49 Ereignisse nach der Berichtsperiode
Aktienrückkaufprogramm der Deutschen Telekom AG. Im Zeitraum vom 3. Januar 2025 bis 18. Februar 2025 hat die Deutsche Telekom AG im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms rund 8 Mio. eigene Aktien im Volumen von 0,2 Mrd. € zurückerworben.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Sonstige Transaktionen ohne Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis“.
Programm zur Aktionärsvergütung 2025 von T‑Mobile US. Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 24. Januar 2025 hat T‑Mobile US im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms rund 3 Mio. eigene Aktien im Volumen von rund 0,6 Mrd. US‑$ (0,6 Mrd. €) zurückerworben.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Sonstige Transaktionen ohne Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis“.
Begebung von Anleihen durch die Deutsche Telekom AG. Die Deutsche Telekom AG hat am 20. Januar 2025 EUR-Anleihen in Höhe von 1,5 Mrd. €, bestehend aus zwei Tranchen mit Laufzeitbeginn am 3. Februar 2025 und Laufzeitende zwischen 2032 und 2045 sowie einer Verzinsung zwischen 3,000 % und 3,625 % emittiert.
Vereinbarung einer Kreditlinie von T‑Mobile US. Am 31. Januar 2025 hat T‑Mobile US eine Kreditlinie bei Kreditinstituten in Höhe von bis zu 1,0 Mrd. US‑$ (1,0 Mrd. €) mit einer Laufzeit bis März 2036 zur Finanzierung von Anschaffungen im Zusammenhang mit Netzwerk-Ausrüstung vereinbart. Die Kreditlinie wurde noch nicht in Anspruch genommen.
Begebung von EUR-Anleihen durch T‑Mobile US. Am 4. Februar 2025 hat T‑Mobile US EUR-Anleihen (Senior Notes) in Höhe von insgesamt 2,8 Mrd. €, bestehend aus drei Tranchen mit Laufzeitbeginn am 11. Februar 2025 und Laufzeitende zwischen 2032 und 2045 sowie einer Verzinsung zwischen 3,150 % und 3,800 % emittiert.
Erwerb von Vistar Media in den USA. Am 20. Dezember 2024 hat T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Vistar Media Inc. getroffen. Die Transaktion wurde am 3. Februar 2025 vollzogen.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ im Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“.