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Vermerk des unabhängigen Wirtschafts­prüfers über eine betriebs­wirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nicht­finanziellen Bericht­erstattung

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTS­PRÜFERS ÜBER EINE BETRIEBS­WIRTSCHAFTLICHE PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG BEGRENZTER BZW. HINREICHENDER SICHERHEIT IN BEZUG AUF DIE ZUSAMMENGEFASSTE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023

 

An die Deutsche Telekom AG, Bonn

Unser Auftrag

Wir haben die im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der Deutsche Telekom AG , Bonn, (im Folgenden „die Gesellschaft“), die mit der nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 (im Folgenden „zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter bzw. hinreichender Sicherheit unterzogen. Dabei haben wir auftragsgemäß die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ (im Folgenden die „Indikatoren“) mit hinreichender Sicherheit geprüft und alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben mit begrenzter Sicherheit geprüft.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung aufgeführten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie die mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezüge zu den United Nations Sustainable Development Goals (SDG).

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die „EU-Taxonomieverordnung“) und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit der im Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe durch die gesetzlichen Vertreter (im Folgenden „Auslegung“).

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und die Anwendung angemessener Methoden zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulation der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung) oder Irrtümern ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, zu denen auch die Indikatoren zählen, unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren.

Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Qualitätsmanagementstandards – an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns jeweils durchgeführten Prüfungshandlungen ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit über die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ sowie ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir

  • mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 dargestellten Indikatoren in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB durch die gesetzlichen Vertreter angegeben worden sind; dies bedeutet nicht, dass zu jedem Indikator jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird; und
  • mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass alle weiteren in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben mit Ausnahme der dort genannten externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie der mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezüge zu den United Nations Sustainable Development Goals (SDG) nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der im Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Die für den Teil unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit durchgeführten Prüfungshandlungen sind im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung, die wir überwiegend in den Monaten Oktober 2023 bis Februar 2024 durchgeführt haben, haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern,
  • Befragung relevanter Mitarbeiter*innen, die in den Aufstellungsprozess einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzern- und Jahresabschluss sowie im zusammengefassten Lagebericht,
  • Beurteilung der Darstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung,
  • Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.

Im Rahmen des Teils unserer Prüfung, welcher zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit hinsichtlich der in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung der Gesellschaft dargestellten Indikatoren durchgeführt wurde, haben wir zusätzlich zu den oben aufgeführten die folgenden Prüfungshandlungen und sonstigen Tätigkeiten durchgeführt:

  • Beurteilung der Konzeption und Implementierung der Systeme und Prozesse zur Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der Angaben zu den Indikatoren,
  • Beurteilung der Risiken,
  • Einzelfallprüfungen auf Basis von Stichproben.

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. Insbesondere betreffen diese Unsicherheiten auch die Quantifizierungen von Leistungsindikatoren bei deren Messung bzw. Beurteilung.

Prüfungsurteile

Nach unserer Beurteilung wurden die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 dargestellten Indikatoren „Energieverbrauch“ und „CO2-Ausstoß (Scope 1 und 2)“ in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB durch die gesetzlichen Vertreter angegeben.

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass alle weiteren Angaben in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit §§ 289c bis 289e HGB, §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt „Einhaltung der Transparenzvorgaben der EU-Taxonomie“ der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen sowie den mit dem SDG-Symbol gekennzeichneten Bezügen zu den United Nations Sustainable Development Goals (SDG) ab.

Verwendungsbeschränkung

Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.

Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

 

Düsseldorf, den 21. Februar 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

gez. Dr. Tim Hoffmann
Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Matthias Schmidt

Sustainable Development Goals (SDGs)
Bilden den Kern der Agenda 2030, die die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 für eine globale nachhaltige Entwicklung verabschiedet haben. Ziel ist es, weltweit wirtschaftlichen Fortschritt und Wohlstand zu ermöglichen – im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und mit Rücksicht auf die ökologischen Grenzen des globalen Wachstums. Die Agenda gilt gleichermaßen für alle Staaten dieser Welt. Die 17 SDGs definieren Ziele, um u. a. Armut und Hunger zu reduzieren, Gesundheit und Bildung zu fördern, Gleichberechtigung zu ermöglichen, Umwelt und Klima zu schützen sowie den Konsum verantwortungsvoll zu gestalten.
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