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Vorbemerkungen

Dieser Bericht fasst den Lagebericht des Deutschen Telekom Konzerns, bestehend aus der Deutschen Telekom AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, sowie den Lagebericht der Deutschen Telekom AG zusammen.

Mit Blick auf die zu erwartende Umsetzung der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht haben wir als global agierendes Unternehmen bereits bei der Erstellung der zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung den ersten Satz der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk zugrunde gelegt und vollständig angewendet. Die vorliegende Nachhaltigkeitserklärung enthält die Angaben nach § 315c HGB i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB. Wesentliche Inhalte des im Vorjahresbericht enthaltenen Kapitels „Mitarbeitende“ haben wir in diesem Zusammenhang in die Nachhaltigkeitserklärung eingegliedert. Zusätzlich enthält die Nachhaltigkeitserklärung die Berichtsanforderungen in Bezug auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (EU-Taxonomie). Die inhaltliche Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung obliegt dem Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG. Das Gremium wurde dabei von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterstützt.

Weitere Informationen zur Überleitung auf das Rahmenwerk der ESRS und der EU-Taxonomie finden Sie im Kapitel „Zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung“.

Ebenfalls im Hinblick auf die zu erwartende Umsetzung der CSRD in nationales Recht haben wir die Berichterstattung über unsere wichtigsten immateriellen Ressourcen in den allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts aufgenommen.

Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Konzernstruktur – Immaterielle Ressourcen“.

Im Zuge der Anpassung des allgemeinen Teils des zusammengefassten Lageberichts an die CSRD haben wir das Kapitel „Technologie und Innovation“ für eine verbesserte Übersichtlichkeit sowie zielgerichtete Darstellung neu strukturiert und auf die gesetzlich geforderten Mindestangaben zurückgeführt. Der Thematik kommt im Konzern unverändert eine hohe Bedeutung zu.

Im zusammengefassten Lagebericht sind lageberichtsfremde Angaben enthalten, die durch Fußnoten kenntlich gemacht sind. Es handelt sich um Angaben, die weder vom Gesetz vorgeschrieben noch durch den Deutschen Rechnungslegung Standard 20 (DRS 20) gefordert sind.

Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sehen u. a. Angaben zu dem internen Kontrollsystem und dem Risiko- und Chancen-Management-System vor, die über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinausgehen und somit von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen sind (lageberichtsfremde Angaben). Sie sind von den inhaltlich zu prüfenden Angaben durch separate Absätze abgegrenzt und mittels Fußnote entsprechend gekennzeichnet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Governance und sonstige Angaben“.

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB finden Sie auf unserer Investor Relations Website. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist sowohl Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung, die – wie vorstehend erläutert – im Internet veröffentlicht wird, als auch zusätzlich im zusammengefassten Lagebericht gesondert im Kapitel „Governance und sonstige Angaben“ als Wiedergabe enthalten ist. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nicht Gegenstand der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer. Auch die im zusammengefassten Lagebericht wiedergegebene Entsprechenserklärung ist inhaltlich nicht in die Abschlussprüfung einzubeziehen.

Den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Telekom AG. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüft. Der erteilte Prüfvermerk über das Ergebnis der Prüfung ist im Anschluss an den Vergütungsbericht vollständig wiedergegeben.

Um inhaltliche Wiederholungen innerhalb des zusammengefassten Lageberichts, der die zusammengefasste Nachhaltigkeitserklärung umfasst, zu vermeiden, verweisen wir an geeigneten Stellen auf weiterführende Informationen in anderen Kapiteln oder Berichtsteilen des zusammengefassten Lageberichts. Dies betrifft u. a. Verweise von der zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung in den zusammengefassten Lagebericht und andersherum.

Darüber hinaus verweisen wir in unserem zusammengefassten Lagebericht mittels Hinweisen bzw. Verlinkungen auf Internetseiten mit weiterführenden Informationen außerhalb des zusammengefassten Lageberichts. Dies erfolgt lediglich ergänzend und dient ausschließlich dem vereinfachten Zugang zu diesen Informationen. Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen nicht Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts sind und daher ebenfalls von der inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer ausgenommen sind.