Aspekt 1: Umweltbelange
Wir verpflichten uns nicht nur, mögliche negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Klima und Umwelt zu minimieren, sondern auch die Chancen der Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Richtig eingesetzt, kann sie u. a. dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und Energie zu sparen.
Um einheitliche Prozesse im Unternehmen zu etablieren und unsere Leistungen im Umweltschutz stetig zu verbessern, nutzen wir ein ganzheitliches Umwelt-Management-System, das Teil des konzernweit integrierten QHSE-Managements (Qualität, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt) ist und auf der internationalen Norm ISO 14001 basiert. Eine konzernweit gültige Umweltrichtlinie fasst die wesentlichen Aspekte unserer Selbstverpflichtungen zusammen. Um den wachsenden regulatorischen Anforderungen insbesondere der EU gerecht zu werden, haben wir 2020 eine interne bereichsübergreifende „Taskforce Green Deal“ ins Leben gerufen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass notwendige Maßnahmen und Prozesse zeitnah implementiert werden und die notwendige Transparenz geschaffen wird. Entsprechend finden Bewertungen und Indikationen aus der Taskforce Berücksichtigung in den diversen Nachhaltigkeitsinitiativen des Konzerns.
Klimaschutz
Mit unseren Investitionen in den Netzausbau gehören wir zu den größten Investoren der Branche. Im Jahr 2022 investierten wir konzernweit rund 21 Mrd. € v. a. in den Aufbau und Betrieb von Netzen, um der steigenden Nachfrage nach schnelleren, flächendeckend verfügbaren Datendiensten zu entsprechen. Der Netzausbau darf jedoch nicht zu einem Anstieg der CO2-Emissionen führen und so den Klimawandel beschleunigen. Deshalb nutzen wir Strom aus erneuerbaren Energien, um unseren Stromverbrauch von den CO2-Emissionen zu entkoppeln. In Europa haben wir uns das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz unserer Netze bis 2024 zu verdoppeln. Darüber hinaus wollen wir mit weiteren Energieeffizienzsteigerungen – z. B. in unseren Rechenzentren – dafür sorgen, dass der Energieverbrauch trotz des zu erwartenden steigenden Datenverbrauchs mittelfristig reduziert wird (2024 gegenüber 2020, ohne T‑Mobile US). Die beiden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß“ (Scope 1 und 2) sind seit 2021 Bestandteil der variablen Vorstandsvergütung und seit 2022 auch relevant für unsere Führungskräfte (außerhalb der T‑Mobile US). In den USA treiben wir den sehr intensiven Ausbau unseres 5G-Netzes insbesondere in ländlichen Gebieten weiter voran. Dies führt zunächst zu einem steigenden Stromverbrauch. Diesen Verbrauch deckt T‑Mobile US wie der Gesamtkonzern seit 2021 vollständig aus erneuerbaren Energiequellen. Der CO2-Verbrauch von T‑Mobile US ist starken Schwankungen durch nicht planbare Naturkatastrophen und den damit verbundenen temporären Einsatz von u. a. Dieselgeneratoren zur Wiederherstellung und Sicherstellung beschädigter Netzinfrastruktur ausgesetzt. Der besonderen nationalen Situation in diesem wichtigen Markt muss Rechnung getragen werden. Deshalb wurde entschieden, T‑Mobile US im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung im Jahr 2023 in diesen beiden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren nicht zu berücksichtigten. So wird die richtige Anreizwirkung für den Vorstand zugunsten einer nachhaltigen Geschäftsentwicklung bei gleichzeitiger Sicherstellung eines stabilen Netzbetriebs gewährleistet. Dies gilt gleichermaßen für unsere Vorstände und Führungskräfte. Eine konzernweite, jährliche Ambition für die Leistungsindikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß“ wird wie bisher inklusive eines Zielwerts für T‑Mobile US gesetzt, gesteuert und berichtet. Im Berichtsjahr ist der konzernweite Energieverbrauch mit 13.253 GWh gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben (Vorjahr: 13.323 GWh). Der CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2) ist durch den konzernweiten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien auf niedrigem Niveau, durch unsere Maßnahmen weiter gesunken und liegt bei 233 kt CO2e (Vorjahr: 247 kt CO2e). Die Daten zum Gesamtenergieverbrauch und den Scope 1- und Scope 2-Emissionen beruhen zum Teil auf Schätzungen, Annahmen und Hochrechnungen und stammen teilweise von unseren externen Energiedienstleistern.
Seit rund zwei Jahrzehnten hat das Thema Klimaschutz bei der Telekom stetig an Bedeutung gewonnen. Unsere konzernweite Klimaschutzstrategie beinhaltet folgende Aspekte: „Emissionen aus der Wertschöpfungskette“, „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizienz“ und „Enablement: positive Klimaschutzeffekte bei unseren Kunden“. 2019 hat der Vorstand Klimaziele beschlossen, die 2021 nochmals verschärft wurden:
- Seit Ende 2021 setzen wir konzernweit Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien ein (Scope 2, marktbasierte Methode) und haben unser Ziel somit erreicht.
- Bis Ende 2025 wollen wir Klimaneutralität im Unternehmen erreichen. Bis zu 95 % unserer CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) sollen durch die Umstellung auf Strom aus erneuerbaren Energien sowie weitere Maßnahmen reduziert werden. Ein Rest von Emissionen muss durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.
- Bis 2030 wollen wir die Emissionen, die bei der Herstellung und der Nutzung unserer Produkte entstehen, pro Kunde um 25 % (gegenüber 2017) senken (Scope 3, Kategorien: erworbene Produkte und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Nutzung verkaufter Produkte, Nutzung vermieteter Produkte). Diese Emissionen machen über 98 % unseres CO2-Fußabdrucks aus. Wir stehen im engen Dialog mit Lieferanten, um die Emissionen in der Produktion zu verringern und Produkte anzubieten, die in der Nutzungsphase weniger Energie verbrauchen.
- Bis spätestens 2040 wollen wir bei „Netto-Null“ sein – über alle drei Scopes hinweg. CO2-Emissionen, die wir nicht vermeiden können (z. B. durch den Einsatz erneuerbarer Energien, eine verbesserte Energieeffizienz oder die Vereinbarung von Klimazielen mit Lieferanten), werden wir durch Kompensationsmaßnahmen so ausgleichen, dass sie dauerhaft aus der Atmosphäre entzogen werden (z. B. durch natürliche Senken, wobei Treibhausgase von natürlichen Ökosystemen aufgenommen werden). Dieses Ziel steht im Einklang mit den Zielvorstellungen der European Green Digital Coalition. In dieser ist die Deutsche Telekom Gründungsmitglied.
Unsere Konzern-Klimaziele haben wir entlang aktueller wissenschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen entwickelt. Die Science Based Targets Initiative (SBTi) hat uns bestätigt, dass unsere Klimaschutzziele zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens beitragen. Eine erneute Überprüfung unserer aktuellen Klimaziele nach der neuen Richtlinie der SBTi wurde im Berichtsjahr intern vorbereitet und wird voraussichtlich 2023 abgeschlossen. Auch die Ziele unserer Landesgesellschaften in den USA und Ungarn wurden durch die SBTi positiv geprüft. Um diese Ziele zu erreichen, gehen die Landesgesellschaften unterschiedliche Wege. Unter anderem schließen sie sog. Power Purchase Agreements (PPAs) über den Ankauf von Strom aus bestimmten nachhaltigen Stromquellen (z. B. Wind und Solar) ab. Ende 2022 haben wir 27,7 % unseres Stroms über solche PPAs bezogen (Vorjahr: 23,1 %). . Bis 2025 soll dieser Anteil in Europa auf 50 % unseres Stromverbrauchs ansteigen. Damit wollen wir die nachhaltige Produktion von Grünstrom aktiv unterstützen.
Wir berechnen unsere CO2-Emissionen konzernweit in Anlehnung an das Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Bei den Scope 2-Emissionen kommt die marktbasierte Methode zum Tragen. Der Standard unterscheidet drei Kategorien von CO2-Emissionen (Scope 1, 2 und 3). Die folgende Grafik visualisiert die Emissionen der unterschiedlichen Scopes aus unserer Geschäftstätigkeit, dargestellt in CO2-Äquivalenten (CO2e).
Ausführliche Informationen zu der Datenentwicklung gegenüber dem Vorjahr veröffentlichen wir im CR-Bericht 2022, der Ende März 2023 erscheinen wird.
Eine weitere wichtige Messgröße ist für uns der KPI „Erneuerbare Energien“. Er weist den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtstromverbrauch aus; er lag 2022 konzernweit bei 100 %. Bei der Berechnung werden Direktbezug, Herkunftsnachweise sowie Eigenerzeugung einbezogen.
Ein Indikator für die Effizienzsteigerung unserer Rechenzentren ist der sog. PUE-Wert (Power Usage Effectiveness, PUE), den wir nach der Methode der RZ-Norm DIN EN 50600 ermitteln. Diese verlangt, dass sämtliche Energieverbräuche der Rechenzentren (nicht nur die zum Betrieb der Server) in die Wertermittlung einfließen. Der globale PUE-Wert unserer T‑Systems Rechenzentren lag 2022 bei 1,59 (Vorjahr: 1,58). Unser effizientestes hochverfügbares Rechenzentrum hat einen PUE-Wert von 1,30. Die Wirksamkeit unserer Klimaschutzmaßnahmen messen wir mit verschiedenen Kennzahlen. Der KPI-Wert für „Energy Intensity“ für die Deutsche Telekom (Festnetz- und Mobilfunk-Gesellschaften) ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Der KPI setzt unseren Energieverbrauch ins Verhältnis zum transportierten Datenvolumen und beschreibt damit die konkrete Entwicklung der Energieeffizienz unseres Netzes. Das Ergebnis liegt bei 91 (Vorjahr: 102). Den ESG KPI „Carbon Intensity“ berichten wir ab dem Berichtsjahr nicht mehr, da aufgrund von konstant niedrigen CO2-Emissionen (Scope 1 und 2) die Aussagekraft dieses KPI gegenüber den Vorjahren gesunken ist.
Auch beim Thema Mobilität setzen wir mit unseren Klimaschutzbemühungen an: Innerhalb des Konzerns verfolgen wir das Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen in unserer Flotte schrittweise zu erhöhen und so bald wie möglich komplett elektrisch unterwegs zu sein. So haben wir uns dazu verpflichtet, ab 2023 in Deutschland nur noch Geschäftsfahrzeuge mit Elektroantrieb zu bestellen. Sobald die Ladeinfrastruktur flächendeckend ausgebaut ist und ausreichend geeignete Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen, können wir auch unsere Service-Fahrzeuge umfassend auf E-Mobilität umstellen. Der Gesamtanteil der Geschäftsfahrzeuge mit Elektroantrieb bei Neubestellungen in Deutschland liegt aktuell bei ca. 35 % (Vorjahr: 30 %). Unsere Tochtergesellschaft Comfort Charge bietet darüber hinaus Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Deutschland an. Derzeit betreibt sie 161 Schnell-Ladestationen; bis Ende des Jahres 2023 sollen es mehr als 250 sein. Sowohl unsere eigene Flotte als auch Dritte können die Ladestationen nutzen.
Um den Klimawandel wirksam einzudämmen, braucht es die Zusammenarbeit vieler Akteure. Deshalb engagieren wir uns in nationalen wie internationalen Zusammenschlüssen und Organisationen, z. B. der Global Enabling Sustainability Initiative (GeSI) oder econsense. Auch in unserer Lieferkette arbeiten wir systematisch an Verbesserungen im Klimaschutz. Seit 2016 wird im Supplier Engagement Rating des CDP bewertet, wie gut es Unternehmen gelingt, das Thema Klimaschutz in ihre Lieferkette zu integrieren. 2021 haben wir in diesem Rating ein „A“ erhalten und damit die Aufnahme in das Supplier Engagement Rating Leader Board erreicht. Für das Berichtsjahr lag zum Veröffentlichungszeitpunkt die Bestätigung des Supplier Engagement Rating noch nicht vor. Mit unserem ESG KPI „CDP-Lieferkettenabdeckung“ erfassen wir das Einkaufsvolumen, das durch die Teilnahme unserer Lieferanten im „Supply Chain“-Programm 2022 des Rating-Unternehmens CDP abgedeckt ist. Insgesamt betrug das abgedeckte Einkaufsvolumen 2022 (ohne T‑Mobile US) über 52 % (Vorjahr: über 70 %). Im Berichtsjahr haben 247 Lieferanten an dem Programm teilgenommen (Vorjahr: 268).
Ressourcenschonung
Wir wollen erreichen, dass unser Produktangebot immer nachhaltiger wird. Dazu betrachten wir das Thema Ressourcenschonung ganzheitlich und setzen uns entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette für einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen ein. Unser Ziel ist es, Produkte und Materialien so lange wie möglich nutzbar zu machen und anschließend in den Kreislauf zurückzuführen. Zudem ermöglichen wir unseren Kund*innen mit innovativen, netzbasierten Lösungen CO2-Emissionen einzusparen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Nachhaltige Produkte sind für uns ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Mithilfe des ESG KPIs „Anteil Umsatz mit Nachhaltigkeitsbezug“ ermitteln wir, wie viel Umsatz wir (ohne T‑Mobile US) mit Produkten erzielen, die einen Nachhaltigkeitsbeitrag leisten. Die Ermittlung der Umsätze für einzelne Produkt-Cluster erfolgt teilweise auf einer annahmenbasierten Schlüsselung. 2022 belief sich der Anteil auf gut 42 % (Vorjahr: 42 %). Wir erfassen diese Kennzahl seit 2014 mithilfe einer eigenen Methodik, die wir 2022 angepasst haben. Unverändert gilt, dass ein Produkt nur dann dem nachhaltigen Produkt-Portfolio zugeordnet werden kann, wenn es mit hoher Wahrscheinlichkeit keines der von uns definierten sieben Risiken beinhaltet. Zusätzlich muss ein Produkt mindestens einen von fünf im Berichtsjahr überarbeiteten Nachhaltigkeitsvorteilen bieten (bis zum Jahr 2021 einen von sechs Vorteilen). Die Nutzung von erneuerbaren Energien haben wir im Berichtsjahr nicht mehr als Nachhaltigkeitsvorteil definiert. Die Einsparung von Kosten wird nach wie vor als zusätzliche Information betrachtet. Ein Kostenvorteil allein stellt jedoch keinen Nachhaltigkeitsvorteil dar. Nach neuer Bewertungsmethodik ändert sich der Vorjahreswert auf 16,2 Mrd. €. Wir berichten diesen KPI im aktuellen Berichtsjahr parallel zur EU-Taxonomieverordnung, da diese den wesentlichen Teil unseres Geschäftsmodells bisher nicht erfasst.
Ausführliche Informationen zu dem ESG KPI „Anteil Umsatz mit Nachhaltigkeitsbezug“ veröffentlichen wir im CR-Bericht 2022, der Ende März 2023 erscheinen wird.
Es sollte selbstverständlich sein, dass Altgeräte zurückgegeben, repariert oder recycelt werden. Bis 2030 wollen wir erreichen, dass alle von uns in Umlauf gebrachten Produkte in den Kreislauf zurückgeführt werden. Auch unsere Lieferanten sollen bis 2030 ihre Geräte und Netzwerk-Technik vollständig kreislauffähig machen. Um unser Produktangebot immer nachhaltiger zu gestalten, arbeiten wir eng mit den Herstellern zusammen. So haben wir im Berichtsjahr in Deutschland und Österreich unsere strategische Zusammenarbeit mit Fairphone weiter ausgebaut, einem Hersteller, der sich auf nachhaltige Smartphones spezialisiert hat. Gemeinsam mit vier weiteren europäischen Mobilfunk-Betreibern haben wir 2021 das Eco Rating eingeführt. Mittlerweile nehmen neun Netzbetreiber am Rating teil; es wird bereits in 36 Ländern genutzt. Mehr als 250 Mobiltelefone von 19 Herstellern wurden bis Ende 2022 hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus bewertet. So unterstützen wir unsere Kund*innen dabei, nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen, und motivieren Hersteller, den ökologischen Fußabdruck ihrer Geräte zu reduzieren. Auch bei den Verpackungen setzen wir an. Alle neu eingeführten Eigenprodukte müssen europaweit seit Mitte 2022 die Nachhaltigkeitskriterien unserer neuen Verpackungsrichtlinie erfüllen. Mehr als zwei Drittel der neuen Verpackungen von Smartphones, die wir von unseren Lieferanten beziehen, entsprechen diesen Kriterien ebenfalls.
Um unseren Kund*innen die Nachhaltigkeitsvorteile unserer Produkte zu signalisieren, lassen wir geeignete Produkte mit anerkannten Umweltzeichen auszeichnen. So sind mehrere Router und Mesh-Geräte mit dem Umweltzeichen „Green Product“ des TÜV Rheinland zertifiziert. Darüber hinaus ist ein Teil der Festnetz-Telefone der Telekom Deutschland mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert. Zudem hat das Rücknahmesystem für Mobiltelefone, das die Telekom Deutschland mit dem Dienstleister Teqcycle Solutions betreibt, den „Blauen Engel“ erhalten. Unsere Label #GreenMagenta und #GoodMagenta nutzen wir zur Kennzeichnung von unseren Produkten und Initiativen, die Nachhaltigkeitsvorteile aufweisen. #GreenMagenta kennzeichnet Produkte, Services, Projekte, Maßnahmen und Initiativen der Telekom, die einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen leisten. #GoodMagenta kennzeichnet Projekte, Maßnahmen und Initiativen mit einem positiven Beitrag zu sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen in der digitalen Welt. Für die Vergabe der beiden Label haben wir uns strenge Regeln gesetzt. Nachhaltigkeitsvorteile müssen belegt sein. Für die Vergabe des Labels #GreenMagenta wird z. B. eine umfangreiche Wirkungsmessung durchgeführt. Gibt es eindeutige Nachteile für Gesellschaft oder Ökologie, darf #Green oder #GoodMagenta trotz anderer Vorteile nicht vergeben werden. Über 35 Produkte aus Deutschland und einigen europäischen Landesgesellschaften wie Magenta Telekom in Österreich oder Makedonski Telekom in Nordmazedonien wurden bereits gekennzeichnet. Beispielsweise trägt unser grünes Netz, das weltweit seit 2021 mit Strom aus 100 % erneuerbarer Energie betrieben wird, das Label #GreenMagenta oder auch unser Router Speedport Smart 4 mit einem Gehäuse aus 90 % Recycling-Kunststoff und einer plastikfreien Verpackung.
Ausführliche Informationen hierzu veröffentlichen wir im CR-Bericht 2022, der Ende März 2023 erscheinen wird.
Die Schonung wertvoller Ressourcen ist auch eines der Anliegen unserer Mitarbeiter-Initiative „Green Pioneers“. Hier haben sich inzwischen über 330 Beschäftigte von rund 70 Standorten in Deutschland angeschlossen. Unsere Green Pioneers fördern innerhalb der Belegschaft das Bewusstsein für Ressourceneffizienz am Arbeitsplatz und geben zudem Impulse ins Kerngeschäft. Unter anderem führten einige Green Pioneers im Jahr 2022 Schulungen zu Umweltthemen für Kolleg*innen durch, an denen mehr als 1.900 Beschäftigte teilnahmen. Im Rahmen des „Green Action Month“ pflanzten sie z. B. auf einer ehemaligen Rasenfläche einen 40 m2 großen Mini-Wald, der mit heimischen Pflanzen, Bäumen und Sträuchern große biologische Vielfalt auf kleinstem Raum ermöglicht. Durch das Projekt „Mit dem Fahrrad zur Arbeit“ leisten wir einen Betrag zum Klimaschutz und können CO2-Emissionen vermeiden. Zudem wurden durch die Green Pioneers an einigen Standorten auch E-Bike-Ladestationen realisiert. International stießen CR-Manager*innen der Landesgesellschaften entsprechende lokale Aktivitäten an. So organisierte z. B. die Deutsche Telekom IT Solutions Slovakia rund um den Earth Day verschiedene Aktionen: u. a. eine Pflanzentauschbörse, Schulungen und Workshops zu Abfallreduktion und Recycling für Beschäftigte und deren Kinder sowie weitere Volunteering-Aktivitäten.
Ökologische Chancen der Digitalisierung
Mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Aktivitäten können wir uns an der Bewältigung vieler ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen beteiligen – dies zeigt ein Abgleich mit den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen. So können ICT-Lösungen u. a. dabei helfen, in der Landwirtschaft den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren und Ernteerträge zu erhöhen, Städte und Mobilität in puncto Nachhaltigkeit fit für die Zukunft zu machen, Stromversorgungsnetze zu stabilisieren oder den Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung zu verbessern. Diese Anwendungsgebiete bergen für uns Marktchancen. Für die Bewertung der in dieser nfE beschriebenen Konzepte ist es wichtig, den Blick auch auf die durch die Digitalisierung ermöglichten Chancen für eine nachhaltige Entwicklung zu richten.
Mit dem „Enablement Factor“ messen wir unsere Gesamtleistung im Klimaschutz. Für diesen ESG KPI errechnen wir die positiven CO2-Effekte, die auf Kundenseite durch die Nutzung ausgewählter Produkte ermöglicht werden. Relevante Emissionen auf Kundenseite werden grundsätzlich berücksichtigt, ausgenommen davon sind Emissionen aus dem Betrieb von Videokonferenzräumen. Rebound-Effekte werden, soweit mit angemessenem Aufwand möglich, auf Basis von Studien und Einschätzungen von Fachleuten berücksichtigt. Diese Zahl setzen wir in Bezug zu unseren eigenen CO2-Emissionen. Demnach lagen 2022 in Deutschland die bei unseren Kund*innen ermöglichten positiven CO2-Effekte um 276 % höher als unsere eigenen CO2-Emissionen (Enablement Factor von 3,76 zu 1). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (Enablement Factor von 4,8 zu 1) resultiert aus einer noch differenzierteren Erhebungsmethodik sowie einer geringeren Anzahl Nutzer*innen unserer Videokonferenzlösungen. Die Aussagekraft der Kennzahl ist stark von getroffenen Annahmen abhängig.
Ausführliche Informationen zu dem Thema Corporate Digital Responsibility veröffentlichen wir im CR-Bericht 2022, der Ende März 2023 erscheinen wird.
Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie
Ziel der EU-Taxonomie ist es, Investitionsströme aus dem Finanzsektor an Unternehmen zu fördern, die sich mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten beschäftigen. Sie soll damit der EU helfen, den europäischen Green Deal umzusetzen. Dabei soll die EU-Taxonomie ein gemeinsames Verständnis der ökologischen Nachhaltigkeit von Aktivitäten und Investitionen schaffen. Weiterhin verpflichtet die Verordnung Unternehmen zur Berichterstattung über diese Wirtschaftstätigkeiten. In der EU-Gesetzgebung wurden 2021 die ersten Taxonomie-Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ mit Kriterien hinterlegt. Im Juli 2022 kamen weitere Kriterien für spezifische Formen der Energieerzeugung hinzu.
Gemäß Taxonomie-Verordnung sind in einem ersten Schritt die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten eines Unternehmens zu ermitteln. Dies sind Aktivitäten, die durch die EU-Taxonomie abgedeckt werden und damit potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten. Diese Aktivitäten sind in einem zweiten Schritt auf ihre Taxonomiekonformität zu prüfen. Eine Aktivität gilt dann als taxonomiekonform, wenn sie die in den Anhängen I und II der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 gelisteten technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel erfüllt, keines der übrigen Umweltziele wesentlich beeinträchtigt und den in der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten sozialen Mindeststandards (sog. Mindestschutz) genügt, die insbesondere die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten fordern.
Für das Kerngeschäft der Deutschen Telekom sind aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Informations- und Telekommunikationsbranche zwei von den in der EU-Taxonomie derzeit aufgeführten Wirtschaftsaktivitäten für das Umweltziel „Klimaschutz“ relevant (taxonomiefähig):
- Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (8.1)
- Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (8.2)
Da wir über unsere Tochtergesellschaft Comfort Charge Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge anbieten, ist folgende weitere zum Umweltziel „Klimaschutz“ gehörige Wirtschaftsaktivität taxonomiefähig:
- Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr (6.15)
Wirtschaftsaktivitäten, die für das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ relevant sind, wurden für das Geschäftsjahr 2022 nicht identifiziert.
Die EU-Taxonomie umfasst derzeit noch keine Kriterien mit Bezug zur Wirtschaftsaktivität „Bereitstellung und Betrieb einer Netzwerk-Infrastruktur für Telekommunikation“. Der wesentliche Teil unseres Geschäftsmodells ist folglich bisher nicht von der Taxonomie erfasst, sodass wir den Großteil unseres Kerngeschäfts nicht als taxonomiefähig darstellen können. Daher bietet die EU-Taxonomie keine Möglichkeit, unseren Beitrag zum Klimaschutz im Bereich der Netzwerk-Infrastruktur zu zeigen. In verschiedenen Wirtschafts- und Branchenverbänden engagieren wir uns deshalb für die Aufnahme relevanter und angemessener Kriterien zur Abbildung unser Kernaktivitäten in der EU-Taxonomie.
Andererseits listet die EU-Taxonomie außerhalb unseres Kerngeschäfts Querschnittsaktivitäten auf, die für unsere allgemeine Unternehmensinfrastruktur wie das Flotten- und Gebäude-Management relevant sind. Folgende Querschnittsaktivität für das Umweltziel „Klimaschutz“ ist für die Deutsche Telekom relevant (taxonomiefähig):
- Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (6.5)
Die drei untenstehenden Tabellen geben einen Überblick über unsere taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten für das Berichtsjahr. Sie schlüsseln jeweils sowohl absolute Werte als auch den jeweiligen prozentualen Anteil an Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben des Konzerns auf.
Vorgehen bei der Bestimmung von Taxonomiefähigkeit und ‑konformität
Bei der Ermittlung der Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftsaktivitäten haben wir uns unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Aspekten auf die wesentlichen Unternehmensaktivitäten konzentriert.
Die als taxonomiefähig identifizierten Aktivitäten wurden einzeln auf ihre Taxonomiekonformität geprüft. Da wir Klimarisiken zentral auf Konzernebene managen, wurde der Konformitätsnachweis über die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ hingegen auf übergeordneter Ebene für alle taxonomiefähigen Aktivitäten erbracht. Davon ausgenommen sind lediglich das operative Segment USA sowie unsere Landesgesellschaften in Griechenland und Ungarn, deren Management von Klimarisiken sich noch im Aufbau befindet und bisher noch nicht vollumfänglich den Anforderungen der EU-Taxonomie entspricht. Taxonomiefähige Aktivitäten, die in das operative Segment USA sowie unsere Landesgesellschaften in Griechenland und Ungarn fallen, werden daher für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ausgewiesen. Die Einhaltung der sozialen Mindeststandards gewährleisten wir durch ein konzernübergreifendes Management-System.
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Umweltziels „Anpassung an den Klimawandel“ verlangt die Taxonomiekonformitätsprüfung für alle zuvor genannten Wirtschaftsaktivitäten eine Analyse möglicher physischer Klimarisiken. Im Rahmen unseres Sicherheits- und Risiko-Managements untersuchen wir unsere kritische Infrastruktur regelmäßig auf physische Klimarisiken und ergreifen Klimaanpassungsmaßnahmen, um etwaige Risiken zu minimieren. Die Klimarisikoanalyse erfolgt unter Verwendung einer anerkannten Software, die die Klimaszenarien des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) zugrunde legt. Im Zusammenhang mit den taxonomiefähigen Aktivitäten wurden keine wesentlichen Klimarisiken im Sinne der Taxonomievorgaben identifiziert.
Die sozialen Mindeststandards erfordern ein Management-System zur Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Internationalen Charta der Menschenrechte. Wir bekennen uns ausdrücklich zu den genannten Prinzipien und kommen unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht durch ein risikobasiertes Management-System nach, das sowohl unseren Konzern als auch unsere Lieferkette abdeckt und mit dem wir die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards überwachen. Außerdem pflegen wir einen vertrauensvollen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften. Um Korruption zu vermeiden und fairen Wettbewerb sicherzustellen, verfügt die Deutsche Telekom über ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Management-System.
Weitere Informationen zu sozialen Mindeststandards finden Sie in den Abschnitten „Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretung/Gewerkschaften“, „Teilhabe an der Informations- und Wissensgesellschaft“, „Arbeitsstandards im eigenen Geschäftsbereich und bei Zulieferern“ und „Compliance-Management-System“ sowie im CR-Bericht 2022, der Ende März 2023 erscheinen wird.
Umsatzrelevante Wirtschaftsaktivitäten
Die taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten (8.1) umfasst „Speicherung, Manipulation, Verwaltung, Bewegung, Kontrolle, Anzeige, Vermittlung, Austausch, Übertragung oder Verarbeitung von Daten über Rechenzentren, einschließlich Edge-Computing“. Innerhalb unserer konzernweiten Geschäftsaktivitäten deckt das operative Segment Systemgeschäft (T‑Systems) diesen Wirtschaftszweig ab. Für die Bewertung der Taxonomiefähigkeit betrachteten wir im Wesentlichen das weltweite Geschäft von T‑Systems. Neben Rechenzentrumsflächen in unserer Betreuung („operated by T‑Systems“) wurden auch Teilflächen externer Anbieter („operated on co-locations“) in die Evaluierung mit einbezogen.
Um gemäß der EU-Taxonomie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, müssen die Rechenzentren dem EU-Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren entsprechen. Dieser Kodex wird von fünf der acht von T‑Systems unmittelbar betreuten Standorten erfüllt. Da wir die Einhaltung des Kodex bislang nicht, wie von der EU-Taxonomie gefordert, extern prüfen lassen, stufen wir die Rechenzentren, die für die Wirtschaftsaktivität 8.1 eingesetzt werden, im Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ein. Zudem müssen gemäß EU-Taxonomie in den Rechenzentren Kühlmittel eingesetzt werden, deren Treibhausgaspotenzial den Wert von 675 nicht überschreitet. Dieses Kriterium erfüllt bisher ein Rechenzentrum, das 2022 vollständig saniert wurde. An den übrigen Standorten werden derzeit noch branchenübliche Kühlmittel eingesetzt, die die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase erfüllen. Wir werden die Umstellung auf taxonomiekonforme Kühlmittel dann vornehmen, wenn unsere Rechenzentren turnusmäßig saniert werden. Die Einhaltung der Kriterien zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele werden wir für die einzelnen Rechenzentren detailliert prüfen, sobald diese die genannten Klimaschutzanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen.
Der Wirtschaftsaktivität Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (8.2) ordnen wir solche Lösungen und Produkte im Konzern zu, die gemäß den Bestimmungen der EU-Taxonomie „vorwiegend zur Bereitstellung von Daten und Analysen zur Ermöglichung der Senkung der Treibhausgasemissionen bestimmt sind“. Dies sind Lösungen und Produkte, die ein klares Potenzial zur Einsparung von CO2-Emissionen auf Nutzerseite haben. Bei ihrer Auswahl berücksichtigten wir Lösungen und Produkte, die in unsere ESG KPIs „Enablement Factor“ und „Anteil Umsatz mit Nachhaltigkeitsbezug“ einfließen bzw. mit unserem Label #GreenMagenta gekennzeichnet wurden. Innerhalb unserer konzernweiten Geschäftsaktivitäten identifizierten wir auf diese Weise folgende taxonomiefähige Dienstleistungen:
- Geschäftsbezogene Webkonferenzen (Einsparung reisebedingter CO2-Emissionen)
- Workplace- und Cloud-Lösungen (Steigerung der Energieeffizienz durch verbesserte Server-Auslastung)
- IoT-Lösungen (Einsparung von CO2-Emissionen, u. a. durch effiziente Lichtschaltung)
Diese bieten wir in finanziell wesentlichem Umfang im operativen Segment Deutschland, in unseren wesentlichen Tochtergesellschaften im operativen Segment Europa sowie im operativen Segment Systemgeschäft an.
Als Nachweis für die Taxonomiekonformität der Lösungen verlangen die technischen Bewertungskriterien eine Lebenszyklusanalyse. Diese muss belegen, dass die Lösung über den gesamten Lebenszyklus hinweg „erheblich weniger Treibhausgasemissionen“ verursacht als die relevante, am Markt verfügbare Referenzlösung. Als Referenzlösungen verstehen wir alternative Lösungen, die in den Märkten, in denen wir aktiv sind, in einem Unternehmen typischerweise zum Einsatz kommen. Dabei setzen wir voraus, dass sich die Unternehmen an Best Practices orientieren. Die technischen Bewertungskriterien legen keinen konkreten Schwellenwert für „erhebliche“ Treibhausgaseinsparungen gemessen an der Referenzlösung fest. Da sich die taxonomiefähigen Lösungen technologisch voneinander unterscheiden, haben wir für jede Lösung individuell geprüft, ab welchem Umfang Treibhausgaseinsparungen gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen als „erheblich“ gelten können. Die erforderlichen Lebenszyklusanalysen liegen für geschäftsbezogene Webkonferenzlösungen sowie für die Cloud-Lösungen „Future Cloud Infrastructure“, „Open Telekom Cloud“ und „SAP Cloud Services“ vor. Da wir für die IoT-Lösungen bislang keine Lebenszyklusanalyse angefertigt haben, werden sie für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform ausgewiesen.
Für die untersuchten taxonomiefähigen geschäftsbezogenen Webkonferenzlösungen konnten gemessen an physischen Meetings erhebliche Treibhausgaseinsparungen nachgewiesen werden. So tragen hybride Meetings zu Treibhausgaseinsparungen von rund 28 % (kleine Meetings) bzw. 37 % (große Meetings) bei.
Innerhalb der untersuchten Workplace- und Cloud-Lösungen zeigt die Lebenszyklusanalyse der „Future Cloud Infrastructure“ Treibhausgaseinsparungen von rund 16 % verglichen mit dem Einsatz dezentraler Rechenzentren, die unsere Kunden selbst betreiben. Die Nutzung der „Open Telekom Cloud“ bzw. der „SAP Cloud Services“ führt gemäß der Lebenszyklusanalyse zu Treibhausgaseinsparungen von 50 % gegenüber dem Referenzszenario. Dieses geht davon aus, dass unsere Kunden anstelle der Cloud-Lösung eine eigene, dezentrale Server-Infrastruktur zur Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten nutzen. Daher stufen wir alle mittels einer Lebenszyklusanalyse untersuchten Webkonferenz-, Workplace- und Cloud-Lösungen als taxonomiekonform ein.
Für die genannten Lösungen setzen wir ausschließlich Infrastruktur ein, die sich in Deutschland befindet. Die Vorgaben für den „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ entsprechen geltendem EU-Recht, das wir im Rahmen des Umwelt-Managements an unseren EU-Standorten umsetzen. Die Wirtschaftsaktivität Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr (6.15) umfasst den Bau, die Modernisierung und Wartung sowie den Betrieb dieser Infrastruktur, zu der auch Ladestationen für E-Fahrzeuge zählen. Die Ladelösungen von Comfort Charge umfassen das Aufstellen, Betreiben und Warten von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Dazu zählen neben der Ladeinfrastruktur, die an öffentlich zugänglichen Standorten der Deutschen Telekom betrieben wird, auch Dienstleistungen rund um die Planung, Errichtung und Wartung von Ladeeinrichtungen bei unseren Kunden. Beide Geschäftsfelder von Comfort Charge fallen daher unter diese taxonomiefähige Aktivität. Laut den technischen Bewertungskriterien leisten Ladestationen für E-Fahrzeuge als solche einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel „Klimaschutz“. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Umweltziele „Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen“ und „Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme“ kann ausgeschlossen werden, da die Ladesäulen auf vorhandenen Parkplätzen errichtet werden. Bei den weiteren Vorschriften in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung handelt es sich im Wesentlichen um geltendes EU-Recht. Da wir bei der Errichtung und Wartung der Ladeinfrastruktur mit Dienstleistern zusammenarbeiten, für deren Tätigkeit die Einhaltung der Kreislaufwirtschaftskriterien bisher nicht nachgewiesen werden konnte, weisen wir das Geschäft von Comfort Charge für das Berichtsjahr als nicht taxonomiekonform aus.
Querschnittsaktivitäten
Die Deutsche Telekom verfügt über einen Fuhrpark, der sowohl Dienstwagen als auch Service-Fahrzeuge umfasst. Damit ist die Wirtschaftsaktivität Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (6.5) als Querschnittsaktivität relevant, die den Erwerb, das Leasing und den Betrieb von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 (Pkws und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 t) abdeckt. Da wir insbesondere in Deutschland und der EU die Elektrifizierung unserer Flotte vorantreiben, erfüllt der überwiegende Teil der beschafften Neufahrzeuge bereits die durch die EU-Taxonomie festgelegten CO2-Grenzwerte. Für diese Fahrzeuge konnte auch die Konformität mit den wesentlichen übrigen Anforderungen der EU-Taxonomie nachgewiesen werden, die sich auf geltendes EU-Recht für Neufahrzeuge beziehen. Da den Fahrzeugnutzern die Wahl der Fahrzeugreifen freisteht, konnte die Taxonomiekonformität der Reifen für das Berichtsjahr noch nicht nachgewiesen werden. Deshalb weisen wir die Investitionsausgaben, die mit unserer Fahrzeugflotte verbunden sind, als nicht taxonomiekonform aus.
Berechnung der Taxonomie-KPIs
Die der Berechnung gemäß EU-Taxonomie zugrundeliegenden Gesamtwerte des Konzerns beliefen sich für das Berichtsjahr beim Umsatz auf 114,2 Mrd. €, bei den Investitionsausgaben auf 38,5 Mrd. € und bei den Betriebsausgaben auf 0,4 Mrd. €. Dabei entspricht der Umsatz gemäß EU-Taxonomie den Umsatzerlösen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss. Die relevanten Investitionsausgaben wurden auf Basis der Konzernbilanz des Konzernabschlusses ermittelt und ergeben sich aus der Summe der Zugänge und Veränderungen im Konsolidierungskreis von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten (ohne Goodwill) sowie Nutzungsrechten. Die Angaben zu den Investitionsausgaben sind entsprechend den Vorschriften der EU-Taxonomie nicht Bestandteil eines Investitionsausgabenplans (sog. Capex-Plan). Als relevante Betriebsausgaben definiert die EU-Taxonomie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie andere direkte Aufwendungen im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Sachanlagen.
Die im Folgenden als taxonomiefähig bzw. -konform ausgewiesenen Angaben zu Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben sind direkt dem Betrieb von Rechenzentren entsprechend der Wirtschaftsaktivität 8.1 bzw. dem Bereitstellen von ICT-Lösungen entsprechend der Wirtschaftsaktivität 8.2 auf Produktgruppenebene zugeordnet. Gleiches gilt für die Wirtschaftsaktivität 6.15: Die für sie ausgewiesenen Angaben sind direkt dem Aufstellen und dem Betrieb der Ladelösungen zugeordnet. Mit den Querschnittsaktivitäten erwirtschafteten wir keine Umsätze. Der Wirtschaftsaktivität 6.5 wurden ausschließlich Investitionsausgaben zugerechnet.
Um Doppelzählungen im Sinne der EU-Taxonomie zu vermeiden, haben wir taxonomiefähige Cloud-Lösungen von T‑Systems nur der Wirtschaftsaktivität 8.2 zugerechnet; wir berichten diese nicht unter der Wirtschaftsaktivität 8.1. Außerdem wurden Investitions- und Betriebsausgaben nur dann der Querschnittsaktivität 6.5 zugeordnet, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang der finanzierten Maßnahmen mit den umsatzrelevanten Wirtschaftsaktivitäten 8.1, 8.2 und 6.15 ausgeschlossen war.
Da die EU-Taxonomie unser Kerngeschäft bisher nicht adäquat erfasst, ergibt sich bei aggregierter Betrachtung der Taxonomiefähigkeit aller Wirtschaftsaktivitäten auch für 2022 nur ein geringer taxonomiefähiger Anteil von Umsatz (1,8 %), Investitionsausgaben (0,8 %) und Betriebsausgaben (33,5 %) für den Konzern Deutsche Telekom. Der größte Anteil taxonomiefähiger Investitionsausgaben entfällt auf Sachanlagen (69,6 %), gefolgt von immateriellen Vermögenswerten (18,1 %) und Nutzungsrechten (12,3 %).
Der größte Anteil taxonomiefähiger Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben entfällt auf die Wirtschaftsaktivität 8.1: Bezogen auf die relevanten Gesamtwerte des Konzerns lagen die taxonomiefähigen Geschäftsaktivitäten für Datenverarbeitung und Hosting bei 1,0 % des Umsatzes, bei 0,4 % der Investitionsausgaben sowie bei 19,0 % der direkten Aufwendungen. Um auch auf Segmentebene eine Aussage zur Taxonomiefähigkeit zu ermöglichen, legen wir ergänzende Kennzahlen für das operative Segment Systemgeschäft ebenfalls offen. Der taxonomiefähige Anteil liegt hier nach gleicher Ermittlungslogik und bezogen auf den Außenumsatz des Segments bei 36,0 % und bezogen auf die Investitionsausgaben bei 62,6 %.
An zweiter Stelle steht mit 0,8 % taxonomiefähigen Umsätzen die Wirtschaftsaktivität 8.2, zu der die geschäftsbezogenen Webkonferenzlösungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Das zur Wirtschaftsaktivität 6.15 gehörende Geschäft von Comfort Charge, das im Geschäftsjahr 2022 keine wesentlichen taxonomiefähigen Umsätze erwirtschaftete, befindet sich noch im Aufbau. Die Querschnittsaktivität 6.5 übernimmt lediglich eine unterstützende Funktion für das Kerngeschäft der Deutschen Telekom.
Im Geschäftsjahr 2022 belief sich der taxonomiekonforme Anteil aller Wirtschaftsaktivitäten des Konzerns Deutsche Telekom auf 0,5 % des Umsatzes, 0,0 % der Investitionsausgaben und 0,4 % der Betriebsausgaben. Der taxonomiekonforme Anteil resultiert aus der Wirtschaftsaktivität 8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Bezogen auf das operative Segment Systemgeschäft liegt der taxonomiekonforme Anteil der Umsätze bei 12,3 % sowie bei 0,1 % der Investitionsausgaben und 0,8 % der Betriebsausgaben.
Der hohe Anspruch der technischen Bewertungskriterien erfordert eine längere Transformation. Wir beabsichtigen, die Taxonomiekonformität unserer Wirtschaftsaktivitäten kontinuierlich zu steigern.
Konzern Deutsche Telekom 2022 |
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Wesentlicher Beitrag zu Umweltzielen |
Keine erhebliche Beeinträchtigung von Umweltzielen |
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Umsatz |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umweltverschmutzung |
Biodiversität und Ökosysteme |
Sozialer Mindestschutz |
Kategorie „Ermöglichende Tätigkeiten“ |
Kategorie „Übergangstätigkeiten“ |
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in Mio. € |
in % |
in % |
in % |
E / - |
T / - |
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Relevante Gesamtwerte des Konzerns |
114.197 |
100,0 |
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davon: |
2.063 |
1,8 |
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davon: Code/ |
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8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
565 |
0,5 |
100,0 |
0,0 |
n.a. |
Ja |
n.a. |
Ja |
n.a. |
n.a. |
Ja |
E |
- |
||||
|
|
Summe |
565 |
0,5 |
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|
davon: Code/ |
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8.1 Datenverarbeitung und Hosting |
1.124 |
1,0 |
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8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
364 |
0,3 |
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|
||||
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6.15 Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr |
10 |
0,0 |
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||||
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6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen |
0 |
0,0 |
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Summe |
1.498 |
1,3 |
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||||
davon: |
112.134 |
98,2 |
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Für weitere Angaben zum Umsatz verweisen wir auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss bzw. auf Angabe 20 „Umsatzerlöse“ im Konzernanhang.
Konzern Deutsche Telekom 2022 |
|
Wesentlicher Beitrag zu Umweltzielen |
Keine erhebliche Beeinträchtigung von Umweltzielen |
|
|
|
|||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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||||
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Investitions- |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umweltverschmutzung |
Biodiversität und Ökosysteme |
Sozialer Mindestschutz |
Kategorie „Ermöglichende Tätigkeiten“ |
Kategorie „Übergangstätigkeiten“ |
|||||
|
|
|
in Mio. € |
in % |
in % |
in % |
E / - |
T / - |
|||||||||||
Relevante Gesamtwerte des Konzerns |
38.486 |
100,0 |
|
|
|
|
|
|
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|
||||||
davon: |
310 |
0,8 |
|
|
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||||||
|
davon: Code/ |
|
|
|
|
|
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|
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|
|
Summe |
0 |
0,0 |
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||||
|
davon: Code/ |
|
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8.1 Datenverarbeitung und Hosting |
171 |
0,4 |
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||||
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|
8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
3 |
0,0 |
|
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|
|
|
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|
||||
|
|
6.15 Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr |
5 |
0,0 |
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|
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|
|
|
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|
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|
||||
|
|
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen |
130 |
0,3 |
|
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|
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|
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|
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|
|
|
||||
|
|
Summe |
310 |
0,8 |
|
|
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|
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|
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|
||||
davon: |
38.176 |
99,2 |
|
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Für weitere Angaben zu den Investitionsausgaben verweisen wir auf die Angaben 6 „Immaterielle Vermögenswerte“, 7 „Sachanlagen“ und 8 „Nutzungsrechte“ im Konzernanhang. Die hier genannten Investitionsausgaben enthalten zudem die Zugänge aller im Geschäftsjahr 2022 als zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen.
Konzern Deutsche Telekom 2022 |
|
Wesentlicher Beitrag zu Umweltzielen |
Keine erhebliche Beeinträchtigung von Umweltzielen |
|
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|
|||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
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|
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|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
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Betriebs- |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umweltverschmutzung |
Biodiversität und Ökosysteme |
Sozialer Mindestschutz |
Kategorie „Ermöglichende Tätigkeiten“ |
Kategorie „Übergangstätigkeiten“ |
|||||
|
|
|
in Mio. € |
in % |
in % |
in % |
E / - |
T / - |
|||||||||||
Relevante Gesamtwerte des Konzerns |
404 |
100,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
davon: |
135 |
33,5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
|
davon: Code/ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
2 |
0,4 |
100,0 |
0,0 |
n.a. |
Ja |
n.a. |
Ja |
n.a. |
n.a. |
Ja |
E |
- |
||||
|
|
Summe |
2 |
0,4 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
davon: Code/ |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
8.1 Datenverarbeitung und Hosting |
77 |
19,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
8.2 Datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen |
57 |
14,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
6.15 Infrastruktur für einen CO2-armen Straßenverkehr und öffentlichen Verkehr |
0 |
0,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen |
0 |
0,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
|
Summe |
134 |
33,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||
davon: |
269 |
66,5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
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Für weitere Angaben zu den Betriebsausgaben verweisen wir auf Angabe 26 „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ im Konzernanhang.
Das GHG Protocol unterscheidet die Treibhausgasemissionen nach ihrem Ursprung in die Kategorien Scope 1, Scope 2 und Scope 3:
- Scope 1 beinhaltet alle Emissionen, die durch Energieverbrauch direkt im Unternehmen entstehen, z. B. durch den Verbrauch von Kraftstoff oder Heizöl.
- Scope 2 deckt alle indirekten Emissionen ab, die bei der Erzeugung von Energie entstehen, die das Unternehmen von externer Seite bezieht, wie z. B. Strom und Fernwärme.
- Scope 3 gilt für alle übrigen Emissionen, die im Zuge der unternehmerischen Wertschöpfung entstehen. Dies umfasst sowohl indirekte Emissionen im Unternehmen selbst (z. B. durch Geschäftsreisen, Pendeln) als auch Emissionen aus der vorgelagerten Wertschöpfung (z. B. Einkauf, Logistik) sowie Emissionen aus der nachgelagerten Wertschöpfungskette (z. B. beim Kunden, im Rahmen der Entsorgung).