6 Immaterielle Vermögenswerte
Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte erhöhte sich um 13,1 Mrd. € auf 149,1 Mrd. €. Hierzu trugen im Wesentlichen Investitionen in Höhe von 9,6 Mrd. € bei. Diese entfielen mit 4,3 Mrd. € auf den Erwerb von Mobilfunk-Spektrum im operativen Segment USA. Hiervon entfielen 2,7 Mrd. € auf den Erwerb der ersten Tranche sowie Teile der zweiten Tranche von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich im Zusammenhang mit den im Abschnitt „Vereinbarungen über Spektrumlizenzen“ beschriebenen Vereinbarungen zwischen T‑Mobile US und Channel 51. Darüber hinaus gingen T‑Mobile US im Rahmen von im gleichen Abschnitt beschriebenen Tauschtransaktionen Lizenzen in Höhe von 1,1 Mrd. € zu. Ebenfalls im operativen Segment USA erhöhte eine Wertaufholung bei in Vorjahren wertgeminderten FCC-Lizenzen den Buchwert um 2,6 Mrd. €. Konsolidierungskreiseffekte aus dem Erwerb von Kaʼena im operativen Segment USA erhöhten den Buchwert um 1,4 Mrd. €. Hiervon entfielen 0,7 Mrd. € auf den in diesem Zusammenhang erworbenen Goodwill. Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US‑Dollar in Euro, erhöhten den Buchwert um 7,3 Mrd. €. Dahingegen verringerten Abschreibungen den Buchwert um 6,7 Mrd. €. Ebenfalls reduzierten Umgliederungen von immateriellen Vermögenswerten in die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen den Buchwert um 1,0 Mrd. €. Diese standen v. a. im Zusammenhang mit im Abschnitt „Vereinbarungen über Spektrumlizenzen“ beschriebenen Tauschtransaktionen im operativen Segment USA. Abgänge wirkten in Höhe von 0,2 Mrd. € buchwertmindernd.
Weitere Informationen zu den Abschreibungen finden Sie in Angabe 27 „Abschreibungen“.
Vereinbarungen über Spektrumlizenzen
T-Mobile US hat im Berichtsjahr mehrere mit Telekommunikationsunternehmen vereinbarte Transaktionen über den Tausch von Spektrumlizenzen vollzogen. Die beizulegenden Zeitwerte der im Rahmen dieser Transaktionen erhaltenen Lizenzen beliefen sich auf insgesamt 1,1 Mrd. €. Die daraus resultierenden Erträge in Höhe von insgesamt 0,2 Mrd. € sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Die im Zuge der Tauschtransaktionen hingegebenen Lizenzen mit Buchwerten in Höhe von insgesamt 0,9 Mrd. € waren nach entsprechenden Umgliederungen aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarungen und bis zum Vollzug dieser Transaktionen in den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen enthalten.
Weitere Informationen finden Sie in Angabe 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie Schulden im direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen“.
Am 1. Juli 2020 haben T‑Mobile US und DISH Network Corporation (DISH) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, in deren Rahmen sich DISH bereit erklärte, bestimmte 800-MHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US für 3,6 Mrd. US‑$ (3,5 Mrd. €) zu erwerben. Am 15. Oktober 2023 hatten T‑Mobile US und DISH Änderungen an der Vereinbarung vorgenommen, die u. a. vorgesehen haben, dass DISH eine nicht erstattungsfähige Verlängerungsgebühr in Höhe von 0,1 Mrd. US‑$ (0,1 Mrd. €) an T‑Mobile US zahlt und der Erwerb der Spektrumlizenzen durch DISH bis zum 1. April 2024 abgeschlossen sein muss. DISH hat die Kaufoption bis zum 1. April 2024 nicht ausgeübt. Die bereits am 25. Oktober 2023 gezahlte Verlängerungsgebühr wurde vereinbarungsgemäß einbehalten und im Jahr 2024 erfolgswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag vereinnahmt. T‑Mobile US war vertraglich verpflichtet, die Lizenzen im Rahmen einer Auktion zum Verkauf anzubieten. Der entsprechende Auktionsprozess wurde am 1. Oktober 2024 beendet. Da der festgelegte Mindestkaufpreis von 3,6 Mrd. US‑$ bis zum Auktionsende nicht geboten wurde, ist T‑Mobile US von der Verpflichtung zum Verkauf der Lizenzen entbunden. T‑Mobile US prüft derzeit Alternativen bezüglich des Verkaufs oder der Nutzung der Lizenzen.
Am 8. August 2022 hat T‑Mobile US mit Channel 51 License Co LLC und LB License Co, LLC (Veräußerer) Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600 MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,4 Mrd. €) getroffen. Die Lizenzen werden ohne damit verbundene Netzwerk-Vermögenswerte erworben. Derzeit werden diese Lizenzen durch T‑Mobile US im Rahmen bestehender Vereinbarungen mit den Veräußerern über die befristete Anmietung von Spektrum genutzt. Am 30. März 2023 haben die Vertragspartner weiterhin vereinbart, dass die Transaktion in zwei separate Tranchen aufgeteilt wird. Der Transfer der verbleibenden Lizenzen steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungsbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Die US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat dem Transfer der Lizenzen der ersten Tranche am 29. Dezember 2023 zugestimmt. Die erste Tranche wurde am 24. Juni 2024 abgeschlossen. Die entsprechende Kaufpreiszahlung in Höhe von 2,4 Mrd. US‑$ (2,2 Mrd. €) wurde am 5. August 2024 entrichtet. Am 22. Oktober 2024 hat die FCC dem Transfer von bestimmten Lizenzen (Dallas-Lizenzen) der zweiten Tranche zugestimmt. Der Transfer dieser Lizenzen und die damit verbundene Kaufpreiszahlung in Höhe von 0,5 Mrd. US‑$ (0,5 Mrd. €) wurde am 6. Dezember 2024 vollzogen. Der Abschluss der Transaktion bezüglich der verbleibenden Lizenzen der zweiten Tranche wird 2025 erwartet.
Folgende Vereinbarungen werden in Zukunft Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom haben:
Am 12. September 2023 hat T‑Mobile US mit dem US‑Kabelnetzbetreiber Comcast den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich für einen Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,3 Mrd. US‑$ (1,2 und 3,2 Mrd. €), abhängig von der Anzahl der zugrundeliegenden Lizenzen, vereinbart. Die endgültige Höhe des Kaufpreises wird erst zum Zeitpunkt der Übertragungsanträge bei der FCC festgelegt. Gleichzeitig haben T‑Mobile US und Comcast exklusive Leasing-Vereinbarungen abgeschlossen. Die Leasing-Rechte für T‑Mobile US werden mindestens 2 Jahre bestehen, unabhängig davon, ob Comcast beschließt, einen Teil seiner Lizenzen aus der Kaufvereinbarung herauszunehmen. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Halbjahr 2028 erwartet. Am 13. Januar 2025 haben T‑Mobile US und Comcast eine Änderungsvereinbarung getroffen, nach der T‑Mobile US zusätzliche Spektrumlizenzen erwerben wird. Infolge der Änderungsvereinbarung beträgt der Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,4 Mrd. US‑$ (1,2 und 3,3 Mrd. €).
Weitere Informationen finden Sie in Angabe 42 „Sonstige finanzielle Verpflichtungen“.
Am 10. September 2024 haben T‑Mobile US und N77 License (N77) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, nach der N77 die Option hat, alle oder einen Teil der verbliebenen 3,45-GHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US gegen eine Barzahlung in einer bestimmten Preisspanne zu erwerben. Die Anzahl der zu verkaufenden Lizenzen wird in Abhängigkeit von der Höhe der Finanzierungszusage festgelegt, die N77 gewährt wird. Zum Abschluss-Stichtag hatten die entsprechenden Lizenzen einen Buchwert von 2,7 Mrd. US‑$ (2,6 Mrd. €). Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der US‑Regulierungsbehörde FCC.
Wertaufholung bei in Vorjahren wertgeminderten FCC-Lizenzen im operativen Segment USA. Buchwerterhöhend auf die immateriellen Vermögenswerte wirkte die vollständige Wertaufholung in Höhe von 2,6 Mrd. € (vor Berücksichtigung latenter Steuern) bei von T‑Mobile US in der Vergangenheit erworbenen FCC-Lizenzen. Diese FCC-Lizenzen wurden im Rahmen eines anlassbezogenen Impairment-Tests der zahlungsmittelgenerierenden Einheit USA zum 30. September 2012 wertgemindert. In den Folgeperioden war regelmäßig zu prüfen, ob die Wertminderungsgründe weiterhin – ganz oder teilweise – bestanden. Der aus dem Börsenkurs der seit 2013 börsennotierten T‑Mobile US abgeleitete beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit USA lag bereits seit Jahren deutlich über ihrem Buchwert. Die Wertaufholung wird jedoch begrenzt durch den niedrigeren Betrag aus einerseits dem erzielbaren Betrag der wertgeminderten Spektrumlizenzen, ermittelt aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, und andererseits aus deren Anschaffungskosten. Im dritten Quartal 2017 wurde erstmalig eine Wertaufholung in Höhe von 1,7 Mrd. € (vor Berücksichtigung latenter Steuern) erfasst, die seinerzeit durch die Ergebnisse der in 2017 abgeschlossenen 600-MHz-Spektrum-Auktion indiziert war. Die Bewertung der FCC-Lizenzen von Sprint zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen der Kaufpreisallokation aufgrund des Zusammenschlusses von T‑Mobile US und Sprint zum 1. April 2020 indizierte eine weitere Wertsteigerung der PCS-Lizenzen und führte zum 31. Dezember 2020 zu einer weiteren Wertaufholung in Höhe von 1,6 Mrd. €. Da die Wertminderung der FCC-Lizenzen vollständig dem Bestand der PCS-Lizenzen zugeordnet war, unterlag nur dieser Bestand den Wertaufholungen.
Beginnend im Jahr 2024 wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau des 5G-Netzes PCS- und AWS-Spektrum, die beide dem mittleren Frequenzbereich zuzurechnen sind, zu einem immer größeren Teil auf den gleichen Netzkomponenten eingesetzt. Das heißt, die beiden Frequenzbänder sind mittlerweile letztlich austauschbar und daher für Zwecke der Prüfung der Wertaufholung als einheitliche Bilanzierungseinheit zu betrachten. Darüber hinaus sind mit dem Abschluss der Integration des Sprint-Netzes nunmehr auch die im Rahmen des damaligen Zusammenschlusses erworbenen Lizenzen Teil der Bilanzierungseinheit. Insgesamt indizierten diese Entwicklungen einen deutlich über der Summe der Buchwerte liegenden beizulegenden Zeitwert der zusammengefassten „Mid-Band“-Bilanzierungseinheit. Daraufhin wurde eine Neubewertung der kombinierten PCS- und AWS-Lizenzen der T‑Mobile US mittels der Greenfield-Methode (Level 3-Inputfaktor gemäß IFRS 13) vorgenommen, die mittels eines Marktwertverfahrens plausibilisiert wurde (Level 2-Inputfaktor gemäß IFRS 13). Grundlage des Marktwertverfahrens waren Marktpreise aus vergleichbaren Auktionen und Sekundärmarkttransaktionen sowie Analystenschätzungen. Die Einschätzungen von Analysten wurden herangezogen, weil diese Marktwertschätzungen für einzelne Frequenzbänder der Mobilfunk-Unternehmen in den USA enthielten. Aus diesen Marktpreisen wurden Multiplikatoren für den Preis in US‑$ pro MHz bezogen auf die Bevölkerung („Preis pro MHz/Pop“) ermittelt. Ausgehend von der Bandbreite beobachtbarer Multiplikatoren wurde zur Ableitung des beizulegenden Zeitwerts der PCS- und AWS-Lizenzen der T‑Mobile US ein Multiplikator in Höhe von 1,95 US‑$ pro MHz/Pop zugrunde gelegt. Für die PCS- und AWS-Lizenzen wurde infolge der Neubewertung ein erzielbarer Betrag in Höhe von 69,8 Mrd. € ermittelt. Unter Berücksichtigung des Buchwerts von 48,6 Mrd. € ergab sich somit eine vollständige Wertaufholung des bisher noch verbleibenden Wertminderungsbetrags der FCC-Lizenzen in Höhe von 2,6 Mrd. € die innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge erfasst wurde.
Goodwill
Im Berichtsjahr hat sich der Buchwert der Goodwills der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in den operativen Segmenten um 1,3 Mrd. € auf 21,6 Mrd. € erhöht. Dies resultiert aus folgenden Effekten:
Operatives Segment USA. Der Anstieg des Goodwill um 1,4 Mrd. € resultiert in Höhe von 0,7 Mrd. € aus dem Erwerb von Kaʼena. Die übrige Veränderung resultierte aus Währungskurseffekten aus der Umrechnung von US‑Dollar in Euro.
Weitere Informationen zum Erwerb von Ka’ena finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.
Operatives Segment Europa. Die Änderungen der Goodwills in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Polen, Ungarn und Tschechische Republik resultierte aus Währungskurseffekten.
Angaben zu den jährlichen Werthaltigkeitstests. Die Deutsche Telekom führte zum 31. Dezember 2024 ihre jährlichen Werthaltigkeitstests für die den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Goodwills und immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (insbesondere FCC-Lizenzen in den USA) durch.
Die für die Werthaltigkeitstests zu ermittelnden erzielbaren Beträge wurden überwiegend auf Basis der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Diese Werte wurden – mit Ausnahme bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit USA (Level 1-Bewertung) – mittels eines Barwertverfahrens berechnet. Die wesentlichen Parameter sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Werthaltigkeitstests der Goodwills zum 31. Dezember 2024 führten zu keinem Wertminderungsbedarf bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Zum Abschluss-Stichtag des Vorjahres ergab sich ebenfalls kein Wertminderungsbedarf bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Kroatien, Montenegro und Nordmazedonien wurde der erzielbare Betrag anhand des Nutzungswerts berechnet. Im Fall der zahlungsmittelgenerierenden Einheit USA war der Marktpreis eines aktiven und liquiden Markts (Börsenkurs) der T‑Mobile US Grundlage für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Den Bewertungen aller anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen, wie auch beim Nutzungswert, Prognosen mit einem zehnjährigen Prognosezeitraum zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider und wird gewählt, um einen für die Berechnung der ewigen Rente nötigen stabilen Geschäftsausblick des Unternehmens zu erhalten. Dieser wird erst bei diesem Planungshorizont insbesondere aufgrund der teilweise langen Investitionszyklen in der Telekommunikationsbranche sowie der langfristig geplanten und erwarteten Investitionen zum Erwerb und zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten erreicht. Cashflows, die über die interne Mittelfristplanung hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Diese Wachstumsraten werden dabei für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit einzeln festgelegt. Die angesetzten Wachstumsraten orientieren sich am langfristigen realen Wachstum und an der langfristigen Inflationserwartung der Länder, in denen die jeweilige Einheit ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Zur Erzielung der für den Zeitraum der ewigen Rente angesetzten nachhaltigen Wachstumsraten werden zusätzliche, für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit spezifisch abgeleitete, nachhaltige Investitionen berücksichtigt. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags beruht, gehören folgende im Wesentlichen intern ermittelte Annahmen, die auf vergangenen Erfahrungen aufbauen, um aktuelle interne Erwartungen erweitert und von externen Marktdaten und ‑einschätzungen untermauert werden: Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Kündigungsraten, Investitionen, Marktanteile sowie Wachstumsraten. Diskontierungszinssätze werden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt, unter Berücksichtigung der mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verbundenen Markt- und Länderrisiken. Sollten sich künftig wesentliche Veränderungen in den zuvor aufgeführten Annahmen ergeben, so würde dies Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben. Mögliche Veränderungen dieser Annahmen können sich durch künftige Entwicklungen der makroökonomischen Lage, den anhaltend intensiven Wettbewerb sowie weitere mögliche Änderungen in der Gesetzgebung (z. B. im Zuge von staatlichen Sparprogrammen) und regulatorische Eingriffe negativ auswirken.
Weitere Informationen zur Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Ansatz und Bewertung“.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Bewertung sowie die Einordnung der den erzielbaren Beträgen zugeordneten Eingangsparameter (Level) nach IFRS 13.
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Buchwert Goodwill |
Wertminderung |
Detailplanungszeitraum |
Diskontierungszinssätzea |
Nachhaltige |
Levelzuordnung der Eingangsparameterb |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland |
2024 |
4.848 |
0 |
10 |
4,88 |
0,0 |
Level 3 |
||||||
2023 |
4.848 |
0 |
10 |
4,74 |
0,0 |
Level 3 |
|||||||
USA |
2024 |
12.355 |
0 |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Level 1 |
||||||
2023 |
10.964 |
0 |
n.a. |
n.a. |
n.a. |
Level 1 |
|||||||
Europa |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Polen |
2024 |
203 |
0 |
10 |
6,50 |
1,0 |
Level 3 |
||||||
2023 |
200 |
0 |
10 |
7,29 |
1,0 |
Level 3 |
|||||||
Ungarn |
2024 |
805 |
0 |
10 |
8,11 |
1,0 |
Level 3 |
||||||
2023 |
866 |
0 |
10 |
8,85 |
1,0 |
Level 3 |
|||||||
Tschechische Republik |
2024 |
801 |
0 |
10 |
5,02 |
1,0 |
Level 3 |
||||||
2023 |
816 |
0 |
10 |
5,89 |
1,0 |
Level 3 |
|||||||
Kroatien |
2024 |
506 |
0 |
10 |
5,85 |
1,0 |
Nutzungswert |
||||||
2023 |
506 |
0 |
10 |
6,50 |
1,0 |
Nutzungswert |
|||||||
Slowakei |
2024 |
417 |
0 |
10 |
5,46 |
1,0 |
Level 3 |
||||||
2023 |
417 |
0 |
10 |
5,78 |
1,0 |
Level 3 |
|||||||
Griechenland |
2024 |
422 |
0 |
10 |
5,54 |
1,0 |
Level 3 |
||||||
2023 |
422 |
0 |
10 |
5,89 |
1,0 |
Level 3 |
|||||||
Österreich |
2024 |
613 |
0 |
10 |
5,56 |
1,0 |
Level 3 |
||||||
2023 |
613 |
0 |
10 |
5,87 |
1,0 |
Level 3 |
|||||||
Übrigec |
2024 |
53 |
0 |
10 |
8,00–8,22 |
1,0 |
Nutzungswert |
||||||
2023 |
53 |
0 |
10 |
8,38–9,04 |
1,0 |
Nutzungswert |
|||||||
Group Headquarters & Group Services |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Deutsche Telekom IT |
2024 |
590 |
0 |
10 |
8,23 |
1,0 |
Level 3 |
||||||
2023 |
590 |
0 |
10 |
8,44 |
1,0 |
Level 3 |
|||||||
Gesamt Deutsche Telekom |
2024 |
21.613 |
0 |
|
|
|
|
||||||
2023 |
20.296 |
0 |
|
|
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Die Sensitivitätsanalysen für den Wertminderungsbedarf infolge einer Änderung der wesentlichen Einflussparameter auf die Bewertung haben für keine zahlungsmittelgenerierende Einheit, der Goodwill zugeordnet ist, zu einem Wertminderungsbedarf geführt. Jeweils isoliert analysiert wurden dabei Änderungen des Diskontierungszinssatzes und der nachhaltigen Wachstumsrate um jeweils 50 Basispunkte sowie des Nettozahlungsstroms um 5 Prozentpunkte.
Wertminderungen der langfristigen Vermögenswerte im operativen Segment Europa. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 88 Mio. € erfasst. Diese betrafen die zahlungsmittelgenerierende Einheit Rumänien, die in dem strukturell herausfordernden und wettbewerbsintensiven rumänischen Markt operiert. Dabei lag der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei 18 Mio. € und um 88 Mio. € unter dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der beizulegende Zeitwert wurde auf Basis von Kaufangeboten abgeleitet. Die Wertminderung entfiel mit 71 Mio. € auf Sachanlagen und mit 17 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte.
Zum Abschluss-Stichtag hat sich die Deutsche Telekom in Höhe von 6,0 Mrd. € (31. Dezember 2023: 8,2 Mrd. €) vertraglich zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten verpflichtet. Der wesentliche Anteil entfällt auf von T‑Mobile US eingegangene Verpflichtungen.
Die von der Deutschen Telekom erfassten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr auf 21,3 Mio. € (2023: 25,1 Mio. €).