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Wesentliche Regulierungs­entscheidungen

Unser Geschäft unterliegt in hohem Maße der nationalen und europäischen bzw. US-amerikanischen Regulierung; damit sind v. a. in Europa weitreichende Eingriffsbefugnisse in unsere Produkt- und Preisgestaltung verbunden. Auch 2023 wurde unser Festnetz- und Mobilfunk-Geschäft umfassend reguliert.

Regulierung

Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest weiter vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. September 2023 die Revision des Bundeskartellamts (BKartA) und der Telekom Deutschland gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 22. September 2021 zugelassen. Das OLG Düsseldorf hatte entschieden, die fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest durch das BKartA aufzuheben. Telekom Deutschland und EWE hatten 2020 das Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser NordWest gegründet, um bis zu 1,5 Mio. Haushalte und Unternehmensstandorte mit schnellem Internet zu versorgen. Nach dem BGH-Beschluss vom 12. September 2023 kann nun eine rechtliche Prüfung der Aufhebung der Freigabe durch den BGH erfolgen. Bis zu einer anderweitigen Entscheidung des BKartA kann das Gemeinschaftsunternehmen den FTTH-Ausbau weiter fortsetzen.

BNetzA Regulierungsverfahren auf Basis der Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Auf Basis der am 21. Juli 2022 ergangenen Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfasernetz der Deutschen Telekom sind 2023 nachfolgende Verfahren zum Standardangebot für den aktiven Zugang zu FTTB/H-Netzen und zu baulichen Anlagen sowie zu Entgelten zum Zugang zu baulichen Anlagen gestartet: Telekom Deutschland hat im Juli 2023 einen Standardangebotsentwurf für bauliche Anlagen vorgelegt und im Oktober 2023 einen Entgeltantrag für die entsprechenden Leistungen gestellt. Das Standardangebotsverfahren für aktive FTTB/H-Leistungen läuft ebenfalls noch. Die bis Ende 2031 vereinbarten sog. Commitment-Verträge für VDSL und FTTB/H hatten bereits 2022 die erweiterte Prüfung der BNetzA bestanden.

Frequenzvergaben

In Kroatien konnte sich Hrvatski Telekom in der Multiband-Frequenzauktion, die am 17. Januar 2023 mit der Bietphase startete, durch den Erwerb der größten Frequenzmenge (2x 105 MHz) ein überdurchschnittlich gutes Paket für ca. 135 Mio. € sichern. In Polen endete am 18. Oktober 2023 die Bietphase der Vergabe des 3.400- bis 3.800-MHz-Bandes. T‑Mobile Polska hat 100 MHz dieses Spektrums für ca. 111 Mio. € ersteigert und damit einen der beiden technisch am wenigsten beschränkten Spektrumsblöcke erworben.

In Österreich hat die Regulierungsbehörde RTR das Verfahren zur Vergabe von sog. Millimeterwellen im Bereich 26 GHz gestartet. Ebenso ist die Vergabe der in der Auktion im Jahre 2019 nicht vergebenen Frequenzblöcke im Band 3.400 bis 3.800 MHz im gleichen Verfahren geplant. Derzeit werden die Ausschreibungsbedingungen konsultiert. Den Start des Bietprozesses plant die RTR für das erste Quartal 2024. In Polen könnte 2024 die Vergabe für das 700-MHz-Band sowie ggfs. auch im 26-GHz-Band starten. In der Tschechischen Republik wird erwartet, dass das Verlängerungsverfahren für die 2024 endende 900/1.800-MHz-GSM-Lizenz Anfang 2024 in Gang gesetzt wird. Derweil steht in der Slowakei die für Ende 2023 angekündigte Durchführung eines Neuvergabeverfahrens (Auktion) für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 2.100 MHz in Frage, nachdem sich mehrere Parteien dafür eingesetzt haben, die Auktionsbedingungen noch einmal zu prüfen.

In Deutschland hat die Regulierungsbehörde BNetzA am 13. September 2023 eine Konsultation gestartet, nach der sie beabsichtigt, die Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte für die Mobilfunk-Frequenzen für 800 MHz, 1.800 MHz (teilweise) und 2.600 MHz zu verlängern und damit zunächst nicht mittels einer Auktion zu vergeben. Als Verlängerungsdauer sind 5 bzw. 8 Jahre in der Diskussion.

In den USA versteigerte die US-amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) im Jahr 2023 keine Frequenzen, da die Befugnis der FCC zu Frequenzauktionen am 9. März 2023 ausgelaufen ist und vom US-Kongress erst erneuert werden muss. Mit einem Spezialgesetz, dem 5G Sale Act, hat der US-Kongress die FCC vorübergehend zur Vergabe von Spektrumlizenzen ermächtigt, die im Jahr 2022 in der Versteigerung von 2,5-GHz-Spektrum erworben wurden. Das Gesetz trat am 19. Dezember 2023 in Kraft und gibt der FCC 90 Tage Zeit, um die Lizenzvergaben abzuwickeln. T‑Mobile US hat bei der Auktion 108 im September 2022 Frequenzen für rund 0,3 Mrd. US‑$ (0,3 Mrd. €) ersteigert. Der Zuteilung dieser Lizenzen hat sich durch die ausgelaufene FCC-Zuständigkeit verzögert, wird nun aber im ersten Quartal 2024 erwartet.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

 

 

 

 

 

Erwarteter
Vergabestart

Erwartetes
Vergabeende

Frequenzbereiche

Geplantes Vergabeverfahren

Österreich

gestartet

Q1 2024

26 GHz/3.400 – 3.800 MHz (Restfrequenzen)

Auktion (eSMRAa)

Polen

Q1 2024

 

700 MHz

Auktion oder Ausschreibungsverfahrenb,
Details und zeitliche Planung noch offen

Polen

Q1 2024

 

26 GHz

Details und zeitliche Planung noch offen

Slowakei

Q1 2024c

Q1 2024c

900/2.100 MHz

Neuvergabeverfahren (Auktion)

Tschechische Republik

Q1 2024

Q1 2024

900/1.800 MHz

Verlängerungsverfahren

a

Enhanced Simultaneous Multi Round Auction (eSMRA): simultane elektronische Mehrrundenauktion mit aufsteigenden, parallelen Geboten für alle beteiligten Frequenzbänder.

b

Ausschreibungsverfahren (Beauty Contest) als wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Festlegung von Zuteilungen für knappe Frequenzen.

c

Derzeit erneute Prüfung der Auktionsbedingungen und damit Verschiebung in Diskussion.

Vereinbarungen über Spektrumlizenzen

Am 8. August 2022 hat T‑Mobile US mit Channel 51 License und LB License Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,2 Mrd. €) getroffen. Am 30. März 2023 haben die Vertragspartner weiterhin vereinbart, dass die Transaktion in zwei separate Tranchen aufgeteilt wird. Der Transfer der Lizenzen gemäß den Vereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat der ersten Tranche des Lizenztransfers am 29. Dezember 2023 zugestimmt. T‑Mobile US geht davon aus, dass der Abschluss der ersten Tranche im zweiten Quartal 2024 erfolgen wird. Der Abschluss der zweiten Tranche wird Ende 2024/Anfang 2025 erwartet.

Am 1. Juli 2020 haben T‑Mobile US und DISH Network Corporation (DISH) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, in deren Rahmen sich DISH bereit erklärte, bestimmte 800-MHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US für 3,6 Mrd. US‑$ (3,3 Mrd. €) zu erwerben. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die FCC. Am 15. Oktober 2023 haben T‑Mobile US und DISH Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen, die u. a. vorsehen, dass DISH eine nicht erstattungsfähige Verlängerungsgebühr in Höhe von 0,1 Mrd. US‑$ (0,1 Mrd. €) an T‑Mobile US zahlt, die am 25. Oktober 2023 beglichen wurde, und der Erwerb der Spektrumlizenzen durch DISH bis zum 1. April 2024 abgeschlossen sein muss. Wenn DISH die Kaufoption bis dahin ausübt, wird die Verlängerungsgebühr auf den Kaufpreis angerechnet. Wenn DISH die Spektrumlizenzen nicht erwirbt, ist T‑Mobile US verpflichtet, die Lizenzen im Rahmen einer Auktion zum Verkauf anzubieten. Sollte der festgelegte Mindestkaufpreis von 3,6 Mrd. US‑$ nicht geboten werden, wäre T‑Mobile US von der Verpflichtung zum Verkauf der Lizenzen entbunden.

Am 12. September 2023 hat T‑Mobile US mit dem US-Kabelnetzbetreiber Comcast den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich für einen Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,3 Mrd. US‑$ (1,1 und 3,0 Mrd. €) vereinbart. Die endgültige Höhe des Kaufpreises wird erst zum Zeitpunkt der Übertragungsanträge bei der FCC festgelegt, wenn feststeht, welches Spektrum Comcast veräußern wird. Der Abschluss der Transaktion wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die FCC, für das erste Halbjahr 2028 erwartet. Gleichzeitig haben T‑Mobile US und Comcast exklusive Leasing-Vereinbarungen abgeschlossen. Die Leasing-Rechte für T‑Mobile US werden mindestens 2 Jahre bestehen, unabhängig davon, ob Comcast beschließt, einige seiner Lizenzen aus der Kaufvereinbarung herauszunehmen.

5G
Bezeichnung für den seit 2020 eingeführten Mobilfunk-Standard, der Datenraten im Gigabit-Bereich, v. a. auf den 3,6- und 2,1-GHz-Frequenzen, bietet, Festnetz und Mobilfunk zusammen führt und das Internet der Dinge unterstützt.
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FTTB – Fiber to the Building / Fiber to the Basement
(engl.) – Glasfaser bis in das Gebäude oder den Keller. Als FTTB bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis ins Gebäude (Keller).
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FTTH – Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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