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42 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Deutschen Telekom:

in Mio. €

 

 

 

 

 

 

31.12.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

Restlaufzeit
bis 1 Jahr

Restlaufzeit
über 1 bis 5 Jahre

Restlaufzeit
über 5 Jahre

 

Bestellobligo für Sachanlagevermögen

5.323

4.731

429

163

 

Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte

8.231

3.764

4.458

9

 

Abgeschlossene Einkaufsverpflichtungen für Vorräte

3.707

3.686

21

0

 

Sonstiges Bestellobligo und Abnahmeverpflichtungen

25.691

13.967

8.887

2.837

 

Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber der Postbeamtenversorgungskasse

846

0

672

174

 

Verpflichtungen aus der Übernahme von Gesellschaftsanteilen

1.308

1.308

0

0

 

Andere sonstige Verpflichtungen

2

1

1

0

 

 

45.108

27.457

14.468

3.183

 

Im Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte sind u. a. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der am 8. August 2022 zwischen T‑Mobile US und Channel 51 License Co LLC sowie LB License Co, LLC eingegangenen Vereinbarung über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,2 Mrd. €) enthalten. Darüber hinaus enthält der Posten Verpflichtungen aus der am 12. September 2023 zwischen T‑Mobile US und Comcast geschlossenen Vereinbarung über den Erwerb von 600-MHz-Spektrumlizenzen. In diesem Zusammenhang wurde der maximale Kaufpreis von 3,3 Mrd. US‑$ (3,0 Mrd. €) erfasst. Im sonstigen Bestellobligo und in den Abnahmeverpflichtungen sind im Wesentlichen Verpflichtungen für den Bezug von Dienstleistungen und weitere Leistungen wie beispielsweise für Wartung und Instandhaltung, IT-Services, Marketing-Maßnahmen und Outsourcing enthalten. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben betreffen in Höhe von 1,2 Mrd. US‑$ (1,0 Mrd. €) Verpflichtungen aus dem vereinbarten Erwerb von Ka’ena in den USA.

Weitere Informationen zu den Vereinbarungen mit Channel 51 und Comcast finden Sie in Angabe 6 „Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte“.

Weitere Informationen zu dem vereinbarten Erwerb von Ka’ena finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.