Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (Taxonomie Verordnung)
Mit der EU-Taxonomie sollen Investitionsströme aus dem Finanzsektor an Unternehmen gefördert werden, die sich mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten beschäftigen. Auf diese Weise soll die EU-Taxonomie dazu beitragen, den europäischen Green Deal umzusetzen. Als Grundlage dafür schafft die EU-Taxonomie eine verbindliche Definition der ökologischen Nachhaltigkeit von Aktivitäten und Investitionen. Die EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über diese Wirtschaftstätigkeiten.
Gemäß EU-Taxonomie-Verordnung sind im ersten Schritt die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens zu ermitteln. Dies sind Aktivitäten, die durch die EU-Taxonomie abgedeckt werden und damit potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten. Diese Aktivitäten sind im zweiten Schritt auf ihre Taxonomiekonformität zu prüfen. Eine Aktivität gilt dann als taxonomiekonform, wenn sie die technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel erfüllt, die in den Anhängen der delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139, (EU) 2022/1214, (EU) 2023/2485 und (EU) 2023/2486 gelistet sind. Zugleich darf sie keines der übrigen Umweltziele wesentlich beeinträchtigen und muss den in der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten sozialen Mindeststandards (sog. Mindestschutz) genügen. Diese fordern insbesondere die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten.
Die Deutsche Telekom ist ein Unternehmen der Informations- und Telekommunikationsbranche. Daher sind im Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM) die zwei folgenden Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU-Taxonomie für unser Kerngeschäft relevant:
- Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM 8.1)
- Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (CCM 8.2)
Zudem vermieten wir im Rahmen unseres Kerngeschäfts Endgeräte an unsere Kunden. Entsprechend ist auch folgende Wirtschaftsaktivität, die dem Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ (CE) zugeordnet ist, für die Deutsche Telekom relevant:
- Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle (CE 5.5)
Wirtschaftsaktivitäten, die für das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) relevant sind, wurden nicht identifiziert.
Die EU-Taxonomie umfasst derzeit noch keine Kriterien mit Bezug zu einer Wirtschaftsaktivität „Bereitstellung und Betrieb elektronischer Kommunikationsnetze und ‑dienste“. Der wesentliche Teil unseres Geschäftsmodells ist folglich bisher nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt. Daher bietet die EU-Taxonomie keine Möglichkeit, unseren Beitrag zum Klimaschutz im Bereich des Netzausbaus und ‑betriebs für Festnetz und Mobilfunk aufzuzeigen. In verschiedenen Wirtschafts- und Branchenverbänden engagieren wir uns dafür, dass relevante und angemessene Kriterien zur Abbildung unser Kernaktivitäten aus dem Festnetz- und Mobilfunk-Bereich in die EU-Taxonomie aufgenommen werden. Im Jahr 2024 haben wir deshalb u. a. mit den Branchenverbänden Connect Europe, GSMA und Ecta ein gemeinsames Positionspapier entwickelt. Dieses unterstreicht den wichtigen Beitrag, den unsere Branche zur Erreichung der europäischen Digitalisierungs- und Klimaziele leistet.
Die EU-Taxonomie listet außerhalb unseres Kerngeschäfts zudem Querschnittsaktivitäten auf, die für unsere allgemeinen Unternehmenstätigkeiten potenziell relevant sind – z. B. für das Flotten- und Gebäude-Management und die Energieerzeugung. Im Geschäftsjahr 2024 hat die Deutsche Telekom die folgende taxonomiefähige Querschnittsaktivität für das Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM) in finanziell wesentlichem Umfang ausgeübt:
- Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (CCM 6.5)
Die drei untenstehenden Tabellen geben einen Überblick über unsere taxonomiefähigen und ‑konformen Wirtschaftsaktivitäten. Sie schlüsseln jeweils sowohl absolute Werte als auch den jeweiligen prozentualen Anteil an Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben der Deutschen Telekom auf.
Vorgehen bei der Bestimmung von Taxonomiefähigkeit und ‑konformität
Bei der Ermittlung der Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftsaktivitäten haben wir uns unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten auf die wesentlichen Unternehmensaktivitäten konzentriert.
Die als taxonomiefähig identifizierten Aktivitäten wurden einzeln auf ihre Taxonomiekonformität geprüft. Der Konformitätsnachweis zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) wurde hingegen übergreifend für alle taxonomiefähigen Aktivitäten erbracht, da wir Klimarisiken zentral auf Konzernebene managen. Die Einhaltung der sozialen Mindeststandards überwachen wir durch ein konzernübergreifendes Management-System.
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) verlangt die Prüfung der Taxonomiekonformität, dass für alle zuvor genannten Wirtschaftsaktivitäten eine Analyse möglicher physischer Klimarisiken durchzuführen ist. Im Rahmen unseres Risiko-Managements haben wir im Jahr 2023 eine umfassende Analyse physischer Klimarisiken durchgeführt und diese im Jahr 2024 auf das operative Segment USA ausgeweitet. Die Klimarisikoanalyse erfolgte mit einer anerkannten Software, der die jüngsten Klimaszenarien des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) zugrunde liegen. Im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Aktivitäten wurde keine Beeinträchtigung des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) festgestellt, da einzelne lokale Klimarisiken durch bestehende Anpassungsmaßnahmen minimiert werden.
Die sozialen Mindeststandards erfordern ein Management-System, mit dem die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Internationalen Charta der Menschenrechte, überwacht wird. Wir bekennen uns ausdrücklich zu den genannten Prinzipien. Unserer menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht kommen wir durch ein risikobasiertes Management-System nach, das sowohl unseren Konzern als auch unsere Lieferkette abdeckt und mit dem wir die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards überwachen. Außerdem pflegen wir einen vertrauensvollen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Um Korruption zu vermeiden und fairen Wettbewerb sicherzustellen, verfügt die Deutsche Telekom über ein Compliance-Management-System, das an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtet ist und regelmäßig extern zertifiziert wird.
Weitere Informationen zu sozialen Mindeststandards finden Sie in den Abschnitten „ESRS S1 – Eigene Belegschaft“, „ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer“ und „ESRS G1 – Unternehmensführung“.
Umsatzrelevante Wirtschaftsaktivitäten
Die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ (CCM 8.1) umfasst „Speicherung, Manipulation, Verwaltung, Bewegung, Kontrolle, Anzeige, Vermittlung, Austausch, Übertragung oder Verarbeitung von Daten über Rechenzentren, einschließlich Edge-Computing“. Innerhalb unserer konzernweiten Geschäftsaktivitäten deckt das operative Segment Systemgeschäft (T‑Systems) diesen Wirtschaftszweig ab. Neben Rechenzentrumsflächen in unserer Betreuung (operated by T‑Systems) wurden auch Teilflächen externer Anbieter (operated on co-locations) in die Bewertung einbezogen. Nur Rechenzentren, die dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren entsprechen, leisten gemäß der EU-Taxonomie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Alle der insgesamt neun von T‑Systems unmittelbar betreuten Standorte erfüllen diesen Kodex. Da wir die Einhaltung des Kodex bislang nicht, wie von der EU-Taxonomie gefordert, extern prüfen lassen, stufen wir die Rechenzentren, die für die Wirtschaftsaktivität CCM 8.1 eingesetzt werden, im Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ein. Zudem müssen gemäß EU-Taxonomie in den Rechenzentren Kühlmittel eingesetzt werden, deren Treibhausgaspotenzial den Wert von 675 GWP (Global Warming Potential) nicht überschreitet. Dieses Kriterium erfüllt bisher ein Rechenzentrum, das im Jahr 2022 vollständig saniert wurde. An den übrigen Standorten werden derzeit noch branchenübliche Kühlmittel eingesetzt, die die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase erfüllen. Wir werden die Umstellung auf taxonomiekonforme Kühlmittel dann vornehmen, wenn unsere Rechenzentren turnusmäßig saniert werden. Die Einhaltung der Kriterien zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele werden wir für die einzelnen Rechenzentren detailliert prüfen, sobald diese die genannten Klimaschutzanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen.
Der Wirtschaftsaktivität „Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen“ (CCM 8.2) ordnen wir solche Lösungen und Produkte im Konzern zu, die gemäß den Bestimmungen der EU-Taxonomie „vorwiegend zur Bereitstellung von Daten und Analysen zur Ermöglichung der Senkung der Treibhausgasemissionen bestimmt sind“. Dies sind Lösungen und Produkte, die ein klares Potenzial zur Einsparung von CO2-Emissionen auf Nutzerseite haben. Innerhalb unserer konzernweiten Geschäftsaktivitäten identifizieren wir auf diese Weise folgende taxonomiefähigen Dienstleistungen:
- Geschäftsbezogene Webkonferenzlösungen (Einsparung reisebedingter CO2-Emissionen)
- Workplace- und Cloud-Lösungen (Steigerung der Energieeffizienz durch verbesserte Server-Auslastung)
- IoT-Lösungen (Einsparung von CO2-Emissionen)
Diese bieten wir in finanziell wesentlichem Umfang im operativen Segment Deutschland, in unseren wesentlichen Landesgesellschaften im operativen Segment Europa sowie im operativen Segment Systemgeschäft an.
Als Nachweis für die Taxonomiekonformität der Lösungen verlangen die technischen Bewertungskriterien eine Lebenszyklusanalyse. Diese muss belegen, dass die Lösung über den gesamten Lebenszyklus hinweg „erheblich weniger Treibhausgasemissionen“ verursacht als die relevante, am Markt verfügbare Referenzlösung. Als Referenzlösungen verstehen wir alternative Lösungen, die in den Märkten, in denen wir aktiv sind, in einem Unternehmen typischerweise zum Einsatz kommen. Dabei setzen wir voraus, dass sich die Unternehmen an Best Practices orientieren. Die technischen Bewertungskriterien legen keinen konkreten Schwellenwert für „erhebliche“ Treibhausgaseinsparungen gemessen an der Referenzlösung fest. Daher haben wir im Jahr 2022 auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse einen Schwellenwert definiert, ab dem die durch die taxonomiefähigen Lösungen erzielten Treibhausgaseinsparungen als „erheblich“ gelten. Die erforderlichen Lebenszyklusanalysen aktualisieren wir anlassbezogen, um relevante technologische Entwicklungen und Markttrends zu berücksichtigen. Für das Berichtsjahr stützen wir uns auf die Lebenszyklusanalysen, die wir im Jahr 2023 für geschäftsbezogene Webkonferenzlösungen sowie für die Cloud-Lösungen Future Cloud Infrastructure, Open Telekom Cloud und SAP Cloud Services durchgeführt haben. Die Deutsche Telekom bietet zudem IoT-Lösungen an, die eine Einsparung von CO2-Emissionen bewirken können. Da wir für den Nachweis der Effekte dieser Lösungen bislang keine Lebenszyklusanalyse angefertigt haben, werden sie als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.
Die taxonomiefähigen geschäftsbezogenen Webkonferenzlösungen wurden im Vergleich zu hybriden Meetings untersucht. Dabei konnten erhebliche Treibhausgaseinsparungen nachgewiesen werden. So tragen rein virtuelle Meetings gemessen an hybriden Meetings zu Treibhausgaseinsparungen von 62 % (kleine Meetings) bzw. 32 % (große Meetings) bei.
Innerhalb der untersuchten Workplace- und Cloud-Lösungen zeigt die Lebenszyklusanalyse der Future Cloud Infrastructure einschließlich der auf dieser Infrastruktur betriebenen SAP Cloud Services: Verglichen mit dem Einsatz dezentraler Rechenzentren, die unsere Kunden selbst betreiben, werden Treibhausgaseinsparungen von 9,7 % erzielt. Dieser Effekt liegt allerdings unter dem im Geschäftsjahr 2022 definierten Schwellenwert. Die Future Cloud Infrastructure und die SAP Cloud Services werden somit auch im Geschäftsjahr 2024 als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Die Nutzung der Open Telekom Cloud führt gemäß der Lebenszyklusanalyse zu Treibhausgaseinsparungen von 47 % gegenüber dem Referenzszenario. Das Referenzszenario geht davon aus, dass unsere Kunden anstelle der Cloud-Lösung eine eigene, dezentrale Server-Infrastruktur zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten nutzen. Daher stufen wir alle mittels einer Lebenszyklusanalyse untersuchten Webkonferenzlösungen und die Open Telekom Cloud als taxonomiekonform ein.
Für die genannten Lösungen setzen wir ausschließlich Infrastruktur ein, die sich in Deutschland befindet. Die Vorgaben für den „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ (CE) entsprechen geltendem EU-Recht, das wir im Rahmen des Umwelt-Managements an unseren EU-Standorten umsetzen. Außerdem fordern wir von unseren Geschäftspartnern Nachweise ein, dass die in den Rechenzentren verwendete Hardware tatsächlich aufbereitet oder am Ende ihrer Lebensdauer dem Recycling zugeführt wird.
Unter die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität „Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“ (CE 5.5) fassen wir im Wesentlichen die Vermietung von Endgeräten an Geschäfts- und Privatkunden im operativen Segment Deutschland. Indem wir neue und zurückgegebene, gebrauchte Geräte vermieten anstelle sie an unsere Kunden zu verkaufen, ermöglichen wir eine längere Nutzungsdauer und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft – auch, indem wir die Geräte umweltschonend verpacken. Mit unserer Klimastrategie für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette tragen wir dazu bei, dass die Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Transport der Geräte minimiert werden. Außerdem setzen unsere Geschäftspartner für die Aufbereitung der vermieteten Endgeräte Verfahren ein, die keine wesentlichen Auswirkungen auf Gewässer und Biodiversität haben. Die Anforderungen an die Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (Anlage C zu Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486) erfüllen wir in Teilen durch die Einhaltung geltenden EU-Rechts bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen der Endgeräte. Dazu zählt u. a. die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Die Deutsche Telekom hat sich zum Ziel gesetzt, nur noch Geräte zu verwenden, die frei von besonders besorgniserregenden Stoffen sind. Allerdings stehen derzeit noch nicht für alle Stoffe geeignete technische Alternativen zur Verfügung. Daher machen wir in Einzelfällen von den in den Taxonomie-Kriterien festgelegten Ausnahmeregelungen Gebrauch. Für die neueren Generationen unserer Geräte können wir die Einhaltung der Anlage C nachweisen. Daher klassifizieren wir die beschriebene Dienstleistung als anteilig taxonomiekonform. Über die Anzahl der vermieteten und Anlage C konformen Geräte wurden der taxonomiekonforme Umsatz und die Investitionsausgaben prozentual von den Gesamtwerten des Umsatzes und der Investitionsausgaben berechnet.
Querschnittsaktivitäten
Die Deutsche Telekom verfügt über einen Fuhrpark, der sowohl Dienstwagen als auch Service-Fahrzeuge umfasst. Damit ist die Wirtschaftsaktivität „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ (CCM 6.5) als Querschnittsaktivität relevant, die den Erwerb, das Leasing und den Betrieb von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Pkws und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 t) abdeckt. Da wir insbesondere in Deutschland und der EU die Elektrifizierung unserer Flotte vorantreiben, erfüllt ein Teil der beschafften Neufahrzeuge bereits die durch die EU-Taxonomie festgelegten CO2-Grenzwerte. Für diese Fahrzeuge konnte auch die Konformität mit den wesentlichen übrigen Anforderungen der EU-Taxonomie nachgewiesen werden, die sich auf geltendes EU-Recht für Neufahrzeuge beziehen. Da den Fahrzeugnutzern die Wahl der Fahrzeugreifen freisteht, konnte die Taxonomiekonformität der Reifen für das Berichtsjahr nicht nachgewiesen werden. Deshalb weisen wir die Investitionsausgaben, die mit unserer Fahrzeugflotte verbunden sind, als nicht taxonomiekonform aus.
Berechnung der Taxonomie-KPIs
Die Gesamtwerte der Deutschen Telekom, die der Berechnung gemäß EU-Taxonomie zugrunde liegen, beliefen sich für das Berichtsjahr beim Umsatz auf 115,8 Mrd. € (2023: 112,0 Mrd. €), bei den Investitionsausgaben auf 25,6 Mrd. € (2023: 24,3 Mrd. €) und bei den Betriebsausgaben auf 0,5 Mrd. € (2023: 0,4 Mrd. €). Dabei entspricht der Umsatz gemäß EU-Taxonomie den Umsatzerlösen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss. Die relevanten Investitionsausgaben wurden auf Basis der Konzernbilanz des Konzernabschlusses ermittelt und ergeben sich aus der Summe der Zugänge von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten (ohne Goodwill) und Nutzungsrechten. Zudem umfassen sie Zugänge aus diesen erworbenen Vermögenswerten aus Unternehmenszusammenschlüssen und Zugänge, die in den als zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen ausgewiesen werden. Die Angaben zu den Investitionsausgaben sind entsprechend den Vorschriften der EU-Taxonomie nicht Bestandteil eines Investitionsausgabenplans (Capex-Plan). Als relevante Betriebsausgaben definiert die EU-Taxonomie Aufwendungen für Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur, Forschung und Entwicklung sowie andere direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen.
Die im Folgenden als taxonomiefähig bzw. ‑konform ausgewiesenen Angaben zu Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben sind direkt dem Betrieb von Rechenzentren entsprechend der Wirtschaftsaktivität CCM 8.1 bzw. dem Bereitstellen von ICT-Lösungen entsprechend der Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 und der Vermietung von Geräten gemäß Wirtschaftsaktivität CE 5.5 auf Produktgruppenebene zugeordnet. Mit den Querschnittsaktivitäten erwirtschafteten wir keine Umsätze. Der Wirtschaftsaktivität CCM 6.5 wurden ausschließlich Investitionsausgaben zugerechnet.
Um Doppelzählungen im Sinne der EU-Taxonomie zu vermeiden, haben wir taxonomiefähige Cloud-Lösungen von T‑Systems fast ausschließlich der Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 zugerechnet; wir berichten jene wenigen Lösungsportfolios unter der Wirtschaftsaktivität CCM 8.1, die nicht taxonomiefähig gemäß Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 sind. Die Vermietung von Geräten an unsere Kunden gemäß Wirtschaftsaktivität CE 5.5 überschneidet sich nicht mit den Lösungen, die unter die Wirtschaftsaktivitäten CCM 8.1 und CCM 8.2 fallen. Im Fall der zur Querschnittsaktivität CCM 6.5 zugeordneten Investitions- und Betriebsausgaben ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit den ausgewiesenen umsatzrelevanten Wirtschaftsaktivitäten ausgeschlossen.
Da die EU-Taxonomie unser Kerngeschäft bisher nicht adäquat erfasst, ergibt sich bei aggregierter Betrachtung der Taxonomiefähigkeit aller Wirtschaftsaktivitäten auch für 2024 nur ein geringer taxonomiefähiger Anteil vom Umsatz in Höhe von 2,5 % (2023: 2,5 %), von den Investitionsausgaben in Höhe von 2,2 % (2023: 2,1 %) und von den Betriebsausgaben in Höhe von 29,1 % (2023: 33,2 %) für die Deutsche Telekom.
Beim Umsatz entfällt der größte taxonomiefähige Anteil in Höhe von 1,0 % (2023: 1,0 %) auf die Wirtschaftsaktivität CCM 8.1, die Datenverarbeitung und Hosting umfasst, gefolgt von der Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 in Höhe von 0,8 % (2023: 0,8 %), zu der die geschäftsbezogenen Webkonferenzlösungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Mit der Vermietung von Endgeräten gemäß Wirtschaftsaktivität CE 5.5 erwirtschafteten wir relevante taxonomiefähige Umsätze, die sich auf 0,6 % (2023: 0,6 %) des Gesamtumsatzes beliefen.
Bei den Investitionsausgaben entfällt der größte taxonomiefähige Anteil in Höhe von 1,0 % (2023: 0,9 %) ebenfalls auf die Wirtschaftsaktivität CCM 8.1. Für die Wirtschaftsaktivität CE 5.5 investierten wir 0,6 % (2023: 0,7 %) der relevanten Investitionsausgaben. Die Querschnittsaktivität CCM 6.5 übernimmt lediglich eine unterstützende Funktion für das Kerngeschäft der Deutschen Telekom. Der taxonomiefähige Anteil liegt hier bei 0,6 % (2023: 0,5 %). Der größte Anteil taxonomiefähiger Investitionsausgaben entfällt auf Sachanlagen mit 71,0 % (2023: 76,4 %), gefolgt von Nutzungsrechten mit 19,4 % (2023: 15,5 %) und immateriellen Vermögenswerten mit 9,6 % (2023: 8,0 %).
Bei den direkten Betriebsausgaben umfasst der größte Teil die Wirtschaftsaktivität CCM 8.1 mit 16,5 % (2023: 19,1 %). Auf die Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 entfällt an zweiter Stelle 12,7 % (2023: 14,1 %).
Im Geschäftsjahr 2024 beläuft sich der taxonomiekonforme Anteil aller Wirtschaftsaktivitäten der Deutsche Telekom auf 0,5 % (2023: 0,2 %) des Umsatzes, 0,3 % (2023: 0,0 %) der Investitionsausgaben und 0,0 % (2023: 0,5 %) der Betriebsausgaben. Der taxonomiekonforme Anteil des Umsatzes resultiert sowohl aus der Wirtschaftsaktivität CE 5.5, deren Taxonomiekonformität wir gemäß den gesetzlichen Anforderungen erstmals für dieses Berichtsjahr offenlegen, als auch aus der Wirtschaftsaktivität CCM 8.2. Zur Taxonomiekonformität bei den Investitionsausgaben trägt im Geschäftsjahr 2024 nur die Wirtschaftsaktivität CE 5.5 bei.