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Wesentliche Regulierungs­entscheidungen

Unser Geschäft unterliegt in hohem Maße der nationalen und europäischen bzw. US-amerikanischen Regulierung; damit sind v. a. in Europa weitreichende Eingriffsbefugnisse in unsere Produkt- und Preisgestaltung verbunden. Auch 2022 wurde unser Festnetz- und Mobilfunk-Geschäft umfassend reguliert.

Regulierung

Europäische Roaming-Regulierung. Am 1. Juli 2022 trat die neue Roaming-Verordnung in der Europäischen Union in Kraft. Dadurch wurde die bisherige Roaming-Regulierung bis zum Jahr 2032 verlängert und erweitert. Die seit 2017 bestehenden Vorgaben zu „Roam like at Home“, wonach Endkunden innerhalb der Europäischen Union zu nationalen Bedingungen telefonieren und Datenvolumen nutzen können, galten zunächst für 5 Jahre und wurden nun für weitere 10 Jahre verlängert. Zusätzlich wurden neue Transparenzvorschriften eingeführt und festgelegt, dass die Qualität von Roaming-Leistungen gegenüber dem Leistungsumfang im Heimatland nicht reduziert werden soll. Für entsprechende Vorleistungen zwischen den Netzbetreibern wurden neue, niedrigere Preisobergrenzen bis 2031 festgelegt, die 2024/2025 erneut überprüft werden sollen. Zuvor diskutierte Verschärfungen bei der Regulierung von Telefongesprächen und SMS zwischen Mitgliedsländern der Europäischen Union sind in die finale Verordnung nicht aufgenommen worden.

Entgeltgenehmigung für kupferbasierte Vorleistungen in Deutschland für 10 Jahre. Am 28. Juni 2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren finalen Beschluss, wonach die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) für den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2032, also erstmals für 10 Jahre, festgelegt werden. Demnach gelten seit dem 1. Juli 2022 10,65 €/Monat bzw. 6,92 €/Monat für die wichtigsten Entgelte (Überlassung der Kupferleitung für die längere Strecke zwischen Endkunde und Hauptverteiler im Gebäude der Telekom bzw. für die kürzere Strecke zwischen Endkunde und Kabelverzweiger auf der Straße) und ab dem 1. Juli 2027 um 4 % erhöhte Entgelte von 11,08 €/Monat und 7,20 €/Monat.

BNetzA Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Am 21. Juli 2022 hat die BNetzA ihre Entscheidung zur zukünftigen Regulierung des Zugangs zum Kupfer- und Glasfasernetz der Deutschen Telekom veröffentlicht. Vorangegangen waren nationale und internationale Konsultationen. Gegenüber der bisherigen Regulierung ergeben sich für FTTB/H-Netze Regulierungserleichterungen, indem künftig weder eine ex-ante- noch eine Zugangsregulierung vorgesehen ist. Stattdessen wird das auch im neuen Telekommunika­tionsgesetz verankerte Prinzip der „Gleichwertigkeit des Zugangs“ (Equivalence of Input, EoI) umgesetzt. Das Konzept sieht vor, dass Vorleistungsnachfrager auf dieselben sachlichen und personellen Ressourcen zugreifen können wie der Vertrieb der Deutschen Telekom. Auch bei der Regulierung von Layer2 (VDSL) wird die BNetzA künftig von der herkömmlichen ex-ante-Regulierung absehen und die Entgelte einer Anzeigepflicht unterwerfen. Die bis Ende 2031 vereinbarten sog. Commitment-Verträge haben auch nach erweiterter Prüfung den Nachbildbar­keitstest bestanden. Die Entscheidung sieht weiterhin vor, dass die Deutsche Telekom Zugang zu Leerrohren und oberirdischen Linien gewähren muss. Die konkreten Zugangskonditionen werden in nachfolgenden Verfahren festgelegt.

Digitalstrategie der Bundesregierung beschlossen. Am 31. August 2022 hat das Bundeskabinett die Digitalstrategie der Bundesregierung verabschiedet. Die Strategie soll die politischen Schwerpunkte beim Querschnittsthema Digitalisierung zusammenführen und Projekte priorisieren, von deren Umsetzung die größte Hebelwirkung zu erwarten sei. Ziele bis 2025 sind u. a. die umfassende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und der Gesundheitsversorgung. Zudem soll ein moderner Rechtsrahmen für die Entwicklung der Datenökonomie und für die verbesserte Nutzung von Daten durch vernetzte Datenräume geschaffen werden. Ein bedeutender Teil ist die Gigabitstrategie, die bereits am 13. Juli 2022 beschlossen wurde und für mehr Geschwindigkeit und bessere Rahmenbedingungen beim Ausbau der Netze sorgen soll. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser (Fiber to the Home, FTTH) und dem neuesten Mobilfunk-Standard zu erreichen. Konkret sollen u. a. Genehmigungsverfahren beschleunigt, alternative Verlegetechniken gestärkt und mehr Transparenz über mitnutzbare Infrastrukturen durch ein Gigabit-Grundbuch geschaffen werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen spielen die Länder und Kommunen eine wichtige Rolle. Für ein unterstützendes Monitoring wurde ein neuer Beirat „Digitalstrategie Deutschland“ berufen. Mit dem Expertenwissen des Beirats und einer Datenbank sollen die 135 Zielvorgaben der Digitalstrategie kontinuierlich auf Fortschritte und Änderungsbedarfe hin überprüft werden. Angekündigt wurde zudem eine internationale Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, die im nächsten Jahr zu erwarten ist.

Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest weiter vor Gericht. Telekom Deutschland und EWE haben 2020 das Gemeinschaftsunternehmen „Glasfaser NordWest“ gegründet. Ziel des Joint Ventures ist es, bis zu 1,5 Mio. Haushalte und Unternehmensstandorte mit schnellem Internet zu versorgen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte am 22. September 2021 entschieden, die fusionskontrollrechtliche Freigabe des Bundeskartellamts (BKartA) aufzuheben. Gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben das BKartA, EWE und Telekom Deutschland Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat bisher nicht über diese Beschwerden entschieden. Falls die Entscheidung des OLG Düsseldorf rechtskräftig wird, muss das BKartA erneut über die Freigabe und etwaige Auflagen entscheiden. Bis zu einer anderweitigen Entscheidung des BKartA kann das Gemeinschaftsunternehmen den FTTH-Ausbau fortsetzen.

Frequenzen

In den USA endete am 4. Januar 2022 die Assignment-Phase der Auktion 110, bei der die Federal Communications Commission (FCC) 100 MHz im Bereich 3.450 bis 3.550 MHz vergeben hat. T‑Mobile US konnte sich insgesamt 199 Lizenzen für 2,9 Mrd. US‑$ (2,6 Mrd. €) sichern. Am 29. August 2022 endete in den USA die Bietphase der Frequenzauktion 108. T‑Mobile US erhielt den Zuschlag für 7.000 weitere 2,5 GHz-Frequenzlizenzen und investierte dafür insgesamt rund 0,3 Mrd. US‑$ (0,3 Mrd. €). Die Zuteilung der erworbenen Lizenzen durch die Federal Communications Commission muss noch erfolgen. Im ersten Quartal 2022 hat OTE in Griechenland erfolgreich an der Frequenzvergabe im 430-MHz-Band teilgenommen und Spektrum für rund 1,2 Mio. € erworben. In der Slowakei wurde die 3,x GHz-Auktion im Mai 2022 mit Erfolg durchgeführt. Slovak Telekom sicherte sich 100 MHz für 16 Mio. €. Zudem einigten sich die vier etablierten Netzbetreiber auf eine neue Aufteilung (Reshuffling) des 1.800-MHz-Bands, sodass sie nun jeweils 2x 20 MHz zusammenhängend nutzen können. Für diese Aufteilung wurden die Lizenzen in der Folge für eine Gebühr von 8,9 Mio. € pro Netzbetreiber für 15 Jahre verlängert. In Polen erfolgte der Abschluss der Verlängerung der 2.100-MHz-Lizenzen durch die Zusendung der neuen Lizenzen am 11. Oktober 2022. In Rumänien wurde im November 2022 das 5G-Spektrum in den Bändern 700 MHz, 1.500 MHz, 2.600 MHz und 3.400 bis 3.800 MHz vergeben. Telekom Romania Mobile Communications hat an der Auktion nicht teilgenommen. Eine Verlängerung der Nutzungsrechte im 2.100-MHz-Bereich konnte im Dezember 2022 auch in der Tschechischen Republik erreicht werden.

In Kroatien hat die Regulierungsbehörde am 17. Januar 2023 die Bietphase der Multiband-Auktion gestartet. Die polnische Regulierungsbehörde UKE veröffentlichte am 20. Dezember 2022 einen Vergabeentwurf für den 3.400- bis 3.800-MHz-Bereich. Damit wurde das bisher durch offene Gesetzgebungsverfahren aufgehaltene Verfahren gestartet, dessen Abschluss nun für das erste Halbjahr 2023 erwartet wird. Im Jahr 2023 könnten sich Vergaben für die Bänder 700/800 MHz und 26.000 MHz anschließen. In der Tschechischen Republik wird erwartet, dass das Verlänge­rungs­verfahren für die 2024 endende 900/1.800-MHz-GSM-Lizenz im Verlauf des Jahres 2023 in Gang gesetzt wird. Derweil erwartet man in der Slowakei für 2023 die Durchführung eines Verlängerungs- oder Neuvergabeverfahrens für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 2.100 MHz. In Österreich und Ungarn wird auch damit gerechnet, dass im Jahr 2023 sog. Millimeterwellen-Spektrum im Bereich 26.000 MHz zur Vergabe kommt. Nähere Details dazu liegen noch nicht vor.

In Deutschland laufen die Nutzungsrechte für 800 MHz, 1.800 MHz (teilweise) und 2.600 MHz Ende 2025 aus. Die BNetzA sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zu verschiedenen Fragestellungen. Im September 2022 startete sie die Konsultation zu einem „Positionspapier“ für ein Vergabekonzept. Eine abschließende Entscheidung wurde dazu noch nicht getroffen.

In den USA hat T‑Mobile US am 8. August 2022 mit Channel 51 License und LB License Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600‑MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,4 Mrd. €) geschlossen. Die Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Der Abschluss der Transaktionen wird zwischen Mitte und Ende 2023 erwartet.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

 

 

 

 

 

 

Erwarteter
Vergabe­start

Erwartetes
Vergabe­ende

Frequenz­bereiche (MHz)

Vergabe­verfahren

Aktuelle Hinweise

Kroatien

gestartet

Q2 2023

800/900/1.800/2.100/2.600

Auktion (SMRAa)

Unverkaufte Reste in 3.400 – 3.800 MHz und 26.000 MHz werden nicht Bestandteil der Vergabe für die landesweite Nutzung sein.

Österreich

Q3 2023

Q4 2023

26.000

Details noch offen

 

Polen

Q1 2023

Q2 2023

3.400 – 3.800

Auktion (SMRAa),
4 Blöcke à 80 MHz,
Cap bei 80 MHz erwartet

Verfahrensstart mit Konsultation im Dezember 2022. Durchführung des Bietens in H1 2023 erwartet.

Polen

Q3 2023

Q4 2023

700/800

Auktion oder Ausschreibungsverfahrenb,
Details und zeitliche Planung noch offen

Planungen für alle Bereiche noch unsicher wegen Diskussionen um Vergabemodelle, Abhängigkeit von Verabschiedung des Cyber Security Acts und Stillstand bei 700-MHz-Grenzkoordinierungs­gesprächen mit Russland.

Polen

Q3 2023

Q4 2023

26.000

Details noch offen

Regulierungsbehörde hat Vergabepläne für 2023 ohne Angabe von Details angesprochen.

Slowakei

Q1 2023

Q2 2023

900/2.100

Verlängerungs- oder Neuvergabeverfahren

 

Tschechische Republik

Q2 2023

Q4 2023

900/1.800

Verlängerungsverfahren

900/1.800-MHz-GSM-Lizenz von T‑Mobile Czech Republic endet 2024. Verlängerungs­verfahren im Jahr 2023 erwartet.

Ungarn

Q3 2023

Q4 2023

26.000

Details noch offen

Regulierungsbehörde hat Vergabepläne für 2023 ohne Angabe von Details angesprochen.

a

Simultaneous Multi Round Auction (SMRA): simultane elektronische Mehrrundenauktion mit aufsteigenden, parallelen Geboten für alle beteiligten Frequenzbänder.

b

Ausschreibungsverfahren (Beauty Contest) als wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Festlegung von Zuteilungen für knappe Frequenzen.

5G
Bezeichnung für den seit 2020 eingeführten Mobilfunk-Standard, der Datenraten im Gigabit-Bereich, v. a. auf den 3,6 und 2,1 GHz-Frequenzen, bietet, Festnetz und Mobilfunk zusammen führt und das Internet der Dinge unterstützt.
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FTTB – Fiber to the Building / Fiber to the Basement
(engl.) – Glasfaser bis in das Gebäude oder den Keller. Als FTTB bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis ins Gebäude (Keller).
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FTTH – Fiber to the Home
(engl.) – Glasfaser bis ins Haus. Als FTTH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis in die Wohnung des Kunden.
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Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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Roaming
Bezeichnet die Nutzung eines Kommunikationsendgeräts oder auch nur die Nutzung der Teilnehmeridentität in einem anderen Netzwerk (Visited Network) als dem Heim-Netzwerk (Home Network). Hierzu ist erforderlich, dass die Betreiber der beiden Netzwerke ein Roaming-Abkommen getroffen haben sowie die erforderlichen Signalisierungs- und Datenverbindungen zwischen ihren Netzen geschaltet haben. Roaming kommt z. B. zum Tragen bei der länderübergreifenden Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones.
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TAL – Teilnehmer-Anschlussleitung
Haben Wettbewerber ihr Netz nicht selbst bis zum Kunden ausgebaut, können sie bei der Telekom die Teilnehmeranschlussleitung mieten. Das Netz der Wettbewerber endet dabei in den örtlichen Vermittlungsstellen. Die TAL stellt die Verbindung zwischen ihrem Netz und dem Abschlusspunkt in der Wohnung der Kunden dar. Die TAL wird deshalb auch als „letzte Meile“ bezeichnet.
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