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Governance

Die Geschäftsverteilung des Vorstands sieht zum 31. Dezember 2023 acht Vorstandsbereiche vor.

Vier davon sind die zentralen Führungsbereiche mit folgenden Ressorts:

  • Vorstandsvorsitzender
  • Finanzen
  • Personal und Recht
  • Technologie und Innovation

Zudem gibt es vier segmentbezogene Vorstandsbereiche:

  • Deutschland
  • Europa
  • T‑Systems
  • USA und Unternehmensentwicklung
Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2023

 

 

Mitglieder des Vorstands

Ressort

Timotheus Höttges

Vorstandsvorsitzender (CEO)

Adel Al-Saleh

T‑Systems

Birgit Bohle

Personal und Recht

Srini Gopalan

Deutschland

Dr. Christian P. Illek

Finanzen (CFO)

Thorsten Langheim

USA und Unternehmensentwicklung

Dominique Leroy

Europa

Claudia Nemat

Technologie und Innovation

Mit Beschluss vom 23. Februar 2022 erfolgte die Wiederbestellung von Herrn Adel Al-Saleh zum Vorstand für das Ressort „T‑Systems“ für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027. Mit Beschluss vom 19. Mai 2022 erfolgte die Wiederbestellung von Herrn Dr. Christian P. Illek zum Vorstand für das Ressort „Finanzen“ für die Zeit vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2028. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2022 erfolgte die Wiederbestellung von Frau Dominique Leroy zum Vorstand für das Ressort „Europa“ für die Zeit vom 1. November 2023 bis zum 31. Oktober 2028.

Mit Beschluss vom 13. Oktober 2023 wurde die Bestellung von Herrn Adel Al-Saleh zum Vorstand für das Ressort „T‑Systems“ mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgehoben. Ebenfalls mit Beschluss vom 13. Oktober 2023 wurde Herr Dr. Ferri Abolhassan zum Vorstand für das Ressort „T‑Systems“ vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 bestellt.

Die Bestellung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgen auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn. Er setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen: Zehn vertreten die Anteilseigner, zehn die Arbeitnehmer. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter erfolgte zuletzt auf der Delegiertenversammlung am 7. November 2023.

Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG und §§ 18, 21 der Satzung. Dabei ist der Aufsichtsrat gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, die Satzung ohne Beschluss der Hauptversammlung an neue gesetzliche Vorschriften anzupassen, die für die Gesellschaft verbindlich werden, und Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Das Vergütungssystem unseres Vorstands setzt Anreize für eine erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie sowie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und orientiert sich ebenso an der langfristigen Wertschöpfung für unsere Aktionäre. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 13 der Satzung der Deutschen Telekom AG geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach dem Vergütungssystem eine feste jährliche Vergütung. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, zur „Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat“ (Abschnitt G. DCGK) wurden eingehalten.a

Ausführliche Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat werden im separaten Vergütungsbericht veröffentlicht.

Von Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG wurden im Jahr 2023 Käufe und Übertragungen u. a. im Rahmen des Share Matching Plans bzw. Eigeninvestitionen von 412.132 Aktien (2022: 447.898) sowie Verkäufe von 4.363 Aktien (2022: 65.460) gemeldet. Der direkte oder indirekte Anteilsbesitz der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern übersteigt insgesamt nicht 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

a aBei den Angaben in diesem Abschnitt handelt es sich um sog. lageberichtsfremde Angaben im Sinne der Erläuterungen im Kapitel „Vorbemerkungen“.