20 Umsatzerlöse
Die Umsätze gliedern sich in die folgenden Erlösarten:
in Mio. € |
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2024 |
2023 |
2022 |
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Service-Umsätze |
96.537 |
92.923 |
92.006 |
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Deutschland |
22.480 |
22.096 |
21.533 |
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USA |
61.143 |
58.522 |
58.219 |
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Europa |
10.239 |
9.739 |
9.296 |
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Systemgeschäft |
3.883 |
3.796 |
3.751 |
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Group Development |
0 |
0 |
411 |
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Group Headquarters & Group Services |
972 |
1.024 |
1.026 |
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Überleitung |
(2.179) |
(2.254) |
(2.231) |
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Non-Service-Umsätze |
19.232 |
19.047 |
22.191 |
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Deutschland |
3.231 |
3.092 |
2.972 |
||
USA |
13.904 |
13.913 |
17.217 |
||
Europa |
2.108 |
2.051 |
1.862 |
||
Systemgeschäft |
121 |
100 |
59 |
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Group Development |
10 |
16 |
143 |
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Group Headquarters & Group Services |
1.254 |
1.282 |
1.381 |
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Überleitung |
(1.396) |
(1.406) |
(1.443) |
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Konzernumsatza |
115.769 |
111.970 |
114.197 |
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Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Erlösarten wurde in Anlehnung an das Steuerungsmodell des Konzerns mit Wirkung zum 1. Januar 2023 geändert. Die Vergleichswerte für 2022 wurden entsprechend rückwirkend angepasst.
Die Service-Umsätze enthalten im Wesentlichen planbare bzw. wiederkehrende Umsätze aus Kernaktivitäten der Deutschen Telekom. Diese betreffen die Umsätze, die aus Diensten generiert werden (d. h. Umsätze aus Festnetz- und Mobilfunk-Sprachdiensten, eingehenden und abgehenden Gesprächen sowie Datendiensten), zuzüglich Roaming-Umsätzen, monatlicher Grundgebühren und Visitoren-Umsätze sowie Umsätze aus dem ICT-Geschäft. Die Service-Umsätze enthalten auch Umsätze im Zusammenhang mit Zusatzleistungen für Kunden, u. a. Rückversicherung für Endgeräteversicherungen und erweiterte Garantieleistungen. Die Umsatzerlöse aus Versicherungsverträgen im Sinne des IFRS 17 betrugen im Konzern 4,6 Mrd. € (2023: 4,5 Mrd. €, 2022: 4,6 Mrd. €).
Die Non-Service-Umsätze umfassen v. a. einmalige bzw. variable Umsätze, wie z. B. Umsätze aus dem Verkauf oder der Vermietung von Endgeräten im Festnetz- oder Mobilfunk-Bereich, aus Mehrwertdiensten, aus Antrags- und Auftragsleistungen, Umsätze mit virtuellen Netzwerk-Betreibern, einmalige Umsätze aus dem Ausbau von technischer Infrastruktur sowie Umsätze aus Fahrzeug- und Immobilienvermietung.
Der Konzernumsatz enthält Umsatzerlöse aus der Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten im Sinne des IFRS 16 in Höhe von 0,9 Mrd. € (2023: 1,1 Mrd. €, 2022: 2,2 Mrd. €). Von den im Konzernumsatz enthaltenen Umsätzen aus Nutzungsüberlassung entfallen auf die Service-Umsätze 0,7 Mrd. € (2023: 0,7 Mrd. €, 2022: 0,8 Mrd. €) und auf die Non-Service-Umsätze 0,2 Mrd. € (2023: 0,4 Mrd. €, 2022: 1,5 Mrd. €).
Der Konzernumsatz belief sich im Berichtsjahr auf 115,8 Mrd. € und lag damit um 3,8 Mrd. € über dem Niveau des Vorjahres. Zur positiven Umsatzentwicklung trug insbesondere das operative Segment USA bei. Dies ist auf gestiegene Service-Umsätze zurückzuführen, v. a. aufgrund höherer Postpaid- und Prepaid-Umsätze. Die Endgeräteumsätze erhöhten sich leicht. Im operativen Segment Deutschland erhöhten sich die Umsätze v. a. getrieben durch den Anstieg der Service-Umsätze im Festnetz-Kerngeschäft, im Wesentlichen durch das Breitband- und IT-Geschäft, und im Mobilfunk. Im operativen Segment Europa erhöhten sich die Umsätze hauptsächlich aufgrund gestiegener Service-Umsätze im Mobilfunk- und Festnetz-Geschäft. Durch die Zuwächse bei den Vertragskunden zeigten sich auch positive Effekte bei den Endgeräteumsätzen. Wachstum in den Bereichen Digital, Cloud und Road Charging bedingte die positive Umsatzentwicklung im operativen Segment Systemgeschäft.
Informationen zur Entwicklung der Umsatzerlöse finden Sie im Kapitel „Geschäftsentwicklung des Konzerns“ im zusammengefassten Lagebericht.
Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den zum Ende des Berichtsjahres nicht oder teilweise noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird (im Folgenden: ausstehender Transaktionspreis), beläuft sich auf 22,7 Mrd. € (2023: 23,4 Mrd. €, 2022: 25,6 Mrd. €).
Der Anteil des ausstehenden Transaktionspreises, der auf zum Ende des Berichtsjahres nicht oder teilweise noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen entfällt, wird in der Regel über die Restlaufzeit der abgeschlossenen Service-Verträge umsatzwirksam erfasst. Da Service-Verträge – sofern sie nicht jederzeit kündbar sind – in den meisten Fällen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben, kann bei einem annähernd gleichbleibenden Geschäftsverlauf im Massengeschäft unterstellt werden, dass die durchschnittliche Restlaufzeit ca. 12 Monate beträgt. Die Angaben beziehen sich nur auf Transaktionen im Anwendungsbereich von IFRS 15, d. h. sie umfassen nicht die Anteile des Transaktionspreises, die Leistungsverpflichtungen außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Standards zugeordnet wurden, z. B. Leasing-Verhältnisse.
Die Deutsche Telekom macht grundsätzlich von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Erlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht ausgenommen sind. Einzelne Tochterunternehmen weichen von diesem Grundsatz ab und haben diese Erleichterungsvorschriften für gleichartige Verträge nicht in Anspruch genommen.
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Satellic NV, Machelen, Belgien, ist ein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen der Deutschen Telekom und hat am 25. Juli 2014 mit der in Belgien für die Mauterhebung zuständigen Behörde Viapass eine vertragliche Vereinbarung über die Errichtung, den Betrieb und die Finanzierung eines elektronischen Mauterhebungssystems abgeschlossen. Das System wurde durch Viapass am 30. März 2016 abgenommen, sodass die Errichtungsphase am 31. März 2016 vollendet wurde. Die anschließende Betriebsphase umfasst zwölf Jahre zuzüglich dreimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit durch Viapass. Satellic hat keinen Anspruch auf die Mauteinnahmen, sondern erhält vertraglich vereinbarte Entgelte für die Errichtung und den Betrieb des Systems. Viapass kann die Vereinbarung bei Zahlung einer angemessenen Kompensation mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beenden. Bei regulärer oder vorzeitiger Beendigung der Vereinbarung hat Satellic die Pflicht, auf Anforderung wesentliche, noch nicht in das Eigentum der Viapass übergegangene Vermögenswerte zum Betrieb des Mautsystems an Viapass zu übergeben; die Software-Plattform zur Mauterhebung würde in diesem Fall jedoch nicht auf Viapass übergehen. Die Vereinbarung wurde als Dienstleistungskonzessionsvereinbarung i. S. d. IFRIC 12 eingestuft. Seit dem Beginn der Betriebsphase am 1. April 2016 werden die gesonderten Entgelte für Betriebs- und Instandhaltungsleistungen in den jeweiligen Perioden als Umsatzerlöse erfasst. Diese betrugen im Berichtsjahr 89 Mio. € (2023: 94 Mio. €, 2022: 85 Mio. €).