5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen
Zum 31. Dezember 2024 sind in den kurzfristigen Vermögenswerten 0,3 Mrd. € (31. Dezember 2023: 0,2 Mrd. €) als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. In den kurzfristigen Schulden sind zum 31. Dezember 2024 wie im Vorjahr keine Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. Die Veränderung der Buchwerte stand in Zusammenhang mit den nachfolgend beschriebenen Transaktionen.
in Mio. € |
|
|
|
|
|
|
|
31.12.2024 |
31.12.2023 |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
T‑Mobile US Spektrum |
Sonstiges |
Summe |
T‑Mobile US Spektrum |
Sonstiges |
Summe |
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen |
|
|
|
|
|
|
Immaterielle Vermögenswerte |
153 |
3 |
156 |
91 |
|
91 |
davon: Goodwill |
|
0 |
0 |
|
0 |
0 |
Sachanlagen |
|
100 |
100 |
|
120 |
120 |
Summe |
153 |
103 |
256 |
91 |
120 |
211 |
Im Buchwert der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind zum 31. Dezember 2024 Spektrumlizenzen enthalten, die im Zusammenhang mit einer zwischen T‑Mobile US und einem Telekommunikationsunternehmen vereinbarten Transaktion über den Tausch von Mobilfunk-Lizenzen zur Verbesserung der Mobilfunknetz-Abdeckung stehen. Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen. Im Vorjahr waren im Posten Spektrumlizenzen im Zusammenhang mit den zwischen T‑Mobile US und mehreren Wettbewerbern vereinbarten Tauschtransaktionen enthalten, die im Berichtsjahr vollzogen wurden. Die Lizenzen wurden mit ihren Buchwerten angesetzt.
Darüber hinaus beinhaltet der Posten zum 31. Dezember 2024 Sachanlagen in Höhe von 0,1 Mrd. € (31. Dezember 2023: 0,1 Mrd. €), darunter im Wesentlichen zur Veräußerung gehaltene Immobilien. Dabei waren weder zum 31. Dezember 2024 noch zum Vorjahresende wesentliche Bestände an Immobilien, die nach IFRS 5 nicht mehr mit ihren Buchwerten, sondern mit den beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen sind, zu verzeichnen.
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr wurden Zuschreibungen der Buchwerte der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen vorgenommen.