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32 Ertragsteuern

Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Im Geschäftsjahr 2023 entstand ein Steueraufwand in Höhe von 3,7 Mrd. €. Die Höhe des Steueraufwands spiegelt im Wesentlichen den Anteil der Länder am Vorsteuerergebnis und deren jeweilige nationalen Steuersätze wider. Die Steuerquote wurde jedoch insbesondere durch eine Wertminderung auf Beteiligungsbuchwerte an den GD-Tower-Gesellschaften erhöht, die steuerlich nicht zu berücksichtigen war. Im Vergleichszeitraum entstand bei einem niedrigeren Vorsteuerergebnis ein Steueraufwand in Höhe von 1,9 Mrd., der ebenfalls im Wesentlichen den jeweiligen nationalen Steuersätzen entsprach. Die Steuerquote wurde allerdings durch die Realisierung steuerfreier Erträge durch den Verkauf der T‑Mobile Netherlands und von Anteilen an der GlasfaserPlus reduziert.

Die Ertragsteuern teilen sich auf das In- und Ausland wie folgt auf:

in Mio. €

 

 

 

 

2023

2022

2021

Tatsächliche Steuern

1.125

1.035

908

Deutschland

531

603

219

Ausland

594

432

690

Latente Steuern

2.547

902

823

Deutschland

233

(11)

581

Ausland

2.314

913

242

 

3.672

1.937

1.732

Der zusammengefasste Ertragsteuersatz für das Jahr 2023 beträgt bei der Deutschen Telekom 31,4 % (2022: 31,4 %, 2021: 31,4 %). Er setzt sich aus der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15,0 % und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbesteuer mit einem Durchschnittshebesatz von 445 % (2022: 445 %, 2021: 445 %) zusammen.

Ableitung Effektivsteuersatz. Die Ertragsteuern im Berichtsjahr in Höhe von -3.672 Mio. € (als Aufwand) (2022: -1.937 Mio. € (als Aufwand), 2021: ‑1.732 Mio. € (als Aufwand)) leiten sich wie folgt von einem erwarteten Ertragsteueraufwand/(-ertrag) ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens (zusammengefasster Ertragsteuersatz) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte:

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

2023

2022

2021

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

11.968

10.977

7.628

Erwarteter Ertragsteueraufwand/(-ertrag)
(Nominaler Ertragsteuersatz der Deutschen Telekom AG:
2023: 31,4 %, 2022: 31,4 %, 2021: 31,4 %)

 

3.758

3.447

2.395

Anpassungen des erwarteten Steueraufwands/(-ertrags)

 

 

 

 

Auswirkungen von Steuersatzänderungen

 

30

(16)

(39)

Steuereffekte aus Vorjahren

 

(30)

(157)

(41)

Steuereffekte aus anderen Ertragsteuern

 

474

37

(178)

Steuerfreie Erträge

 

(82)

(829)

(106)

Steuereffekte aus Equity Investments

 

820

150

27

Nicht abziehbare Aufwendungen

 

86

77

153

Permanente Differenzen

 

(196)

(309)

73

Wertminderungen auf Goodwill

 

(2)

1

0

Steuereffekte aus Verlustvorträgen

 

152

63

(36)

Steuereffekte aus Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern

 

68

49

53

Anpassungen des Steuerbetrags an den abweichenden nationalen Steuersatz

 

(1.406)

(575)

(570)

Sonstige Steuereffekte

 

0

0

1

Ertragsteueraufwand/(-ertrag)
gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

 

3.672

1.937

1.732

Effektiver Steuersatz

%

31

18

23

Tatsächliche Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die tatsächlichen Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

in Mio. €

 

 

 

 

2023

2022

2021

Tatsächliche Ertragsteuern

1.125

1.035

908

davon: Steueraufwand der laufenden Periode

1.178

1.093

914

davon: Steueraufwand aus Vorperioden

(53)

(58)

(5)

Latente Steuern in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:

in Mio. €

 

 

 

 

2023

2022

2021

Latenter Steueraufwand/(-ertrag)

2.547

902

823

davon: aus temporären Differenzen

2.146

3.030

1.143

davon: aus Verlustvorträgen

457

(2.161)

(337)

davon: aus Steuergutschriften

(56)

33

17

Ertragsteuern in der Konzernbilanz

Tatsächliche Ertragsteuern in der Konzernbilanz

in Mio. €

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

Steuerforderungen

214

213

Steuerverbindlichkeiten

(683)

(801)

Tatsächliche Steuern aus Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis:

 

 

Sicherungsinstrumente

(276)

(252)

Latente Steuern in der Konzernbilanz

in Mio. €

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

Aktive latente Steuern

6.401

8.316

Passive latente Steuern

(21.918)

(22.800)

 

(15.517)

(14.484)

davon: aus Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis:

 

 

Ergebnis aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen

553

491

Neubewertungsrücklage

158

142

Sicherungsinstrumente

366

272

Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis vor Anteilen anderer Gesellschafter

1.078

905

Anteile anderer Gesellschafter

(148)

(190)

 

930

715

Entwicklung der latenten Steuern

in Mio. €

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

Bilanzansatz latente Steuern

(15.517)

(14.484)

Unterschied gegenüber dem Vorjahr

(1.033)

(2.581)

davon: erfolgswirksam

(1.738)

(936)

davon: Verrechnung mit dem sonstigen Ergebnis

193

(1.039)

davon: Verrechnung mit den Kapitalrücklagen

16

22

davon: Akquisitionen/Veräußerungen (inkl. zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen)

24

48

davon: Währungsdifferenzen

472

(676)

Entwicklung der latenten Steuern auf Verlustvorträge

in Mio. €

 

 

31.12.2023

31.12.2022

Latente Steuern auf Verlustvorträge vor Wertberichtigung

5.942

6.570

Unterschied gegenüber dem Vorjahr

(628)

2.380

davon: Zugang/(Abgang)

(428)

2.268

davon: Akquisitionen/Veräußerungen (inkl. zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen)

(2)

12

davon: Währungsdifferenzen

(198)

100

Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten, Verlustvorträge und Steuergutschriften:

in Mio. €

 

 

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

 

 

 

 

 

 

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Kurzfristige Vermögenswerte

1.734

(1.618)

2.541

(1.467)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

593

(152)

1.577

(51)

Vorräte

273

0

173

0

Übrige Vermögenswerte

867

(448)

782

(428)

Vertragsvermögenswerte

1

(1.018)

8

(988)

Langfristige Vermögenswerte

3.669

(38.240)

3.654

(38.396)

Immaterielle Vermögenswerte

964

(21.200)

613

(21.506)

Sachanlagen

825

(7.379)

907

(6.599)

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

1.879

(9.197)

2.132

(9.872)

Aktivierte Vertragskosten

1

(464)

2

(418)

Kurzfristige Schulden

1.877

(1.363)

2.234

(1.435)

Finanzielle Verbindlichkeiten

486

(223)

568

(138)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

188

(68)

115

(18)

Sonstige Rückstellungen

435

(178)

557

(200)

Übrige Schulden

688

(660)

906

(961)

Vertragsverbindlichkeiten

80

(234)

88

(118)

Langfristige Schulden

14.845

(3.690)

14.845

(3.762)

Finanzielle Verbindlichkeiten

2.929

(1.426)

3.254

(1.510)

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

1.687

(1.823)

1.642

(1.798)

Sonstige Rückstellungen

896

(242)

855

(253)

Übrige Schulden

9.235

(119)

8.998

(125)

Vertragsverbindlichkeiten

98

(80)

96

(76)

Gewinnrücklagen

8

(144)

8

(181)

Steuergutschriften

395

0

337

0

Verlustvorträge

5.418

0

6.026

0

Zins- und sonstige Vorträge

1.592

0

1.111

0

Gesamt

29.538

(45.055)

30.756

(45.240)

davon: langfristig

26.490

(42.036)

26.517

(42.261)

Saldierung

(23.137)

23.137

(22.440)

22.440

Bilanzansatz

6.401

(21.918)

8.316

(22.800)

Die Verlustvorträge betragen:

in Mio. €

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

Verlustvorträge Körperschaftsteuer

22.161

25.346

Verfallsdatum innerhalb von

 

 

1 Jahr

5

0

2 Jahren

3

5

3 Jahren

4

2

4 Jahren

18

4

5 Jahren

7

21

Nach 5 Jahren

1.155

1.479

Unbegrenzt vortragsfähig

20.970

23.835

Die Verlustvorträge und temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden, betragen:

in Mio. €

 

 

 

31.12.2023

31.12.2022

Verlustvorträge Körperschaftsteuer

1.618

1.722

Verfallsdatum innerhalb von

 

 

1 Jahr

0

0

2 Jahren

0

5

3 Jahren

0

2

4 Jahren

14

4

5 Jahren

0

18

Nach 5 Jahren

845

923

Unbegrenzt vortragsfähig

758

770

Temporäre Differenzen Körperschaftsteuer

348

492

Daneben werden keine latenten Steuern für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 145 Mio. € (31. Dezember 2022: 145 Mio. €) und gewerbesteuerliche Ansprüche aus temporären Differenzen in Höhe von 5 Mio. € (31. Dezember 2022: 3 Mio. €) angesetzt. Weiterhin wurden – getrennt von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen – keine latenten Steuern in Höhe eines Betrags von 152 Mio. € (31. Dezember 2022: 140 Mio. €) für sonstige ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge und – getrennt von den gewerbesteuerlichen Ansprüchen aus temporären Differenzen – keine latenten Steuern in Höhe eines Betrags von 1 Mio. € (31. Dezember 2022: 5 Mio. €) für sonstige ausländische ertragsteuerliche Ansprüche angesetzt.

Auf die zuvor genannten steuerlichen Verlustvorträge und temporären Differenzen wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist.

Aus der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen, auf die bislang keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, entstand im Berichtsjahr ein positiver Effekt in Höhe von 3 Mio. € (2022: 3 Mio. €, 2021: 3 Mio. €).

Aus der Wertaufholung von aktiven latenten Steuern entstand im Berichtsjahr ein positiver Effekt in Höhe von 24 Mio. € (2022: 47 Mio. €).

Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von 685 Mio. € (31. Dezember 2022: 543 Mio. €) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen, verursacht durch akkumulierte Wertberichtigungen auf Unternehmensanteile im operativen Segment Europa wurden in Höhe von 170 Mio. € berücksichtigt, davon 130 Mio. € im Zusammenhang mit potentiellen Veräußerungen von Unternehmensanteilen. Diese aktiven latenten Steuern wurden vollständig wertberichtigt (Bewertungsanpassung), da die Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der temporären Differenzen in der nahen Zukunft nicht verlässlich bestimmt werden kann.

Angaben zu steuerlichen Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2023

2022

2021

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor
Steuer­­­effekt

Steuer­­­effekt

Nach
Steuer­­­effekt

Vor
Steuer­­­effekt

Steuer­­­effekt

Nach
Steuer­­­effekt

Vor
Steuer­­­effekt

Steuer­­­effekt

Nach
Steuer­­­effekt

Posten, die nicht nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen

18

61

79

1.841

(839)

1.002

1.426

(256)

1.170

Ergebnis aus der Neubewertung von gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten

(70)

2

(67)

(46)

5

(41)

112

(5)

107

Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

 

(52)

63

12

1.796

(835)

961

1.538

(261)

1.278

Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umklassifiziert werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewinne und Verluste aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbetriebe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

4

0

4

0

0

0

61

0

61

Erfolgsneutrale Änderung

(2.094)

0

(2.094)

4.071

0

4.071

5.142

0

5.142

Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von gehaltenen Fremdkapitalinstrumenten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

921

(18)

902

1.037

3

1.040

417

(36)

381

Erfolgsneutrale Änderung

(838)

(17)

(855)

(1.060)

21

(1.039)

(497)

64

(433)

Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten (bis 12.2017 IAS 39, designierte Risikokomponente)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

(33)

21

(12)

123

(28)

95

17

3

20

Erfolgsneutrale Änderung

(251)

75

(176)

762

(242)

520

296

(92)

204

Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten (ab 01.2018 IFRS 9, Kosten der Absicherung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

1

0

1

1

0

1

2

(1)

1

Erfolgsneutrale Änderung

(25)

8

(17)

(51)

16

(35)

60

(19)

41

Anteil am sonstigen Ergebnis von Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgswirksame Änderung

(4)

0

(4)

0

0

0

0

0

0

Erfolgsneutrale Änderung

(22)

0

(22)

0

0

0

0

0

0

 

(2.342)

69

(2.273)

4.884

(231)

4.654

5.498

(81)

5.417

Sonstiges Ergebnis

(2.394)

132

(2.262)

6.680

(1.065)

5.615

7.036

(342)

6.694

Überschuss/(Fehlbetrag)

 

 

21.992

 

 

9.482

 

 

6.103

Gesamtergebnis

 

 

19.730

 

 

15.097

 

 

12.798

Angaben zur globalen Mindestbesteuerung

In Deutschland wurde mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen“) eine gesetzliche Regelung zur Sicherstellung einer globalen Mindestbesteuerung („Mindeststeuergesetz“, sog. OECD Pillar-II) erlassen. Auch in anderen Ländern, in denen die Deutsche Telekom tätig ist, insbesondere in der Europäischen Union, sind entsprechende Gesetze zur globalen Mindestbesteuerung entweder bereits erlassen worden oder befinden sich in der Umsetzung.

Die Deutsche Telekom fällt ab dem Geschäftsjahr 2024 in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes, weshalb sich zum Berichtsstichtag kein tatsächlicher Steueraufwand nach diesem Gesetz ergab. Die Deutsche Telekom nimmt ferner die Ausnahmeregelung des IAS 12.4A in Anspruch, nach der keine latenten Steuern im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung gebildet werden müssen.

Auf Grund der Komplexität der Regelungen sowie der in vielen Ländern noch nicht endgültig abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren, ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, die genaue Höhe der zukünftigen Belastung verlässlich zu ermitteln. Die sich voraussichtlich in der Zukunft ergebende Belastung mit Mindeststeuern wurde daher auf Basis der zum Berichtsstichtag vorliegenden Informationen (historische Daten sowie Planungsrechnungen) untersucht. Die Deutsche Telekom erwartet, dass sich eine zusätzliche Belastung durch die Nachversteuerung (z. B. für Ergebnisse aus dem operativen Geschäft in Nord-Mazedonien) nach den Regelungen des Mindeststeuergesetzes bzw. der lokalen Mindeststeuergesetze anderer Länder für den Konzern im Jahr 2024 voraussichtlich auf einen Betrag von unterhalb von 1 Mio. € beläuft.