingte Erkrankungen

ESRS S1‑14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

GRI 405: Diversität und Chancengleichheit

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑3

Management der wesentlichen Themen

ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

405‑1

Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten

ESRS S1‑6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

ESRS S1‑9 – Diversitätskennzahlen

Tabelle über Altersverteilung im Aufsichtsrat und im Vorstand der Deutschen Telekom AG

405‑2

Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern

ESRS S1‑16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

GRI 406: Diskriminierungsfreiheit

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑3

Management der wesentlichen Themen

ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

406‑1

Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen

ESRS S1‑17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑3

Management der wesentlichen Themen

ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft

ESRS S2‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

407‑1

Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte

Jahresbericht LkSG für das Geschäftsjahr 2024

Menschenrechte und Lieferkette: Verantwortung leben

GRI 415: Politische Einflussnahme

GRI‑Standard Angabe Verweis Auslassung/Zusätzliche Informationen

3‑3

Management der wesentlichen Themen

Politische Interessenvertretung

415‑1

Parteispenden

Politische Interessenvertretung