42 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Deutschen Telekom:
Im Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte sind u. a. Verpflichtungen in Höhe von 0,6 Mrd. US‑$ (0,6 Mrd. €) für die noch nicht übernommenen Spektrumlizenzen aus der zweiten Tranche im Zusammenhang mit der am 8. August 2022 zwischen T‑Mobile US und Channel 51 License Co LLC sowie LB License Co, LLC eingegangenen Vereinbarung über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich enthalten. Darüber hinaus enthält der Posten Verpflichtungen aus der am 12. September 2023 zwischen T‑Mobile US und Comcast geschlossenen Vereinbarung über den Erwerb von 600‑MHz-Spektrumlizenzen. In diesem Zusammenhang wurde der maximale Kaufpreis von 3,3 Mrd. US‑$ (3,2 Mrd. €) erfasst. Am 13. Januar 2025 haben T‑Mobile US und Comcast eine Änderungsvereinbarung getroffen, nach der T‑Mobile US zusätzliche Spektrumlizenzen erwerben wird. Infolge der Änderungsvereinbarung beträgt der maximale Kaufpreis 3,4 Mrd. US‑$ (3,3 Mrd. €). Im sonstigen Bestellobligo und in den Abnahmeverpflichtungen sind im Wesentlichen Verpflichtungen für den Bezug von Dienstleistungen und weitere Leistungen wie z. B. für Wartung und Instandhaltung, IT-Services, Marketing-Maßnahmen und Outsourcing enthalten. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus den vereinbarten Erwerben von Lumos in Höhe von 1,5 Mrd. US‑$ (1,4 Mrd. €), UScellular in Höhe von 4,4 Mrd. US‑$ (4,2 Mrd. €), Metronet in Höhe von 4,9 Mrd. US‑$ (4,7 Mrd. €) sowie Vistar Media in Höhe von 0,6 Mrd. US‑$ (0,6 Mrd. €) im operativen Segment USA.
Weitere Informationen zu den Vereinbarungen mit Channel 51 und Comcast finden Sie in Angabe 6 „Immaterielle Vermögenswerte“.
Weitere Informationen zu den Vereinbarungen über die Erwerbe von Lumos, UScellular und Metronet in den USA finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.