Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungspflicht für die Deutsche Telekom ab |
Änderungen |
Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS |
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Amendments to IFRS 16 |
Lease Liability in a Sale and Leaseback |
01.01.2024 |
Die Vorschriften regeln, dass ein Verkäufer-Leasing-Nehmer Leasing-Verbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion so zu bewerten hat, dass er keinen Gewinn oder Verlust aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht erfasst. Die Vorschriften für die Erstbewertung des angesetzten Nutzungsrechts am Vermögenswert sind nicht geändert worden. Hingegen regelt die Änderung zur Folgebewertung der Leasing-Verbindlichkeit, dass auch variable Leasing-Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, bei der initialen Bewertung der Leasing-Verbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion zu berücksichtigen sind. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Amendments to IAS 1 |
Classification of Liabilities as Current or Non-current |
01.01.2024 |
Die Änderungen stellen klar, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Die Änderung stellt zudem die Definition der Erfüllung (settlement) einer Verbindlichkeit klar. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Amendments to IAS 1 |
Non-current Liabilities with Covenants |
01.01.2024 |
Die Änderungen stellen klar, dass Bedingungen in Darlehensvereinbarungen, die ein Unternehmen erst nach dem Abschluss-Stichtag einhalten muss, keine Auswirkung auf die Klassifizierung einer Schuld am Abschluss-Stichtag als kurz- oder langfristig haben. Hingegen haben Bedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschluss-Stichtag einzuhalten hat, Auswirkungen auf die Klassifizierung. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRSa |
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Amendments to IAS 7 and IFRS 7 |
Supplier Finance Arrangements |
01.01.2024 |
Gegenstand der Änderungen sind sog. Supplier Finance Arrangements, insb. Reverse Factoring-Vereinbarungen. Mit den Änderungen wurden zusätzliche Angabepflichten gemäß IAS 7 und IFRS 7 geschaffen, welche die Auswirkungen solcher Lieferfinanzierungsgeschäfte auf Verbindlichkeiten, Zahlungsströme und Liquiditätsrisiken transparenter machen sollen. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Amendments to IAS 21 |
Lack of Exchangeability |
01.01.2025 |
Mit den Änderungen wurden Regelungen zu folgenden Bereichen ergänzt: |
Keine Auswirkungen. |
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