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32 Ertragsteuern

Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Im Geschäftsjahr 2024 entstand ein Steueraufwand in Höhe von 5,3 Mrd. €. Die Höhe des Steueraufwands spiegelt im Wesentlichen den Anteil der Länder am Vorsteuerergebnis und deren jeweilige nationalen Steuersätze wider. Die Steuerquote wurde jedoch insbesondere durch eine erfasste Wertaufholung auf Beteiligungsbuchwerte an den GD-Tower-Gesellschaften gemindert, die steuerlich nicht zu berücksichtigen war. Im Vergleichszeitraum entstand bei einem niedrigeren Vorsteuerergebnis ein Steueraufwand in Höhe von 3,7 Mrd. €. Die Steuerquote des Vorjahres wurde insbesondere durch eine Wertminderung auf Beteiligungsbuchwerte an den GD-Tower-Gesellschaften erhöht, die steuerlich nicht zu berücksichtigen war.

Die Ertragsteuern teilen sich auf Deutschland und Ausland wie folgt auf:

Aufteilung der Ertragsteuern auf In- und Ausland

in Mio. €

 

 

 

 

2024

2023

2022

Tatsächliche Steuern

1.380

1.125

1.035

Deutschland

521

531

603

Ausland

859

594

432

Latente Steuern

3.921

2.547

902

Deutschland

491

233

(11)

Ausland

3.430

2.314

913

 

5.301

3.672

1.937

Der zusammengefasste Ertragsteuersatz für das Jahr 2024 beträgt bei der Deutschen Telekom 31,7 % (2023: 31,4 %, 2022: 31,4 %). Er setzt sich aus der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15,0 % und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbesteuer mit einem Durchschnittshebesatz von 454 % (2023: 445 %, 2022: 445 %) zusammen.

Ableitung Effektivsteuersatz. Die Ertragsteuern im Berichtsjahr in Höhe von -5.301 Mio. € (als Aufwand) (2023: -3.672 Mio. € (als Aufwand), 2022: ‑1.937 Mio. € (als Aufwand)) leiten sich wie folgt von einem erwarteten Ertragsteueraufwand/(-ertrag) ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens (zusammengefasster Ertragsteuersatz) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:

Ableitung Effektivsteuersatz

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

2024

2023

2022

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

22.958

11.968

10.977

Erwarteter Ertragsteueraufwand/(-ertrag)
(Nominaler Ertragsteuersatz der Deutschen Telekom AG:
2024: 31,7 %, 2023: 31,4 %, 2022: 31,4 %)

 

7.278

3.758

3.447

Anpassungen des erwarteten Steueraufwands/(-ertrags)

 

 

 

 

Auswirkungen von Steuersatzänderungen

 

(48)

30

(16)

Steuereffekte aus Vorjahren

 

(218)

(30)

(157)

Steuereffekte aus anderen Ertragsteuern

 

754

474

37

Steuerfreie Erträge

 

(11)

(82)

(829)

Steuereffekte aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen

 

(765)

820

150

Nicht abziehbare Aufwendungen

 

172

86

77

Permanente Differenzen

 

149

(196)

(309)

Wertminderungen auf Goodwill

 

0

(2)

1

Steuereffekte aus Verlustvorträgen

 

(6)

152

63

Steuereffekte aus Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern

 

72

68

49

Anpassungen des Steuerbetrags an den abweichenden nationalen Steuersatz

 

(2.074)

(1.406)

(575)

Sonstige Steuereffekte

 

(2)

0

0

Ertragsteueraufwand/(-ertrag)
gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

5.301

3.672

1.937

Effektiver Steuersatz

%

23

31

18

Tatsächliche Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die tatsächlichen Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Tatsächliche Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. €

 

 

 

 

2024

2023

2022

Tatsächliche Ertragsteuern

1.380

1.125

1.035

davon: Steueraufwand der laufenden Periode

1.426

1.178

1.093

davon: Steueraufwand aus Vorperioden

(78)

(53)

(58)

davon: Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis

32

0

0

Latente Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:

Entwicklung der latenten Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

in Mio. €

 

 

 

 

2024

2023

2022

Latenter Steueraufwand/(-ertrag)

3.921

2.547

902

davon: aus temporären Differenzen

1.508

2.146

3.030

davon: aus Verlustvorträgen

2.210

457

(2.161)

davon: aus Steuergutschriften

203

(56)

33

Ertragsteuern in der Konzernbilanz

Tatsächliche Ertragsteuern in der Konzernbilanz

in Mio. €

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

Steuerforderungen

445

214

Steuerverbindlichkeiten

(736)

(683)

Tatsächliche Steuern aus Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis:

 

 

Sicherungsinstrumente

(244)

(276)

Latente Steuern in der Konzernbilanz

in Mio. €

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

Aktive latente Steuern

3.682

6.401

Passive latente Steuern

(24.260)

(21.918)

 

(20.579)

(15.517)

davon: aus Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis:

 

 

Ergebnis aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen

437

553

Neubewertungsrücklage

203

158

Sicherungsinstrumente

356

366

Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis vor Anteilen anderer Gesellschafter

995

1.078

Anteile anderer Gesellschafter

(109)

(148)

 

886

930

Entwicklung der latenten Steuern

in Mio. €

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

Bilanzansatz latente Steuern

(20.579)

(15.517)

Unterschied gegenüber dem Vorjahr

(5.062)

(1.033)

davon: erfolgswirksam

(3.921)

(1.738)

davon: Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis

(85)

193

davon: Verrechnung mit den Kapitalrücklagen

44

16

davon: Akquisitionen/Veräußerungen (inkl. zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen)

(84)

24

davon: Währungsdifferenzen

(1.016)

472

Entwicklung der latenten Steuern auf Verlustvorträge

in Mio. €

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

Latente Steuern auf Verlustvorträge vor Wertberichtigung

3.980

5.942

Unterschied gegenüber dem Vorjahr

(1.962)

(628)

davon: Zugang/(Abgang)

(2.237)

(428)

davon: Akquisitionen/Veräußerungen (inkl. zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen)

0

(2)

davon: Währungsdifferenzen

275

(198)

Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten, Verlustvorträge und Steuergutschriften:

Wesentliche Bilanzposten, Verlustvorträge und Steuergutschriften auf die latente Steuern entfallen

in Mio. €

 

 

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

 

 

 

 

 

 

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Kurzfristige Vermögenswerte

1.752

(1.581)

1.734

(1.618)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

529

(45)

593

(152)

Vorräte

388

0

273

0

Übrige Vermögenswerte

829

(469)

867

(448)

Vertragsvermögenswerte

6

(1.067)

1

(1.018)

Langfristige Vermögenswerte

3.813

(40.461)

3.669

(38.240)

Immaterielle Vermögenswerte

1.165

(23.331)

964

(21.200)

Sachanlagen

605

(7.439)

825

(7.379)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

2.042

(9.183)

1.879

(9.197)

Aktivierte Vertragskosten

1

(508)

1

(464)

Kurzfristige Schulden

1.875

(1.418)

1.877

(1.363)

Finanzielle Verbindlichkeiten

490

(201)

486

(223)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

163

(38)

188

(68)

Sonstige Rückstellungen

387

(193)

435

(178)

Übrige Schulden

763

(670)

688

(660)

Vertragsverbindlichkeiten

72

(316)

80

(234)

Langfristige Schulden

14.562

(3.996)

14.845

(3.690)

Finanzielle Verbindlichkeiten

2.865

(1.595)

2.929

(1.426)

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

1.630

(1.953)

1.687

(1.823)

Sonstige Rückstellungen

866

(271)

896

(242)

Übrige Schulden

9.097

(106)

9.235

(119)

Vertragsverbindlichkeiten

104

(71)

98

(80)

Gewinnrücklagen

8

(164)

8

(144)

Steuergutschriften

217

0

395

0

Verlustvorträge

3.506

0

5.418

0

Zins- und sonstige Vorträge

1.309

0

1.592

0

Gesamt

27.042

(47.620)

29.538

(45.055)

davon: langfristig

23.905

(44.604)

26.490

(42.036)

Saldierung

(23.360)

23.360

(23.137)

23.137

Bilanzansatz

3.682

(24.260)

6.401

(21.918)

Die Verlustvorträge betragen:

Verlustvorträge

in Mio. €

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

Verlustvorträge Körperschaftsteuer

13.914

22.161

Verfallsdatum innerhalb von

 

 

1 Jahr

0

5

2 Jahren

0

3

3 Jahren

14

4

4 Jahren

0

18

5 Jahren

22

7

Nach 5 Jahren

1.199

1.155

Unbegrenzt vortragsfähig

12.679

20.970

Die Verlustvorträge und temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden, betragen:

Verlustvorträge und temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden

in Mio. €

 

 

 

31.12.2024

31.12.2023

Verlustvorträge Körperschaftsteuer

1.669

1.618

Verfallsdatum innerhalb von

 

 

1 Jahr

0

0

2 Jahren

0

0

3 Jahren

14

0

4 Jahren

0

14

5 Jahren

0

0

Nach 5 Jahren

919

845

Unbegrenzt vortragsfähig

736

758

Temporäre Differenzen Körperschaftsteuer

426

348

Daneben werden keine latenten Steuern für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 123 Mio. € (31. Dezember 2023: 145 Mio. €) und gewerbesteuerliche Ansprüche aus temporären Differenzen in Höhe von 2 Mio. € (31. Dezember 2023: 5 Mio. €) angesetzt. Weiterhin wurden – getrennt von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen – keine latenten Steuern in Höhe eines Betrags von 95 Mio. € (31. Dezember 2023: 152 Mio. €) für sonstige ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge und – getrennt von den gewerbesteuerlichen Ansprüchen aus temporären Differenzen – keine latenten Steuern in Höhe eines Betrags von 4 Mio. € (31. Dezember 2023: 1 Mio. €) für sonstige ausländische ertragsteuerliche Ansprüche angesetzt.

Auf die zuvor genannten steuerlichen Verlustvorträge und temporären Differenzen wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.

Aus der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen, auf die bislang keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, entstand im Berichtsjahr ein positiver Effekt in Höhe von 4 Mio. € (2023: 3 Mio. €, 2022: 3 Mio. €).

Aus der Wertaufholung von aktiven latenten Steuern entstand im Berichtsjahr ein positiver Effekt in Höhe von 22 Mio. € (2023: 24 Mio. €).

Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von 844 Mio. € (31. Dezember 2023: 685 Mio. €) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen, verursacht durch akkumulierte Wertberichtigungen auf Unternehmensanteile im operativen Segment Europa wurden in Höhe von 198 Mio. € berücksichtigt, davon 130 Mio. € im Zusammenhang mit potenziellen Veräußerungen von Unternehmensanteilen. Diese aktiven latenten Steuern wurden vollständig wertberichtigt (Bewertungsanpassung), da die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der temporären Differenzen in der nahen Zukunft nicht verlässlich bestimmt werden kann.

Angaben zu steuerlichen Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2024

2023

2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor
Steuer-
effekt

Steuer-
effekt

Nach
Steuer-
effekt

Vor
Steuer-
effekt

Steuer-
effekt

Nach
Steuer-
effekt

Vor
Steuer-
effekt

Steuer-
effekt

Nach
Steuer-
effekt

Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen

834

(117)

717

18

61

79

1.841

(839)

1.002

Ergebnis aus der Neubewertung von gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

54

0

54

(70)

2

(67)

(46)

5

(41)

Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

889

(117)

772

(52)

63

12

1.796

(835)

961

Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewinne und Verluste aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

2

0

2

4

0

4

0

0

0

Erfolgsneutrale Änderung

3.901

0

3.901

(2.094)

0

(2.094)

4.071

0

4.071

Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von gehaltenen Fremdkapitalinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

1.163

(38)

1.125

921

(18)

902

1.037

3

1.040

Erfolgsneutrale Änderung

(1.116)

31

(1.085)

(838)

(17)

(855)

(1.060)

21

(1.039)

Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten (designierte Risikokomponenten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

(44)

33

(11)

(33)

21

(12)

123

(28)

95

Erfolgsneutrale Änderung

(13)

(5)

(18)

(251)

75

(176)

762

(242)

520

Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten (Kosten der Absicherung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

1

0

1

1

0

1

1

0

1

Erfolgsneutrale Änderung

(4)

0

(4)

(25)

8

(17)

(51)

16

(35)

Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

0

0

0

(4)

0

(4)

0

0

0

Erfolgsneutrale Änderung

(9)

0

(9)

(22)

0

(22)

0

0

0

 

3.881

21

3.902

(2.342)

69

(2.273)

4.884

(231)

4.654

Sonstiges Ergebnis

4.770

(96)

4.674

(2.394)

132

(2.262)

6.680

(1.065)

5.615

Überschuss/(Fehlbetrag)

 

 

17.657

 

 

21.992

 

 

9.482

Gesamtergebnis

 

 

22.331

 

 

19.730

 

 

15.097

Angaben zur globalen Mindestbesteuerung

Vorschriften gemäß der sog. OECD Pillar-2 Model Rules, die eine Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen sicherstellen sollen, wurden in Deutschland in nationales Recht umgesetzt und im Mindeststeuergesetz (MinStG) zusammengefasst. Die Deutsche Telekom fällt in den Anwendungsbereich des MinStG, das für das Berichtsjahr erstmals anzuwenden ist. Auch in vielen anderen Ländern, in denen der Konzern tätig ist, erfolgte eine entsprechende Umsetzung in nationales Recht bzw. ist diese für die Zukunft vorgesehen. Dementsprechend waren auch von ausländischen Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom nationale gesetzliche Vorschriften zur Mindestbesteuerung für das Berichtsjahr erstmals anzuwenden. In diesem Zusammenhang wurden zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen für sog. globale Mindeststeuern in Höhe von unterhalb 1 Mio. € im Konzernabschluss berücksichtigt. Der Konzern hat darüber hinaus die vom IASB im Mai 2023 veröffentlichte vorübergehende Ausnahme von den Rechnungslegungsvorschriften für latenten Steuern (IAS 12.4A) angewendet; dementsprechend werden bezogen auf die Regelungen der globalen Mindestbesteuerung keine latenten Steuern ausgewiesen und keine diesbezüglichen Informationen angegeben.