Rechtliche Konzernstruktur
Die Deutsche Telekom AG, Bonn, ist das Mutterunternehmen des Deutsche Telekom Konzerns. Ihre Aktien werden neben Frankfurt am Main auch an anderen Börsen gehandelt.
Hinsichtlich der Angaben zur Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals sowie der direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital gemäß § 289a Abs. 1 HGB bzw. § 315a HGB verweisen wir auf Angabe 19 „Eigenkapital“ im Konzernanhang sowie die Angaben im Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2024.
Eigenkapital
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Eingeschränkt sind diese Stimmrechte jedoch bei den eigenen Anteilen (per 31. Dezember 2024: insgesamt rund 86 Mio. Stück).
Eigene Aktien. Der zum 31. Dezember 2024 auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des gezeichneten Kapitals beträgt ca. 220 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 1,7 %. Der Bestand an eigenen Anteilen zum 31. Dezember 2024 beträgt 86.029.346 Stück.
Hinsichtlich der Angaben zu den eigenen Anteilen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf Angabe 8 im Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2024 sowie auf Angabe 19 „Eigenkapital“ im Konzernanhang.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. April 2021 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 31. März 2026 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.218.933.400,57 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist.
Die Aktien können zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung vom 1. April 2021 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Aktien über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern oder einzuziehen. Die Aktien können weiterhin dazu genutzt werden, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat. Der Vorstand ist zudem aufgrund der am 1. April 2021 beschlossenen Ermächtigung befugt, Mitarbeitern der Deutschen Telekom und der nachgeordneten verbundenen Unternehmen sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von nachgeordneten verbundenen Unternehmen Aktien anzubieten und/oder zu gewähren; dies umfasst auch die Ermächtigung, die Aktien gratis oder zu sonstigen Sonderkonditionen zum Erwerb anzubieten oder zu gewähren.
Der Vorstand ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 1. April 2021 ermächtigt, den Erwerb der eigenen Anteile auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchzuführen.
Die Veränderung der eigenen Aktien ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Aktienrückkaufprogramm. Der Vorstand hat am 2. November 2023 angekündigt, im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms im Geschäftsjahr 2024 Aktien der Deutschen Telekom AG zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 2 Mrd. € zurückzukaufen. Der Rückkauf hat am 3. Januar 2024 begonnen und erfolgte innerhalb des Zeitraums bis zum 18. Dezember 2024 in mehreren Tranchen. Zweck des Aktienrückkaufprogramms 2024 war die teilweise Rückführung des Verwässerungseffekts aus der Kapitalerhöhung 2021 der Deutschen Telekom AG. Die zurückgekauften Aktien sollen dementsprechend eingezogen werden. Im Zeitraum vom 3. Januar 2024 bis 18. Dezember 2024 hat die Deutsche Telekom AG im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms rund 81 Mio. eigene Aktien im Volumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von rund 2,0 Mrd. € zurückerworben.
Vormals treuhänderisch hinterlegte Aktien. Im Zuge des Erwerbs der VoiceStream Wireless Corp., Bellevue, und der Powertel, Inc., Bellevue, im Jahr 2001 gab die Deutsche Telekom AG neue Aktien aus Genehmigtem Kapital an einen Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Im Geschäftsjahr 2013 sind diese Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte vollständig ausgelaufen. Damit bestand keine weitere Verpflichtung des Treuhänders zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Zweck der Hinterlegung. Das Treuhandverhältnis wurde Anfang des Jahres 2016 beendet und die hinterlegten Aktien wurden unentgeltlich auf ein Depot der Deutschen Telekom überführt. Die vormals hinterlegten Aktien sind nach § 272 Abs. 1a HGB als eigene Anteile bilanziert. Die unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile können aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 1. April 2021 für die gleichen Zwecke wie die entgeltlich erworbenen eigenen Aktien verwendet werden.
Share Matching Plan und Mitarbeiter-Aktienprogramm. Die Ausgabe von eigenen Aktien für Teilnehmer des Share Matching Plan sowie des Mitarbeiter-Aktienprogramms „Shares2You“ erfolgt derzeit aus dem Bestand der vormals treuhänderisch hinterlegten Aktien.
Bei Matching Shares aus dem Share Matching Plan sowie bei Gratisaktien aus dem Mitarbeiter-Aktienprogramm „Shares2You“ erfolgt die Übertragung eigener Aktien in Depots von Beschäftigten der Deutschen Telekom AG unentgeltlich. Bei Übertragungen eigener Aktien in Depots von Beschäftigten anderer Konzernunternehmen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 eine Weiterberechnung zu Zeitwerten an die jeweiligen Konzernunternehmen. Im Berichtsjahr wurden 1.073 Tsd. Stück eigene Aktien mit einem Zeitwert von 28 Mio. € an andere Konzernunternehmen weiterberechnet. Sofern eigene Aktien in Depots von Mitarbeitern übertragen wurden, die im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms „Shares2You“ aus dem Eigeninvestment getätigt wurden, erfolgte dies zu einem Umrechnungskurs von 27,90 € je Aktie. Maßgeblich für die Umrechnung ist der am Umrechnungsstichtag niedrigste an einer amtlichen deutschen Börse festgestellte Kurs, zu dem auch tatsächlich ein Handel stattgefunden hat.
Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. April 2022 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 6. April 2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.829.600.199,68 € durch Ausgabe von bis zu 1.495.937.578 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, auszugeben. Jedoch darf der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigungen ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zusammen mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. ‑pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach Beginn des 7. April 2022 unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben bzw. veräußert worden sind, 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist entweder das zum 7. April 2022, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, wobei auf denjenigen der drei genannten Zeitpunkte abzustellen ist, zu dem der Grundkapitalbetrag am geringsten ist. Als Bezugsrechtsausschluss ist es auch anzusehen, wenn die Ausgabe bzw. Veräußerung in entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG erfolgt. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2022).
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2024 um bis zu 1.200.000.000 €, eingeteilt in bis zu 468.750.000 Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2024). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
- die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- oder Wandlungsrechten, die von der Deutschen Telekom AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. April 2024 bis zum 9. April 2029 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder
- die aus von der Deutschen Telekom AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. April 2024 bis zum 9. April 2029 ausgegebenen oder garantierten Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) Verpflichteten ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen (einschließlich des Falls, dass die Deutsche Telekom AG in Ausübung eines Tilgungswahlrechts bei Endfälligkeit ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Deutschen Telekom AG gewährt)
und nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil.
Wesentliche Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels (Change of Control)
Die wesentlichen Vereinbarungen der Deutschen Telekom AG, die eine Klausel für den Fall einer Übernahme (Change of Control) der Deutschen Telekom AG enthalten, betreffen hauptsächlich bilaterale Kreditfazilitäten sowie mehrere Darlehensverträge. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Kreditgeber das Recht, die Fazilität zu kündigen und ggf. fällig zu stellen bzw. die Rückzahlung der Darlehen zu verlangen. Dabei wird eine Übernahme angenommen, wenn ein Dritter die Kontrolle über die Deutsche Telekom AG erlangt; dies kann auch eine gemeinschaftlich handelnde Gruppe sein.
Am 2. November 2016 hat die Deutsche Telekom AG eine Änderungsvereinbarung zu der Gesellschaftervereinbarung vom 14. Mai 2008 mit dem griechischen Staat betreffend die griechische Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE), Athen, Griechenland abgeschlossen, der der „Hellenic Republic Asset Development Fund“ (HRADF) als Vertragspartei beigetreten ist. Gemäß dieser Vereinbarung wird dem griechischen Staat unter bestimmten Bedingungen das Recht eingeräumt, alle OTE-Anteile von der Deutsche Telekom AG zu erwerben, sobald eine (oder mehrere) Person(en), ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland, direkt oder indirekt 35 % der Stimmrechte an der Deutsche Telekom AG erwirbt (erwerben).
Im Rahmen der Gründung des Einkaufs-Joint-Ventures BuyIn in Belgien haben die Deutsche Telekom AG und Orange S.A. (ehemals „France Télécom S.A.“)/Atlas Services Belgium S.A. (eine Tochter der Orange S.A.) im Master Agreement vereinbart, dass, falls die Deutsche Telekom oder Orange unter den beherrschenden Einfluss eines Dritten gelangt bzw. ein nicht vollständig zum Orange-Konzern gehörender Dritter Anteile an Atlas Services Belgium erwirbt, der jeweils andere Vertragspartner (Orange und Atlas Services Belgium nur gemeinschaftlich) das Master Agreement mit sofortiger Wirkung kündigen kann.
Konsolidierungskreisveränderungen
Im Konzernabschluss der Deutschen Telekom werden 57 inländische und 235 ausländische Tochterunternehmen vollkonsolidiert (31. Dezember 2023: 56 und 238). Zusätzlich werden 17 assoziierte Unternehmen (31. Dezember 2023: 15) und 21 Gemeinschaftsunternehmen (31. Dezember 2023: 21) nach der Equity-Methode einbezogen.
Die wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Wesentliche Tochterunternehmen“ im Konzernanhang.
Unternehmenszusammenschlüsse
Am 9. März 2023 hat im operativen Segment USA die T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an Ka’ena sowie deren Tochtergesellschaften, darunter Mint Mobile, für einen Kaufpreis von max. 1,35 Mrd. US‑$ geschlossen. Die Transaktion wurde am 1. Mai 2024 vollzogen. Ka’ena wird seit dem 1. Mai 2024 in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden – Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“ im Konzernanhang.