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Aspekt 4: Achtung von Menschenrechten

Die Einhaltung von Menschenrechten ist weltweit immer noch keine Selbstverständlichkeit. Als verantwortungsbewusstes, global agierendes Unternehmen nehmen wir international anerkannte Menschenrechte und Umweltbelange ernst und erkennen unsere unternehmerische Verantwortung an. Dies gilt nicht nur unternehmensintern, sondern wir nehmen die Verantwortung gegenüber und mit unseren Geschäftspartnern und unseren mehr als 20.000 unmittelbaren (direkten) Zulieferern in über 150 Ländern wahr.

In unserem Menschenrechtskodex konkretisieren wir unser Bekenntnis zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und Umweltbelange an jedem Ort, an dem wir tätig sind – einschließlich unserer Zulieferer und Geschäftspartner. Bei der Ausgestaltung des Menschenrechtskodexes berücksichtigen wir die gesetzlichen Anforderungen. Er wurde im Berichtsjahr erweitert, indem u. a. die Inhalte der bestehenden Employee Relations Policy integriert wurden. Im Kodex bekennen wir uns zudem zu international anerkannten menschen- und umweltrechtlichen Referenzinstrumenten, z. B. der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Über diese Selbstverpflichtung erkennen wir auch die sozialen Mindeststandards an, die gemäß den Vorschriften der EU-Taxonomie notwendige Bedingung für die Taxonomiekonformität von Wirtschaftsaktivitäten sind. Die im Kodex beschriebenen Grundsätze und Erwartungen richten sich gleichermaßen an unsere Beschäftigten als auch unsere Zulieferer und Geschäftspartner. Wir überprüfen den Kodex und die darin beschriebenen Sorgfaltspflichtenprozesse jährlich und veröffentlichen die Ergebnisse der durchgeführten menschenrechts- und umweltbezogenen Risikoanalysen in verpflichtenden sowie freiwilligen Berichtsformaten, beispielsweise dem Jahresbericht LkSG oder Communication on Progress des UNGC.

Alle Konzerngesellschaften im eigenen Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG haben den Menschenrechtskodex implementiert. Im Berichtsjahr haben wir den Menschenrechtskodex überarbeitet, um u. a. gesetzliche Anforderungen wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) besser abbilden zu können. Der Menschenrechtskodex bildet zusammen mit dem jährlichen Bericht über die Ergebnisse der Risikoanalysen unsere menschenrechtliche Grundsatzerklärung im Sinne des LkSG.

Der überarbeitete Menschenrechtskodex wurde im Jahr 2023 vom Konzernvorstand verabschiedet und anschließend veröffentlicht; die Verabschiedung des überarbeiteten Kodexes durch die Geschäftsleitungsorgane der einbezogenen Konzerngesellschaften hat 2023 begonnen.

Sorgfaltspflichtenprozesse im Konzern

In den Jahren 2022 und 2023 haben wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichtenprozesse überprüft und ausgeweitet, u. a. um die neuen gesetzlichen Anforderungen z. B. aus dem deutschen LkSG besser abbilden zu können. Insbesondere aufgrund unserer globalen Beschaffungstätigkeiten könnten wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“.

Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer Sorgfaltspflichtenprozesse sind der Vorstand der Deutschen Telekom AG und die jeweiligen Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften verantwortlich. Eine regelmäßige und/oder anlassbezogene interne Berichterstattung zu menschenrechts- und umweltbezogenen Ergebnissen in Entscheidungsgremien (z. B. bei Geschäftsleitungen) soll dafür sorgen, dass stets informierte Entscheidungen getroffen werden können.

Ausführliche Informationen zu den Ergebnissen der jährlichen Risikoanalyse veröffentlichen wir in unserem CR-Bericht 2023 sowie in unserem LkSG-Bericht 2023.

Zur Umsetzung unserer Selbstverpflichtungen sowie der gesetzlichen Anforderungen haben wir ein umfassendes Programm zur Risikominimierung eingeführt und entwickeln dieses fortlaufend. Kernelemente sind regelmäßige Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich und im Zuliefererbereich, eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung, die Bewusstseinsförderung bei Beschäftigten, Zulieferern und Geschäftspartnern, ein Beschwerdemechanismus sowie die Berichterstattung. Aus den Ergebnissen der jährlichen sowie anlassbezogenen Risikoanalysen werden risikobezogen angemessene Präventiv- und Abhilfemaßnahmen abgeleitet. Zudem werden Kontroll- und Wirksamkeitsprüfungen durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise Auditierungsmaßnahmen vor Ort bei unseren eigenen Konzerngesellschaften im eigenen Geschäftsbereich oder bei Zulieferern, z. B. in Form von sog. Human Rights Impact Assessments (HRIA)/Social Audits, oder auch die Zertifizierung im Bereich arbeitsplatzbezogene Gesundheit und Sicherheit. Dabei wird der Fokus auf die Einhaltung von Menschenrechten mit Bezug zu Arbeitsbedingungen gelegt. Mit diesen systematischen und umfassenden Prüfungen erhalten wir tieferen Einblick in die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort, können noch gezielter anlassbezogen reagieren und partnerschaftlich mit allen Beteiligten Lösungskonzepte entwickeln und diese umsetzen. Auf Basis der Analyse-Ergebnisse aus dem Jahr 2023 werden wir prüfen, ob und in welchem Umfang derartige Vor-Ort-Auditierungen im Jahr 2024 nötig sind. Im Berichtsjahr gab es keinen Anlass für risikobezogene Vor-Ort-Auditierungen im eigenen Geschäftsbereich. Im Zuliefererbereich haben wir umfangreiche Auditierungsmaßnahmen durchgeführt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Arbeitsstandards bei unseren Zulieferern“.

T‑Mobile US führt als US-börsennotierte Gesellschaft ein Risk Assessment nach eigener Methodik durch, über das sie regelmäßig an die zuständigen Gremien berichtet, in denen auch Repräsentanten der Deutschen Telekom AG vertreten sind. Vor der Auswahl von Zulieferern für T‑Mobile US prüft ein zentraler Third-Party-Risiko-Management-Prozess Lieferanten auf Korruptionsbekämpfung, globale Sanktionen und Menschenrechtsverletzungen sowie auf finanzielle, Sicherheits-, Reputations- und Umweltrisiken. Risikobewertungen der Zulieferer werden laufend je nach Risikoprofil des Zulieferunternehmens durchgeführt.

Über das Hinweisgeber- und Beschwerdeportal „TellMe“, können Mitarbeitende sowie Externe Hinweise abgeben und Beschwerden melden – bei Bedarf anonym. Insgesamt sind im Berichtsjahr 5 Hinweise und Beschwerden über „TellMe“ mit menschen- oder umweltrechtlichem Bezug eingegangen. Aus den eingegangenen Beschwerden und Hinweisen wurden insbesondere Risiken im Bereich der Tiefbauarbeiten im Glasfaser-Ausbau abgeleitet und in der jährlichen Risikoanalyse berücksichtigt.

Arbeitsstandards bei unseren Zulieferern

Zu unserem Selbstverständnis als gesellschaftlich und ökologisch nachhaltig handelndes Unternehmen gehört es, Verantwortung entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, die Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette zu verbessern. Wir haben das Thema Nachhaltigkeit und die daraus resultierenden Anforderungen in allen Einkaufsprozessen verankert (ohne T‑Mobile US). Die Verantwortung für deren Umsetzung trägt der Einkaufsbereich. Group Corporate Responsibility entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Einkaufsbereich die Nachhaltigkeit im Einkauf strategisch weiter.

Fixiert sind unsere Nachhaltigkeitsprinzipien und deren Anwendung für den Einkauf in den Umsetzungsrichtlinien (Procurement Practices) der globalen Einkaufsrichtlinie (Global Procurement Policy). Darüber hinaus gibt eine Richtlinie für die Einkäufer*innen einen Überblick darüber, welche CSR-Kriterien an welcher Stelle des Beschaffungsprozesses zu berücksichtigen sind. Im Berichtsjahr haben wir unseren Mitarbeitenden vor dem Hintergrund des deutschen LkSG verschiedene Nachhaltigkeitsinformationen und -schulungen ausgerollt.

Ausführliche Informationen zu Aktivitäten in Bezug auf die Umsetzung des LkSG veröffentlichen wir in unserem CR-Bericht 2023.

Wir verlangen von allen unseren Zulieferern, die Grundsätze unseres Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) zu akzeptieren und die damit einhergehenden Anforderungen einzuhalten. Um etwaige Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsverfehlungen zu minimieren und die Zulieferer bei der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu unterstützen, nutzen wir ein umfangreiches Risiko-Management für Zulieferer. Vorab wird eine Risikobewertung aller Warengruppen vorgenommen. Anschließend unterziehen wir alle Zulieferer aus allen Kategorien einer umfangreichen Risikoanalyse. Spezialisierte Unternehmen bewerten unsere Zulieferer in Bezug auf Finanz-, CSR- und Compliance-Risiken (ohne T‑Mobile US). Auch gewichten wir bei Ausschreibungen die Umweltziele, die CO2-Emissionen unserer Zulieferer und bei einzelnen Produktgruppen auch weitere, u. a. soziale Nachhaltigkeitskriterien grundsätzlich mit 20 %. So stellen wir fest, ob bei einem unserer Zulieferbetriebe erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Nachhaltigkeitsaspekte bestehen.

Bei ausgewählten Zulieferern, die in risikobehafteten Warengruppen aktiv sind, werden zusätzliche Nachhaltigkeitsbewertungen und Überprüfungen durchgeführt. Abhängig von deren individuellen Nachhaltigkeitsleistungen und Risikoklassifizierungen nutzen wir dabei verschiedene Instrumente, beispielsweise Nachhaltigkeitsratings von externen Anbietern, mobile Mitarbeiterumfragen oder Zuliefererprüfungen vor Ort (Social Audits). Wir konzentrieren uns dabei nicht nur auf unsere unmittelbaren Zulieferer, sondern – soweit möglich – auch auf Zulieferer in der nachgelagerten Lieferkette. Die Effektivität unserer Audits steigern wir durch unsere Zusammenarbeit mit der Brancheninitiative „Joint Alliance for CSR“ (JAC, ehemals „Joint Audit Cooperation“), die sich aus 27 global agierenden Telekommunikationsunternehmen zusammensetzt. 2023 haben wir insgesamt 150 Audits (Vorjahr: 98) durchgeführt – 137 Social Audits (Vorjahr: 83) und 13 mobile Umfragen (Vorjahr: 15). Davon führten wir 62 (Vorjahr: 40) bei unseren unmittelbaren und 88 (Vorjahr: 58) bei unseren mittelbaren (indirekten) Zulieferern durch. Seit 2010 haben wir im Rahmen von JAC 1.060 Audits (Vorjahr: 910) durchgeführt.

In enger Kooperation mit ausgesuchten Zulieferern arbeiten wir an der stetigen Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Unser bisheriges Entwicklungsprogramm „Supplier Development Program“, in dem wir die Weiterentwicklung von strategisch relevanten Zulieferern in wichtigen Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltschutz, Arbeitszeitregelungen oder Gesundheitsschutz gefördert haben, wurde im Berichtsjahr in die Brancheninitiative JAC überführt. Dort wird das Programm aktuell weiterentwickelt. Im Berichtsjahr waren wir u. a. Gastgeber für die „General Assembly“ der JAC und haben an einem Branchendialog mit anderen Telekommunikationsunternehmen teilgenommen. Dialogthemen waren u. a. die Weiterentwicklung von Auditierungen, Transparenzverbesserungen sowie die wirksame Ableitung von Maßnahmen bei telekommunikationsspezifischen Branchenrisiken. Als Ergebnis dieses Dialogs haben sich konkrete Arbeitsgruppen gebildet, an denen sich die Deutsche Telekom im Jahr 2024 beteiligen wird.

Die Nachhaltigkeitsleistung im Einkauf wird mit folgenden ESG KPIs gemessen: Der ESG KPI „Einkaufsvolumen ohne CR-Risiko“ – Zielwert bis 2025 bei 95 % – stellt das Einkaufsvolumen von unmittelbaren Zulieferern dar, die im Berichtszeitrauma durch einen etablierten externen Dienstleister ohne Auffälligkeiten auf negative Meldungen in der Medienberichterstattung geprüft werden. Hierbei fließen auch die Zulieferer ein, bei denen zwar Auffälligkeiten festgestellt, aber auch entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden. Der Anteil dieses risikogeprüften Einkaufsvolumens lag 2023 bei 99,98 % (Vorjahr: 99,6 %). Der ESG KPI „Als unkritisch verifiziertes Einkaufsvolumen“ – Zielwert bis 2025 bei 60 % – misst hingegen den Anteil an Zulieferern, der im Rahmen von dezidierten Überprüfungen auf soziale und ökologische Kriterien geprüft wurden, etwa im Zuge von EcoVadis, dem CDP, Social Audits oder Lieferantenbesuchen. Der Anteil dieser CR-qualifizierten Zulieferer lag 2023 bei 66,17 % (Vorjahr: 64,1 %). Die Berechnung erfolgt jeweils in Bezug zum bereits größtenteils einheitlich abgebildeten konzernweiten Einkaufsvolumen (ohne die Kategorie „Network Capacity“ und T‑Mobile US), jedoch auf unterschiedlichen Lieferantenbeziehungsebenen.

CDP
Initiative von institutionellen Investoren, die den Dialog zwischen Investoren und Unternehmen in Fragen des Klimawandels fördern möchte. Die weltweit größten Unternehmen beteiligen sich an dem Projekt und geben Auskunft zu ihren Treibhausgas-Emissionen und Klimaschutzstrategien. Die Daten werden jährlich durch das CDP erhoben und veröffentlicht.
Zum Glossar

a aDer Gesamtwert berechnet sich aus Ist-Daten vom 01.01.2023 – 30.11.2023 und einer Schätzung für den Dezember 2023 auf Basis der Vorjahreswerte, da die Daten zum Veröffentlichungszeitpunkt für den Dezember 2023 noch nicht vorlagen.