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Wesentliche Regulierungs­entscheidungen

Unser Geschäft unterliegt in hohem Maße der nationalen und europäischen bzw. US‑amerikanischen Regulierung; damit sind v. a. in Europa weitreichende Eingriffsbefugnisse in unsere Produkt- und Preisgestaltung verbunden. Auch 2024 wurde unser Festnetz- und Mobilfunk-Geschäft umfassend reguliert.

Regulierung

Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest weiter vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 12. September 2023 die Revision des Bundeskartellamts (BKartA) und der Telekom Deutschland gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 22. September 2021 zugelassen. Das OLG Düsseldorf hatte entschieden, die fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest durch das BKartA aufzuheben. Nach einer mündlichen Verhandlung am 1. Oktober 2024 wird die Entscheidung des BGH für den 25. Februar 2025 erwartet. Diese kann eine finale inhaltliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Freigabeentscheidung des BKartA oder eine Zurückverweisung an das OLG beinhalten. Bis zu einer anderweitigen Entscheidung des BKartA kann das Gemeinschaftsunternehmen den FTTH-Ausbau weiter fortsetzen.

„Weißbuch“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat am 21. Februar 2024 ein sog. Weißbuch mit dem Titel „How to master Europeʼs digital infrastructure needs?“ veröffentlicht. Dieses Weißbuch bündelt Vorschläge für Maßnahmen der Europäischen Union in Vorbereitung eines geplanten Digital Networks Act. Die Deutsche Telekom hat am 28. Juni 2024 ihre Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Konsultation abgegeben. Auf Basis des Weißbuchs und der Rückmeldungen zur Konsultation sind voraussichtlich Ende 2025 entsprechende Gesetzesinitiativen wie der Digital Networks Act zu erwarten.

Als zukünftige Handlungsfelder identifiziert das Weißbuch den Ausbau der digitalen Netzwerke der Zukunft, die Bewältigung des Übergangs zu neuen Technologien und Geschäftsmodellen, die Abdeckung des zukünftigen Bedarfs an Konnektivität und die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie sicherer und resilienter Infrastrukturen der EU. In der Folge ist mit einer weitreichenden Überarbeitung des derzeitigen Regulierungsrahmens zu rechnen.

BNetzA Regulierungsverfahren auf Basis der Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. Juli 2024 die Entgeltgenehmigung für die regulierten Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen veröffentlicht. Die Entgelte gelten bis 31. Dezember 2025. Im parallel geführten BNetzA Regulierungsverfahren zum zugehörigen Standardangebot wurde am 14. November 2024 der erste Teilbescheid erlassen. Der Abschluss des Gesamtverfahrens wird jedoch nicht vor dem zweiten Quartal 2025 erwartet.

Frequenzvergaben

2024 wurden in Österreich Frequenzen im Bereich 26 GHz und Restfrequenzen im Band 3,4 bis 3,8 GHz versteigert. T‑Mobile Austria konnte sich im Band 26 GHz 400 MHz landesweites Spektrum und im Band 3,4 bis 3,8 GHz 40 MHz in Wien und 60 MHz in Kärnten für insgesamt 10,5 Mio. € sichern. In den USA ist die Zuteilung der im September 2022 im Rahmen der Auktion 108 für rund 0,3 Mrd. US‑$ (0,3 Mrd. €) erworbenen Frequenzen im 2,5-GHz-Bereich erfolgt. Diese Frequenzen wurden zum großen Teil unmittelbar aufgeschaltet. In der Tschechischen Republik erfolgte die Verlängerung der 2024 endenden 900/1.800-MHz-GSM-Lizenz. Die Verlängerungsgebühren für T‑Mobile Czech Republic betrugen rund 28 Mio. €. In der Slowakei wurden die Nutzungsrechte für Frequenzen im 900-MHz-Bereich für 4,3 Mio. € um 3 Jahre verlängert.

In Deutschland konsultierte die Regulierungsbehörde BNetzA einen Entscheidungsentwurf für die Verlängerung der Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte um fünf Jahre für die Mobilfunk-Frequenzen für 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Sie soll an die Stelle der zunächst geplanten Auktion dieser Frequenzen treten. Der Entwurf sieht im Gegenzug u. a. weitere Versorgungsverpflichtungen für die bestehenden Frequenzinhaber sowie eine kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb 1 GHz für 1&1 vor. Am 9. Januar 2025 fand eine öffentliche Anhörung zum aktualisierten Entwurf der BNetzA statt, die anschließend bis zum 23. Januar 2025 konsultiert wurde. Die endgültige Entscheidung des Regulierers wird im ersten Halbjahr 2025 erwartet.

Die Vergaberegeln der Auktion 2019 wurden vom Verwaltungsgericht (VG) Köln am 26. August 2024 für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung hat aber zunächst keinen direkten Einfluss auf unsere Frequenznutzungsrechte in den damals vergebenen Bändern 2,1 und 3,6 GHz. Die diesbezüglichen Frequenzzuteilungen bleiben bis auf Weiteres wirksam. Das Urteil des VG Köln verpflichtet die BNetzA dazu, über die Anträge von Freenet und EWE Tel aus dem Jahr 2018 auf Auferlegung einer Dienstanbieterverpflichtung (statt eines Verhandlungsgebots) neu zu entscheiden. Die BNetzA hat am 9. Januar 2025 Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt. Im Fall der Rechtskraft des Urteils wird sie eine neue Entscheidung über Vergabe- und Versteigerungsregeln (Entscheidungen III und IV) treffen müssen.

In Österreich hat der Prozess für die Neuvergabe von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz, die Ende 2026 auslaufen, sowie Frequenzen aus dem Bereich 2.300 MHz am 12. Dezember 2024 begonnen. In Polen wurde am 4. Oktober 2024 die öffentliche Konsultation zur Vergabe von 2x30 MHz im 700-MHz-Band und von 2x5 MHz im 800-MHz-Band gestartet. Die Auktion ist für das erste Quartal 2025 geplant. Gegebenenfalls könnte auch die Vergabe des 26-GHz-Bands starten. In der Slowakei sind Auktionen für die 2025, 2026 und 2028 auslaufenden Bänder 800, 900, 1.500, 2.100 und 2.600 MHz in Diskussion.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

 

 

 

 

Erwarteter
Vergabestart

Frequenzbereiche

Geplantes Vergabeverfahren

Deutschland

H1 2025

800/1.800/2.600 MHz

Verlängerung, Details noch offen

Österreich

Gestartet

2.300 MHz/2.600 MHz

Details noch offen

Polen

Q1 2025

700/800 MHz

Auktion (SMRAa)

Polen

Noch offen

26 GHz

Details noch offen

Slowakeib

Noch offen

800/900/1.500/2.100/2.600 MHz

Auktion

a

Simultaneous Multi Round Auction (SMRA): simultane Mehrrundenauktion mit aufsteigenden, parallelen Geboten für alle beteiligten Frequenzbänder.

b

Derzeit erneute Prüfung der Auktionsbedingungen und damit Verschiebung in Diskussion.

Vereinbarungen über Spektrumlizenzen

Am 10. September 2024 haben T‑Mobile US und N77 License (N77) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, nach der N77 die Option hat, alle oder einen Teil der verbliebenen 3,45-GHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US gegen eine Barzahlung in einem bestimmten Preisbereich zu erwerben. Die Anzahl der zu verkaufenden Lizenzen wird in Abhängigkeit zu der Höhe der durch N77 zugesagten Finanzierung festgelegt. Zum Abschluss-Stichtag hatten die entsprechenden Lizenzen einen Buchwert von 2,7 Mrd. US‑$ (2,6 Mrd. €). Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC).

Am 8. August 2022 hat T‑Mobile US mit Channel 51 License und LB License (Channel 51) Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,4 Mrd. €) getroffen. Am 30. März 2023 haben die Vertragspartner weiterhin vereinbart, dass die Transaktion in zwei separate Tranchen aufgeteilt wird. Der Transfer der verbleibenden Lizenzen gemäß den Vereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Die US‑Regulierungsbehörde FCC hat dem Transfer der Lizenzen der ersten Tranche am 29. Dezember 2023 zugestimmt. Die erste Tranche wurde am 24. Juni 2024 abgeschlossen. Die entsprechende Kaufpreiszahlung in Höhe von 2,4 Mrd. US‑$ (2,2 Mrd. €) erfolgte am 5. August 2024. Am 22. Oktober 2024 hat die FCC dem Transfer von bestimmten Lizenzen der zweiten Tranche zugestimmt. Der Transfer dieser Lizenzen und die damit verbundene Kaufpreiszahlung in Höhe von 0,5 Mrd. US‑$ (0,5 Mrd. €) erfolgte am 6. Dezember 2024. Der Abschluss der Transaktion bezüglich der verbleibenden Lizenzen der zweiten Tranche wird 2025 erwartet.

Am 1. Juli 2020 haben T‑Mobile US und DISH Network Corporation (DISH) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, in deren Rahmen sich DISH bereit erklärte, bestimmte 800-MHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US für 3,6 Mrd. US‑$ (3,2 Mrd. €) zu erwerben. Am 15. Oktober 2023 hatten T‑Mobile US und DISH Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen, die u. a. vorgesehen haben, dass DISH eine nicht erstattungsfähige Verlängerungsgebühr in Höhe von 0,1 Mrd. US‑$ (0,1 Mrd. €) an T‑Mobile US zahlt und der Erwerb der Spektrumlizenzen durch DISH bis zum 1. April 2024 abgeschlossen sein muss. DISH hat die Kaufoption bis zum 1. April 2024 nicht ausgeübt. Die bereits am 25. Oktober 2023 gezahlte Verlängerungsgebühr wurde vereinbarungsgemäß einbehalten. T‑Mobile US war vertraglich verpflichtet, die Lizenzen im Rahmen einer Auktion zum Verkauf anzubieten. Der entsprechende Auktionsprozess wurde am 1. Oktober 2024 beendet. Da der festgelegte Mindestkaufpreis von 3,6 Mrd. US‑$ bis zum Auktionsende nicht geboten wurde, ist T‑Mobile US von der Verpflichtung zum Verkauf der Lizenzen entbunden. T‑Mobile US prüft derzeit Alternativen, um die Lizenzen zu verkaufen oder zu nutzen.

Am 12. September 2023 hat T‑Mobile US mit dem US‑Kabelnetzbetreiber Comcast den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich für einen Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,3 Mrd. US‑$ (1,2 und 3,2 Mrd. €) vereinbart. Die endgültige Höhe des Kaufpreises wird erst zum Zeitpunkt der Übertragungsanträge bei der FCC festgelegt. Gleichzeitig haben T‑Mobile US und Comcast exklusive Leasing-Vereinbarungen getroffen. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Halbjahr 2028 erwartet. Am 13. Januar 2025 haben T‑Mobile US und Comcast eine Änderungsvereinbarung getroffen, nach der T‑Mobile US zusätzliche Spektrumlizenzen erwerben wird. Infolge der Änderungsvereinbarung beträgt der Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,4 Mrd. US‑$ (1,2 und 3,3 Mrd. €).

FTTH – Fiber to the Home
FTTH bezeichnet in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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