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Aspekt 1: Umweltbelange

Wir verpflichten uns nicht nur, mögliche negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Klima und Umwelt zu minimieren, sondern auch die Chancen der Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Richtig eingesetzt, kann sie u. a. dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und Energie zu sparen.

Um einheitliche Prozesse im Unternehmen zu etablieren und unsere Leistungen im Umweltschutz stetig zu verbessern, nutzen wir ein ganzheitliches Umwelt-Management-System, das Teil des konzernweit integrierten QHSE-Managements (Qualität, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt) ist und auf der internationalen Norm ISO 14001 basiert. Unsere konzernweit gültige Umweltleitlinie haben wir im Berichtsjahr angepasst. Sie fasst die relevanten Aspekte unserer Selbstverpflichtungen zusammen. Die Anpassungen tragen der steigenden Bedeutung von Themen wie Kreislaufwirtschaft, Biodiversität oder Wasserknappheit Rechnung. Zudem enthält die Umweltleitlinie eine aktualisierte Fassung der EMF-Leitlinie (Elektromagnetische Felder, EMF). Die Umweltleitlinie wurde im Berichtsjahr vom Global CR-Board verabschiedet.

Um den wachsenden regulatorischen Anforderungen insbesondere der EU (z. B. Green Deal) gerecht zu werden, haben wir 2020 eine interne bereichsübergreifende Taskforce Green Deal ins Leben gerufen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass notwendige Maßnahmen und Prozesse zeitnah implementiert werden und die erforderliche Transparenz geschaffen wird. Entsprechend finden Bewertungen und Indikationen aus der Taskforce Berücksichtigung in den diversen Nachhaltigkeitsinitiativen des Konzerns.

Klimaschutz

Mit unseren Investitionen in den Netzausbau gehören wir zu den größten Investoren der Branche. Im Jahr 2023 investierten wir konzernweit mehr als 16 Mrd. € v. a. in den Aufbau und Betrieb von Netzen, um der steigenden Nachfrage nach schnelleren, flächendeckend verfügbaren Datendiensten zu entsprechen. Der Netzausbau soll jedoch nicht zu einem Anstieg der CO2-Emissionen führen und so den Klimawandel beschleunigen. Deshalb nutzen wir Strom aus erneuerbaren Energien, um unseren Stromverbrauch von den CO2-Emissionen zu entkoppeln. In Europa haben wir uns das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz unserer Netze bis Ende 2024 zu verdoppeln. Darüber hinaus wollen wir mit weiteren Energieeffizienzsteigerungen – z. B. in unseren Rechenzentren – dafür sorgen, dass der Energieverbrauch trotz des zu erwartenden steigenden Datenverbrauchs mittelfristig reduziert wird (2024 gegenüber 2020, Ziel ohne T‑Mobile US). Die beiden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß“ (Scope 1 und 2) sind seit 2021 Bestandteil der variablen Vorstandsvergütung und seit 2022 auch relevant für unsere internationalen Führungskräfte (außerhalb der T‑Mobile US) sowie alle außertariflichen Mitarbeitenden in Deutschland. In den USA treiben wir den sehr intensiven Ausbau unseres 5G-Netzes insbesondere in ländlichen Gebieten weiter voran. Dies führt zunächst zu einem steigenden Stromverbrauch. Diesen Verbrauch deckt T‑Mobile US wie der Gesamtkonzern seit 2021 vollständig aus erneuerbaren Energiequellen. Die Scope-1-Emissionen von T‑Mobile US sind Schwankungen durch nicht planbare Naturkatastrophen und den damit verbundenen temporären Einsatz von u. a. Dieselgeneratoren zur Wiederherstellung und Sicherstellung beschädigter Netzinfrastruktur ausgesetzt. Der besonderen nationalen Situation in diesem wichtigen Markt muss Rechnung getragen werden. Deshalb wurde entschieden, T‑Mobile US im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung bei diesen beiden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nicht zu berücksichtigten. So wird die richtige Anreizwirkung für den Vorstand, die Führungskräfte sowie alle außertariflichen Mitarbeitenden in Deutschland zugunsten einer nachhaltigen Geschäftsentwicklung bei gleichzeitiger Sicherstellung eines stabilen Netzbetriebs gewährleistet.

Eine konzernweite, jährliche Ambition für die Leistungsindikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß“ (Scope 1 und 2) wird wie bisher inklusive eines Zielwerts für T‑Mobile US gesetzt, gesteuert und berichtet. Im Berichtsjahr ist der konzernweite Energieverbrauch mit 12.241 GWh gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken (Vorjahr: 13.253 GWh). Der CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2) befindet sich durch den konzernweiten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien auf niedrigem Niveau, ist durch unsere Maßnahmen weiter gesunken und liegt bei 217 kt CO2e (Vorjahr: 233 kt CO2e). Die Daten zum Gesamtenergieverbrauch und den Scope-1- und Scope-2-Emissionen beruhen zum Teil auf Schätzungen, Annahmen und Hochrechnungen und stammen teilweise von unseren externen Energiedienstleistern.

Seit rund zwei Jahrzehnten hat das Thema Klimaschutz bei der Telekom stetig an Bedeutung gewonnen. Unsere konzernweite Klimaschutzstrategie beinhaltet folgende Aspekte: Emissionen aus der Wertschöpfungskette, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Enablement: positive Klimaschutzeffekte bei unseren Kunden. 2019 hat der Vorstand Klimaziele beschlossen, die 2021 nochmals verschärft wurden. Im März 2023 haben wir unser bisheriges Science Based Target auf dem Weg zur Klimaneutralität durch ein ambitionierteres Zwischen- sowie Endziel ersetzt, das inzwischen durch die SBTi bestätigt wurde.

Unsere Klimaziele lauten:

  1. Konzernweit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Scope 2, marktbasierte Methode) haben wir seit Ende 2021 erreicht.
  2. Bis Ende 2025 wollen wir Klimaneutralität im Unternehmen erreichen (Scope 1 und 2). Da wir nicht alle Emissionen vermeiden können, wollen wir einen Rest von rund 5 % der Emissionen durch Kompensationsmaßnahmen ausgleichen.
  3. Als neues Zwischenziel auf dem Weg zur Klimaneutralität entlang der gesamten Wertschöpfungskette haben wir uns vorgenommen, bis 2030 die CO2-Emissionen über die Scopes 1–3 hinweg absolut um 55 % gegenüber 2020 zu senken. Dieses Zwischenziel ist deutlich ambitionierter als unser bisheriges Ziel, die Scope-3-Emissionen bis 2030 pro Kunde um 25 % (gegenüber 2017) zu senken. Aufgrund der konsequenten Senkung unserer Scope-1- und 2-Emissionen liegt der überwiegende Teil unseres CO2-Fußabdrucks (über 98 %) mittlerweile bei der Herstellung und Nutzung unserer Produkte. Wir stehen in engem Dialog mit unseren Lieferanten, um die Emissionen in der Produktion zu verringern und Produkte herstellen zu lassen, die in der Nutzungsphase weniger Energie verbrauchen.
  4. Bis spätestens 2040 wollen wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette klimaneutral („Netto-Null“) sein – über alle drei Scopes hinweg. Dazu wollen wir mindestens 90 % der Emissionen einsparen; lediglich bis zu 10 % dürfen ausgeglichen werden. Dieses Ziel steht zudem im Einklang mit den Zielvorstellungen der European Green Digital Coalition, in der die Deutsche Telekom Gründungsmitglied ist.

Generell werden wir CO2-Emissionen, die wir nicht vermeiden können (z. B. durch den Einsatz erneuerbarer Energien, eine verbesserte Energieeffizienz oder die Vereinbarung von Klimazielen mit Lieferanten), durch Kompensationsmaßnahmen so ausgleichen, dass sie dauerhaft der Atmosphäre entzogen werden (z. B. durch natürliche Senken, wobei Treibhausgase von natürlichen Ökosystemen aufgenommen werden). Für die Kompensation haben wir uns die Qualitätsanforderung gesetzt, dass wir nur qualitativ hochwertige Neutralisationsprojekte (Removal Projekte) nach Oxford Kategorie IV und V benutzen, also die Entfernung von Kohlenstoff durch kurz- und langlebige Speicherung.

Unsere Konzern-Klimaziele haben wir entlang aktueller wissenschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen entwickelt. Die SBTi hat uns im Berichtsjahr für die aktuellen Ziele erneut bestätigt, dass unsere Klimaschutzziele auch nach ihrer neuen, verschärften Richtlinie zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens beitragen. Wir haben 2023 einen Climate Target Transition Plan erarbeitet, den wir 2024 in Übereinstimmung mit den künftigen Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) weiter detaillieren werden. Der Plan dient der internen Steuerung und Erfolgskontrolle der Reduktionsmaßnahmen. Zugleich hilft er uns dabei, unsere Stakeholder über unseren Weg zu „Netto-Null-Emissionen zu informieren. Auch die Ziele unserer Landesgesellschaften in den USA und Ungarn wurden durch die SBTi positiv geprüft. Um diese Ziele zu erreichen, gehen die Landesgesellschaften unterschiedliche Wege. Unter anderem schließen sie Power Purchase Agreements (PPAs) über den Ankauf von Strom aus bestimmten nachhaltigen Stromquellen (z. B. Wind und Solar) ab. Ende 2023 haben wir 32,5 % unseres Stroms über solche PPAs bezogen (Vorjahr: 27,7 %). Bis 2025 soll dieser Anteil in Europa auf 50 % unseres Stromverbrauchs ansteigen. Damit wollen wir die nachhaltige Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien aktiv unterstützen.

Da etwa drei Viertel der Scope-3-Emissionen in der Lieferkette anfallen, haben wir im Berichtsjahr die Taskforce Supply Chain Emission Reduction gegründet. Sie priorisiert die Lieferanten nach Relevanz für unsere CO2-Emissionen. Die Taskforce stimmt Ziele und Maßnahmen ab, um gemeinsam mit den Lieferanten verbindliche Emissionsminderungsvereinbarungen zu definieren. Die Lieferanten spielen auch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Emissionen aus der Nutzugsphase der von uns vermieteten oder verkauften Endgeräte zu reduzieren. Ein wichtiger Hebel ist dabei u. a. die Verbesserung der Energieeffizienz.

Wir berechnen unsere CO2-Emissionen konzernweit in Anlehnung an das Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Bei den Scope-2-Emissionen kommt die marktbasierte Methode zum Tragen. Der Standard unterscheidet drei Kategorien von CO2-Emissionen (Scope 1, 2 und 3). Die Berechnung von Scope 3 erfolgt dabei teilweise annahmenbasiert. Im Berichtsjahr liegt der Scope-3-Wert bei 10.476 kt CO2e (Vorjahr: 12.287 kt CO2e). Die Reduktion ergibt sich dabei teilweise auch aus Methodikanpassungen, besonders in den vorgelagerten Aktivitäten. Die folgende Grafik visualisiert die Emissionen der unterschiedlichen Scopes aus unserer Geschäftstätigkeit, dargestellt in CO2-Äquivalenten (CO2e).

CO2e-Emissionen (Scope 1–3)

Konzern Deutsche Telekom 2023 in % und kt CO2e

CO2e-Emissionen (Scope 1–3) (Grafik)

Ausführliche Informationen zu der Datenentwicklung gegenüber dem Vorjahr und den Auswirkungen der angepassten Methodik für Scope 3 auf die Vorjahre veröffentlichen wir in unserem CR-Bericht 2023.

Die Wirksamkeit unserer Klimaschutzmaßnahmen messen wir mit verschiedenen Kennzahlen. Eine wichtige Messgröße ist für uns der KPI „Erneuerbare Energien“. Er weist den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtstromverbrauch aus; seit 2021 liegt er konzernweit bei 100 %. Bei der Berechnung werden Direktbezug, Herkunftsnachweise, Eigenerzeugung sowie PPAs einbezogen.

Ein Indikator für die Effizienzsteigerung unserer Rechenzentren ist der sog. PUE-Wert (Power Usage Effectiveness, PUE), den wir nach der Methode der RZ-Norm DIN EN 50600 ermitteln. Diese verlangt, dass sämtliche Energieverbräuche der Rechenzentren (nicht nur die zum Betrieb der Server) in die Wertermittlung einfließen. Der globale PUE-Wert unserer T‑Systems Rechenzentren lag 2023 bei 1,53 (Vorjahr: 1,59). Unser effizientestes hochverfügbares Rechenzentrum hat einen PUE-Wert von 1,24. Im Berichtsjahr hat die EU-Kommission das T‑Systems Rechenzentrum Biere für die erhebliche Reduzierung seines Energieverbrauchs mit dem European Code of Conduct Award ausgezeichnet.

Der KPI-Wert für „Energy Intensity“ für die Deutsche Telekom (Festnetz- und Mobilfunk-Gesellschaften) ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Der KPI setzt unseren Energieverbrauch ins Verhältnis zum transportierten Datenvolumen und beschreibt damit die positive Entwicklung der Energieeffizienz unseres Netzes. Das Ergebnis liegt bei 70 (Vorjahr: 91).

ESG KPI „Energy Intensity“

Konzern Deutsche Telekom (Festnetz- und Mobilfunk-Gesellschaften) 2023

ESG KPI „Energy Intensity“ (Grafik)

Auch beim Thema Mobilität setzen wir mit unseren Klimaschutzbemühungen an: Innerhalb des Konzerns verfolgen wir das Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen in unserer Flotte schrittweise zu erhöhen und so bald wie möglich komplett elektrisch unterwegs zu sein. So haben wir uns dazu verpflichtet, ab 2023 in Deutschland nur noch Geschäftsfahrzeuge mit Elektroantrieb zu bestellen; dazu ist im Januar 2023 eine Richtlinie in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage hatten im Berichtsjahr nahezu 100 % der bestellten Geschäftsfahrzeuge in Deutschland einen Elektroantrieb, mit lediglich zwei richtlinienkonformen Ausnahmen. Zusätzlich haben wir die Haltefrist der Geschäftsfahrzeuge von drei auf vier Jahre erhöht. Unsere Tochtergesellschaft Comfort Charge bietet darüber hinaus Ladeinfrastruktur für E‑Mobilität in Deutschland an. Ein Ziel zur Förderung einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur war es, bis Ende des Jahres 2023 mehr als 250 Schnell-Ladestationen zu betreiben. Dieses Ziel wurde mit ca. 230 Schnell-Ladestationen aufgrund verschiedener Faktoren nur knapp verfehlt. Maßgeblich dafür waren Bauverzögerungen vor Ort, verspätete Genehmigungen oder Netzanschlussverfügbarkeiten, um die Standorte noch im Jahr 2023 abzuschließen. Die fehlenden Schnell-Ladesäulen werden 2024 sukzessive errichtet, sodass wir zeitnah die Schwelle von 250 Schnell-Ladesäulen erreichen werden. Sowohl unsere eigene Flotte als auch Dritte können die Ladestationen nutzen.

Um den Klimawandel wirksam einzudämmen, braucht es die Zusammenarbeit vieler Akteure. Deshalb engagieren wir uns in nationalen wie internationalen Zusammenschlüssen und Organisationen, z. B. der Global Enabling Sustainability Initiative (GeSI) oder Econsense. Auch in unserer Lieferkette arbeiten wir systematisch an Verbesserungen im Klimaschutz. Seit 2016 wird im Supplier Engagement Rating des CDP bewertet, wie gut es Unternehmen gelingt, das Thema Klimaschutz in ihre Lieferkette zu integrieren. 2022 haben wir in diesem Rating ein „A“ erhalten und damit die Aufnahme in das Supplier Engagement Rating Leader Board erreicht. Für das Berichtsjahr lag zum Veröffentlichungszeitpunkt das Ergebnis des Supplier Engagement Rating noch nicht vor. Mit unserem ESG KPI „CDP-Lieferkettenabdeckung“ erfassen wir das Einkaufsvolumen, das durch die Teilnahme unserer Lieferanten im „Supply Chain“-Programm 2023 des Rating-Unternehmens CDP abgedeckt ist. Insgesamt betrug das abgedeckte Einkaufsvolumen 2023 (ohne T‑Mobile US) rund 51 % (Vorjahr: über 52 %). Im Berichtsjahr haben 294 Lieferanten an dem Programm teilgenommen (Vorjahr: 247).

Ressourcenschonung

Wir wollen erreichen, dass unser Produktangebot immer nachhaltiger wird. Dazu betrachten wir das Thema Ressourcenschonung ganzheitlich und setzen uns entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen ein. Unser Ziel ist es, Produkte und Materialien so lange wie möglich nutzbar zu machen und anschließend in den Kreislauf zurückzuführen. Zudem ermöglichen wir unseren Kund*innen mit innovativen, netzbasierten Lösungen CO2-Emissionen einzusparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Nachhaltige Produkte sind für uns ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Mithilfe des ESG KPIs „Anteil Umsatz mit Nachhaltigkeitsbezug“ ermitteln wir, wie viel Umsatz wir (ohne T‑Mobile US) mit Produkten erzielen, die einen Nachhaltigkeitsbeitrag leisten. Die Ermittlung der Umsätze für einzelne Produkt-Cluster erfolgt teilweise auf einer annahmenbasierten Schlüsselung. 2023 belief sich der Anteil auf knapp 43 % (Vorjahr: 42 %). Wir erfassen diese Kennzahl seit 2014 mithilfe einer eigenen Methodik, die wir 2022 angepasst haben. Unverändert gilt, dass ein Produkt nur dann dem nachhaltigen Produkt-Portfolio zugeordnet werden kann, wenn es mit hoher Wahrscheinlichkeit keines der von uns definierten sieben Risiken beinhaltet. Die Risikoanalyse umfasst folgende Sachverhalte: Umweltverschmutzung bei der Herstellung von ICT-Produkten, vermeidbarer, nicht-recycelbarer Elektronikschrott, ethisch nicht vertretbare Arbeitsbedingungen, Verwendung von Konfliktmineralien in der Produktionsphase, soziale Exklusion sowie Strahlung und gesundheitliche Auswirkungen und Informationssicherheit. Zusätzlich muss ein Produkt mindestens einen von fünf Nachhaltigkeitsvorteilen bieten. Betrachtet werden dabei ein reduzierter Energieverbrauch, Reduktion der CO2-Emissionen, Ansätze zur Kreislaufwirtschaft, Reduktion von Zeitaufwand und Ermöglichung von sozialer Teilhabe. Die Einsparung von Kosten wird nach wie vor als zusätzliche Information betrachtet. Ein Kostenvorteil allein stellt jedoch keinen Nachhaltigkeitsvorteil dar. Dieses Jahr sind erstmalig Umsätze aus der Vermietung von Endgeräten im Festnetzbereich inkludiert, die ca. 1 Prozentpunkt des Gesamtwertes ausmachen. Bei der Anrechnung der beinhalteten mobilen Breitbandumsätze sind Daten- und Sprachumsätze nur schwer trennbar und die Anrechnung erfolgt annahmenbasiert. Wir berichten diesen KPI auch im Berichtsjahr parallel zur EU-Taxonomieverordnung, da diese den wesentlichen Teil unseres Geschäftsmodells bisher nicht erfasst.

Ausführliche Informationen zu dem ESG KPI „Anteil Umsatz mit Nachhaltigkeitsbezug“ veröffentlichen wir in unserem CR-Bericht 2023.

Es sollte selbstverständlich sein, dass Altgeräte zurückgegeben, repariert oder recycelt werden. Bis 2030 wollen wir erreichen, dass alle von uns in Umlauf gebrachten Festnetz- und Mobilfunk-Produkte in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um unsere gesteckten Ziele zu erreichen, führen wir Maßnahmen durch, mit denen wir den Rücklauf von Gebrauchtgeräten steigern wollen. Welche Fortschritte wir dabei machen, messen wir, indem wir die Rücklaufquoten für die genannten Produktkategorien sowie die Anzahl der wiederaufbereiteten Geräte erfassen. Die Rücklaufquote der Mobilgeräte lag 2023 für den Konzern bei 25 %. Mehr als 4,4 Mio. Festnetz-Geräte (Customer Premises Equipment, CPE) wurden im Berichtsjahr konzernweit zurückgenommen. In den operativen Segmenten Deutschland und Europa wurden 38 % der dort gesammelten Geräte zur Weiterbenutzung aufbereitet. T‑Mobile US hat eine abweichende Berechnungsgrundlage bei der Weiterbenutzung der Geräte. Dort werden die zurückgenommenen Geräte direkt an externe Dienstleister weitergegeben, die sich verantwortungsvoll um die Weiterbenutzung, den Wiederverkauf und das Recycling kümmern. T‑Mobile US veröffentlicht den Anteil der zurückgewonnenen Materialien, die wiederverwendet und recycelt wurden, in ihrem jährlichen Corporate Responsibility Bericht. Auch unsere Lieferanten sollen bis 2030 ihre Geräte und Netzwerk-Technik kreislauffähig machen. In diesem Zusammenhang erfragen wir von den Lieferanten u. a. Informationen zu den Umweltauswirkungen der Produktion und des Betriebs einzelner Produkte (sog. Lifecycle-Analysen). Außerdem bewerten wir Angaben zur Energieeffizienz, Ersatzteilversorgung inklusive Software-Updates, zum Einsatz von recycelten Materialien sowie die jeweilige Verpackungslösung – insbesondere im Hinblick auf den Verzicht von Einwegplastik.

Generell arbeiten wir in vielen Bereichen eng mit den Herstellern zusammen, um unser Produktangebot immer nachhaltiger zu gestalten. So haben wir im Berichtsjahr unsere strategische Zusammenarbeit mit Fairphone weiter ausgebaut, einem Hersteller, der sich auf nachhaltige Smartphones spezialisiert hat. Gemeinsam mit vier weiteren europäischen Mobilfunk-Betreibern haben wir 2021 das Eco Rating eingeführt. Mittlerweile nehmen elf Netzbetreiber am Rating teil; es wird bereits in 36 Ländern genutzt. Mehr als 450 Mobiltelefonmodelle von 23 Herstellern wurden bis Ende 2023 hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus bewertet. Die Methodik zur Kalkulation der Scores wird regelmäßig aufgrund technischer Entwicklungen und veränderter regulatorischer Rahmenbedingungen überprüft und im Bedarfsfall angepasst. Mit dem Eco Rating unterstützen wir unsere Kund*innen dabei, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen, und motivieren Hersteller, den ökologischen Fußabdruck ihrer Geräte zu reduzieren. Auch bei den Verpackungen setzen wir an. Alle neu eingeführten Eigenprodukte müssen seit Mitte 2022 europaweit die Nachhaltigkeitskriterien unserer neuen Verpackungsrichtlinie erfüllen. Auch Verpackungen von Smartphones, die wir von unseren Lieferanten beziehen, müssen diesen Kriterien entsprechen. Im Berichtsjahr sind uns in diesem Zusammenhang keine Verstöße von Lieferanten gegen die Verpackungsrichtlinie bekannt geworden. Die Einhaltung der Kriterien kontrollieren wir anhand von regelmäßig durchgeführten Fabrikaudits.

Wir wollen die Nachhaltigkeitsvorteile unserer Produkte für unsere Kund*innen verständlich kennzeichnen. Deshalb durchlaufen wir Prüfverfahren, um anerkannte Umweltzeichen zu erhalten. So sind mehrere Router und Mesh-Geräte mit dem Umweltzeichen „Green Product“ des TÜV Rheinland zertifiziert. Zudem hat das Rücknahmesystem für Mobiltelefone, das die Telekom Deutschland mit dem Unternehmen Foxway Germany betreibt, das staatliche Umweltzeichen „Blauer Engel“ erhalten. Unsere Label #GreenMagenta und #GoodMagenta nutzen wir zur Kennzeichnung von unseren Produkten und Initiativen, die Nachhaltigkeitsvorteile aufweisen. #GreenMagenta kennzeichnet Produkte, Services, Projekte, Maßnahmen und Initiativen der Telekom, die einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen leisten. #GoodMagenta kennzeichnet Projekte, Maßnahmen und Initiativen mit einem positiven Beitrag zu sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen in der digitalen Welt. Für die Vergabe der beiden Label haben wir uns strenge Regeln gesetzt. Nachhaltigkeitsvorteile müssen belegt werden. Die Vergabe der beiden Labels erfolgt erst nach einem erfolgreichen Durchlaufen eines definierten Prozesses, der ebenfalls eine umfangreiche Wirkungsmessung beinhaltet. Dieser Prozess wurde durch eine Prüfung des TÜV Rheinland im Berichtsjahr erfolgreich validiert. Gibt es eindeutige Nachteile für Gesellschaft oder Ökologie, darf #Green oder #GoodMagenta trotz anderer Vorteile nicht vergeben werden. Über 45 Produkte aus Deutschland und einigen europäischen Landesgesellschaften wie T‑Mobile Austria in Österreich, Hrvatski Telekom in Kroatien oder Makedonski Telekom in Nordmazedonien wurden bereits gekennzeichnet. Beispielsweise trägt unser grünes Netz, das weltweit seit 2021 mit Strom aus 100 % erneuerbarer Energie betrieben wird, das Label #GreenMagenta ebenso wie unsere neue MagentaTV Box G7 mit einem Gehäuse aus biobasiertem Kunststoff und einer plastikfreien Verpackung.

Ausführliche Informationen hierzu veröffentlichen wir in unserem CR-Bericht 2023.

Die Schonung wertvoller Ressourcen ist auch eines der Anliegen unserer Mitarbeiter-Initiative „Green Pioneers“. Unsere Green Pioneers fördern innerhalb der Belegschaft das Bewusstsein für Ressourceneffizienz am Arbeitsplatz und geben zudem Impulse ins Kerngeschäft. Unter anderem führten einige Green Pioneers im Jahr 2023 Schulungen zu Umweltthemen für Kolleg*innen durch, an denen mehr als 2.100 Beschäftigte teilnahmen. Im Rahmen des Personalentwicklungsprogramms „WeGrow“ haben wir in Zusammenarbeit mit den Green Pioneers im Berichtsjahr rund 1.000 Bäume und Sträucher gepflanzt. Zudem haben wir im Berichtsjahr den „Green Pioneers Day“ anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Initiative genutzt, um mit den Teilnehmenden neue Ideen und Ziele für die weitere Arbeit der Community zu entwickeln.

Ökologische Chancen der Digitalisierung

Mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Aktivitäten können wir uns an der Bewältigung vieler ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen beteiligen – dies zeigt ein Abgleich mit den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen. So können ICT-Lösungen u. a. dabei helfen, in der Landwirtschaft den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren und Ernteerträge zu erhöhen, Städte und Mobilität in puncto Nachhaltigkeit fit für die Zukunft zu machen, Stromversorgungsnetze zu stabilisieren oder den Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung zu verbessern. Diese Anwendungsgebiete bergen für uns Marktchancen. Für die Bewertung der in dieser nfE beschriebenen Konzepte ist es wichtig, den Blick auch auf die durch die Digitalisierung ermöglichten Chancen für eine nachhaltige Entwicklung zu richten.

Mit dem „Enablement Factor“ messen wir unsere Gesamtleistung im Klimaschutz. Für diesen ESG KPI errechnen wir die positiven CO2-Effekte, die auf Kundenseite durch die Nutzung ausgewählter Produkte ermöglicht werden. Relevante Emissionen auf Kundenseite werden grundsätzlich berücksichtigt. Rebound-Effekte werden, soweit mit angemessenem Aufwand möglich, auf Basis von Studien und Einschätzungen von Fachleuten berücksichtigt. Diese Zahl setzen wir in Bezug zu unseren eigenen CO2-Emissionen. Demnach lagen 2023 in Deutschland die bei unseren Kund*innen ermöglichten positiven CO2-Effekte um 378 % höher als unsere eigenen CO2-Emissionen (Enablement Factor von 4,78 zu 1). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (Enablement Factor von 3,76 zu 1) resultiert im Wesentlichen aus einem deutlichen Rückgang der Scope-3-Emissionen. Die Aussagekraft der Kennzahl ist stark von getroffenen Annahmen abhängig, zudem können durch den lösungsbasierten Ansatz Doppelzählungen nicht ausgeschlossen werden.

ESG KPI „Enablement Factor“

Konzern Deutsche Telekom in Deutschland 2023

ESG KPI „Enablement Factor“ (Grafik)

Darüber hinaus unterstützen wir aktuell die Arbeit der European Green Digital Coalition (EGDC), einen Industriestandard zur Kalkulation der Emissionseinsparungen durch ICT-Produkte zu entwickeln. Dieser Standard soll Transparenz und Glaubwürdigkeit erhöhen sowie zur verbesserten Vergleichbarkeit bei der Berechnung von Einsparungen führen. Sobald dieser Kalkulationsleitfaden final abgestimmt ist, werden wir unsere Kalkulationen und unsere Berichterstattung an die neuen Anforderungen anpassen.

Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie

Mit der EU-Taxonomie sollen Investitionsströme aus dem Finanzsektor an Unternehmen gefördert werden, die sich mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten beschäftigen. Auf diese Weise soll die EU-Taxonomie dazu beitragen, den europäischen Green Deal umzusetzen. Als Grundlage dafür schafft die EU-Taxonomie eine verbindliche Definition der ökologischen Nachhaltigkeit von Aktivitäten und Investitionen. Die EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über diese Wirtschaftstätigkeiten. In den Jahren 2021 und 2022 wurden in der EU-Gesetzgebung zunächst Kriterien für die Taxonomie-Umweltziele „Klimaschutz“ (Climate Change Mitigation/CCM) und „Anpassung an den Klimawandel“ (Climate Change Adaptation/CCA). Im Juni 2023 wurden Kriterien für die übrigen vier Umweltziele verabschiedet: „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“ (Water and Marine Resources/WTR), „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ (Circular Economy/CE), „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“ (Pollution Prevention and Control/PPC) sowie „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ (Biodiversity and Ecosystems/BIO). Diese neuen Kriterien finden im Geschäftsjahr 2023 erstmalig Anwendung.

Gemäß EU-Taxonomie-Verordnung sind im ersten Schritt die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens zu ermitteln. Dies sind Aktivitäten, die durch die EU-Taxonomie abgedeckt werden und damit potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten. Diese Aktivitäten sind im zweiten Schritt auf ihre Taxonomiekonformität zu prüfen. Eine Aktivität gilt dann als taxonomiekonform, wenn sie die technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel erfüllt, die in den Anhängen der delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139, (EU) 2022/1214, (EU) 2023/2485 und (EU) 2023/2486 gelistet sind. Zugleich darf sie keines der übrigen Umweltziele wesentlich beeinträchtigen und muss den in der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten sozialen Mindeststandards (sog. Mindestschutz) genügen, die insbesondere die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten fordern.

Die Deutsche Telekom ist ein Unternehmen der Informations- und Telekommunikationsbranche. Daher sind im Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM) die zwei folgenden Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU-Taxonomie für unser Kerngeschäft relevant (taxonomiefähig):

  • Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (CCM 8.1)
  • Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (CCM 8.2)

Außerdem vermieten wir im Rahmen unseres Kerngeschäfts Endgeräte an unsere Kunden. Entsprechend ist auch folgende Wirtschaftsaktivität, die dem Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ (CE) zugeordnet ist, für die Deutsche Telekom relevant:

  • Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle (CE 5.5)

Wirtschaftsaktivitäten, die für das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) relevant sind, wurden für das Geschäftsjahr 2023 nicht identifiziert.

Die EU-Taxonomie umfasst derzeit noch keine Kriterien mit Bezug zur Wirtschaftsaktivität „Bereitstellung und Betrieb elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste“. Der wesentliche Teil unseres Geschäftsmodells ist folglich bisher nicht von der EU-Taxonomie abgedeckt. Daher bietet die EU-Taxonomie keine Möglichkeit, unseren Beitrag zum Klimaschutz im Bereich des Netzausbaus und -betriebs für Festnetz und Mobilfunk aufzuzeigen. In verschiedenen Wirtschafts- und Branchenverbänden engagieren wir uns dafür, dass relevante und angemessene Kriterien zur Abbildung unser Kernaktivitäten aus dem Festnetz- und Mobilfunk-Bereich in die EU-Taxonomie aufgenommen werden. 2023 haben wir u. a. am gemeinsamen Feedback-Prozess von EU-Kommission und Platform on Sustainable Finance teilgenommen.

Andererseits listet die EU-Taxonomie außerhalb unseres Kerngeschäfts Querschnittsaktivitäten auf, die für unsere allgemeine Unternehmensinfrastruktur potenziell relevant sind – z. B. für das Flotten- und Gebäude-Management und die Energieerzeugung. Im Geschäftsjahr 2023 hat die Deutsche Telekom lediglich folgende taxonomiefähige Querschnittsaktivität für das Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM) in finanziell wesentlichem Umfang ausgeübt:

  • Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (CCM 6.5)

Die drei untenstehenden Tabellen geben einen Überblick über unsere taxonomiefähigen und - konformen Wirtschaftsaktivitäten für das Berichtsjahr. Sie schlüsseln jeweils sowohl absolute Werte als auch den jeweiligen prozentualen Anteil an Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben der Deutschen Telekom auf. Angaben zur Taxonomiekonformität der Wirtschaftsaktivität „Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“ (CE 5.5) veröffentlichen wir wie gesetzlich gefordert erst für das Berichtsjahr 2024.

Vorgehen bei der Bestimmung von Taxonomiefähigkeit und ‑konformität

Bei der Ermittlung der Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftsaktivitäten haben wir uns unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten auf die wesentlichen Unternehmensaktivitäten konzentriert. Im Berichtsjahr hat sich die Anwendung der Wesentlichkeitsbetrachtung leicht verändert. Anders als im Vorjahr weisen wir deshalb für 2023 für unsere Tochtergesellschaft Comfort Charge, die Ladelösungen für E-Fahrzeuge anbietet, keine Umsätze und Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivität „Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr“ (CCM 6.15) mehr aus.

Die als taxonomiefähig identifizierten Aktivitäten wurden einzeln auf ihre Taxonomiekonformität geprüft. Der Konformitätsnachweis zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) wurde hingegen übergreifend für alle taxonomiefähigen Aktivitäten erbracht, da wir Klimarisiken zentral auf Konzernebene managen. Davon ausgenommen ist lediglich das operative Segment USA; hier befindet sich das Management von Klimarisiken noch im Aufbau und entspricht daher bisher noch nicht vollumfänglich den Anforderungen der EU-Taxonomie. Im Berichtsjahr wurden im operativen Segment USA keine taxonomiefähigen Aktivitäten in wesentlichem Umfang ausgeübt. Die Einhaltung der sozialen Mindeststandards überwachen wir durch ein konzernübergreifendes Management-System.

Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) verlangt die Prüfung der Taxonomiekonformität, dass für alle zuvor genannten Wirtschaftsaktivitäten eine Analyse möglicher physischer Klimarisiken durchzuführen ist. Im Rahmen unseres Risiko-Managements haben wir im Berichtsjahr eine umfassende Analyse physischer Klimarisiken durchgeführt. Die Klimarisikoanalyse erfolgte mit einer anerkannten Software, der die Klimaszenarien des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) zugrunde liegen. Im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Aktivitäten wurde keine Beeinträchtigung des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) festgestellt, da einzelne lokale Klimarisiken durch bestehende Anpassungsmaßnahmen minimiert werden.

Die sozialen Mindeststandards erfordern ein Management-System, mit dem die Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Internationalen Charta der Menschenrechte, überwacht wird. Wir bekennen uns ausdrücklich zu den genannten Prinzipien. Unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht kommen wir durch ein risikobasiertes Management-System nach, das sowohl unseren Konzern als auch unsere Lieferkette abdeckt und mit dem wir die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards überwachen. Außerdem pflegen wir einen vertrauensvollen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Um Korruption zu vermeiden und fairen Wettbewerb sicherzustellen, verfügt die Deutsche Telekom über ein Compliance-Management-System, das an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtet ist und regelmäßig extern zertifiziert wird.

Weitere Informationen zu sozialen Mindeststandards finden Sie in den Abschnitten „Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretung/ Gewerkschaften“, „Teilhabe an der Informations- und Wissensgesellschaft“, „Sorgfaltspflichtenprozesse im Konzern“, „Arbeitsstandards bei unseren Zulieferern“ und „Compliance-Management-System“ sowie in unserem CR-Bericht 2023.

Umsatzrelevante Wirtschaftsaktivitäten

Die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität „Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten“ (CCM 8.1) umfasst „Speicherung, Manipulation, Verwaltung, Bewegung, Kontrolle, Anzeige, Vermittlung, Austausch, Übertragung oder Verarbeitung von Daten über Rechenzentren, einschließlich Edge-Computing“. Innerhalb unserer konzernweiten Geschäftsaktivitäten deckt das operative Segment Systemgeschäft (T‑Systems) diesen Wirtschaftszweig ab. Neben Rechenzentrumsflächen in unserer Betreuung (operated by T‑Systems) wurden auch Teilflächen externer Anbieter (operated on co-locations) in die Bewertung einbezogen.

Nur Rechenzentren, die dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren entsprechen, leisten gemäß der EU-Taxonomie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Fünf der insgesamt acht von T‑Systems unmittelbar betreuten Standorte erfüllen diesen Kodex. Da wir die Einhaltung des Kodex bislang nicht, wie von der EU-Taxonomie gefordert, extern prüfen lassen, stufen wir die Rechenzentren, die für die Wirtschaftsaktivität CCM 8.1 eingesetzt werden, im Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ein. Zudem müssen gemäß EU-Taxonomie in den Rechenzentren Kühlmittel eingesetzt werden, deren Treibhausgaspotenzial den Wert von 675 GWP (Global Warming Potential) nicht überschreitet. Dieses Kriterium erfüllt bisher ein Rechenzentrum, das im Jahr 2022 vollständig saniert wurde. An den übrigen Standorten werden derzeit noch branchenübliche Kühlmittel eingesetzt, die die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase erfüllen. Wir werden die Umstellung auf taxonomiekonforme Kühlmittel dann vornehmen, wenn unsere Rechenzentren turnusmäßig saniert werden. Die Einhaltung der Kriterien zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele werden wir für die einzelnen Rechenzentren detailliert prüfen, sobald diese die genannten Klimaschutzanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen.

Der Wirtschaftsaktivität „Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen“ (CCM 8.2) ordnen wir solche Lösungen und Produkte im Konzern zu, die gemäß den Bestimmungen der EU-Taxonomie „vorwiegend zur Bereitstellung von Daten und Analysen zur Ermöglichung der Senkung der Treibhausgasemissionen bestimmt sind“. Dies sind Lösungen und Produkte, die ein klares Potenzial zur Einsparung von CO2-Emissionen auf Nutzerseite haben. Bei ihrer Auswahl berücksichtigten wir Lösungen und Produkte, die in unsere ESG KPIs „Enablement Factor“ und „Anteil Umsatz mit Nachhaltigkeitsbezug“ einfließen bzw. mit unserem Label #GreenMagenta gekennzeichnet wurden. Innerhalb unserer konzernweiten Geschäftsaktivitäten identifizierten wir auf diese Weise folgende taxonomiefähigen Dienstleistungen:

  • Geschäftsbezogene Webkonferenzlösungen (Einsparung reisebedingter CO2-Emissionen)
  • Workplace- und Cloud-Lösungen (Steigerung der Energieeffizienz durch verbesserte Server-Auslastung)
  • IoT-Lösungen (Einsparung von CO2-Emissionen)

Diese bieten wir in finanziell wesentlichem Umfang im operativen Segment Deutschland, in unseren wesentlichen Landesgesellschaften im operativen Segment Europa sowie im operativen Segment Systemgeschäft an.

Als Nachweis für die Taxonomiekonformität der Lösungen verlangen die technischen Bewertungskriterien eine Lebenszyklusanalyse. Diese muss belegen, dass die Lösung über den gesamten Lebenszyklus hinweg „erheblich weniger Treibhausgasemissionen“ verursacht als die relevante, am Markt verfügbare Referenzlösung. Als Referenzlösungen verstehen wir alternative Lösungen, die in den Märkten, in denen wir aktiv sind, in einem Unternehmen typischerweise zum Einsatz kommen. Dabei setzen wir voraus, dass sich die Unternehmen an Best Practices orientieren. Die technischen Bewertungskriterien legen keinen konkreten Schwellenwert für „erhebliche“ Treibhausgaseinsparungen gemessen an der Referenzlösung fest. Daher haben wir im Vorjahr auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse einen Schwellenwert definiert, ab dem die durch die taxonomiefähigen Lösungen erzielten Treibhausgaseinsparungen als „erheblich“ gelten. Die erforderlichen Lebenszyklusanalysen liegen für geschäftsbezogene Webkonferenzlösungen sowie für die Cloud-Lösungen Future Cloud Infrastructure, Open Telekom Cloud und SAP Cloud Services vor. Die Deutsche Telekom bietet einige IoT-Lösungen an, die eine Einsparung von CO2-Emissionen bewirken können. Da wir für den Nachweis der Effekte dieser Lösungen bislang keine Lebenszyklusanalyse angefertigt haben, werden sie für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.

Die taxonomiefähigen geschäftsbezogenen Webkonferenzlösungen wurden unter Berücksichtigung von Markttrends anders als im Vorjahr im Vergleich zu hybriden Meetings untersucht. Dabei konnten erhebliche Treibhausgaseinsparungen nachgewiesen werden. So tragen rein virtuelle Meetings gemessen an hybriden Meetings zu Treibhausgaseinsparungen von 62 % (kleine Meetings) bzw. 32 % (große Meetings) bei.

Innerhalb der untersuchten Workplace- und Cloud-Lösungen zeigt die Lebenszyklusanalyse der Future Cloud Infrastructure einschließlich der auf dieser Infrastruktur betriebenen SAP Cloud Services: Verglichen mit dem Einsatz dezentraler Rechenzentren, die unsere Kunden selbst betreiben, werden Treibhausgaseinsparungen von 9,7 % erzielt. Dieser Effekt liegt allerdings unter dem im Vorjahr definierten Schwellenwert. Die Future Cloud Infrastructure und die SAP Cloud Services werden somit im Geschäftsjahr 2023 als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Die Nutzung der Open Telekom Cloud führt gemäß der Lebenszyklusanalyse zu Treibhausgaseinsparungen von 47 % gegenüber dem Referenzszenario. Das Referenzszenario geht davon aus, dass unsere Kunden anstelle der Cloud-Lösung eine eigene, dezentrale Server-Infrastruktur zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten nutzen. Daher stufen wir alle mittels einer Lebenszyklusanalyse untersuchten Webkonferenzlösungen und die Open Telekom Cloud als taxonomiekonform ein.

Für die genannten Lösungen setzen wir ausschließlich Infrastruktur ein, die sich in Deutschland befindet. Die Vorgaben für den „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ (CE) entsprechen geltendem EU-Recht, das wir im Rahmen des Umwelt-Managements an unseren EU-Standorten umsetzen. Außerdem fordern wir von unseren Geschäftspartnern Nachweise ein, dass die in den Rechenzentren verwendete Hardware tatsächlich aufbereitet oder am Ende ihrer Lebensdauer dem Recycling zugeführt wird.

Unter die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität „Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“ (CE 5.5) fassen wir die Vermietung von Endgeräten an Geschäfts- und Privatkunden im operativen Segment Deutschland. Die Angaben zur Taxonomiekonformität dieser Wirtschaftsaktivität legen wir wie gesetzlich gefordert erst für das Berichtsjahr 2024 offen.

Querschnittsaktivitäten

Die Deutsche Telekom verfügt über einen Fuhrpark, der sowohl Dienstwagen als auch Service-Fahrzeuge umfasst. Damit ist die Wirtschaftsaktivität „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ (CCM 6.5) als Querschnittsaktivität relevant, die den Erwerb, das Leasing und den Betrieb von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Pkws und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 t) abdeckt. Da wir insbesondere in Deutschland und der EU die Elektrifizierung unserer Flotte vorantreiben, erfüllt ein Teil der beschafften Neufahrzeuge bereits die durch die EU-Taxonomie festgelegten CO2-Grenzwerte. Für diese Fahrzeuge konnte auch die Konformität mit den wesentlichen übrigen Anforderungen der EU-Taxonomie nachgewiesen werden, die sich auf geltendes EU-Recht für Neufahrzeuge beziehen. Da den Fahrzeugnutzern die Wahl der Fahrzeugreifen freisteht, konnte die Taxonomiekonformität der Reifen für das Berichtsjahr noch nicht nachgewiesen werden. Deshalb weisen wir die Investitionsausgaben, die mit unserer Fahrzeugflotte verbunden sind, als nicht taxonomiekonform aus.

Berechnung der Taxonomie-KPIs

Die Gesamtwerte des Konzerns, die der Berechnung gemäß EU-Taxonomie zugrunde liegen, beliefen sich für das Berichtsjahr beim Umsatz auf 112,0 Mrd. € (2022: 114,2 Mrd. €), bei den Investitionsausgaben auf 24,3 Mrd. € (2022: 38,5 Mrd. €) und bei den Betriebsausgaben auf 0,4 Mrd. € (2022: 0,4 Mrd. €). Dabei entspricht der Umsatz gemäß EU-Taxonomie den Umsatzerlösen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss. Die relevanten Investitionsausgaben wurden auf Basis der Konzernbilanz des Konzernabschlusses ermittelt und ergeben sich aus der Summe der Zugänge von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten (ohne Goodwill) sowie Nutzungsrechten. Die Angaben zu den Investitionsausgaben sind entsprechend den Vorschriften der EU-Taxonomie nicht Bestandteil eines Investitionsausgabenplans (Capex-Plan). Als relevante Betriebsausgaben definiert die EU-Taxonomie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie andere direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen.

Die im Folgenden als taxonomiefähig bzw. -konform ausgewiesenen Angaben zu Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben sind direkt dem Betrieb von Rechenzentren entsprechend der Wirtschaftsaktivität CCM 8.1 bzw. dem Bereitstellen von ICT-Lösungen entsprechend der Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 und der Vermietung von Geräten gemäß Wirtschaftsaktivität CE 5.5 auf Produktgruppenebene zugeordnet. Mit den Querschnittsaktivitäten erwirtschafteten wir keine Umsätze. Der Wirtschaftsaktivität CCM 6.5 wurden ausschließlich Investitionsausgaben zugerechnet.

Um Doppelzählungen im Sinne der EU-Taxonomie zu vermeiden, haben wir taxonomiefähige Cloud-Lösungen von T‑Systems fast ausschließlich der Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 zugerechnet; wir berichten lediglich ein Lösungsportfolio unter der Wirtschaftsaktivität CCM 8.1, da dieses nicht taxonomiefähig gemäß Wirtschaftsaktivität CCM 8.2 ist. Die Vermietung von Geräten an unsere Kunden gemäß Wirtschaftsaktivität CE 5.5 überschneidet sich nicht mit den Lösungen, die unter die Wirtschaftsaktivitäten CCM 8.1 und CCM 8.2 fallen. Außerdem wurden Investitions- und Betriebsausgaben nur dann der Querschnittsaktivität CCM 6.5 zugeordnet, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit den ausgewiesenen umsatzrelevanten Wirtschaftsaktivitäten ausgeschlossen war.

Da die EU-Taxonomie unser Kerngeschäft bisher nicht adäquat erfasst, ergibt sich bei aggregierter Betrachtung der Taxonomiefähigkeit aller Wirtschaftsaktivitäten auch für 2023 nur ein geringer taxonomiefähiger Anteil von Umsatz (2,5 %, 2022: 1,8 %), Investitionsausgaben (2,1 %, 2022: 0,8 %) und Betriebsausgaben (33,2 %, 2022: 33,5 %) für den Konzern Deutsche Telekom. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr entfallen im Wesentlichen auf die erstmalige Offenlegung von taxonomiefähigen Umsätzen und Investitionsausgaben aus der Vermietung von Endgeräten gemäß Wirtschaftsaktivität CE 5.5. Der größte Anteil taxonomiefähiger Investitionsausgaben entfällt auf Sachanlagen (76,4 %, 2022: 69,6 %), gefolgt von Nutzungsrechten (15,5 %, 2022: 12,3 %) und immateriellen Vermögenswerten (8,0 %, 2022: 18,1 %).

Der größte Anteil taxonomiefähiger Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben entfällt auf die Wirtschaftsaktivität CCM 8.1: Bezogen auf die relevanten Gesamtwerte des Konzerns lagen die taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten für Datenverarbeitung und Hosting bei 1,0 % (2022: 1,0 %) des Umsatzes, bei 0,9 % (2022: 0,4 %) der Investitionsausgaben sowie bei 19,1 % (2022: 19,0 %) der direkten Aufwendungen. Um auch auf Segmentebene eine Aussage zur Taxonomiefähigkeit zu ermöglichen, legen wir ergänzende Kennzahlen für das operative Segment Systemgeschäft ebenfalls offen. Der taxonomiefähige Anteil liegt hier nach gleicher Ermittlungslogik und bezogen auf den Außenumsatz des Segments bei 35,0 % (2022: 36,0 %) und bezogen auf die Investitionsausgaben bei 66,0 % (2022: 62,6 %).

An zweiter Stelle steht mit 0,8 % (2022: 0,8 %) taxonomiefähigen Umsätzen die Wirtschaftsaktivität CCM 8.2, zu der die geschäftsbezogenen Webkonferenzlösungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Auch mit der Vermietung von Endgeräten, die aufgrund der erweiterten Taxonomiekriterien im Berichtsjahr als neue Wirtschaftsaktivität CE 5.5 hinzukommt, erwirtschafteten wir relevante taxonomiefähige Umsätze, die sich auf 0,6 % des Gesamtumsatzes des Konzerns beliefen. Zudem ist die Wirtschaftsaktivität CE 5.5 mit relevanten Investitionsausgaben von 0,7 % bezogen auf die Gesamtwerte des Konzerns verbunden. Die Querschnittsaktivität CCM 6.5 übernimmt lediglich eine unterstützende Funktion für das Kerngeschäft der Deutschen Telekom.

Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der taxonomiekonforme Anteil aller Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns Deutsche Telekom auf 0,2 % (2022: 0,5 %) des Umsatzes, 0,0 % (2022: 0,0 %) der Investitionsausgaben und 0,5 % (2022: 0,4 %) der Betriebsausgaben. Der taxonomiekonforme Anteil resultiert aus der Wirtschaftsaktivität CCM 8.2. Der Rückgang des taxonomiekonformen Umsatzes resultiert im Wesentlichen aus einer Optimierung des Referenzszenarios, mit dem die Emissionseinsparungen unserer Cloud-Lösungen verglichen werden. Bezogen auf das operative Segment Systemgeschäft liegt der taxonomiekonforme Anteil des Umsatzes bei 3,6 % (2022: 12,3 %) sowie bei 0,0 % (2022: 0,1 %) der Investitionsausgaben und 0,0 % (2022: 0,8 %) der Betriebsausgaben.

Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Future Cloud Infrastructure und der SAP Cloud Services, deren Treibhausgaseinsparungen nach Lebenszyklusanalyse bei 9,7 % liegen, ergäbe sich ein taxonomiekonformer Anteil für den Konzern von 0,5 % (Umsatz), 0,0 % (Investitionsausgaben) und 0,5 % (Betriebsausgaben). Bezogen auf das operative Segment Systemgeschäft ergäbe sich unter Einbeziehung der Future Cloud Infrastructure und der SAP Cloud Services ein Anteil von 11,5 % (Umsatz), 0,0 % (Investitionsausgaben) und 0,4 % (Betriebsausgaben).

Der hohe Anspruch der technischen Bewertungskriterien erfordert eine längere Transformation. Wir beabsichtigen, die Taxonomiekonformität unserer Wirtschaftsaktivitäten kontinuierlich zu steigern.

Kennzahlen zur EU-Taxonomie

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitraga

DNSH-Kriterien (keine erhebliche Beeinträchtigung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz

Klima­schutz

Anpas­sung an den Klima­wandel

Wasser

Umwelt­ver­schmut­zung

Kreis­lauf­wirt­schaft

Bio­logische Vielfalt

Klima­schutz

Anpas­sung an den Klima­wandel

Wasser

Umwelt­ver­schmut­zung

Kreis­lauf­wirt­schaft

Bio­logische Vielfalt

Min­dest­schutz

Anteil taxonomie­konformer (A.1.) oder taxonomie­fähiger (A.2.) Umsatz 2022

Kategorie ermögli­chende Tätig­keit

Kategorie Über­gangs­tätig­keit

Wirtschaftsaktivitäten

Code

in Mio. €

in %

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

in %

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

CCM 8.2

257

0,2

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,5

E

 

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)

 

257

0,2

0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

J

J

J

J

J

J

J

0,5

 

 

davon: ermöglichende Tätigkeiten

 

257

0,2

0,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

0,5

E

 

davon: Übergangstätigkeiten

 

0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

T

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

CCM 8.1

1.148

1,0

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

1,0

 

 

Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

CCM 8.2

719

0,6

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,3

 

 

Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelleb

CE 5.5

645

0,6

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

CCM 6.5

0

0,0

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrc

CCM 6.15

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)

 

2.513

2,2

1,6

0,0

0,0

0,0

0,6

0,0

 

 

 

 

 

 

 

1,3

 

 

A. Umsatz taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1. + A.2.)

 

2.770

2,5

1,8

0,0

0,0

0,0

0,6

0,0

 

 

 

 

 

 

 

1,8

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

 

109.200

97,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

98,2

 

 

Gesamt

 

111.970

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100,0

 

 

a

Bedeutungen von Abkürzungen: J: Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N: Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; EL: Eligible, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL: Not eligible, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.

b

Für die Wirtschaftsaktivität „Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“ (CE 5.5) wurde im Jahr 2023 nur die Taxonomiefähigkeit untersucht. Die Taxonomiekonformitätsprüfung nach delegierter Verordnung (EU) 2023/2486 erfolgt im Geschäftsjahr 2024.

c

Wegen einer veränderten Anwendung der Wesentlichkeitsbetrachtung wird im Geschäftsjahr 2023 kein Umsatz im Zusammenhang mit der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivität „Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr“ (CCM 6.15) mehr ausgewiesen.

Für weitere Angaben zum Umsatz verweisen wir auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss bzw. auf Angabe 20 „Umsatzerlöse“ im Konzernanhang.

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitraga

DNSH-Kriterien (keine erhebliche Beeinträchtigung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitions­ausgaben (Capex)

Klima­schutz

Anpas­sung an den Klima­wandel

Wasser

Umwelt­ver­schmut­zung

Kreis­lauf­wirt­schaft

Bio­logische Vielfalt

Klima­schutz

Anpas­sung an den Klima­wandel

Wasser

Umwelt­ver­schmut­zung

Kreis­lauf­wirt­schaft

Bio­logische Vielfalt

Min­dest­schutz

Anteil taxonomie­konformer (A.1.) oder taxonomie­fähiger (A.2.) Capex 2022

Kategorie ermögli­chende Tätig­keit

Kategorie Über­gangs­tätig­keit

Wirtschaftsaktivitäten

Code

in Mio. €

in %

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

in %

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

CCM 8.2

0

0,0

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,0

E

 

Capex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)

 

0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

J

J

J

J

J

J

J

0,0

 

 

davon: ermöglichende Tätigkeiten

 

0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

0,0

E

 

davon: Übergangstätigkeiten

 

0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

T

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

CCM 8.1

213

0,9

EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,4

 

 

Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

CCM 8.2

2

0,0

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelleb

CE 5.5

170

0,7

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

CCM 6.5

133

0,5

EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,3

 

 

Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrc

CCM 6.15

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

Capex taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)

 

517

2,1

1,4

0,0

0,0

0,0

0,7

0,0

 

 

 

 

 

 

 

0,8

 

 

A. Capex taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1. + A.2.)

 

517

2,1

1,4

0,0

0,0

0,0

0,7

0,0

 

 

 

 

 

 

 

0,8

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Capex nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

 

23.773

97,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

99,2

 

 

Gesamt

 

24.290

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100,0

 

 

a

Bedeutungen von Abkürzungen: J: Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N: Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; EL: Eligible, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL: Not eligible, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.

b

Für die Wirtschaftsaktivität „Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“ (CE 5.5) wurde im Jahr 2023 nur die Taxonomiefähigkeit untersucht. Die Taxonomiekonformitätsprüfung nach delegierter Verordnung (EU) 2023/2486 erfolgt im Geschäftsjahr 2024.

c

Wegen einer veränderten Anwendung der Wesentlichkeitsbetrachtung werden im Geschäftsjahr 2023 keine Investitionsausgaben (Capex) im Zusammenhang mit der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivität „Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr“ (CCM 6.15) mehr ausgewiesen.

Für weitere Angaben zu den Investitionsausgaben verweisen wir auf die Angaben 6 „Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte“, 7 „Sachanlagen“ und 8 „Nutzungsrechte“ im Konzernanhang. Die hier genannten Investitionsausgaben enthalten zudem die Zugänge aller im Geschäftsjahr 2023 als zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen.

 

 

 

Kriterien für einen wesentlichen Beitraga

DNSH-Kriterien (keine erhebliche Beeinträchtigung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebs­ausgaben (Opex)

Klima­schutz

Anpas­sung an den Klima­wandel

Wasser

Umwelt­ver­schmut­zung

Kreis­lauf­wirt­schaft

Bio­logische Vielfalt

Klima­schutz

Anpas­sung an den Klima­wandel

Wasser

Umwelt­ver­schmut­zung

Kreis­lauf­wirt­schaft

Bio­logische Vielfalt

Min­dest­schutz

Anteil taxonomie­konformer (A.1.) oder taxonomie­fähiger (A.2.) Opex 2022

Kategorie ermögli­chende Tätig­keit

Kategorie Über­gangs­tätig­keit

Wirtschaftsaktivitäten

Code

in Mio. €

in %

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N, EL,
N/EL

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

J, N

in %

E

T

A. Taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

CCM 8.2

2

0,5

J

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

J

J

J

J

J

J

J

0,4

E

 

Opex ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1.)

 

2

0,5

0,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

J

J

J

J

J

J

J

0,4

 

 

davon: ermöglichende Tätigkeiten

 

2

0,5

0,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

0,4

E

 

davon: Übergangstätigkeiten

 

0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

T

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomie­konforme Tätigkeiten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

CCM 8.1

79

19,1

EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

19,0

 

 

Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

CCM 8.2

56

13,6

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

14,1

 

 

Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelleb

CE 5.5

0

0,0

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

CCM 6.5

0

0,0

EL

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehrc

CCM 6.15

EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

N/EL

 

 

 

 

 

 

 

0,0

 

 

Opex taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2.)

 

135

32,7

32,7

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

33,1

 

 

A. Opex taxonomiefähiger Tätigkeiten (A.1. + A.2.)

 

137

33,2

33,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

33,5

 

 

B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Opex nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten

 

276

66,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

66,5

 

 

Gesamt

 

413

100,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

100,0

 

 

a

Bedeutungen von Abkürzungen: J: Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N: Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; EL: Eligible, für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit; N/EL: Not eligible, für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.

b

Für die Wirtschaftsaktivität „Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“ (CE 5.5) wurde im Jahr 2023 nur die Taxonomiefähigkeit untersucht. Die Taxonomiekonformitätsprüfung nach delegierter Verordnung (EU) 2023/2486 erfolgt im Geschäftsjahr 2024.

c

Wegen einer veränderten Anwendung der Wesentlichkeitsbetrachtung werden im Geschäftsjahr 2023 keine Betriebsausgaben (Opex) im Zusammenhang mit der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivität „Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr“ (CCM 6.15) mehr ausgewiesen.

Für weitere Angaben zu den Betriebsausgaben verweisen wir auf Angabe 26 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ im Konzernanhang.

in %

 

 

 

Umsatzanteil/Gesamtumsatz
2023

 

Taxonomiekonform
je Ziel

Taxonomiefähig
je Ziel

Klimaschutz (CCM)

0,2

1,8

Anpassung an den Klimawandel (CCA)

0,0

0,0

Wasser (WTR)

0,0

0,0

Kreislaufwirtschaft (CE)

0,0

0,6

Umweltverschmutzung (PPC)

0,0

0,0

Biologische Vielfalt (BIO)

0,0

0,0

in %

 

 

 

Investitionsausgaben (Capex) Anteil/
Gesamt-Investitionsausgaben (Capex)
2023

 

Taxonomiekonform
je Ziel

Taxonomiefähig
je Ziel

Klimaschutz (CCM)a

0,0

1,4

Anpassung an den Klimawandel (CCA)a

0,0

1,4

Wasser (WTR)

0,0

0,0

Kreislaufwirtschaft (CE)

0,0

0,7

Umweltverschmutzung (PPC)

0,0

0,0

Biologische Vielfalt (BIO)

0,0

0,0

a

Investitionsausgaben (Capex) im Zusammenhang mit taxonomiefähigen Aktivitäten, die sich theoretisch den beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ (CCM) und „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) zuordnen lassen, werden hier bei beiden Umweltzielen ausgewiesen.

in %

 

 

 

Betriebsausgaben (Opex) Anteil/
Gesamt-Betriebsausgaben (Opex)
2023

 

Taxonomiekonform
je Ziel

Taxonomiefähig
je Ziel

Klimaschutz (CCM)a

0,5

33,2

Anpassung an den Klimawandel (CCA)a

0,0

19,1

Wasser (WTR)

0,0

0,0

Kreislaufwirtschaft (CE)

0,0

0,0

Umweltverschmutzung (PPC)

0,0

0,0

Biologische Vielfalt (BIO)

0,0

0,0

a

Betriebsausgaben (Opex) im Zusammenhang mit taxonomiefähigen Aktivitäten, die sich theoretisch den beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ (CCM) und „Anpassung an den Klimawandel“ (CCA) zuordnen lassen, werden hier bei beiden Umweltzielen ausgewiesen.

5G
Bezeichnung für den seit 2020 eingeführten Mobilfunk-Standard, der Datenraten im Gigabit-Bereich, v. a. auf den 3,6- und 2,1-GHz-Frequenzen, bietet, Festnetz und Mobilfunk zusammen führt und das Internet der Dinge unterstützt.
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CDP
Initiative von institutionellen Investoren, die den Dialog zwischen Investoren und Unternehmen in Fragen des Klimawandels fördern möchte. Die weltweit größten Unternehmen beteiligen sich an dem Projekt und geben Auskunft zu ihren Treibhausgas-Emissionen und Klimaschutzstrategien. Die Daten werden jährlich durch das CDP erhoben und veröffentlicht.
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Fairphone
Erster Smartphone-Hersteller, der die Fairtrade-Zertifizierung für das Edelmetall Gold erhielt, das in Smartphones verarbeitet wird. Fairphone bezieht seltene Erden aus konfliktfreiem Bergbau und überwacht kontinuierlich die Arbeitsbedingungen seiner Lieferanten. Das Fairphone ist außerdem für eine möglichst lange Lebensdauer konstruiert und leicht reparierbar, was es besonders ressourcenschonend macht.
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Global e-Sustainability-Initiative (GeSI)
Die GeSI ist eine gemeinsame Initiative weltweit führender ICT-Unternehmen mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit der ICT-Branche zu verbessern. Die Deutsche Telekom ist zusammen mit anderen namhaften Unternehmen Mitglied der GeSI.
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ICT – Information and Communication Technology
(engl.) – Informations- und Kommunikationstechnologie.
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IoT – Internet of Things
(engl.) – Internet der Dinge. Das IoT ermöglicht die intelligente Vernetzung von Dingen (Sensoren, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, usw.) mit dem Ziel, Anwendungen und Entscheidungsprozesse zu automatisieren. Das IoT-Angebot der Telekom reicht von SIM-Karten und flexiblen Datentarifen über IoT-Plattformen in der Cloud bis hin zu Komplettlösungen aus einer Hand.
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PUE-Wert
Zur Ermittlung dieses Werts wird die gesamte im Rechenzentrum/Netzknoten verbrauchte elektrische Energie ins Verhältnis zur elektrischen Energieaufnahme der IT gesetzt.
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Router
Koppelelemente, die zwei oder mehr Subnetze miteinander verbinden. Darüber hinaus können Router die Grenzen eines Netzwerks erweitern und den Datenverkehr kontrollieren, indem sie fehlerbehaftete Datenpakete nicht weiterleiten.
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Sustainable Development Goals (SDGs)
Bilden den Kern der Agenda 2030, die die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 für eine globale nachhaltige Entwicklung verabschiedet haben. Ziel ist es, weltweit wirtschaftlichen Fortschritt und Wohlstand zu ermöglichen – im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und mit Rücksicht auf die ökologischen Grenzen des globalen Wachstums. Die Agenda gilt gleichermaßen für alle Staaten dieser Welt. Die 17 SDGs definieren Ziele, um u. a. Armut und Hunger zu reduzieren, Gesundheit und Bildung zu fördern, Gleichberechtigung zu ermöglichen, Umwelt und Klima zu schützen sowie den Konsum verantwortungsvoll zu gestalten.
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