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Erklärung zur Unternehmens­führung und Entsprechens­erklärung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB finden Sie auf unserer Investor Relations Website. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG finden Sie nachfolgend:

  1. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären, dass seit Abgabe der letzten Erklärung nach § 161 Aktiengesetz am 30. Dezember 2021 den vom Bundesministerium der Justiz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit Ausnahme der Empfehlung C.5 (Höchstzahl von Aufsichtsratsmandaten) entsprochen wurde.
  2. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG erklären weiter, dass ab dem heutigen Tage den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ mit Ausnahme der Empfehlung C.5 (Höchstzahl von Aufsichtsratsmandaten) entsprochen wird.
  3. Begründung zu der erklärten Abweichung von der Empfehlung C.5: Nach der Empfehlung C.5 sollen Vorstandsmitglieder börsennotierter Gesellschaften insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen. Nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist die Gesamtzahl der wahrgenommenen Aufsichtsratsmandate oder die Übernahme eines Aufsichtsratsvorsitzes in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften und vergleichbarer Funktionen im Wege der Einzelfallbetrachtung sachgerechter zu bewerten als durch eine starre Beschränkung. Solange sichergestellt ist, dass einem Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG genügend Zeit zur Verfügung steht, um dieses Aufsichtsratsmandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrzunehmen, kann unter Abwägung aller relevanter Aspekte des jeweiligen Sachverhalts eine Abweichung von der Empfehlung C.5 im Einzelfall sachgerecht erscheinen.

Bonn, den 30. Dezember 2022

Für den Aufsichtsrat
Dr. Frank Appel

Für den Vorstand
Timotheus Höttges