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44 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Bundesrepublik Deutschland und andere nahestehende Unternehmen

Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) ist direkt und indirekt (über die KfW Bankengruppe) mit insgesamt 30,5 % (31. Dezember 2021: 30,5 %) an der Deutschen Telekom AG beteiligt. Dies führte in früheren Jahren aufgrund der Hauptversammlungspräsenzen bei der Deutschen Telekom AG zu einer Hauptversammlungsmehrheit des Bundes und begründete damit ein Beherrschungsverhältnis gegenüber der Deutschen Telekom. Aufgrund gestiegener Hauptversammlungspräsenzen verfügte der Bund seit 2016 nicht mehr über eine Mehrheit der Stimmen in den Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG. Es ist deshalb nicht mehr von einem Beherrschungsverhältnis, sondern lediglich von einem maßgeblichen Einfluss des Bundes auf die Deutsche Telekom auszugehen. Daher gelten der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, nicht aber die Unternehmen, bei denen der Bund maßgeblichen Einfluss ausüben kann, als nahestehende Unternehmen der Deutschen Telekom. Im Geschäftsverkehr agiert die Deutsche Telekom jeweils unmittelbar gegenüber diesen Unternehmen, sowie gegenüber Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als unabhängige Partei. Die Deutsche Telekom nimmt an Frequenzauktionen der Bundesnetzagentur teil. Erwerbe über Lizenzen an Mobilfunk-Spektren können Ausbauverpflichtungen zur Folge haben.

Der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt) sind per Gesetz bestimmte Aufgaben übertragen worden, die unternehmensübergreifende Angelegenheiten der Deutschen Telekom AG sowie der Deutschen Post AG und der Deutschen Bank AG (als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Postbank AG) betreffen. Die Bundesanstalt führt u. a. die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG und der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main (als Rechtsnachfolgerin der Deutsche Postbank AG, Bonn). Die Koordinations- und Verwaltungsaufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Rahmen der Altersversorgung für Beamte hatte die Deutsche Telekom AG zusammen mit der Deutschen Post AG und der Deutschen Bank AG (als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Postbank AG) bis zum Berichtsjahr 2012 eine gemeinsame Versorgungskasse, den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V., Bonn (BPS-PT), unterhalten. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG) wurden zum 1. Januar 2013 die Aufgaben des BPS-PT im Rahmen der Postbeamtenversorgung (organisiert in der Postbeamtenversorgungskasse) auf die bereits bestehende Bundesanstalt übertragen. Die Aufgaben der Postbeamtenversorgung werden damit durch die Postbeamtenversorgungskasse als Bestandteil der Bundesanstalt wahrgenommen. Diese gemeinsame Postbeamtenversorgungskasse ist arbeitsteilig tätig und übernimmt dazu für den Bund treuhänderisch die Finanzverwaltung im Rahmen der Altersversorgung. Für das Geschäftsjahr 2022 wurden von der Deutschen Telekom Zahlungen in Höhe von 93 Mio. € (2021: 129 Mio. €, 2020: 121 Mio. €) geleistet. Zahlungen wurden zudem nach den Vorschriften des PVKNeuG an die Postbeamtenversorgungskasse geleistet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 15 „Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen“.

Der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen sind Kunden bzw. Lieferanten der Deutschen Telekom und haben somit gegenseitige Vertragsbeziehungen mit der Deutschen Telekom.

Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen existieren folgende wesentliche Umsätze, Forderungen oder Verbindlichkeiten:

Gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen GlasfaserPlus resultieren Umsätze in Höhe von 180 Mio. € (2021: n.a., 2020: n.a.) insbesondere aus dem Ausbau und der Instandhaltung des FTTH-Netzes, Datenverarbeitungs-, Telekommunikations- sowie Beratungsleistungen. Weiterhin bestanden zum 31. Dezember 2022 Forderungen in Höhe von 62 Mio. € (31. Dezember 2021: n.a.) und Verbindlichkeiten in Höhe von 0 Mio. € (31. Dezember 2021: n.a.). Darüber hinaus sind aktivierte Vertragskosten in Höhe von 66 Mio. € (31. Dezember 2021: n.a.) bilanziert.

Gegenüber dem Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser NordWest resultieren Umsatzerlöse in Höhe von 98 Mio. € (2021: 95 Mio. €, 2020: 29 Mio. €) insbesondere aus dem Ausbau des FTTH-Netzes und Instandhaltungsdienstleistungen sowie Datenverarbeitungsleistungen. Weiterhin bestanden zum 31. Dezember 2022 Forderungen in Höhe von 10 Mio. € (31. Dezember 2021: 13 Mio. €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 2 Mio. € (31. Dezember 2021: 0 Mio. €). Darüber hinaus sind aktivierte Vertragskosten in Höhe von 67 Mio. € (31. Dezember 2021: 61 Mio. €) bilanziert. Zudem hat die Telekom Deutschland GmbH der Glasfaser Nordwest ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 125 Mio. € gewährt (31. Dezember 2021: 55 Mio. €).

Die Glasfaser NordWest hat durch externe Banken ein Darlehen in Höhe von 820 Mio. € ausgereicht bekommen. Die Telekom Deutschland in ihrer Stellung als Gesellschafterin haftet hierfür mit ihren Geschäftsanteilen an der Glasfaser NordWest durch Stellung von Pfandrechten an diesen sowie durch Abtretung von Ansprüchen aus den ausgereichten Gesellschafterdarlehen anteilig in Höhe von 50 %. Im Falle des Eintritts von aufschiebenden Bedingungen haben die Gesellschafter darüber hinaus jeweils eine Darlehensvergabe zur Ablösung der bestehenden Verbindlichkeiten der Glasfaser NordWest von bis zu 430 Mio. € vereinbart. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen, da die Glasfaser NordWest ihre Verpflichtungen voraussichtlich erfüllen wird, und die aufschiebenden Bedingungen des Darlehnsvertrags voraussichtlich nicht eintreten werden.

Gegenüber dem assoziierten Unternehmen DIV II resultieren keine wesentlichen Umsätze, Forderungen oder Verbindlichkeiten.

Natürliche nahestehende Personen

In der Aufsichtsratssitzung am 25. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat ein neues Vorstandsvergütungssystem beschlossen, welches den Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und den Gesetzesänderungen im Aktiengesetz (ARUG II) Rechnung trägt. Dieses Vergütungssystem wurde der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG am 1. April 2021 zur Abstimmung vorgelegt und von dieser gebilligt. Im Nachgang zu dieser Hauptversammlung hat sich der Aufsichtsrat erneut mit dem Vergütungssystem beschäftigt und punktuelle Änderungen beschlossen, die der Hauptversammlung am 7. April 2022 vorgelegt wurden und von dieser mit einer hohen Zustimmungsquote gebilligt wurden. Die detaillierte Darstellung des Systems der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung, die Angaben zur Vergütung jedes einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds sowie weitere Einzelangaben sind Bestandteil des separat veröffentlichten Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 162 AktG.

Ausführliche Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat werden im separaten Vergütungsbericht veröffentlicht.

Die vereinfacht schematisch dargestellten festen und variablen Vergütungsbestandteile können der folgenden Grafik entnommen werden:

Vergütung des Vorstands

Vergütung des Vorstands (Grafik)

Im Berichtsjahr betrugen die für kurzfristig fällige Leistungen erfassten Aufwendungen an Vorstand und Aufsichtsrat 23,5 Mio. € (2021: 23,1 Mio. €). Diese umfassen aus der Vorstandsvergütung die Grundvergütung, die Nebenleistungen und den Short Term Incentive (STI) sowie die Aufsichtsratsvergütung in Form der fixen Vergütung und Ausschussvergütung sowie des Sitzungsgeldes. Für die langfristig fälligen Leistungen wurden Aufwendungen in Höhe von 4,5 Mio. € (2021: 5,2 Mio. €) für die aus dem alten Vergütungssystem bestehenden Tranchen der Variable II erfasst. Für die Vorstandsversorgung wurde Dienstzeitaufwand in Höhe von 0,5 Mio. € erfasst (2021: 0,5 Mio. €). Darüber hinaus sind Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen des Vorstands in Höhe von 9,6 Mio. € (2021: 5,2 Mio. €) angefallen, die auf die Teilnahme am Share Matching Plan und auf die Teilnahme am Long Term Incentive Plan (LTI) entfällt. 2022 und 2021 wurden keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Aufwand erfasst.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 46 „Anteilsbasierte Vergütung“.

Bestandteile des Short Term Incentive

Bestandteile des Short Term Incentive (Grafik)

Details zu den in den Short Term Incentive einfließenden finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren finden Sie im Kapitel „Konzernsteuerung“ im zusammengefassten Lagebericht.

Die in den langfristig fälligen Leistungen erfassten Aufwendungen betreffen die Teilnahme an den jährlich aufgelegten vierjährigen Tranchen der Variable II, die letztmalig für das Geschäftsjahr 2020 gewährt wurde und seit dem Geschäftsjahr 2021 durch den aktienbasierten LTI ersetzt wurde. Die folgende Grafik zeigt die in der Variable II allokierten Zielparameter, die jeweils eine Zielerreichung zwischen 0 % und 150 % erreichen können.

Bestandteile der Variable II

Bestandteile der Variable II (Grafik)

Der erstmalig in 2021 gewährte LTI ist aktienkursbasiert und wird gemeinsam mit dem Share Matching Plan (SMP) im Rahmen der Angaben zur anteilsbasierten Vergütung detailliert dargestellt.

Details zu den Bestandteilen des Long Term Incentive Plans finden Sie in Angabe 46 „Anteilsbasierte Vergütung“.

Aus den vorstehend gemachten Ausführungen resultieren zum 31. Dezember 2022 Verpflichtungen aus kurzfristigen Vergütungsbestandteilen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von 13,9 Mio. € (31. Dezember 2021: 13,4 Mio. €) und Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungsbestandteilen von 23,6 Mio. € (31. Dezember 2021: 14,8 Mio. €). Darüber hinaus beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) aus der Vorstandsversorgung auf 17,3 Mio. € (31. Dezember 2021: 27,3 Mio. €).

Der Gesamtaufwand für die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat beträgt im Berichtsjahr 38,1 Mio. € (2021: 33,9 Mio. €).

Mit der Einführung des neuen Vorstandsvergütungssystems im Jahr 2021 erhalten neue Mitglieder des Vorstands keine Zusage auf eine Vorstandsversorgung mehr. Die aktuellen Vorstandsmitglieder mit einer beitragsorientierten Versorgungszusage haben für das Jahr 2022 keine Beiträge erhalten. Das bis zum 31. Dezember 2020 erdiente Versorgungsguthaben wurde unverfallbar festgestellt. Bei Eintritt des Versorgungsfalls erhalten diese Vorstandsmitglieder das Versorgungsguthaben als Einmalkapital ausbezahlt. Eine Sonderregelung gilt für die Versorgungszusage von Herrn Timotheus Höttges, die leistungsorientiert ausgestaltet ist und im Versorgungsfall zu lebenslangen Rentenzahlungen mit einer Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen- und Waisenrentenansprüchen führt. Die Zusage besteht in einem lebenslangen Ruhegeld ab Vollendung des 62. Lebensjahres bzw. einem vorgezogenen Ruhegeld mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Für den Fall des vorgezogenen Ruhegelds werden entsprechende versicherungsmathematische Abschläge durchgeführt. Das maximale Versorgungsniveau von 50 % der jährlichen Grundvergütung wurde im Jahre 2018 erreicht. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt eine jährliche Dynamisierung von 2,4 %. Bezugsgröße für Versorgungsniveau und Dynamisierung ist jeweils die bis zum 31. Dezember 2018 gültige Grundvergütung. Im Versorgungsfall werden die zu leistenden Versorgungszahlungen jährlich dynamisiert. Dabei beträgt der verwendete Steigerungsprozentsatz 1 %. Im Fall einer dauernden Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) erwirbt der Berechtigte ebenfalls Anspruch auf das Versorgungsguthaben. Die Hauptversammlung 2022 billigte die Erweiterung der Versorgungszusage von Herrn Timotheus Höttges dahingehend, dass optional anstelle des lebenslangen Ruhegeldes bis zu 50 % der Versorgungsanwartschaft als Einmalkapital ausgezahlt werden kann.

Den Arbeitnehmern, die in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG gewählt wurden, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Die Höhe des Gehalts entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Daneben haben keine wesentlichen Transaktionen mit natürlichen nahestehenden Personen stattgefunden.

Die Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen oder sind Gesellschafter anderer Unternehmen, mit denen die Deutsche Telekom AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält.

Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch unter fremden Dritten üblich sind.

FTTH – Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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