Der CR-Bericht 2024 der Deutschen Telekom entspricht den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und wurde in Übereinstimmung mit der Option „with reference to GRI“ erstellt. Damit besteht unser hoher Transparenzanspruch fort. Die berichteten Informationen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.
Im GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben innerhalb des CR-Berichts und weiteren Publikationen der Deutschen Telekom. Wo nötig, erläutern wir diese direkt im Index.
Allgemeine Standardangaben
GRI 2: Allgemeine Standardangaben
Die Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
2‑1 |
Organisationsprofil |
ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
||||
2‑2 |
Entitäten, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Organisation berücksichtigt werden |
|||||
2‑3 |
Berichtszeitraum, Berichtshäufigkeit und Kontaktstelle |
|||||
2‑4 |
Richtigstellung oder Neudarstellung von Informationen |
Im Berichtsjahr gab es keinen Anlass für neue Darstellungen von Informationen aus früheren Berichtszeiträumen. |
Tätigkeit und Mitarbeitende
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
2‑6 |
Aktivitäten, Wertschöpfungskette und andere Geschäftsbeziehungen |
ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
||||
2‑7 |
Angestellte |
ESRS S1‑6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens Unternehmenskultur und Inklusion: Vielfalt wertschätzen und Bedürfnisse achten |
Unternehmensführung
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
2‑9 |
Führungsstruktur und Zusammensetzung |
ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
||||
2‑10 |
Nominierung und Auswahl des höchsten Kontrollorgans |
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
Im Auswahlprozess werden alle Kompetenzen berücksichtigt, die für die Ausübung der Position erforderlich und dienlich sind. Die Anforderungen an eine Position werden anhand einer Skill-Liste definiert. |
|||
2‑11 |
Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans |
|||||
2‑12 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Beaufsichtigung der Bewältigung der Auswirkungen |
ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG beaufsichtigt Sorgfaltspflichten und Prozesse des Konzerns, die der Ermittlung und Steuerung von Auswirkungen in Bezug auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen dienen. Der Aufsichtsrat arbeitet dazu mit Stakeholdern zusammen und führt regelmäßig aufsichtsratsspezifische Investorengespräche durch. Auch die ESG-Beauftragte des Aufsichtsrats steht für regelmäßige Gespräche mit Stakeholdern zur Verfügung. Die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen werden in die Aufsichtsratsarbeit aufgenommen. |
|||
2‑13 |
Delegation der Verantwortung für das Management der Auswirkungen |
ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
||||
2‑14 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der |
|||||
2‑15 |
Interessenkonflikte |
ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
||||
2‑16 |
Übermittlung kritischer Anliegen |
ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
||||
2‑17 |
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans |
CR-Strategie: zielstrebig zu noch mehr Nachhaltigkeit ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
||||
2‑18 |
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans |
Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG entspricht der Empfehlung D.12. des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Zur regelmäßigen Beurteilung der Wirksamkeit seiner Aufgabenerfüllung führen Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss alle zwei Jahre eine Effizienzprüfung durch. Die Ergebnisse geben neue Impulse für die Aufsichtsratsarbeit. |
||||
2‑19 |
Vergütungspolitik |
ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
||||
2‑20 |
Verfahren zur Festlegung der Vergütung |
|||||
2‑21 |
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung |
Nicht anwendbar |
Strategie, Richtlinien und Praktiken
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
2‑22 |
Anwendungserklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung |
|||||
2‑23 |
Verpflichtungserklärung zu Grundsätzen und Handlungsweisen |
ESRS G1‑1 – Leitlinien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
||||
2‑24 |
Einbeziehung politischer Verpflichtungen |
|||||
2‑25 |
Verfahren zur Beseitigung negativer Auswirkungen |
ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
||||
2‑26 |
Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen |
ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
||||
2‑27 |
Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen |
ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
Informationen zu relevanten Rechtsverfahren und Ausgängen finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“ im zusammengefassten Lagebericht. |
|||
2‑28 |
Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen |
Politische Interessenvertretung ESRS G1‑1 – Leitlinien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur |
In der politischen Interessensvertretung sowie für die Mitarbeit in Gremien und Verbänden gelten die Regelungen unseres Codes of Conduct. |
Einbindung von Stakeholdern
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
2‑29 |
Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern |
ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
||||
2‑30 |
Tarifverträge |
Zum 31. Dezember 2024 waren 45,8 % unserer Beschäftigten tariflich gebunden. Die Abdeckungsquote in Deutschland betrug 75,6 %. |
GRI 3: Wesentliche Themen
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑1 |
Vorgehen zur Bestimmung der wesentlichen Themen |
|||||
3‑2 |
Liste der wesentlichen Themen |
Wirtschaftsstandards
GRI 205: Korruptionsbekämpfung
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑3 |
Management der wesentlichen Themen |
|||||
205‑1 |
Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden |
Eine Grundlage unseres Compliance-Management-Systems sind die Compliance Risk Assessments (CRA), mit denen wir Compliance-Risiken identifizieren und bewerten sowie angemessene Präventionsmaßnahmen einleiten können. Dazu hat die Deutsche Telekom einen regelmäßig zu durchlaufenden Prozess aufgesetzt. Die Auswahl der Gesellschaften, die am CRA teilnehmen, erfolgt risikobasiert nach einem reifegradorientierten Modell. |
||||
205‑2 |
Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung |
ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
||||
205‑3 |
Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen |
Die Deutsche Telekom hat ein Compliance-Management-System zur Korruptionsprävention eingerichtet. Aufgedeckte Verfehlungen werden angemessen – bis hin zur außerordentlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – sanktioniert. Dies kann auch Verträge mit Geschäftspartnern betreffen, die im Zusammenhang mit aufgedeckten Verfehlungen (insbesondere im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption) gekündigt oder nicht verlängert werden können. Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption verurteilt wurden oder Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden, sind für das Jahr 2024 nicht bekannt. Verfahren gegen uns oder unsere Geschäftspartner hinsichtlich Korruptionsvorwürfen sind nicht eingeleitet oder uns bekannt gemacht worden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Telekom-Website. Informationen zu relevanten Rechtsverfahren und Ausgängen finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancenmanagement“ im zusammengefassten Lagebericht. |
Umweltstandards
GRI 301: Materialien
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑3 |
Management der wesentlichen Themen |
Kreislaufwirtschaft: ganzheitlicher Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette ESRS E5‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
||||
301‑1 |
Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen |
Die wesentlichen Ressourcenzuflüsse für den Netzausbau umfassen v. a. Mobilfunk-Antennen und Glasfaser. |
||||
301‑2 |
Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe |
Der Recyclinganteil liegt schätzungsweise bei 15 % des Gesamtgewichts. Dies entspricht ca. 1.177 Tonnen. Der Genauigkeitsgrad der Schätzung ist als gering einzustufen, da kein Ausweis der Daten vorliegt und die Schätzung annahmenbasiert auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre erfolgt. |
||||
301‑3 |
Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien |
Kreislaufwirtschaft: ganzheitlicher Ansatz entlang der gesamten Wertschöpfungskette |
GRI 302: Energie
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑3 |
Management der wesentlichen Themen |
ESRS E1‑3 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien ESRS E1‑4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
||||
302‑1 |
Energieverbrauch innerhalb der Organisation |
|||||
302‑2 |
Energieverbrauch außerhalb der Organisation |
ESRS E1‑6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
||||
302‑3 |
Energieintensität |
|||||
302‑4 |
Verringerung des Energieverbrauchs |
Informationen nicht verfügbar/unvollständig |
||||
302‑5 |
Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen |
Informationen nicht verfügbar/unvollständig |
GRI 305: Emissionen
GRI 306: Abfall
Soziale Standards
GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑3 |
Management der wesentlichen Themen |
ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
||||
403‑1 |
Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft ESRS S1‑14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
||||
403‑2 |
Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen |
|||||
403‑3 |
Arbeitsmedizinische Dienste |
|||||
403‑4 |
Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
||||
403‑5 |
Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
|||||
403‑6 |
Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden |
Mitarbeitende: Mitbestimmung fördern und Arbeitgeber-Attraktivität stärken |
||||
403‑7 |
Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz |
|||||
403‑8 |
Mitarbeitende, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind |
ESRS S1‑14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
||||
403‑9 |
Arbeitsbedingte Verletzungen |
ESRS S1‑14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
||||
403‑10 |
Arbeitsbedingte Erkrankungen |
ESRS S1‑14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
GRI 405: Diversität und Chancengleichheit
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑3 |
Management der wesentlichen Themen |
ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
||||
405‑1 |
Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten |
Tabelle über Altersverteilung im Aufsichtsrat und im Vorstand der Deutschen Telekom AG |
||||
405‑2 |
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern |
ESRS S1‑16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) |
GRI 406: Diskriminierungsfreiheit
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑3 |
Management der wesentlichen Themen |
ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft |
||||
406‑1 |
Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen |
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑3 |
Management der wesentlichen Themen |
ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft ESRS S2‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
||||
407‑1 |
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte |
GRI 415: Politische Einflussnahme
GRI‑Standard | Angabe | Verweis | Auslassung/Zusätzliche Informationen | |||
3‑3 |
Management der wesentlichen Themen |
|||||
415‑1 |
Parteispenden |