Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
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Verlautbarung |
Titel |
Anwendungspflicht für die Deutsche Telekom ab |
Änderungen |
Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom |
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In EU-Recht übernommene IFRS |
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Amendments to IAS 16 |
Proceeds before Intended Use |
01.01.2022 |
Die Änderung untersagt es einem Unternehmen, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage Erlöse abzuziehen, die es aus dem Verkauf von Gegenständen erzielt, die während der Zeit, in welcher der Vermögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt wurden. Die Definition der Kosten für Testläufe wird präzisiert. Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit produzierten Gegenständen, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen, sind gesondert auszuweisen. Der Posten der Gesamtergebnisrechnung, in dem diese Erlöse erfasst werden, ist anzugeben. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Amendments to IAS 37 |
Onerous Contracts – Cost of Fulfilling a Contract |
01.01.2022 |
Die Änderung stellt klar, dass zu den Erfüllungskosten eines Vertrags alle direkt dem Vertrag zurechenbaren Kosten gehören. Diese umfassen die zusätzlich für die Erfüllung des Vertrags entstehenden Kosten (sog. Incremental Costs, wie z. B. direkte Lohn- und Materialkosten) und eine Zurechnung anderer Kosten, die direkt der Vertragserfüllung zuzurechnen sind. Zudem wird klargestellt, dass sich eine etwaige vorrangige Wertminderung auf die zur Vertragserfüllung eingesetzten (bisher: mit dem Vertrag verbundenen) Vermögenswerte erstreckt. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Amendments to IFRS 3 |
Reference to the Conceptual Framework |
01.01.2022 |
In IFRS 3 wurde ein Verweis auf das im Jahr 2018 neu überarbeitete Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting) aufgenommen. Ergänzung der Vorschrift, dass ein Erwerber bei der Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 fallen, die Regelungen des IAS 37 oder IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat. Des Weiteren wird IFRS 3 um ein explizites Ansatzverbot für erworbene Eventualforderungen ergänzt. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |
Annual Improvements Project |
Annual Improvements to IFRSs 2018–2020 Cycle |
01.01.2022 |
Punktuelle Überarbeitung von IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. |
Keine wesentlichen Auswirkungen. |