Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungspflicht für die Deutsche Telekom ab |
Änderungen |
Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS |
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IFRS 17 |
Insurance Contracts |
01.01.2023 |
IFRS 17 regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Amendments to IFRS 17 |
Insurance Contracts |
01.01.2023 |
Die Erstanwendung des IFRS 17 wird auf den 1. Januar 2023 verschoben. Die wesentlichen Grundlagen der Bilanzierung nach IFRS 17 bleiben unverändert. Durch die Anpassungen der Vorschrift, die einzelne Themenbereiche betreffen, sollen für Unternehmen bei der Einführung des Standards Erleichterungen verschafft werden, ohne den Informationsnutzen deutlich abzusenken. Die Option für Unternehmen, IFRS 9 erst verzögert und zeitgleich mit IFRS 17 erstmals anzuwenden, wurde ebenfalls bis zum 1. Januar 2023 verlängert. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Amendments to IFRS 17 |
Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 – Comparative Information |
01.01.2023 |
Ergänzende Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr, die wahlweise eine abweichende Klassifizierung gemäß IFRS 9 (sog. Classification Overlay) für die Vergleichsperioden im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards ermöglicht. Zudem dürfen für finanzielle Vermögenswerte, die mit Versicherungsverträgen in Verbindung stehen, die bestehenden Klassifizierungswahlrechte nach IFRS 9 neu ausgeübt werden, wenn vor der IFRS 17-Erstanwendung bereits IFRS 9 angewendet wurde. |
Keine Auswirkungen. |
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Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2 |
Presentation of Financial Statements |
01.01.2023 |
Die Änderungen an IAS 1 sehen vor, dass künftig nicht mehr bedeutende (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden sollen, sondern wesentliche (material). Die Änderungen am IFRS Practice Statement 2 „Making Materiality Judgements“ enthalten Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Amendments to IAS 8 |
Definition of Accounting Estimates |
01.01.2023 |
Die Änderungen umfassen die Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Es wird klargestellt, wie zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Amendments to IAS 12 |
Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction |
01.01.2023 |
IAS 12 sieht in bestimmten Fällen eine Ausnahme vom Ansatz latenter Steuern vor. Bislang war unklar, ob diese Initial Recognition Exemption auch in den Fällen gilt, in denen aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes und einer Schuld jeweils eine abzugsfähige und eine steuerbare temporäre Differenz in gleicher Höhe entsteht. Konkrete Anwendungsfälle sind Leasing-Verhältnisse und Rückbauverpflichtungen. Der IASB stellt nun klar, dass in vorgenannter Konstellation die Ausnahmeregelung vom Ansatz latenter Steuern nicht anwendbar ist. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRSa |
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Amendments to IAS 1 |
Classification of Liabilities as Current or Non-current |
01.01.2024 |
Die Änderungen stellen klar, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- und langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Die Änderung stellt zudem die Definition der Erfüllung (settlement) einer Verbindlichkeit klar. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
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Amendments to IAS 1 |
Non-current Liabilities with Covenants |
01.01.2024 |
Die Änderungen stellen klar, dass Bedingungen in Darlehensvereinbarungen, die ein Unternehmen erst nach dem Abschluss-Stichtag einhalten muss, keine Auswirkung auf die Klassifizierung einer Schuld am Abschluss-Stichtag als kurz- oder langfristig haben. Hingegen haben Bedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschluss-Stichtag einzuhalten hat, Auswirkungen auf die Klassifizierung. |
Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. |
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Amendments to IFRS 16 |
Lease Liability in a Sale and Leaseback |
01.01.2024 |
Die Änderungen regeln, dass ein Verkäufer-Leasing-Nehmer Leasing-Verbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion so zu bewerten hat, dass er keinen Gewinn oder Verlust aus dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht erfasst. Die Vorschriften von für die Erstbewertung des angesetzten Nutzungsrechts am Vermögenswert sind nicht geändert worden. Hingegen regelt die Änderung zur Folgebewertung der Leasing-Verbindlichkeit, dass auch variable Leasing-Zahlungen, die nicht auf einem Index oder Zinssatz basieren, bei der initialen Bewertung der Leasing-Verbindlichkeit aus einer Sale-and-Leaseback-Transaktion zu berücksichtigen sind. |
Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. |
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