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Risiken und Chancen

Im Folgenden stellen wir alle wesentlichen Konzernrisiken und -chancen inklusive sog. Emerging Risks dar, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder die Reputation der Deutschen Telekom sowie über die Ergebnisse der Tochtergesellschaften die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom AG beeinflussen könnten. Wir betrachten ausschließlich Risiken und Chancen nach den ergriffenen Mitigierungsmaßnahmen (Nettobetrachtung). Lassen sich Risiken und Chancen eindeutig einem operativen Segment zuordnen, ist dies nachfolgend entsprechend dargestellt.

Um die Auswirkungen der Risiken besser und verständlicher zu erläutern, haben wir die einzelbewerteten Risiken den folgenden Kategorien zugeordnet. Wenn mehrere Einzelrisiken einer Risikokategorie angehören, führen wir zur Ermittlung der Risikobedeutung eine Risikoaggregation mittels sog. Monte-Carlo-Simulation durch. In dieser Simulation berücksichtigen wir die Einzelrisiken mit ihrem individuellen Risikoausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Ergebnis, die Risikobedeutung, ist der „Value at Risk“. Dieser gibt an, dass mit einer bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeit das in der Simulation ermittelte Risikoausmaß nicht überschritten wird. Im Fall von nicht quantifizierten Risikokategorien erfolgt eine Expertenschätzung.

Die sich für die Risikokategorien ergebende Risikobedeutung untergliedert sich in vier Stufen:

 

 

Risikobedeutung

Beschreibung

gering

< 200 Mio. € Value at Risk

mittel

≥ 200 Mio. € Value at Risk

hoch

≥ 500 Mio. € Value at Risk

sehr hoch

≥ 1,0 Mrd. € Value at Risk

Unternehmensrisiken

 

 

 

Risiko­bedeutung

Veränderung
gegenüber Vorjahr

Strategische Risiken

 

 

Makroökonomisches Umfeld Deutschland

mittel

verschlechtert

Makroökonomisches Umfeld USA

mittel

verschlechtert

Makroökonomisches Umfeld Europa

mittel

verschlechtert

Marktumfeld Deutschland

gering

unverändert

Marktumfeld USA

sehr hoch

unverändert

Marktumfeld Europa

gering

unverändert

Strategische Umsetzung und Integration

hoch

unverändert

Marke und Reputation

gering

unverändert

Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung

mittel

unverändert

Gesundheit

gering

unverändert

Operative Risiken

 

 

Technologie Deutschland

gering

unverändert

Technologie USA

mittel

verbessert

Technologie Europa

gering

unverändert

Einkauf und Lieferanten

gering

unverändert

Datenschutz und Datensicherheit

hoch

verschlechtert

Sonstige operative Risiken

mittel

verschlechtert

Regulatorische Risiken

mittel

unverändert

Rechts- und Kartellverfahren

Siehe dazu Rechtsverfahren

 

Compliance-Risiken

Siehe dazu Compliance-Risiken

 

Finanzwirtschaftliche Risiken

hoch

unverändert

Strategische Risiken und Chancen

Risiken und Chancen aus dem makroökonomischen Umfeld. Als international tätiges Unternehmen operieren wir in einer Vielzahl von Ländern und mit unterschiedlichen Währungen. Ein größerer konjunktureller Einbruch könnte grundsätzlich zu einer verminderten Kaufkraft unserer Kund*innen führen und unseren Zugang zu den Kapitalmärkten beeinträchtigen. Wechselkursschwankungen können sich auf unser Ergebnis auswirken.

Die Unsicherheit über die weltwirtschaftliche Entwicklung ist weiterhin hoch. Der Krieg in der Ukraine hat den Ausblick auf die wirtschaftliche Entwicklung deutlich verschlechtert. Eine Konsequenz sind die stark gestiegenen Energiepreise, welche zu höheren Energie-, Transport- und Herstellungskosten führen. Die generelle Knappheit von Energieträgern könnte zu weltweit steigenden Energiepreisen und Versorgungsengpässen v. a. für unsere operativen Segmente Deutschland und Europa führen. Zusätzlich hat die Coronavirus-Pandemie immer noch Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Auch wenn die Pandemie bis dato nur eingeschränkt negative Auswirkungen für die Telekommunikation zeigte, so könnte eine erneute Intensivierung des Pandemiegeschehens zu weiteren angebotsseitigen Engpässen führen. In diesem Zusammenhang stellt die zentrale Rolle Chinas für die globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten ein besonderes Risiko dar. Durch die Kombination aus weiter steigenden Preisen und anhaltenden Lieferengpässen muss mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung im Winterhalbjahr 2022/2023 bei anhaltend hoher Inflation gerechnet werden. Dies könnte einen Wechsel der Kund*innen in günstigere Tarife auslösen und zu vermehrten Zahlungsausfällen führen. Ähnliche Entwicklungen könnte es auch in den USA geben, wo die pandemiebedingten Hilfsprogramme der Regierung ausgelaufen sind. Durch gestiegene und wahrscheinlich noch steigende Zinsen in den USA und Europa könnten gesamtwirtschaftliche Investitionen und der Konsum sinken. Zusätzliche Risiken könnten aus weiteren geopolitischen Konflikten, z. B. zwischen China und Taiwan, und der Unsicherheit aus internationalen Handelskonflikten resultieren. Grundsätzlich könnten Extremrisiken, die ein hohes Schadensausmaß und eine sehr geringe Eintrittswahrscheinlichkeit haben, zudem die Weltwirtschaft und unser Geschäft erheblich beeinträchtigen. Beispiele hierfür sind flächendeckende Extremwetterereignisse (z. B. Tsunamis, Sonnenstürme), eine neue disruptive Technologie, weitere kriegerische Auseinandersetzungen oder neue Pandemien. Wir sehen damit für unsere Segmente Deutschland, USA und Europa eine Verschlechterung der makroökonomischen Situation und erhöhen die Risikobedeutung von gering auf mittel.

Diesen Risiken stehen Chancen gegenüber. Viele Regierungen (v. a. auch Deutschland) haben umfangreiche Hilfen für Bürger*innen und Unternehmen beschlossen – diese fangen die höheren Energiepreise zumindest teilweise auf und könnten den sinkenden Konsum zum Teil abfedern und Insolvenzen reduzieren.

Risiken aus dem Marktumfeld. Zu den wesentlichen Marktrisiken, denen wir ausgesetzt sind, zählt sinkende Rentabilität bei Sprach- und Datendiensten im Festnetz und im Mobilfunk. Ursachen dafür sind neben regulierungsbedingten Preissenkungen in erster Linie der anhaltend starke Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche.

Mit weiterhin anhaltendem Wettbewerbsdruck ist insbesondere im Festnetz-Bereich in Deutschland und den Ländern unseres operativen Segments Europa zu rechnen. Im Breitband-Markt bestätigt sich der Trend, dass v. a. in Deutschland die Marktanteile regionaler Netzbetreiber und überregionaler spezialisierter FTTH-Anbieter überproportional steigen und diese ihre Marktabdeckung durch Ausbau ihrer eigenen Infrastruktur erhöhen. Zunehmend erfolgt dies mit Glasfaser-Infrastruktur. Dadurch erhöhen sie ihre Kundenzahlen und vertiefen ihre eigene Wertschöpfung. Im Neukundengeschäft besteht weiterhin starker Preiswettbewerb mit hohen Anfangsrabatten.

Anhaltenden Preisdruck erwarten wir auch in der mobilen Sprachtelefonie und bei mobilen Datendiensten. Dies könnte sich negativ auf unsere Service-Umsätze im Mobilfunk auswirken. Hauptgründe für den Preisdruck sind u. a. datenzentrierte, preisaggressive Angebote. Anbieter ohne eigene Infrastruktur (MVNOs) vermarkten diese Angebote u. a. über das Internet. Dabei besteht weiterhin das Risiko von unvorhergesehenen preisaggressiven Maßnahmen kleinerer Wettbewerber. Technologische Neuerungen, wie die Verwendung reiner E-SIMs in Smartphones, könnten den Preisdruck durch erhöhte Wechselbereitschaft der Kund*innen erhöhen.

Ein weiteres Wettbewerbsrisiko liegt darin, dass wir sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk verstärkt Konkurrenten gegenüberstehen, die nicht zur Telekommunikationsbranche im engeren Sinne zählen, aber vermehrt in die klassischen Telekommunikationsmärkte eindringen: Dies gilt v. a. für große Unternehmen aus der Internet- und Unterhaltungselektronikbranche. Für uns besteht daraus das Risiko, Wertschöpfungsanteile und Margen dadurch zu verlieren, dass wir den direkten Kundenkontakt zunehmend an Wettbewerber verlieren.

T‑Mobile US ist in einem Marktumfeld tätig, das durch einen immer intensiver werdenden Wettbewerb gekennzeichnet ist. Neben klassischen Telekommunikationsanbietern, die gebündelte Angebote einschließlich Inhalts- und mobiler Videodienste bereitstellen, gibt es zusätzlichen Wettbewerb, da die Mobilfunk-, Festnetz- und Satellitenbranchen zunehmend konvergieren. Darüber hinaus könnte eine mögliche Marktsättigung in den USA dazu führen, dass das Kundenwachstum der Mobilfunk-Branche im Vergleich zu den Vorjahren zurückgeht. Das Marktumfeld von T‑Mobile US hat sich u. a. durch den erfolgreichen Erwerb von Spektrum verändert. Das Highspeed-Internet von T‑Mobile US ermöglicht es der US-Tochtergesellschaft, ein eigenes Zugangsprodukt anzubieten, und liefert eine Grundlage für die Fortsetzung des Geschäfts mit Bündelangeboten. Darüber hinaus werden im Marktumfeld von T‑Mobile US strategische Partnerschaften und MVNO-Beziehungen aufgebaut. T‑Mobile US muss die eigene Marktstrategie als „Value Leader“, „Customer Service Leader“ und „5G Network Leader“ weiter erfolgreich schärfen bzw. umsetzen, um neue Kund*innen zu gewinnen und bestehende Kund*innen zu binden. Sollte der Wettbewerbsdruck aufgrund von attraktiven Bündelangeboten sowie Endgeräteangeboten zunehmen, könnte es künftig schwierig werden, geschäftliche, finanzielle und operative Ergebnisziele zu erreichen. Darüber hinaus könnte eine gesellschaftliche Instabilität soziale Unruhen nach sich ziehen, die schlimmstenfalls zu Betriebsunterbrechungen führen könnten, z. B. aufgrund von Geschäftsschließungen und Diebstahl aus Lagerbeständen.

Die Innovationszyklen werden immer kürzer. Dies stellt den Telekommunikationssektor vor die Herausforderung, neue Produkte und Dienstleistungen in immer kürzeren Zeitabständen hervorbringen zu müssen. Neue Technologien verdrängen bestehende Technologien, Produkte und Services teilweise oder manchmal sogar vollständig. Dies kann bei den angebotenen Diensten wie z. B. Telefonie, Nachrichten, Internetzugang, Smart Home oder TV zu geringeren Preisen und Umsätzen führen – bis hin zur vollständigen Substitution durch neue, globale Anbieter. Diese Substitutionsrisiken könnten unseren Umsatz und unser Ergebnis beeinflussen. Dem Ausmaß der Substitutionsrisiken begegnen wir u. a. durch integrierte Lösungen mit Hyperpersonalisierung und Kontextbezug (z. B. HomeOS), um „Kunden zu Fans“ zu machen und dadurch zu binden. Beim Ausbau von Glasfasernetzen treten vermehrt neue Mitbewerber in Märkte ein, was für alle Marktteilnehmer zu verlängerten Amortisationszeiten führen kann. Zwischen „dem Westen“ (USA und Europa) und „dem Osten“ (China) verstärkt sich eine strategische Rivalität, welche unterschiedliche Technologiesphären (z. B. bei 6G) beschleunigen könnte.

Unser operatives Segment Systemgeschäft steht ebenfalls vor Herausforderungen. So belasten ein beständig starker Wettbewerb sowie der anhaltende Kostendruck das klassische IT-Geschäft. Darüber hinaus führt der technische Wandel hin zu Cloud-Lösungen und Digitalisierung im IT-Geschäft zum Markteintritt neuer, kapitalstarker Wettbewerber. Dies könnte zu Umsatzrückgängen und Margenverfall bei T‑Systems führen.

Chancen aus dem Marktumfeld. Der Telekommunikations- und IT-Markt ist ein sehr dynamischer, hart umkämpfter Markt. Die wirtschaftlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen sowie sich verändernde Kundenwünsche beeinflussen unser Handeln und wirken sich auf unsere Unternehmenskennzahlen aus. Grundsätzlich gehen wir von den Entwicklungen aus, wie wir sie im Kapitel „Prognose“ beschrieben haben.

Neben den beschriebenen Risiken besteht die Chance, dass unsere Kund*innen in höherwertige Tarife wechseln, da das Datenvolumen der genutzten Anwendungen stetig steigt. Ebenfalls könnte weiteres Wachstum durch Erschließung neuer Kundensegmente insbesondere in den USA (z. B. bei Geschäftskunden und kleinen und mittleren Unternehmen) generiert werden. Zudem könnten die immer kürzer werdenden Innovationszyklen die Möglichkeit eröffnen, die Digitalisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben und unseren Privat- und Geschäftskunden innovative Produkte bzw. Lösungen anzubieten. Daher sind bei wachsender Konvergenz von Netz, IT und Produkten unsere Aktivitäten rund um Innovationen und Technologien entscheidend, wenn es darum geht, Chancen zu erkennen, zu nutzen und sie im zunehmenden Wettbewerb zu etablieren. In unserem Vorstandsbereich „Technologie und Innovation“ sind daher alle relevanten Funktionen unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeführt, um eine enge Integration der Bereiche Technologie, Innovation, IT und Sicherheit zu ermöglichen. Wir stellen dabei die Entwicklung von menschzentrierten Lösungen und herausragenden nahtlosen Kundenerlebnissen in den Vordergrund und wurden im Berichtsjahr u. a. wiederholt für unseren digitalen Assistenten Frag Magenta und das Produkt MagentaZuhause (SmartHome) ausgezeichnet.

Weitere Informationen zu unserer Innovationsarbeit finden Sie im Kapitel „Technologie und Innovation“.

Der von uns ausgebaute 5G-Mobilfunk-Standard bietet mit seiner deutlichen Erhöhung von Kapazität, Bandbreite und Verfügbarkeit sowie geringeren Latenzen mehr Zuverlässigkeit, Sicherheit und garantierte Dienstequalität z. B. für industrielle Anwendungsszenarien. Mit 5G können gestiegene Anforderungen bestehender Geschäftsmodelle zukünftig kosteneffizienter bewältigt werden. Daneben bieten sich Chancen für weitere Geschäftsmodelle, indem man verbesserte Netzfähigkeiten (z. B. Netzzugang, Lokalisierung, Sicherheit, Identität, Speicherort, Datenzwischenspeicherung) an entsprechende Partner vermarktet. Wir haben mit 5G bereits viele Anwendungsfälle realisiert wie z. B. 5G-Campusnetze, Applikationen für Erweiterte Realität (XR), Unterstützung für autonomes Fahren und Mobile Edge Computing, bei denen die Datenverarbeitung dezentral – am Rand des Netzes – erfolgt. 5G und Edge Computing bilden so gemeinsam mit anderen Technologien wie dem NarrowBand Internet of Things (NB-IoT) oder Künstlicher Intelligenz (KI) die Basis für die weitere Digitalisierung der Gesellschaft. Zur Entwicklung der nächsten 6. Mobilfunk-Generation arbeiten wir mit der Industrie und Forschung zusammen an einem Standard, der eine Reihe von aktuellen Herausforderungen an Telekommunikationsnetze adressieren soll: die Verbindung zwischen allen Menschen, die Orchestrierung verschiedener Zugangsnetze, Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität sowie die weitere Untermauerung von Datenschutz, Vertrauen und Sicherheit.

Zusätzlich ergeben sich in unserem Systemgeschäft Chancen auf neue Projektgeschäfte durch Datensouveränität, Zukunftsthemen wie KI und Industrial-IoT-Initiativen.

Risiken aus strategischer Umsetzung und Integration. Wir befinden uns in einem stetigen Prozess strategischer Anpassungen und Kostensenkungsinitiativen. Können wir diese Vorhaben nicht wie geplant umsetzen, sind wir bestimmten Risiken ausgesetzt. So könnte der Nutzen der Maßnahmen geringer sein als ursprünglich abgeschätzt, sie könnten sich später als angenommen auswirken oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Jeder dieser Faktoren – allein oder in Kombination – könnte sich negativ auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Der Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint wurde am 1. April 2020 vollzogen. Die Fusion der beiden Unternehmen zur neuen T‑Mobile US wirkt sich auf alle betrieblichen Bereiche aus. Beispiele sind die Zusammenführung der Mobilfunknetze sowie der IT- und Techniklandschaft, das Kunden-Management, der Vertrieb, das Personal-Management, die Logistik und das Kontrollumfeld. T‑Mobile US verzeichnet Fortschritte bei der Realisierung von Synergien aus dem Zusammenschluss mit Sprint. Im Zuge der Zusammenlegung und Optimierung der Mobilfunknetze konnten die Kund*innen bereits weitgehend auf das Netz von T‑Mobile US migriert werden. Die Abschaltung der ehemaligen Sprint-Netze verläuft schneller als ursprünglich geplant: Die Abschaltung des alten CDMA-Netzes wurde im zweiten Quartal 2022 und die planmäßige Stilllegung des LTE-Netzes im dritten Quartal 2022 abgeschlossen. In einem letzten entscheidenden Teil der Integration erfolgt die Umstellung der Rechnungsstellung, die voraussichtlich bis Ende 2023 weitgehend abgeschlossen sein wird. Es ist weiterhin notwendig, verschiedene Auflagen, die u. a. mit den Kartell- und Regulierungsbehörden vereinbart wurden, zu erfüllen. Es bestehen zahlreiche Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf den Netzaufbau und die Unterstützung von DISH beim Aufbau eines eigenständigen Netzes.

Die Zusammenarbeit mit chinesischen Lieferanten wird durch den andauernden Handelskonflikt zwischen den USA und China erschwert. Seit 2020 sanktionieren die USA aufgrund von Sicherheitsbedenken die Nutzung von US-Technologie für und durch chinesische Lieferanten. Dabei wirken sie auch auf andere Länder ein, sich entsprechend zu verhalten. In Deutschland hat der Gesetzgeber durch das „Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) eine langjährige intensive Diskussion um die Sicherheit in kritischen Infrastrukturen beendet. Positiv ist, dass nun einige Anforderungen an kritische Infrastrukturen (KRITIS) geregelt werden, die lange Zeit strittig waren. Die Deutsche Telekom selbst prüft sicherheitskritische Komponenten seit langem vor dem Einbau und laufend im Betrieb. Wir gehen davon aus, dass auch die Prüfung durch die Behörden mit einem zügigen Netzausbau vereinbar ist und es nicht zu dauerhaften Verzögerungen kommt. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 beinhaltet kein Verbot von einzelnen Herstellern. Für die praktische Anwendung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 erarbeitet das Bundesministerium des Innern und Heimat gegenwärtig die notwendigen Regularien (u. a. zur Zertifizierung kritischer Komponenten und Garantieerklärung der Hersteller). Bezüglich der möglicherweise betroffenen kritischen Komponenten sind die Vorgaben des sog. TKG-Sicherheitskatalogs relevant, der zwischen der Bundesnetzagentur und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erarbeitet und Anfang August 2021 veröffentlicht wurde. Hinsichtlich einer Zertifizierungspflicht verbauter Komponenten sieht der Katalog eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vor, sodass bis dahin weitestgehend von einem Bestandsschutz auszugehen ist. Das Risiko einer Rückbauanordnung bereits im Netz verbauter Komponenten ist anhand der Gesetzeslage als gering einzuschätzen. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2026 kann indes nicht ausgeschlossen werden, dass aktuell genutzte kritische Komponenten bestimmter Hersteller nicht weiter verwendet werden dürfen. Zur Klärung unbestimmter Rechtsbegriffe und des Anwendungsumfangs des Sicherheitskatalogs wurde netzbetreiberübergreifend ein förmliches Widerspruchsverfahren angestrengt. Unabhängig davon wird eine Rückbauanordnung einmal genehmigter Komponenten nur nach hohen Hürden angeordnet werden können. In anderen Ländern wie Österreich und Polen besteht weiterhin die Möglichkeit, dass es zu einem angeordneten Austausch von Lieferanten in kritischer Infrastruktur innerhalb von vorgegebenen Fristen kommen kann.

Chancen aus strategischer Umsetzung und Integration. In unserem strategischen Handlungsfeld Magenta Advantage entwickeln wir mit Partnern neue digitale Geschäftsmodelle auf der Basis unserer Vermögenswerte oder Fähigkeiten. Diese Partnerschaften bieten für uns u. a. Chancen auf höhere Umsätze und verstärkte Kundenbindung. Seit Anfang des Jahres 2022 haben wir angefangen, unseren Kund*innen exklusive Angebote von Partnerfirmen wie z. B. TIER Mobility, GetYourGuide oder Disney+ über unsere OneApp anzubieten. Wir werden dieses paneuropäische Loyalitätsprogramm in unseren europäischen Märkten zukünftig weiter ausbauen.

Das durch die abgeschlossene IP-Transformation (All IP) entstandene logische Netz spricht „eine Sprache“ und funktioniert technisch weitgehend unabhängig von den übertragenen Diensten. Dies ermöglicht Effizienzsteigerungen, indem z. B. die Komplexität bei Wartung und Betrieb reduziert wird, dienstspezifische Altplattformen abgeschaltet werden, sowie durch Energieeinsparungen. Zudem schafft All IP Wachstumspotenziale: sowohl durch ein verbessertes Kundenerlebnis vorhandener Dienste (z. B. bessere Sprachqualität, mehr Customer-Self-Service, flexiblere Konfigurationsmöglichkeiten) als auch durch eine unverzichtbare Basis für neue Konvergenzprodukte, für das Internet der Dinge und für die beschleunigte Einführung neuer Angebote (Time-to-Market).

Nicht zuletzt fungiert das All-IP-Netz als eine Grundvoraussetzung für die zukünftige Cloud- und Software-basierte Netz- und Diensteproduktion. Bei gleichzeitig höherer Automatisierung ergeben sich Chancen für Effizienzsteigerungen, schnellere Bereitstellung von neuen Diensten und Leistungsmerkmalen, verbesserte Qualität und die Erschließung neuer Umsatzpotenziale.

Die Disaggregation der Zugangsnetzwerke (im Mobilfunk: Open Radio Access Network, O-RAN; im Festnetz: Access 4.0) und Kernnetze (z. B. des 5G-Kernnetzes) als Teil unserer Netzwerk-Differenzierungsstrategie bietet die Erweiterung des Lieferanten-Ökosystems und dadurch eine Steigerung von Wettbewerb, Flexibilität und Innovationen als Chancen. Bei gleichzeitiger Forcierung von Automatisierung und Cloudifizierung erwarten wir zudem mittelfristig eine Reduzierung der Gesamtkosten sowie eine Erhöhung der Agilität und Geschwindigkeit in der Bereitstellung neuer Dienste und Leistungsmerkmale.

Wir treiben die Transformation unserer IT mit agiler Entwicklung, Entkopplung und Cloudifizierung weiter voran. Durch diese Ansätze können neue Möglichkeiten beschleunigter Entwicklungen und effizienter IT-Produktion ausgeschöpft werden, indem modulare Komponenten, sog. Microservices, und Application Programming Interfaces (API) bereitgestellt und in einer skalierbaren Cloud mit modernster Technologie produziert werden. Zudem eröffnet die agile und entkoppelte Entwicklung die Chance, durch flexible kleinere Software-Releases Big-Bang-Risiken bei der Ablieferung mächtiger Software-Releases zu verringern.

Risiken und Chancen aus Marke und Reputation. Eine unvorhersehbare negative mediale Berichterstattung über unsere Produkte und Dienstleistungen oder unsere unternehmerische Tätigkeit und Verantwortung könnten einen großen Einfluss auf die Reputation unseres Unternehmens und unser Marken-Image haben. Durch soziale Netzwerke könnte es zu einer noch schnelleren und weiteren Verbreitung solcher Informationen und Meinungen kommen. Letztlich könnte sich eine negative Berichterstattung auf unseren Umsatz und unseren Markenwert auswirken. Um dies zu vermeiden, sind wir in einem ständigen intensiven und konstruktiven Dialog v. a. mit unseren Kund*innen, den Medien und der Finanzwelt. Höchste Priorität hat für uns, die Interessen aller Stakeholder möglichst ausgewogen zu berücksichtigen und somit unserem Ruf gerecht zu werden, ein verlässlicher Partner zu sein.

Nachhaltigkeitschancen und -risiken und gesellschaftliche Verantwortung. Zu einem umfassenden Risiko- und Chancen-Management gehört für uns auch, Chancen und Risiken zu berücksichtigen, die aus ökologischen oder sozialen Aspekten resultieren bzw. aus der Führung unseres Unternehmens. Dazu binden wir alle relevanten Stakeholder aktiv und systematisch in den Prozess ein, um aktuelle und potenzielle Risiken und Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu ermitteln. Das kontinuierliche Monitoring von ökologischen, sozialen und Governance-Themen geht einher mit der systematischen Ermittlung der Positionen unserer Stakeholder zu diesen Themen. Wichtige Tools dabei sind: Eine Dokumentenanalyse – berücksichtigt werden u. a. Gesetzestexte, Studien und Veröffentlichungen in Medien –, unsere Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien nationaler und internationaler Unternehmens- und Sozialverbände, wie z. B. GeSI, ETNO, BDI, Bitkom, Econsense und BAGSO, von uns organisierte Stakeholder-Dialogformate sowie unsere verschiedenen Publikationen wie Pressespiegel und Newsletter sowie Workshops mit Expert*innen unseres Unternehmens. Zudem integrieren wir die wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken in die interne Compliance-Bewertung. Dadurch erfassen wir die dazu gehörige Positionierung und Maßnahmenentwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen.

Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie im Kapitel „Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“.

Folgende Themen haben wir als die wesentlichen unseres Nachhaltigkeitsmanagements identifiziert:

  • Reputation. Der Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen birgt für unsere Reputation sowohl Risiken als auch Chancen. Eine hohe Service-Qualität ist einer der wichtigsten Faktoren für eine bessere Kundenwahrnehmung. Um die Wichtigkeit des Themas Kundenzufriedenheit zu unterstreichen, ist die Kundenzufriedenheit in unserer Konzernsteuerung als nichtfinanzieller Leistungsindikator verankert. Transparenz und Reporting tragen dazu bei, das Vertrauen anderer externer Stakeholder in unseren Konzern zu fördern. Diesem Zweck dienen auch unsere Geschäfts- und CR-Berichte. Dagegen können Themen wie Geschäftspraktiken, Datenschutz oder Arbeitsstandards in der Lieferkette sowie der Umgang mit Menschenrechten und ethischer Umgang mit bzw. Einsatz von KI auch Reputationsrisiken beinhalten: Finden sich unsere Marken, Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Thematiken in einer negativen medialen Berichterstattung, könnte das unserer Reputation großen Schaden zufügen. In unserem Nachhaltigkeitsmanagement überprüfen wir kontinuierlich solche möglichen Risiken und leiten gegebenenfalls Maßnahmen ein, um sie zu minimieren. Dazu gehört auch die systematische Einbettung in das konzerninterne Compliance-Management, um die Relevanz der Risiken zu Nachhaltigkeitsthemen und deren reputative Wirkung über Unternehmensbereiche hinweg zu ermitteln. Zudem ermitteln wir positive Nachhaltigkeitsbeiträge unserer Produkte und Dienstleistungen, um unsere Reputation entsprechend zu beeinflussen.
  • Klimaschutz. Im Rahmen unserer integrierten Klimastrategie befassen wir uns sowohl mit den Risiken als auch mit den Chancen, die der Klimaschutz für uns und unsere Stakeholder birgt. ICT-Produkte und -Dienstleistungen werden im Jahr 2030 trotz zu erwartender Rebound-Effekte das Potenzial haben, in anderen Branchen bis zu siebenmal so viel CO2-Emissionen einzusparen wie das Wachstum der ICT-Branche selbst verursachen wird (GeSI-Studie „Digital with Purpose“). So besteht die Möglichkeit, bei Annahme eines optimistischen Szenarios bis zu 9 % der globalen CO2-Emissionen im Jahr 2030 einzusparen. Es wird zudem ein Investitionsvolumen von etwa 3 Billionen US-Dollar in innovative Lösungen bis 2030 erwartet, welches nicht nur zum Ausbau des Geschäfts führen wird, sondern auch die SDGs unterstützt. Diese Entwicklung begleiten wir, indem wir unser Produkt-Portfolio hinsichtlich Nachhaltigkeitsvorteilen bewerten. Zusätzlich wollen wir das Verhältnis aus Emissionen, die durch unsere Produkte und Dienste eingespart werden können, und Emissionen aus unserer eigenen gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich verbessern und berichten über unsere diesbezüglichen Erfolge mittels eines sog. Enablement Factors.

    Unter den Risiken, die der Klimawandel mit sich bringt, sind bereits heute zunehmend extreme Wetterbedingungen erkennbar. Solche Unwetterereignisse können unsere Infrastruktur beschädigen und den Netzbetrieb stören. Dies würde unsere Stakeholder unmittelbar beeinflussen, z. B. unsere Kund*innen, Zulieferer und Mitarbeiter*innen. Umsatzeinbußen oder geringere Kundenzufriedenheit können die Folge sein. Die Betrachtung des Risikos für die Fortführung des Betriebes wird durch das Risiko-Management abgedeckt und operativ in den Geschäftseinheiten gesteuert. Die Deutsche Telekom begrüßt die hinter der „Task Force on Climate-related Financial Disclosures“ (TCFD) stehenden Ziele und bemüht sich aktiv um deren Umsetzung. Im ersten Schritt haben wir eine Lückenanalyse zur Abdeckung der TCFD-Empfehlungen durchgeführt. In verschiedenen Workshops mit relevanten Akteuren aus Technik, Einkauf, Strategie und Risiko-Management haben wir die wesentlichen klimabezogenen Chancen und Risiken der Deutschen Telekom AG definiert und eine erste Gewichtung vorgenommen. Im nächsten Schritt führten wir für Deutschland exemplarisch eine Standortanalyse der physischen Klimarisiken in verschiedenen Klimaszenarien durch („Business-as-Usual“ und „4-Grad-Szenario“), welche nun im Zuge eines länderübergreifenden Projekts internationalisiert wird. Neben den physischen Risiken wurden auch die transitorischen Risiken (Bedrohungen, die durch plötzliche Anpassungen von Wirtschaftszweigen an den Klimawandel entstehen) einer detaillierten Analyse unterzogen.

    Ausführliche Informationen hierzu veröffentlichen wir im CR-Bericht 2022.

    Einen Beitrag zur weiteren Vorbeugung können wir zusätzlich leisten, indem wir unsere eigenen CO2-Emissionen reduzieren. Aus diesem Grund haben wir uns 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, unsere konzernweiten CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) bis 2025 auf netto null zu bringen. Dabei sollen bis zu 95 % real reduziert werden. Mögliche verbleibende Emissionen werden über Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Außerdem birgt der Klimaschutz auch finanzielle Risiken, sei es durch die aufkommenden Abgaben für CO2-Emissionen oder erhöhte Energiekosten sowie verstärkte Vorgaben für Produkte, z. B. im Hinblick auf Energieeffizienzanforderungen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, messen wir u. a. unsere eigene Energieeffizienz und entwickeln Maßnahmen, um diese zu verbessern. Unsere ab 2021 neu beschlossenen ESG-Ziele für die Vorstandsvergütung des jeweiligen jährlichen Energieverbrauchs als auch der geplanten jährlichen CO2-Emissionen für Scope 1 und 2 unterstützen zusätzlich die Erreichung der Klimaziele und Energieeffizienzmaßnahmen. In einem konzernweiten Programm adressieren wir gezielt unsere Zulieferkette und arbeiten an der Optimierung unserer Produkte und deren Verpackung. Seit 2021 deckt der Konzern seinen Strombedarf zu 100 % aus erneuerbaren Energien ab. Dies passiert durch Power Purchase Agreements (PPA) und andere Formen von Direktbezug, u. a. auch durch Herkunftsnachweise.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“.

  • Lieferanten. Mehr Nachhaltigkeit in unserer Lieferkette sehen wir als Chance – für unsere Reputation und unseren wirtschaftlichen Erfolg. Neben allgemeinen Risiken im Rahmen unserer globalen Beschaffungstätigkeiten könnten wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. der Einsatz von Kinderarbeit, die bewusste Inkaufnahme von Umweltschäden oder mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Wir überprüfen unsere Prozesse systematisch im Hinblick auf kommende Anforderungen (wie z. B. das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz). Dabei erstreckt sich unsere Sorgfaltspflicht sowohl auf unsere eigenen operativen Tätigkeiten als auch auf unsere Lieferkette. Wir analysieren und bewerten regelmäßig potenzielle Risiken und leiten ggf. entsprechende Präventiv- und Korrekturmaßnahmen ein. Audits führen wir überwiegend im Rahmen der Joint Audit Corporation (JAC) durch. Ziel der JAC ist die Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Lieferkette sowie die Verbesserung ökologischer und sozialer Aspekte, darunter auch das Thema Menschenrechte. Die Überprüfung steht daher im Einklang mit international anerkannten Richtlinien und Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unsere Kooperationen mit Lieferanten, die internationale Nachhaltigkeitsstandards einhalten, sichern eine hohe Produktqualität sowie eine zuverlässige Beschaffung. Mit einem speziellen Entwicklungsprogramm helfen wir unseren Lieferanten dabei, Geschäftspraktiken einzuführen, die sowohl sozial und ökologisch verträglich als auch wirtschaftlich effizient sind. Das Programm zeigte auch im Berichtsjahr messbare Erfolge und punktet in dreifacher Hinsicht: Es hat positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen bei den Lieferanten sowie deren Profitabilität und verdeutlicht die wirtschaftliche Relevanz von Nachhaltigkeit für beide Seiten – für unsere Lieferanten und für unseren Konzern. So senken z. B. bessere Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten die Zahl der arbeitsbedingten Unfälle und die Fluktuationsrate. Dies wiederum sichert eine hohe Produktqualität und steigert die Produktivität – bei gleichzeitig niedrigeren Kosten für Rekrutierung und Training. Wir stärken also nicht nur die Profitabilität und CR-Performance bei unseren Lieferanten, sondern reduzieren auch deutlich identifizierte Risiken.

Gesundheit. Der Mobilfunk bzw. die elektromagnetischen Felder, die der Mobilfunk nutzt, lösen immer wieder Bedenken in der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken aus. Dazu gibt es eine anhaltende öffentliche, politische und wissenschaftliche Diskussion. Die Akzeptanzprobleme in der Öffentlichkeit betreffen dabei zumeist die Mobilfunknetze, seltener den Einsatz mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops. Diese Diskussion hat verstärkt Auswirkungen auf den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur. Im Festnetz-Bereich könnte dies die Verwendung von herkömmlichen IP- bzw. DECT-Geräten (digitale schnurlose Telefone) sowie von Endgeräten mit WLAN-Technologie betreffen. Es besteht das Risiko regulatorischer Eingriffe, wie etwa die Verschärfung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder oder die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen für den Mobilfunk, z. B. durch Veränderungen im Baurecht, aber auch das Risiko einer Kennzeichnungspflicht für Endgeräte.

Basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand haben anerkannte Gremien, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP), in den vergangenen Jahren wiederholt die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk überprüft und, bei Einhaltung dieser Werte, die sichere Nutzung der Mobilfunk-Technik bestätigt. Die Grenzwert-Empfehlungen werden auch weiterhin regelmäßig von nationalen und internationalen Fachgremien geprüft.

Wir sind davon überzeugt, dass die sichere Anwendung der Mobilfunk-Technik durch die Einhaltung der geltenden Grenzwerte gewährleistet wird. Dabei stützen wir uns auf die Bewertung der anerkannten Gremien. Basis unseres verantwortungsvollen Umgangs mit diesem Thema ist unsere konzernweite „EMF-Policy“: In dieser verpflichten wir uns – weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – zu mehr Transparenz, Information, Partizipation und Unterstützung der unabhängigen Mobilfunk-Forschung. Wir arbeiten daran, Bedenken in der Bevölkerung durch eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und transparente Informationspolitik abzubauen. So sehen wir uns auch weiterhin in der Pflicht, den vertrauensvollen Austausch mit Kommunen fortzusetzen und erfolgreich zu gestalten. Dies gilt insbesondere, nachdem die langjährige Zusammenarbeit mit Kommunen beim Mobilfunk-Ausbau 2013 gesetzlich verankert wurde. Davor erfolgte die Zusammenarbeit auf Basis von freiwilligen Übereinkünften der Netzbetreiber.

Operative Risiken und Chancen

Risiken aus Technologie. Wir verfügen über immer leistungsfähigere Informations-/Netztechnik-Infrastruktur (IT-/NT-), die wir beständig ausbauen und modernisieren, um das beste Kundenerlebnis sicherzustellen und unsere Technologieführerschaft zu festigen. Ausfälle der aktuellen und zukünftigen technischen Infrastruktur können nicht vollständig ausgeschlossen werden und könnten im Einzelfall einen Umsatzausfall oder Kostensteigerungen nach sich ziehen; schließlich bilden unsere IT-/NT-Ressourcen und -Strukturen die wesentliche organisatorische und technische Plattform für unsere Geschäftstätigkeit. Die zunehmende Konvergenz von IT/NT birgt Risiken. Um diesen gesamthaft zu begegnen, sind unsere Technologie-, Innovations-, IT- und Sicherheitsaufgaben im Vorstandsressort „Technologie und Innovation“ gebündelt.

Es können Risiken entstehen, die alle IT-/NT-Systeme und -Produkte mit Internetanbindung betreffen. So könnten Störungen zwischen neu entwickelten und bereits bestehenden IT-/NT-Systemen zu Unterbrechungen bei Geschäftsprozessen, Produkten und Services führen, wie z. B. bei Smartphones und MagentaTV oder bei Connectivity für Geschäftskunden. Um Ausfallrisiken, z. B. ausgelöst durch Naturkatastrophen oder Feuer, zu vermeiden, nutzen wir technische Frühwarnsysteme und Dopplungen von IT-/NT-Systemen. Das Computer Emergency Response Team (CERT) der Deutschen Telekom Security befasst sich mit der Sicherheit der Server unserer Geschäftskunden. Beim Cloud Computing lagern alle Daten und Anwendungen in Rechenzentren. Unsere europäischen Rechenzentren sind sicherheitszertifiziert und erfüllen die strengen Datenschutzbestimmungen sowie die Regularien der EU. So sind alle Daten von Unternehmen und Privatpersonen vor fremdem Zugriff geschützt. Ständige Pflege und automatische Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellsten Stand. Auf Basis eines konzernweit standardisierten Business Continuity Managements (BCM) setzen wir zudem organisatorische und technische Maßnahmen ein, um Schäden zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu mindern. Versicherbare Risiken decken wir zudem im Rahmen unseres Versicherungsprogramms ab.

Für die Bereitstellung und Unterstützung von Services stützt sich T‑Mobile US auf eigene Systeme und Netze sowie die Systeme und Netze anderer Anbieter und Zulieferer. Die Geschäftstätigkeiten von T‑Mobile US – wie auch die Tätigkeiten der meisten Einzelhändler und Mobilfunk-Unternehmen – umfassen den Empfang, die Speicherung und Übertragung vertraulicher Kundendaten, einschließlich sensibler personenbezogener Daten sowie Zahlungsdaten, vertraulicher Informationen über Mitarbeitende und Zulieferer sowie anderer sensibler Daten über T‑Mobile US wie Geschäftspläne, Transaktionen und geistiges Eigentum. Cyberangriffe wie Denial of Service und andere böswillige Angriffe können die internen Systeme, Netze und Anwendungen von T‑Mobile US zum Erliegen bringen, die Fähigkeit des Unternehmens zur Erbringung seiner Dienste beeinträchtigen und das Geschäft auf andere Weise negativ beeinflussen.

Zur Sicherung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Branche mithilfe neuer und neu entstehender Technologien muss sich T‑Mobile US auf zukünftige technologische Veränderungen einstellen, laufend in das eigene Netz investieren, die Netzkapazität steigern, die vorhandenen Angebote auch über digitale Kanäle stetig erweitern und neue Angebote einführen, um den sich verändernden Anforderungen bestehender und potenzieller Kund*innen gerecht zu werden. Sollte T‑Mobile US nicht in der Lage sein, die technologischen Entwicklungen zeitnah für sich zu nutzen, könnte dies zu einem Rückgang der Nachfrage nach den Leistungen der Gesellschaft oder zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung oder Weiterentwicklung der Geschäftsstrategie führen. Nach dem Zusammenschluss mit Sprint betreibt und hält T‑Mobile US mehrere Kundenabrechnungssysteme in Stand und führt diese weiterhin fort, bis die erfolgreiche Migration von Sprints Altkunden auf die existierenden Abrechnungssysteme von T‑Mobile US stattgefunden hat. Unerwartete Schwierigkeiten oder Verzögerungen könnten zu größeren System- oder Betriebsunterbrechungen führen. Aufgrund der planmäßigen Migration von Sprint-Kunden und der Verringerung der Abwanderung von Sprint-Altkunden haben wir die Risikobedeutung der Risikokategorie „Risiken aus Technologie USA“ von „hoch“ auf „mittel“ abgesenkt.

Chancen aus Technologie. Die Nutzung großer Datenmengen (Big Data) aus unseren Netzen kann aufgrund der höheren Transparenz Entscheidungsprozesse verbessern und beschleunigen. Möglich wird dies, weil von einer hypothesengestützten zu einer faktenbasierten Entscheidungsfindung übergegangen wird und z. B. Korrelationen erkannt werden können. Durch maschinelles Lernen kann somit beispielsweise aus der Analyse von Netzwerk-Daten der Energieverbrauch unserer Technik vorausschauend gesteuert werden.

Unser operatives Segment Systemgeschäft besetzt innovative Geschäftsfelder im Umfeld der Digitalisierung von Geschäftsprozessen wie Cloud Computing, Edge Computing und Cyber Security. Diese Geschäftsfelder könnten sich schneller als angenommen entwickeln. Als Vorreiter der Digitalisierung haben wir die Chance, mit verschiedenen Projekten im Gesundheitswesen, der öffentlichen Verwaltung und im Bereich MobilitySolutions die Marktentwicklung mitzugestalten. Im Rahmen dieser datenbasierten, digitalen Geschäftsmodelle ist unser partnerbasierter Ansatz sehr Erfolg versprechend, um unsere Kernkompetenzen in puncto Beratung, Mehrwertservices für Cloud Computing, Edge Computing und Cyber Security in verschiedenen Projekten einzubringen. Zudem verfügen wir über Referenzen bezüglich strategischer Engagements in unseren Fokusbranchen Automotive, öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen und Personenverkehr. Darüber hinaus sehen wir Entwicklungsmöglichkeiten im Umfeld von Sovereign Clouds.

Als Technologie- und Entwicklungspartner befinden wir uns in einer guten Wettbewerbsposition, was das Mautgeschäft in Europa betrifft. In den europäischen Mautprojekten in Belgien und Österreich sowie durch die Vermarktung eines europaweiten Mautsystems (Toll4Europe) wurden wertvolle Referenzen erworben, die uns helfen, uns vom Wettbewerb zu differenzieren.

Einkauf- und Lieferantenrisiken. Die Deutsche Telekom arbeitet mit unterschiedlichen Lieferanten für technische (Informations- und Kommunikationstechnologie) und nicht-technische Produkte und Dienstleistungen zusammen. Zu den Produkten und Dienstleistungen mit latent höherem Risiko zählen u. a. Soft- und Hardware, Netztechnik-Komponenten und alle Produkte und Dienstleistungen, die direkt dem Endkunden bereitgestellt werden.

Die Lieferketten der Deutschen Telekom werden aktuell durch einige Faktoren negativ beeinflusst, z. B. durch die Verknappung von Halbleiter-Chips, die Coronavirus-Pandemie, geopolitische Spannungen, z. B. zwischen China und Taiwan, und den Krieg in der Ukraine. Bei den Halbleiter-Chips besteht seit 2021 ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt. Zusätzlich behinderten Einschränkungen durch Pandemie-Maßnahmen (z. B. Lockdowns in asiatischen Ländern in Form von temporären Werks- und Seehäfen-Schließungen) und die Geopolitik (z. B. Technologiesanktionen der USA) die globale Logistikstabilität der Rohstoffe und Materialien allgemein. Des Weiteren steigen, teilweise inflations- und wechselkursbedingt, die allgemeinen Kosten von Halbleiter-Materialien, der Produktion, der globalen Logistik sowie von Energie und Arbeitslöhnen. Dies führt zu generellen Preiserhöhungen für Produkte und Dienstleistungen. In Europa treten Lieferverzögerungen auf. Kurzfristige Engpässe konnten jedoch durch Gegenmaßnahmen vermieden werden. Ebenfalls könnte es in den USA zu Bestandsengpässen kommen. Für die Halbleiter-Verfügbarkeit wird mittelfristig durch den Aufbau zusätzlicher Produktionskapazitäten mit einer Entspannung gerechnet. Aus Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern bzw. dem Ausfall von einzelnen Lieferanten könnten zusätzliche Risiken erwachsen. Dies gilt insbesondere für chinesische Lieferanten von Telekommunikationstechnik. Den Herausforderungen begegnen wir mit organisatorischen, vertraglichen und einkaufsstrategischen Maßnahmen. So besteht z. B. seit Anfang 2021 die konzernweite Task Force „Supply Chain Resilience“. Hier werden in regelmäßigen Intervallen die Risikosituation bewertet und bei Notwendigkeit entsprechende Mitigierungsmaßnahmen eingeleitet und deren Umsetzung überwacht.

Risiken und Chancen aus Datenschutz und Datensicherheit

Datenschutz. Alle Konzerngesellschaften unterliegen spezifischen Datenschutzregelungen (in der EU insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Diese Anforderungen müssen implementiert und deren Einhaltung kontrolliert werden. Datenschutzvorfälle könnten mit sehr hohen Bußgeldern (bis zu 2 bis 4 % des weltweiten Konzernumsatzes) geahndet werden. Das Bußgeldkonzept der europäischen Aufsichtsbehörden findet Anwendung. Es sieht auch bei Vorfällen mit geringer Kritikalität sehr hohe Bußgelder vor. Trotz Mitigierungsmaßnahmen sowie sehr gut etablierter Datenschutz-Management-Strukturen können Datenschutzvorfälle grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, da nahezu alle Verarbeitungen bzw. Prozesse im Konzern datenschutzrechtlich relevant sind. Dabei könnten Fehler entstehen, die mit Reputations-, Kosten- und Sanktionsrisiken verbunden sind.

Seit Einführung der DSGVO gibt es in Europa ein weitgehend harmonisiertes Datenschutzrecht. Davon profitiert die Telekom als Konzern mit einem Schwerpunkt in Europa, da nationale datenschutzrechtliche Sonderregelungen und ihre Umsetzung in den einzelnen Gesellschaften in der Europäischen Union weitgehend entfallen sind, was den zusätzlichen Aufwand verringert hat. In der nahen Vergangenheit haben europäische Institutionen den Datenschutz weiter gestärkt. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juli 2020 das wegweisende Urteil zu „Schrems II“ gesprochen. Europas höchstes Gericht trug damit den Bedenken zum Datenschutzniveau in den USA Rechnung und erklärte den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für die USA (Privacy Shield) für unwirksam. Unser Bereich Konzerndatenschutz hat seitdem gemeinsam mit allen betroffenen Konzerneinheiten daran gearbeitet, die aus dem Urteil und den Veröffentlichungen des Europäischen Datenschutzausschusses resultierenden Anforderungen umzusetzen. Dennoch bleibt aufgrund der noch ungeklärten behördlichen Aufsichtspraxis ein Restrisiko. Den erheblichen Herausforderungen dieses Urteils müssen sich alle Unternehmen in der EU, aber auch deren Vertragspartner in aller Welt stellen, um auch zukünftig eine datenschutzkonforme Datenverarbeitung gewährleisten zu können. Unser Konzerndatenschutz sieht die aktuellen Entwicklungen zwischen der EU-Kommission und den USA über den Abschluss eines neuen „EU-U.S. Data Privacy Framework“ als Chance für mehr Rechtssicherheit in der internationalen Zusammenarbeit an.

Die neuen Vorgaben haben auch Einfluss auf das im Konzern etablierte Verfahren „Privacy and Security Assessment“ (PSA). Dieser mittlerweile vollständig digitale Prozess erfüllt die Vorgaben der DSGVO hinsichtlich der Durchführung eines Privacy Impact Assessment zur Bewertung und Dokumentation von Risiken bei Datenverarbeitungen. So wurde in das PSA-Verfahren ein sog. Transfer Impact Assessment integriert. In allen neuen Verfahren mit Drittlandsbezug werden somit bereits in der Entwicklung alle Anforderungen aus dem Urteil berücksichtigt und dokumentiert. Die neuen Standardvertragsklauseln, die die Europäische Kommission im Jahr 2021 veröffentlicht hat, sind seit dem 27. September 2022 verpflichtend für alle neuen Vertragsabschlüsse zu verwenden. Im Zuge des Schrems II-Projekts wurden bestehende Verträge mit Lieferanten und Partnern in Drittstaaten fristgerecht in der Umsetzungsfrist bis zum 27. Dezember 2022 auf die neuen Standardvertragsklauseln angepasst.

Darüber hinaus haben wir uns intensiv mit technischen Entwicklungen und Digitalisierungsprojekten im Sinne der Konzernstrategie auseinandergesetzt. Beispielsweise mit der Service-App, mit der unsere Kund*innen ihre Telekom Produkte und Verträge managen können. Im Jahr 2021 ging diese einheitliche technische und datenschutzkonforme Lösung auch in Deutschland an den Start. Ein weiteres Beispiel ist die deutsche Corona-Warn-App sowie die sich daran anschließende europäische Lösung, die wir gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut, SAP und weiteren Partnern weiterentwickelten. Als Deutsche Telekom begleiteten wir die Entwicklung mit den Partnern, dem Bund und weiteren Institutionen durch.

T‑Systems hat 2021 den EU Cloud Code of Conduct (EU Cloud CoC) unterschrieben. Denn die Europäische Cloud steht als Synonym für etwas Essentielles, nämlich für nichts Geringeres als die digitale Souveränität Europas bei Cloud-Diensten. Darunter verstehen wir die vollständige Kontrolle über gespeicherte und verarbeitete Daten sowie die unabhängige Entscheidung darüber, wer darauf zugreifen darf. Voraussetzung dafür sind klare Regeln und Vorgaben. Diese bietet der EU Cloud CoC. Die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden haben diese Verhaltensregeln autorisiert. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Unternehmen und damit auch T‑Systems, das Datenschutzniveau bei Cloud-Diensten im Sinne der Kund*innen und des europäischen Datenschutzes weiter zu erhöhen. Sie erbringen so den Nachweis, Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO zu verarbeiten. Die Einhaltung der Regeln wird von unabhängiger Stelle überprüft.

Für den Telekommunikationssektor in der EU gibt es aber mit der weiterhin nicht verabschiedeten E-Privacy-Verordnung eine weitere sektorspezifische regulatorische Herausforderung. Aufgrund der gegenüber der DSGVO deutlich restriktiveren Möglichkeiten der Datenverarbeitung für Telekommunikationsanbieter können innovative Big Data- und Künstliche Intelligenz-Anwendungen im Telekommunikationsbereich kein vergleichbares Potenzial entfalten wie bei Unternehmen, die nur der DSGVO unterliegen.

Datensicherheit. Den nach wie vor großen Herausforderungen in der IT-Sicherheit begegnen wir mit präventiven Maßnahmen wie integrierter Sicherheit in Geschäftsprozessen und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits-Awareness der Mitarbeiter*innen sowie mit zunehmendem Fokus auf Analyse der Bedrohungen und Cyberrisiken. Hier setzt unser Frühwarnsystem an: Es erkennt neue Quellen und Formen von Cyberangriffen, analysiert das Verhalten der Angreifer unter strenger Wahrung des Datenschutzes und identifiziert so neue Trends im Sicherheitsbereich. Neben den sog. Honeypot-Systemen, die Schwächen in IT-Systemen simulieren, umfasst unser Frühwarnsystem Melde- und Analyse-Tools für Spam-Mails, Viren und Trojaner. Die Informationen, die wir aus all diesen Systemen gewinnen, tauschen wir mit öffentlichen und privaten Stellen aus, um neue Angriffsmuster zu erkennen und neue Schutzsysteme zu entwickeln.

Die Häufigkeit von Cyberkriminalität und Industriespionage nimmt zu. Solche Cyberattacken werden durch die sich rapide weiterentwickelnden Technologien und Angriffsmethoden immer komplexer. Das stellt uns vor stetige Herausforderungen und Anpassungen, um unsere Kunden- und Geschäftspartnerdaten sowie unsere Netze, Technologien, Produkte und Dienstleistungen vor diesen Angriffen zu schützen. Solche Vorfälle können u. a. zu Betriebsunterbrechungen, Veruntreuung oder unbefugtem Zugang zu vertraulichen oder persönlichen Informationen sowie zu Reputationsschäden führen. Aufgrund der Zunahme von erfolgreichen erheblichen Cyberattacken gegen die Deutsche Telekom in den letzten Jahren sowie aktualisierter finanzieller Bewertungen von Cyberrisiken erhöht sich die Risikobedeutung der Risikokategorie „Datenschutz und Datensicherheit“ von mittel auf hoch. Dem begegnen wir mit umfangreichen Sicherheitskonzepten. Um mehr Transparenz zu schaffen und so den Bedrohungen besser entgegenwirken zu können, setzen wir verstärkt auf Partnerschaften, z. B. mit öffentlichen und privaten Organisationen. Mit dem „Security by Design“-Prinzip haben wir Sicherheit als festen Bestandteil in unseren Entwicklungsprozess für neue Produkte und Informationssysteme etabliert. Zusätzlich führen wir intensive und obligatorische digitale Sicherheitstests durch.

Wir streben weiterhin an, durch IT-Sicherheitslösungen unser Wachstum zu beschleunigen. Dazu haben wir Sicherheitsabteilungen unter dem Dach der Deutschen Telekom Security zusammengefasst. Mit diesem Ende-zu-Ende-Sicherheitsportfolio wollen wir Marktanteile gewinnen und im Zuge der Megatrends Internet der Dinge und Industrie 4.0 mit neuen Sicherheitskonzepten punkten. Außerdem bauen wir unser Partner-Ökosystem im Bereich der Cybersicherheit sukzessive weiter aus.

Auf unserer Internetseite berichten wir fortlaufend über aktuelle Entwicklungen in puncto Datenschutz und Datensicherheit.

Sonstige operative Risiken und Chancen

Mitarbeiter*innen. Unsere Belegschaft spielt bei der Transformation der Deutschen Telekom eine entscheidende Rolle. Für unseren Geschäftserfolg sind die Kompetenzen unserer Mitarbeiter*innen ein wichtiger Faktor. Dieser und die Leistungserbringung der Deutschen Telekom sind abhängig von der Fähigkeit, Fachpersonal und Talente zu akquirieren, zu binden und zu entwickeln. Durch den intensiveren Wettbewerb um das Fachpersonal und die Talente („War for talents“) sowie die zunehmende Flexibilität dieser (z. B. durch Remote Work) könnten wichtige Mitarbeiter*innen (insbesondere Technik- und IT-Personal) das Unternehmen verlassen, während der Bedarf weiter steigt. Weiter stark steigende Einstellungsgehälter könnten die Situation verschärfen und zu weiteren Kostensteigerungen führen. Auch die Personalverfügbarkeit an den Near- und Offshore-Standorten mit angemessenem Skill-Profil ist bedeutend, um Leistungen budget-, anforderungs- und zeitgerecht erbringen zu können. Zudem sind die Ansprüche der Talente an Arbeitgeber gestiegen. Für sie sind neben der Vergütung von Unternehmen andere Faktoren wie flexibles Arbeiten, Environmental Social Governance, Diversität und Innovationen wichtig. Aufgrund des zunehmenden „War for talents“ und möglicher Kostensteigerungen durch Gehälter wird die Bedeutung der Risikokategorie „sonstige operative Risiken“ von gering auf mittel erhöht. Um den Herausforderungen zu begegnen, werden kontinuierlich u. a. die Marke Telekom und T‑Mobile US als attraktiver Arbeitgeber gestärkt sowie neues Fachpersonal sowie Talente proaktiv und global gesucht.

Auch 2022 konnten wir den Personalumbau in unserem Konzern sozialverträglich gestalten. In hohem Maße wurden Altersaustrittsmodelle wie Altersteilzeit, Engagierter Ruhestand und Abfindungen in Anspruch genommen, aber auch die Qualifizierung und Vermittlung von Beamt*innen in den öffentlichen Dienst durch Vivento fand hohen Zuspruch. Die Transformation mit dem damit verbundenen Personalumbau ist zur Erreichung der Konzernziele sehr wichtig. Gleichwohl ist eine gezielte Umbausteuerung unabdingbar. Daher ist bei jedem Wunsch einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters nach Inanspruchnahme eines Abbauinstruments im Einzelfall das Prinzip der beiderseitigen Freiwilligkeit zu wahren (Zustimmung Mitarbeiter*innen und Führungskraft), um z. B. den Verlust von Leistungsträgern zu vermeiden.

Nach wie vor werden zahlreiche Beamt*innen in Unternehmen beschäftigt, die ursprünglich zu Konzerneinheiten der Deutschen Telekom gehörten, aber zwischenzeitlich veräußert wurden. Hierzu wurden diese Beamt*innen auf ihren Wunsch hin beurlaubt. Allerdings besteht das Risiko, dass Beamt*innen, z. B. nach dem Ende der Beurlaubung, von einer veräußerten Einheit zu uns zurückkehren könnten, ohne dass es ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Ein solches externes Rückkehrrecht besteht derzeit für 1.061 Beamt*innen (Stand: 31. Dezember 2022) und birgt damit Risiken.

Risiken und Chancen aus Regulierung

Im Folgenden beschreiben wir die wesentlichen regulatorischen Risiken und Chancen, die aus heutiger Sicht unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und unsere Reputation beeinflussen könnten.

Regulatorische Risiken ergeben sich aus telekommunikationsspezifischen, gesetzlichen Regelungen auf nationaler, europäischer und US-amerikanischer Ebene sowie daraus abgeleiteten Regelungs- und Eingriffsbefugnissen nationaler Regulierungsbehörden, die unsere Produkt- und Preisgestaltungsmöglichkeiten einschränken. Regulatorische Chancen können durch Deregulierung entstehen. Regulatorische Eingriffe durch Regulierungsbehörden, die für uns nur bedingt vorherzusehen sind, können den bestehenden Preis- und Wettbewerbsdruck zusätzlich erhöhen. Zu befürchten ist, dass die Regulierung in den USA, Deutschland und in anderen europäischen Ländern die Entwicklung unseres Umsatzes und Ergebnisses auch mittel- bis langfristig negativ beeinflusst.

Änderungen in der Regulierungspolitik und Gesetzgebung

Die Europäische Gesetzgebung beeinflusst unsere Preis- und Produktgestaltung kontinuierlich. Nachdem im vorherigen Jahr der europäische Kodex für die Telekommunikation (EKEK) zu einer Anpassung in allen nationalen Gesetzen führte, trat die EU-Roaming-Verordnung am 1. Juli 2022 in Kraft. Sie verlängert die Vorgaben zu „Roam like at Home“ für weitere 10 Jahre, legt Transparenz- und Qualitätsvorschriften sowie die Preise zur Verrechnung zwischen den Anbietern fest.

Weitere Informationen zu der europäischen Roaming-Regulierung finden Sie im Abschnitt „Wesentliche Regulierungsentscheidungen“.

Risiken aber auch Chancen können durch Entscheidungen in der Politik erwachsen. Die im August 2022 verabschiedete Digitalstrategie der Bundesregierung ist ein erster Schritt für mögliche weitere Maßnahmen z. B. im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten in der Verwaltung oder einem modernen Rechtsrahmen für die Datenökonomie. Die darin enthaltene Gigabitstrategie zielt u. a. auf flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und neuester Mobilfunk-Technik. Dazu sind Maßnahmen im Bereich der Genehmigungsverfahren oder Neuausrichtung des geförderten Ausbaus zu erwarten, die den Rahmen für den weiteren Netzausbau maßgeblich beeinflussen können.

Weitere Informationen zu der Digitalstrategie der Bundesregierung finden Sie im Abschnitt „Wesentliche Regulierungsentscheidungen“.

Angesichts der hochaktuellen Debatten um die Netzsicherheit kritischer Infrastrukturen sind Anpassungen des Gesetzgebers in dieser Hinsicht bereits angekündigt, die u. a. von den Regulierungsbehörden umgesetzt werden. Dies wird zu neuen Auflagen führen, deren Umsetzungsaufwand für die Deutsche Telekom noch nicht abzuschätzen ist.

Auch in den USA können neue oder geänderte mobilfunkrelevante Vorschriften und Gesetze die Komplexität von Prozessen erhöhen und zu höheren Kosten für T‑Mobile US führen.

Spektrumvergabe

Risiken könnten dadurch erwachsen, dass folgende Sachverhalte unsere geplanten Spektrumerwerbe gefährden könnten: unpassende Auktionsregeln und Frequenznutzungsauflagen, überzogene Startpreisforderungen sowie unverhältnismäßig hohe jährliche Frequenzgebühren. Unangemessene Auflagen im Rahmen der Frequenzvergabe können z. B. weitreichende Ausbauvorgaben sowie im Einzelfall Auflagen zur Gewährung von Netzzugang (nationales Roaming, Diensteanbieterzugang) umfassen. Als Chance sehen wir in erster Linie die Möglichkeit, dass sich Mobilfunknetz-Betreiber über die Frequenzvergaben mit ausreichendem und bezüglich ihrer Lage optimalem Spektrum ausstatten können. Somit wären wir für weiteres Wachstum und Innovationen gerüstet. Bei den anstehenden Vergaben geht es hauptsächlich um die Auktion von zusätzlichen Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 800 MHz, 900 MHz, 1.800 MHz, 3.400 bis 3.800 MHz und 26.000 MHz. Außerdem müssen Frequenzen insbesondere im 2.100- bzw. 2.600-MHz-Bereich erneuert werden, für die die Nutzungsrechte in einigen Ländern bis 2024 auslaufen werden. Wesentliche Vergaben werden derzeit v. a. in Kroatien, Österreich, Polen, Ungarn, der Slowakei sowie in der Tschechischen Republik vorbereitet. In Deutschland wurden bezüglich der Frequenzbereiche 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz Konsultationen zur Bestimmung des zu wählenden Vergabeverfahrens (Auktion oder Verlängerung) durchgeführt. Eine abschließende Entscheidung wurde dazu noch nicht getroffen.

Weitere Informationen zu laufenden und 2022 abgeschlossenen Frequenzvergaben finden Sie im Kapitel „Wesentliche Regulierungsentscheidungen“.

Eingriffsfelder nationaler Regulierungsbehörden

Nationale Regulierungsbehörden haben umfassende Eingriffsbefugnisse auf Basis von europäischen und nationalen Verordnungen und Gesetzen.

Unsere deutschen und europäischen Gesellschaften unterliegen weiterhin einer umfänglichen Regulierung von Vorleistungsangeboten, die uns verpflichtet, unser Netz und unsere Dienste auch Wettbewerbern als Vorleistungen überall dort zur Verfügung zu stellen, wo wir als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft werden. Die entsprechenden Angebotskonditionen und Preise werden in Regulierungsverfahren von der nationalen Regulierungsbehörde regelmäßig geprüft oder festgesetzt. Wichtigste regulierte Vorleistungsprodukte sind Teilnehmeranschlussleitung, Bitstrom-Produkte, Mietleitungen sowie damit verbundene Leistungen.

Im Juli 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Entscheidung zur zukünftigen Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfasernetz der Deutschen Telekom veröffentlicht. Hier wurden Regelungen für FTTH-Netze festgelegt, eine Abkehr von der bisherigen Regulierungsweise für Layer2 (VDSL) beschlossen oder auch der Zugang zu Leerrohren und oberirdischen Linien auferlegt. Die konkreten Zugangskonditionen werden in nachfolgenden Verfahren festgelegt, mit denen die Behörde Einfluss auf die Preis- und Produktgestaltung der Deutschen Telekom nimmt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wesentliche Regulierungsentscheidungen“.

Im Rahmen des geförderten Netzausbaus sind die Unternehmen verpflichtet, Zugang zum geförderten Netz zu gewähren. Die BNetzA kann als Streitschlichter angerufen werden. Terminierungsentgelte werden seit 2021 direkt über einen sog. delegierten Rechtsakt von der Europäischen Kommission bestimmt. Darüber hinaus gelten europäische und nationale verbraucherschutzrechtliche Regelungen.

Neben den Vorgaben des Telekommunikationsrechts unterliegen unsere Medienangebote auch besonderen Regeln des europäischen und nationalen Medienrechts sowie Querschnittsvorschriften wie solchen des Daten- und Verbraucherschutzes; hierzu gehören im weiteren Sinne das Urheberrecht, Regelungen zur Verantwortlichkeit für Inhalte, Vorgaben zur Sicherstellung des Jugendmedienschutzes oder solche zur Gestaltung der Inhalte und Benutzeroberflächen von Medien-Verteilplattformen. Der Telekom Deutschland dürfte, bei unveränderter Gesellschafterposition von Bund und KfW einerseits sowie Fortbestand der Rechtslage bzw. der bisherigen Auffassung der Medienaufsichtsbehörden andererseits, eine Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen nicht erteilt werden.

Rechtsverfahren

Wesentliche laufende Rechtsverfahren

Die Deutsche Telekom ist Partei in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten. Von besonderer Bedeutung sind aus unserer Sicht die nachfolgend aufgeführten Verfahren. Sofern in äußerst seltenen Fällen geforderte Angaben zu einzelnen Rechts- und Kartellverfahren nicht gemacht werden, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass diese Angaben das Ergebnis des jeweiligen Verfahrens ernsthaft beeinträchtigen können.

Prospekthaftungsverfahren (dritter Börsengang – DT3). Hierbei handelt es sich um ursprünglich ca. 2.600 laufende Klagen von ca. 16.000 angeblichen Käufern von T-Aktien, die auf der Grundlage des Prospekts vom 26. Mai 2000 verkauft wurden. Die Kläger behaupten, dass einzelne Angaben in diesem Prospekt unrichtig oder unvollständig seien. Der ursprüngliche Streitwert belief sich auf insgesamt ca. 78 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klagen richten sich zum Teil auch gegen die KfW und/oder die Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise auch gegen emissionsbegleitende Banken. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte Vorlagebeschlüsse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erlassen und die Ausgangsverfahren ausgesetzt. Am 16. Mai 2012 hatte das OLG Frankfurt am Main festgestellt, dass der Börsenprospekt der Deutschen Telekom AG keinen wesentlichen Fehler enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2014 diese Entscheidung teilweise aufgehoben, einen Fehler im Börsenprospekt festgestellt und das Verfahren an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen. Am 30. November 2016 stellte das OLG Frankfurt am Main in einem Musterentscheid fest, dass aus dem vom BGH festgestellten Fehler eine grundsätzliche Haftung der Deutschen Telekom AG resultieren könne; Einzelheiten seien aber in den Ausgangsverfahren zu klären. Auf Beschwerde beider Parteien hat der BGH das Verfahren im Februar 2021 erneut zur weiteren Verhandlung an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen. Im November 2021 hat die Deutsche Telekom AG ein Vergleichskonzept vorgestellt, demzufolge allen für einen Vergleich in Betracht kommenden Klägern ein konkretes Vergleichsangebot unterbreitet wird. Die Vergleichsangebote erfolgen ohne eine gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht der Deutschen Telekom AG. Mit einem Großteil der vergleichsberechtigten Kläger wurden zwischenzeitlich Vergleiche geschlossen. Die Deutsche Telekom AG hat bilanzielle Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet.

Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. Im Jahr 2012 verklagte die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (heute Vodafone Deutschland GmbH (VDG)) die Telekom Deutschland GmbH und forderte eine Reduzierung des jährlichen Entgelts für die Nutzungsrechte an Kabelkanalkapazitäten. In einem ähnlich gelagerten Verfahren erhoben die damaligen Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, Unitymedia NRW GmbH und Kabel BW GmbH (heute alle Vodafone West) im Januar 2013 Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH und fordern eine auch in die Zukunft gerichtete Unterlassung, mehr als ein jeweils genau beziffertes Entgelt für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen von den Klägern zu verlangen. Die Klagen wurden vom OLG Frankfurt (VDG) und vom OLG Düsseldorf (Vodafone West) zurückgewiesen und die Revision wurde jeweils nicht zugelassen. Auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger hat der BGH die Revision der VDG insoweit zugelassen, als die Klage Ansprüche ab dem 1. Januar 2012 betrifft; die Revision der Vodafone West wurde insoweit zugelassen, als Ansprüche ab dem 1. Januar 2016 betroffen sind. Für die davor liegenden Zeiträume wurden die Klagen rechtskräftig abgewiesen. Mit Urteilen vom 14. Dezember 2021 hat der BGH die Verfahren bezüglich der verbliebenen Ansprüche zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die zuständigen Oberlandesgerichte zurückverwiesen. Die VDG hat ihre Klageanträge zwischenzeitlich aktualisiert und beziffert diese nun auf ca. 749 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2012 bis Dezember 2021. Die Klägerin Vodafone West hat ihre Klageanträge ebenfalls aktualisiert und beziffert diese nun auf ca. 418 Mio. € zuzüglich Zinsen für den Zeitraum Januar 2016 bis Juni 2022. Die finanziellen Auswirkungen beider Verfahren können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Sammelklage im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit Sprint. Am 1. Juni 2021 wurden vor dem Delaware Court of Chancery eine Aktionärssammelklage (Shareholder Class Action) und eine abgeleitete Aktionärsklage (Derivative Action) gegen die Deutsche Telekom AG, SoftBank, T‑Mobile US und alle unserer damaligen Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors) der T‑Mobile US eingereicht. Darin wird geltend gemacht, dass diese mit der ergänzenden Vereinbarung über die Kaufpreisanpassung zur Fusionsvereinbarung und SoftBanks nachfolgender Monetarisierung der T‑Mobile US Aktien ihre Treuepflichten verletzt hätten. Am 29. Oktober 2021 wurde die Klage geändert. Die geänderte Klage richtet sich gegen dieselben Beklagten und gegen dieselben zugrundeliegenden Transaktionen wie in der ursprünglichen Klage, enthält jedoch zusätzlichen Vortrag zu behaupteten Fakten. Die sich aus diesem Verfahren ergebende Klageforderung und das finanzielle Risiko für die Deutsche Telekom können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Verfahren gegen T‑Mobile US wegen Cyberangriff auf T‑Mobile US im August 2021. Im August 2021 bestätigte T‑Mobile US, Opfer eines kriminellen Cyberangriffs geworden zu sein, von dem Daten von Millionen bestehender, ehemaliger und potenzieller Kunden aus ihren Systemen betroffen waren. Mit Unterstützung externer Fachleute für Cybersicherheit hat T‑Mobile US die Sicherheitslücke für einen unbefugten Zugang zu ihren Systemen lokalisiert und geschlossen. Es wurden die Kunden ermittelt, deren Daten betroffen waren, und entsprechend den bestehenden bundesstaatlichen und nationalen Vorgaben über den Vorfall informiert. Aufgrund des Cyberangriffs sind zahlreiche Verbrauchersammelklagen, darunter auch Massenschiedsverfahren (Mass Arbitrations), gegen T‑Mobile US eingereicht worden. Soweit diese vor Bundesgerichten erhoben wurden, sind sie im Dezember 2021 zu einem Verfahren zusammengefasst worden. Die Kläger fordern Schadensersatz in bisher nicht bezifferter Höhe. Am 22. Juli 2022 hat T‑Mobile US eine Vereinbarung zur Beilegung der bundesgerichtlichen Verbrauchersammelklage in Höhe von 350 Mio. US‑$ abgeschlossen. Darüber hinaus sagt T‑Mobile US zu, in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 150 Mio. US‑$ für Datensicherheit und damit verbundene Technologien auszugeben. Der Vergleich unterliegt noch der endgültigen gerichtlichen Genehmigung. T‑Mobile US geht davon aus, dass der Vergleich der bundesgerichtlichen Verbrauchersammelklage, sofern vom Gericht genehmigt, zusammen mit weiteren Vergleichen, die mit Verbrauchern bereits abgeschlossen wurden oder noch abgeschlossen werden sollen, im Wesentlichen alle bis dato geltend gemachten Ansprüche von aktuellen, früheren und potenziellen Kunden, die von dem Cyberangriff 2021 betroffen waren, abgelten wird. T‑Mobile US hat in diesem Zusammenhang bilanzielle Risikovorsorge in Höhe von insgesamt rund 0,3 Mrd. US‑$ (0,3 Mrd. €) getroffen.

Darüber hinaus wurde im November 2021 eine Aktionärsklage (Derivative Action) gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors) der T‑Mobile US sowie gegen T‑Mobile US als Mitbeklagte erhoben. Diese wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Im September 2022 reichte ein weiterer angeblicher Aktionär eine neue Aktionärsklage gegen die Mitglieder des Verwaltungsrats der T‑Mobile US und T‑Mobile US als Mitbeklagte ein, in der er Ansprüche wegen Verletzung der Treuepflicht im Zusammenhang mit den Cybersicherheitspraktiken der Gesellschaft geltend macht. Das sich hieraus ergebende finanzielle Risiko kann derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Zudem sind Anfragen von verschiedenen staatlichen Behörden, Strafverfolgungsbehörden und anderen Stellen eingegangen, in denen T‑Mobile US vollumfänglich kooperiert. Derzeit kann das sich aus diesen Verfahren ergebende finanzielle Risiko nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Verfahren gegen T‑Mobile US wegen Cyberangriff auf T‑Mobile US im Januar 2023. Am 5. Januar 2023 stellte T‑Mobile US fest, dass über eine Programmierschnittstelle (API) von einem Angreifer unberechtigt Kundendaten aus ihren Systemen abgerufen wurden. Basierend auf der vorläufigen Untersuchung der Gesellschaft kann die betroffene API nur auf einen begrenzten Satz von Kundenkontodaten zugreifen, einschließlich Name, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, T‑Mobile-Kontonummer und Informationen wie die Anzahl der Leitungen auf dem Konto und die Tarifmerkmale. Das vorläufige Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass insgesamt etwa 37 Mio. aktuelle Postpaid- und Prepaid-Kundenkonten betroffen waren, wobei viele dieser Konten nicht den vollständigen Datensatz enthielten. T‑Mobile US geht nach erster Einschätzung davon aus, dass der Angreifer erstmals ab oder um den 25. November 2022 Daten über die betroffene API abgerufen hat. Die Gesellschaft untersucht den Vorfall weiterhin und hat in Übereinstimmung mit den staatlichen und bundesstaatlichen Anforderungen Personen benachrichtigt, deren Informationen betroffen waren. Im Zusammenhang mit diesem Cyberangriff sind Verbrauchersammelklagen sowie behördliche Anfragen bei T‑Mobile US eingegangen, auf die die Gesellschaft reagieren wird und durch die ihr erhebliche Aufwendungen entstehen können. Das sich hieraus ergebende finanzielle Risiko kann derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Patente und Lizenzen. Wie viele andere große Telekommunikations- und Internetanbieter sieht sich die Deutsche Telekom einer wachsenden Zahl von Streitfällen „zum Recht am geistigen Eigentum“ ausgesetzt. Für uns besteht das Risiko der Zahlung von Lizenzgebühren und/oder Schadensersatz; zudem sind wir dem Risiko einer Verurteilung zur Unterlassung ausgesetzt, z. B. für den Vertrieb eines Produkts oder für die Nutzung einer Technik.

Die Deutsche Telekom beabsichtigt im Übrigen, sich in jedem dieser Verfahren entschieden zu verteidigen bzw. ihre Ansprüche zu verfolgen.

Kartellverfahren

Wie alle Unternehmen unterliegt auch unser Konzern den Vorschriften des Kartellrechts. Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren unsere Compliance-Maßnahmen auch in diesem Bereich verstärkt. Dennoch sieht sich die Deutsche Telekom bzw. ihre Beteiligungsgesellschaften von Zeit zu Zeit kartellrechtlichen Verfahren oder sich daraus ergebenden zivilrechtlichen Folgeklagen ausgesetzt. Im Folgenden beschreiben wir wesentliche Kartellverfahren und daraus resultierende Schadensersatzklagen.

Schadensersatzklagen gegen Slovak Telekom infolge einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat am 15. Oktober 2014 entschieden, dass Slovak Telekom ihre Marktmacht auf dem slowakischen Breitband-Markt missbraucht habe, und im Zuge dessen Bußgelder gegen Slovak Telekom und Deutsche Telekom AG verhängt, die im Januar 2015 vollständig bezahlt wurden. Nachdem das Gericht der Europäischen Union im Jahr 2018 die Entscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig erklärt und die verhängten Bußgelder um insgesamt 13 Mio. € reduziert hatte, ist der Rechtsweg nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. März 2021 erschöpft. Im Anschluss an die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission haben Wettbewerber Klage vor dem Zivilgericht in Bratislava gegen Slovak Telekom erhoben. Mit diesen Klagen begehren sie die Erstattung eines angeblichen Schadens, der sich aus dem von der Europäischen Kommission festgestellten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Slovak Telekom ergeben haben soll. Nachdem in der Berichtsperiode eine weitere Klage bei Gericht eingereicht wurde, sind derzeit drei Klagen in Höhe von insgesamt 219 Mio. € zuzüglich Zinsen anhängig. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Schadensersatzklage gegen Deutsche Telekom AG u. a. wegen Insolvenz von Phones4U. Phones4U war ein unabhängiger britischer Mobilfunk-Vertragshändler, der im Jahr 2014 Insolvenz angemeldet hat. Der Insolvenzverwalter klagt vor dem High Court of Justice in London gegen die seinerzeit auf dem britischen Markt tätigen Mobilfunk-Anbieter und deren Muttergesellschaften wegen vermeintlich kartellrechtswidriger Absprachen und Vertragsverletzung. Die Deutsche Telekom AG als damaliger 50 %-Anteilseigner des Mobilfunk-Unternehmens EE Limited hat die Vorwürfe als unsubstantiiert zurückgewiesen. In der Zeit von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 fand zur Frage des Anspruchsgrundes die mündliche Verhandlung mit einer Vielzahl von Zeugen und Gutachtern vor dem High Court of Justice in London statt. Phones4U macht nach wie vor Schadensersatz in bislang unbezifferter Höhe geltend. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden.

Compliance-Risiken

Compliance-Risiken sind Risiken aus systematischen Verstößen gegen rechtliche oder ethische Standards, die zu einer ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen Haftung des Unternehmens, seiner Organmitglieder oder Beschäftigten oder zu einem erheblichen Reputationsschaden führen könnten. Um diese Risiken zu minimieren, haben wir ein Compliance-Management-System eingerichtet.

Weitere Informationen zum Compliance-Management-System finden Sie im Kapitel „Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“ im Abschnitt „Aspekt 5: Bekämpfung von Korruption“.

Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen

Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken

Unser Konzern unterliegt im Hinblick auf seine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und seine geplanten Transaktionen v. a. Liquiditäts- und Ausfallrisiken sowie dem Risiko der Veränderung von Währungskursen und Zinssätzen. Diese Risiken wollen wir begrenzen. Zahlungswirksame Risiken werden in einem Regelprozess überwacht und durch den Einsatz derivativer und nicht derivativer Sicherungsinstrumente entsprechend gesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung und niemals zu spekulativen Zwecken eingesetzt. Die Beurteilung der im Folgenden beschriebenen Risikofelder Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgt unter Einbeziehung aller Sicherungsmaßnahmen.

Weitere Informationen zur Risikobewertung finden Sie in der vorstehenden Tabelle „Unternehmensrisiken“.

Liquiditätsrisiken. Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns und der Deutschen Telekom AG jederzeit sicherzustellen, halten wir im Rahmen unseres Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vor. Seit dem erfolgreichen Zusammenschluss von T‑Mobile US und Sprint besitzt T‑Mobile US eine eigene Finanzierungs- und Liquiditätsstrategie.

Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US): Im Wesentlichen standen am 31. Dezember 2022 bilaterale Kreditlinien mit 21 Banken mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 12,6 Mrd. € zur Verfügung, von denen 0,2 Mrd. € in Anspruch genommen waren. Unsere Liquiditätsreserve deckte zu jedem Zeitpunkt die fälligen Bonds und langfristigen Darlehen für mindestens die nächsten 24 Monate ab (siehe nachfolgende Grafik).

Entwicklung Liquiditätsreserve (ohne T‑Mobile US), Fälligkeiten 2021/2022

in Mrd. €

Entwicklung Liquiditätsreserve (ohne T-Mobile US), Fälligkeiten 2021/2022 (Balkendiagramm)

Weiterhin standen T‑Mobile US am 31. Dezember 2022 bilaterale Kreditlinien mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 7,5 Mrd. US‑$ (7,0 Mrd. €) zuzüglich eines Barmittelbestands in Höhe von 4,6 Mrd. US‑$ (4,3 Mrd. €) zur Verfügung.

Ausfallrisiken. Bei unserem operativen Geschäft und bei bestimmten Bankgeschäften sind wir einem Ausfallrisiko ausgesetzt, d. h. dem Risiko, dass die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Um das Ausfallrisiko auf ein Minimum zu begrenzen, schließen wir im Finanzierungsbereich Geschäfte grundsätzlich nur mit Kontrahenten ab, deren Kredit-Rating mindestens BBB+/Baa1 ist und betreiben zudem ein aktives Limit-Management. Darüber hinaus haben wir für unsere derivativen Geschäfte Besicherungsvereinbarungen (Collateral-Verträge) abgeschlossen. Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht.

Währungsrisiken. Währungsrisiken resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungsschwankungen werden in Abhängigkeit von der Eintrittswahrscheinlichkeit anteilig gesichert, soweit sie zahlungswirksam sind (Transaktionsrisiken). Grundsätzlich ungesichert bleiben jedoch Fremdwährungsrisiken, die den Cashflow unseres Konzerns nicht beeinflussen, z. B. die Risiken, die aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in Euro resultieren (Translationsrisiken). Unter Umständen kann die Deutsche Telekom jedoch auch diese Fremdwährungsrisiken absichern.

Zinsrisiken. Unsere Zinsrisiken resultieren im Wesentlichen aus der Konzernfinanzierung: Zum einen haben wir ein Zinsrisiko bei der Emission neuer Verbindlichkeiten und zum anderen haben wir ein Zinsänderungsrisiko aus variabel verzinsten Verbindlichkeiten. Die Euro-Zins-Position steuern wir aktiv im Rahmen unseres Zins-Managements. Hier wird jährlich unter Berücksichtigung des geplanten Zinsergebnisses ein maximaler Anteil für die variabel verzinsten Verbindlichkeiten festgelegt. Die USD-Verschuldungsposition der T‑Mobile US besteht vorrangig aus festverzinslichen Anleihen, die teilweise kündbar sind.

Weitere Informationen finden Sie in Angabe 42 „Finanzinstrumente und Risiko-Management“ im Konzernanhang.

Steuerrisiken

In zahlreichen Ländern unterliegen wir den jeweils geltenden steuerlichen Rechtsvorschriften. Risiken können sich ergeben aus Änderungen der lokalen Steuergesetze bzw. der Rechtsprechung und unterschiedlicher Auslegung von existierenden Vorschriften. Sie können sich sowohl auf unsere Steueraufwendungen und -erträge als auch auf unsere Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auswirken.

Sonstige finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen

Im Folgenden beschreiben wir die sonstigen finanzwirtschaftlichen Risiken, die für uns aktuell unwesentlich bzw. nach heutigem Kenntnisstand nicht einschätzbar sind.

Rating-Risiko. Die Bonität der Deutschen Telekom hat Einfluss auf unseren Kapitalmarktzugang zu den internationalen Finanzmärkten und unsere Refinanzierungskosten. Ein niedrigeres Rating könnte den Kapitalmarktzugang erschweren und würde über die Zeit zu einem Anstieg der Fremdfinanzierungskosten führen. Wir wollen unser Rating in einem Korridor von A– bis BBB halten und hierdurch den uneingeschränkten Zugang zum Kapitalmarkt sicherstellen. Zum 31. Dezember 2022 bewertete die Rating-Agentur Moody’s die Deutsche Telekom AG mit Baa1 und stabilem Ausblick, Standard & Poor’s mit BBB und positivem Ausblick und Fitch mit BBB+ und stabilem Ausblick. Der Zugang zu den internationalen Fremdkapitalmärkten ist sowohl für die Deutsche Telekom AG als auch für T‑Mobile US aus heutiger Sicht nicht gefährdet.

Energie. Aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der aktuellen Situation auf dem Weltmarkt sind die Kosten für Energieträger stark gestiegen. Die Energiepreise sind sehr volatil. Eine weitere Erhöhung der Strom-, Gas- und Ölpreise ist möglich. Dies könnte zu höheren Energie-, Transport- und Herstellungskosten führen. In Abhängigkeit von den Marktkonditionen folgen unsere Landesgesellschaften unterschiedlichen Beschaffungsstrategien, wobei man versucht, langfristige Liefersicherheit, angemessene Preise und günstige Markttrends auszubalancieren.

Kontrollumfeld. Die Einhaltung geschäftlicher und regulatorischer Anforderungen, insbesondere im Rahmen des internen Kontrollsystems, erfordert einen hohen Aufwand. Die Nichterfüllung dieser Anforderungen könnte zu Schwierigkeiten oder Schwächen im gesamten Kontrollumfeld der Deutschen Telekom sowie der Finanzberichterstattung führen.

Aktienverkäufe des Bundes bzw. der KfW Bankengruppe. Zum 31. Dezember 2022 hielt der Bund zusammen mit der KfW Bankengruppe 30,5 % an der Deutschen Telekom AG. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund seine Privatisierungspolitik fortführt und sich von weiteren Beteiligungen kapitalmarktgerecht und unter Einbeziehung der KfW Bankengruppe trennt. Für uns besteht das Risiko, dass die Veräußerung von Anteilen durch den Bund oder die KfW Bankengruppe in größerem Umfang bzw. durch entsprechende Spekulationen am Markt den Kurs der T-Aktie negativ beeinflusst.

Wirkung der CR-Strategie auf den Unternehmenswert. Immer mehr Investor*innen berücksichtigen bei der Geldanlage Nachhaltigkeitsaspekte (Socially Responsible Investments, SRI). SRI-Anlageprodukte bestehen aus Wertpapieren von Unternehmen, die einer Überprüfung nach Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) standhalten. Die Nachfrageentwicklung der T‑Aktie in dieser Anlagekategorie dient uns als Indikator, um unsere Nachhaltigkeitsleistung zu beurteilen. Der ESG KPI „Nachhaltiges Investment“ gibt den Anteil von Aktien der Deutschen Telekom AG an, der von solchen Investor*innen gehalten wird. Unser Einsatz für mehr Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren rund 31,3 % der T-Aktien im Besitz von Investoren, die ökologische, soziale und Governance-Kriterien bei ihrer Investmententscheidung berücksichtigen. Wir haben die Methodik und die Datengrundlage geschärft und betrachten die nachhaltig gemanagten Aktien nun auf Fondsebene und nicht mehr auf institutioneller Ebene. Zur besseren Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen beziehen wir die Summe der genannten Aktien auf den Streubesitz der Deutschen Telekom.

Werthaltigkeit des Vermögens der Deutsche Telekom AG. Der Wert des Vermögens der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterunternehmen wird regelmäßig überprüft. Flankierend zu den regelmäßigen jährlichen Bewertungen, welche auch für die Beteiligungsbuchwerte im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG erfolgen, sind in bestimmten Fällen zusätzliche Werthaltigkeitstests durchzuführen, z. B. dann, wenn infolge von Änderungen im Wirtschafts-, Regulierungs-, Geschäfts- oder Politikumfeld zu vermuten ist, dass sich der Wert von Goodwill, immateriellen Vermögenswerten, Gegenständen des Sachanlagevermögens, Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen oder sonstigen finanziellen Vermögenswerten vermindert haben könnte. Ergebnis solcher Werthaltigkeitstests könnten entsprechende Wertminderungen sein, die aber nicht zu Auszahlungen führen. Unser Ergebnis könnte hierdurch in erheblichem Umfang gemindert werden; dies könnte den Kurs der T-Aktie belasten.

Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten“ im Konzernanhang.

5G
Bezeichnung für den seit 2020 eingeführten Mobilfunk-Standard, der Datenraten im Gigabit-Bereich, v. a. auf den 3,6 und 2,1 GHz-Frequenzen, bietet, Festnetz und Mobilfunk zusammen führt und das Internet der Dinge unterstützt.
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6G
Mobilfunk-Standard der nächsten Generation, der voraussichtlich Frequenzen im Bereich 0,11 THz bis 0,17 THz nutzen wird, um die Kapazität zu vergrößern und die Latenz zu verringern. Man geht davon aus, dass 6G im Jahr 2030 kommerziell startet. 6G wird als Reaktion auf das zunehmend verteilte Radio Access Network (RAN) entwickelt.
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API – Application Programming Interface
(engl.) – Programmierschnittstellen. Eine Programmierschnittstelle ist ein Programmteil, der von einem Software-System anderen Programmen zur Anbindung an das System zur Verfügung gestellt wird.
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All IP – All Internet Protocol
Ein All-IP-Netz stellt alle Dienste wie Sprachtelefonie, basierend auf dem Internetprotokoll (VoIP), Fernsehen, basierend auf dem Internetprotokoll (IPTV), Datentransfer usw. jedem Benutzer zu jeder Zeit an jedem Ort zur Verfügung. Die Daten werden hierbei über das Internetprotokoll (IP) paketvermittelt übertragen.
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Cloud Computing
Cloud Computing (engl.: cloud = Wolke). Bezeichnet das dynamische Bereitstellen von Infrastruktur-, Software- oder Plattformleistungen als Service aus dem Netz. Basis für die bereitgestellten Leistungen sind eine hohe Automation und Virtualisierung sowie Multi-Mandanten-Fähigkeit und Standardisierung der Hard- und Software. Kunden beziehen diese Dienste nach Bedarf und bezahlen nach Verbrauch. Als Kommunikationsinfrastruktur dienen das Internet (Public Cloud), ein Unternehmensnetz (Private Cloud) oder eine Mischform davon (Hybrid Cloud). Dynamic Services ist ein Angebot von T‑Systems zum variablen Bezug von ICT-Ressourcen sowie -Leistungen.
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Cyber Security
Sicherheit gegen Internetkriminalität.
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Edge Computing
Rechenleistung am Rand des Mobilfunknetzes. Also nicht im weit entfernten Rechenzentrum, sondern nah am Kunden, in der „Edge Cloud“. Das eröffnet neue Anwendungen. Alles, wofür viele Daten schnell verarbeitet werden müssen, ohne Wartezeiten und besonders sicher, z. B. Augmented-Reality-Spiele
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FTTH – Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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Global Enabling Sustainability Initiative (GeSI)
Die GeSI ist eine gemeinsame Initiative weltweit führender ICT-Unternehmen mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit der ICT-Branche zu verbessern. Die Deutsche Telekom ist zusammen mit anderen namhaften Unternehmen Mitglied der GeSI.
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Hyperpersonalisierung
Dabei handelt es sich um die Verwendung von Echtzeitdaten und Künstlicher Intelligenz, um gezielt personalisierte Produkte, Dienstleistungen und Inhalte bereitzustellen. Ob Smartphone, Laptop oder Tablet: Kunden nutzen zahlreiche Devices, die Daten übermitteln.
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ICT – Information and Communication Technology
(engl.) – Informations- und Kommunikationstechnologie.
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IP – Internet Protocol
Herstellerneutrales Transport-Protokoll der Schicht 3 des OSI-Referenzmodells für die netzüberschreitende Kommunikation.
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IoT – Internet of Things
(engl.) – Internet der Dinge. Das IoT ermöglicht die intelligente Vernetzung von Dingen (Sensoren, Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, usw.) mit dem Ziel, Anwendungen und Entscheidungsprozesse zu automatisieren. Das IoT-Angebot der Telekom reicht von SIM-Karten und flexiblen Datentarifen über IoT-Plattformen in der Cloud bis hin zu Komplettlösungen aus einer Hand.
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LTE – Long Term Evolution
Die Mobilfunk-Technik 4G nutzt u. a. Mobilfunk-Frequenzen im 800-MHz-Band, die durch die Digitalisierung des Fernsehens frei geworden sind. Mit den reichweitenstarken Fernsehfrequenzen lassen sich große Flächen mit deutlich weniger Sendemasten als bisher erschließen. LTE ermöglicht Geschwindigkeiten von mehr als 100 MBit/s im Download und 50 MBit/s im Upload.
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Latenz
Latenz oder Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen einem Ereignis und dem Eintreten einer sichtbaren Reaktion darauf. In der Telekommunikation setzt die Physik der Latenzzeit Grenzen – also etwa die Länge der Wege, die Daten in den Netzen zurücklegen. Ein Beispiel sind mobile Virtual Reality-Erlebnisse. Wer sich mit der entsprechenden Brille in wirklichkeitsgetreuen Welten bewegt, fordert von einem Server in der Ferne eine Reaktion ein: das richtige Bild, das den Erwartungen entspricht. Die Faustregel ist hier einfach. Je geringer die Verzögerung, desto realer nimmt der Anwender die virtuellen Welten wahr. Ähnliches gilt für Online-Gaming.
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MVNO – Mobile Virtual Network Operator
(engl.) – mobiler, virtueller Netzbetreiber. Dienstleister, die vergleichsweise günstige Gesprächsminuten ohne Gerätesubventionen anbieten und dabei über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, sondern als Service Provider auf die Netzinfrastruktur der großen Mobilfunk-Anbieter zurückgreifen.
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Postpaid
(engl.) – im Nachgang bezahlt. Kunden, die Kommunikationsleistungen im Nachgang der erbrachten Leistung bezahlen (in der Regel auf Monatsbasis).
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Prepaid
(engl.) – im Voraus bezahlt. Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen im Voraus bezahlte Kommunikationsleistungen in Form von Guthaben ohne vertragliche Bindung.
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Roaming
Bezeichnet die Nutzung eines Kommunikationsendgeräts oder auch nur die Nutzung der Teilnehmeridentität in einem anderen Netzwerk (Visited Network) als dem Heim-Netzwerk (Home Network). Hierzu ist erforderlich, dass die Betreiber der beiden Netzwerke ein Roaming-Abkommen getroffen haben sowie die erforderlichen Signalisierungs- und Datenverbindungen zwischen ihren Netzen geschaltet haben. Roaming kommt z. B. zum Tragen bei der länderübergreifenden Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones.
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Sustainable Development Goals (SDGs)
Bilden den Kern der Agenda 2030, die die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 für eine globale nachhaltige Entwicklung verabschiedet haben. Ziel ist es, weltweit wirtschaftlichen Fortschritt und Wohlstand zu ermöglichen – im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und mit Rücksicht auf die ökologischen Grenzen des globalen Wachstums. Die Agenda gilt gleichermaßen für alle Staaten dieser Welt. Die 17 SDGs definieren Ziele, um u. a. Armut und Hunger zu reduzieren, Gesundheit und Bildung zu fördern, Gleichberechtigung zu ermöglichen, Umwelt und Klima zu schützen sowie den Konsum verantwortungsvoll zu gestalten.
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TAL – Teilnehmer-Anschlussleitung
Haben Wettbewerber ihr Netz nicht selbst bis zum Kunden ausgebaut, können sie bei der Telekom die Teilnehmeranschlussleitung mieten. Das Netz der Wettbewerber endet dabei in den örtlichen Vermittlungsstellen. Die TAL stellt die Verbindung zwischen ihrem Netz und dem Abschlusspunkt in der Wohnung der Kunden dar. Die TAL wird deshalb auch als „letzte Meile“ bezeichnet.
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XR – Extended Reality

(engl.) – Erweiterte Realität. Der Begriff umfasst die Virtualitäts-Zwischenstufen Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality und Simulated Reality sowie die potenzielle Weiterentwicklung.

  • AR – Augmented Reality (engl.) – Erweiterte Realität. Bezeichnung für die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Diese Information kann alle menschlichen Sinnesmodalitäten ansprechen. Häufig wird jedoch unter erweiterter Realität nur die visuelle Darstellung von Informationen verstanden, also die Ergänzung von Bildern oder Videos mit computergenerierten Zusatzinformationen oder virtuellen Objekten mittels Einblendung/Überlagerung.
  • VR – Virtual Reality (engl.) – Virtuelle Realität. Bezeichnet die Darstellung und gleichzeitige Wahrnehmung der Wirklichkeit und ihrer physikalischen Eigenschaften in einer in Echtzeit computergenerierten, interaktiven virtuellen Umgebung. Im Gegensatz zur erweiterten Realität, bei der die Darstellung zusätzlicher Informationen im Vordergrund steht, taucht der Benutzer bei VR komplett in eine virtuelle Welt ein.
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