ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Zu unserem Selbstverständnis als nachhaltig handelndes Unternehmen gehört es, Verantwortung entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Wir bekennen uns zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und fordern dies auch von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten.
Der folgende Index zeigt die durch die Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Angabepflichten in Bezug auf den Themenstandard „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“.
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Angabepflicht |
Bezeichnung mit Referenz |
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ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
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ESRS 2 SBM-2 S2 |
Interessen und Standpunkte der Interessensträger |
ESRS 2 SBM-3 S2 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS S2‑1 |
Leitlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
ESRS S2‑2 |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen |
ESRS S2‑3 |
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ESRS S2‑4 |
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ESRS S2‑5 |
Strategie
ESRS 2 SBM-3 S2 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die Tabelle zeigt die wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt, die wir durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse identifiziert haben. Die Erkenntnisse unserer regelmäßigen Risikoanalyse gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die wir 2023 durchgeführt haben, wurden in die Analyse einbezogen.
Übergeordnete Angaben zum Zusammenspiel der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen mit unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell finden Sie im Abschnitt „ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“.
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Wertschöpfungskette |
Art der Auswirkungen |
Beschreibung |
Bezug zu Geschäftsmodell/ |
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Arbeitsbedingungen |
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Vorgelagert (Lieferanten) |
Negativ (potenziell/ |
Die Herstellung von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur, einschließlich ihrer Komponenten, und der damit verbundene Abbau von Rohstoffen, sowie die Arbeiten im Tiefbau können negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften haben. Die Tätigkeiten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind mit zahlreichen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken verbunden, z. B. Unfälle durch die Verwendung schwerer Maschinen und unzureichende Sicherheitsvorkehrungen. Das Ausmaß der Auswirkungen kann sehr hoch sein, denn es wird von langfristigen Gesundheitsschäden und psychischen Belastungen berichtet. |
Verbindung mit dem Geschäftsmodell |
Vorgelagert (Lieferanten) |
Negativ (potenziell/ |
Bei der Fertigung in der ICT-Branche und dem damit verbundenen Abbau von Rohstoffen sowie bei Arbeiten im Tiefbau kann es zu negativen Auswirkungen im Hinblick auf die Zahlung von angemessenen Löhnen kommen. Die Branchen sind durch einen hohen Kostendruck gekennzeichnet, der sich oftmals in einer niedrigen Vergütung der Beschäftigten in der tieferen Lieferkette ausdrückt. |
Verbindung mit dem Geschäftsmodell |
Vorgelagert (Lieferanten) |
Negativ (potenziell/ |
Die Fertigung in der ICT-Branche kann sich negativ auf das Recht auf Tarifverhandlungen, einschließlich der Quote der Arbeitskräfte, die unter Tarifverträge fallen, auswirken. In der globalen Elektronikindustrie ist der Grad der gewerkschaftlichen Vertretung eher gering und der Widerstand der Unternehmen gegen eine gewerkschaftliche Organisierung gilt als verbreitet. Das kann dazu führen, dass insbesondere Arbeitskräfte in der tieferen Lieferkette bei Verhandlungen in Bezug auf ihren Arbeitsvertrag und dort verankerte Aspekte (z. B. Lohn, Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz) in einer nachteiligen Position gegenüber ihrem Arbeitgeber sind. |
Verbindung mit dem Geschäftsmodell |
Vorgelagert (Lieferanten) |
Negativ (potenziell/ |
Die Herstellung von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur, einschließlich ihrer Komponenten, kann negative Auswirkungen in Bezug auf die Vereinigungsfreiheit von Arbeitskräften haben. Wird das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschließen sowie sich gewerkschaftlich zu organisieren, eingeschränkt oder unterdrückt, verletzt dies grundlegende Arbeitsrechte. |
Verbindung mit dem Geschäftsmodell |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle |
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Vorgelagert (Lieferanten) |
Negativ (potenziell/ |
In der ICT-Branche können sich mögliche Lohngefälle negativ auf die Gleichstellung der Geschlechter und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit auswirken. Geschlechterspezifische Vergütungsunterschiede (Gender Pay Gap) und nicht den Fähigkeiten entsprechende Einstufungen sind in einzelnen Ländern weit verbreitet. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass es zu negativen Auswirkungen auf weibliche Arbeitskräfte kommen kann. |
Verbindung mit dem Geschäftsmodell |
Sonstige arbeitsbezogene Rechte |
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Vorgelagert (Lieferanten) |
Negativ (potenziell/ |
Die Fertigung in der ICT-Branche und der damit verbundene Abbau von Rohstoffen kann negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte durch Zwangsarbeit haben. Das Risiko von Zwangsarbeit ist ein grundsätzliches Problem in globalen Lieferketten. |
Verbindung mit dem Geschäftsmodell |
Zu den Arbeitskräften in unserer Wertschöpfungskette, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind, gehören:
- Alle bei direkten und indirekten Lieferanten tätigen Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
- Arbeitskräfte, die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder spezieller Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind, etwa Gewerkschaftsmitglieder, Wanderarbeitnehmer, Heimarbeitskräfte, Frauen oder junge Arbeitskräfte
Nicht dazu gehören:
- Arbeitskräfte, die an Standorten der Deutschen Telekom arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören. Darunter fallen Selbständige oder Arbeitskräfte, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind
- Arbeitskräfte, die für Unternehmen in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette arbeiten (z. B. Personen, die an den Tätigkeiten von Logistik- oder Vertriebsanbietern, Franchisenehmern oder Einzelhändlern beteiligt sind)
- Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung der Deutschen Telekom tätig sind
Im Abschnitt „ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“ erklären wir im Zusammenhang mit der Beschreibung unseres Menschenrechtskodex, wie wir ermittelt haben, ob Arbeitskräfte mit spezifischen Merkmalen oder in bestimmten Arbeitsumgebungen und bei speziellen Tätigkeiten stärker gefährdet sein können.
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S2‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette betrachten wir alle wesentlichen negativen Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Das Management dieser Auswirkungen und die daraus resultierenden Anforderungen sind in unseren Einkaufspraktiken verankert, die wir im Folgenden erläutern.
Mit ihrem Lieferantenkodex verpflichtet die Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US ihre Lieferanten (nachfolgend auch synonym als Zulieferer bezeichnet) grundsätzlich dazu, nach den Grundsätzen und Werten zu handeln, die im Verhaltenskodex (siehe Abschnitt „ESRS G1‑1 – Leitlinien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur“) und im Menschenrechtskodex (siehe Abschnitt „ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“) niedergelegt sind, und diese entlang ihrer Wertschöpfungsketten umzusetzen. Sowohl der Menschenrechts- als auch der Lieferantenkodex orientieren sich an den Anforderungen des deutschen LkSG.
Der Lieferantenkodex ist Bestandteil der allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Telekom. Er ersetzt nicht die Gesetze und Vorschriften, die in Ländern gelten, in denen unsere Lieferanten tätig sind. Vielmehr soll er deren Einhaltung fördern und dazu beitragen, dass die gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft und wirksam durchgesetzt werden. Mit Anerkennung unseres Lieferantenkodex verpflichten sich unsere Zulieferer dazu, die international geltenden Menschenrechte einzuhalten und, insofern notwendig, wirksame Maßnahmen zur Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art und von Verstößen gegen faire Arbeitsbedingungen zu ergreifen. Außerdem verpflichten sie sich dazu, solche Vorkommnisse (einschließlich potenzieller Verstöße) offenzulegen und bei der Untersuchung von mutmaßlichen oder tatsächlichen Verstößen zu kooperieren. Unsere im Lieferantenkodex formulierten Grundsätze und Erwartungen umfassen u. a.:
- den Schutz der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
- die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- das Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
- die Zahlung angemessener Löhne
- das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei, z. B. Menschenhandel
- das Verbot des Einsatzes von konfliktbehafteten Rohstoffen
Mit dem Lieferantenkodex der Deutschen Telekom bekennen wir uns zu folgenden international anerkannten Normen und Standards:
- Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- UN Global Compact
- Dreigliedrige Grundsatzerklärung für multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung) der ILO
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie-Principles)
T‑Mobile US fällt nicht in den Anwendungsbereich des LkSG und verfügt über einen eigenen Verhaltenskodex (siehe Abschnitt „ESRS G1‑1 – Leitlinien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur“), Menschenrechtskodex (Human Rights Statement) und Lieferantenkodex (Supplier Code of Conduct); letzterer adressiert die zuvor genannten Grundsätze und Erwartungen ebenfalls. Bei der Beschaffung von Waren, bei denen Rohstoffe verwendet werden, die potenziell in Konflikt- oder Hochrisikoregionen abgebaut werden, gilt darüber hinaus die T‑Mobile US Responsible Sourcing Policy.
Alle Personen, die entlang unserer Lieferkette Missstände bezüglich der Einhaltung der jeweils maßgeblichen Lieferantenkodizes feststellen, können ihre Beobachtungen über die im Abschnitt „ESRS S2‑3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können“ ausführlich beschriebenen Kanäle melden. Für den Fall der Kenntniserlangung von einer Missachtung der Anforderungen, die im Lieferantenkodex der Deutschen Telekom niedergelegt sind, haben wir einen Risikovorfallprozess gemäß LkSG, den wir im Folgenden beschreiben. Die Informationen, die wir dabei erhalten, fließen in die regelmäßige Risikoanalyse nach LkSG ein. Diese Analyse ist Teil des Risikomanagements und dient dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken u. a. bei unseren direkten Zulieferern zu ermitteln. Die in diesem Themenstandard dargestellten Ausführungen zu den LkSG-Risikoprozessen beziehen sich ausschließlich auf den Ansatz der zentralen Einkaufsorganisation der Deutschen Telekom. T‑Mobile US führt ein Risk Assessment nach eigener Methodik durch.
Angaben zum unternehmensspezifischen Risk Assessment von T‑Mobile US machen wir im Abschnitt „ESRS S2‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze“.
Die Verantwortung für Nachhaltigkeit im Einkauf liegt im Vorstandsbereich „Finanzen“ und bei den Einkaufsfunktionen des Konzerns. Weitere Fachbereiche sowie das Nachhaltigkeitsmanagement unterstützen themenspezifisch.
Im Abschnitt „ESRS S2‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze“ gehen wir auf Fälle ein, bei denen die nach dem LkSG regelmäßig durchzuführende Risikoanalyse ergeben hat, dass Risiken in Bezug auf die Einhaltung der zuvor genannten Normen und Standards in der vorgelagerten Wertschöpfungskette bestehen, und erläutern die aus diesen Erkenntnissen abgeleiteten Maßnahmen.
ESRS S2‑2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Im Rahmen von Auditprogrammen überprüfen wir (Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US) regelmäßig die Arbeitsbedingungen an den Produktionsstandorten unserer Lieferanten. Dabei befragen wir die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Rahmen von mobilen Umfragen (Mobile Workersʼ Surveys), um ihre Sichtweise in unsere Verfahren zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflicht einfließen zu lassen. So geben wir der Belegschaft unserer Lieferanten Gelegenheit, online anonyme Angaben zur sozialen und ökologischen Situation in ihren Betrieben zu machen. Die Umfragen dienen vorwiegend dazu, einen Eindruck über die Arbeitsbedingungen vor Ort zu gewinnen, um dann bei Bedarf weitere Maßnahmen einzuleiten – etwa spezifische Vor-Ort-Überprüfungen (Social Audits). Die Social Audits werden durch externe Auditoren durchgeführt. T‑Mobile US hat keine Verfahren etabliert, um die Sichtweisen von Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette einzubeziehen. Das Unternehmen führt aber bei Bedarf Überprüfungen von Zulieferern durch, um die Lieferantenanforderungen zu überprüfen.
Bei unseren Auditaktivitäten konzentrieren wir uns auf besonders risikobehaftete, strategisch wichtige Lieferanten. Sie werden regelmäßig auditiert. So verschaffen wir uns Transparenz über die Risiken in unserer Lieferkette. Wenn Produktionsstätten ausgelagert sind, werden auch deren Betreiber – und damit indirekte Lieferanten – überprüft.
Die Social Audits finden im Rahmen der Brancheninitiative Joint Alliance for CSR (JAC, ehemals „Joint Audit Cooperation“) statt, die sich aus 29 global agierenden Telekommunikationsunternehmen zusammensetzt (Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US). Der Zusammenschluss ermöglicht uns, eine größere Anzahl von relevanten Zulieferern unserer Zuliefererkette abzudecken. Dort werden u. a. Arbeits- und Sozialstandards der Lieferanten überprüft.
ESRS S2‑3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Wenn es Kenntnis von konkreten menschenrechts- oder umweltbezogenen Verfehlungen bei Lieferanten gibt, sieht der Risikovorfallprozess der Deutschen Telekom ohne T‑Mobile US Folgendes vor. Im ersten Schritt überprüft die zentrale Einkaufsorganisation den Verdachtsfall im Rahmen einer Ad-hoc-Risikoanalyse auf Plausibilität und leitet ihn im Falle eines positiven Ergebnisses im Anschluss an ein Expertengremium weiter. Dieses Gremium besteht u. a. aus Vertretern der Bereiche GCR, Law & Integrity und dem Einkauf, und wird von der zentralen Einkaufsorganisation koordiniert. Sofern das Gremium beschließt, vom betroffenen Zulieferer eine Stellungnahme einzuholen, nimmt es im zweiten Prozess-Schritt unverzüglich Kontakt mit diesem auf. Im Bedarfsfall verlangen wir vom betroffenen Zulieferer – ggf. mit Unterstützung durch die Deutsche Telekom – Maßnahmen zur Mitigation bzw. Abhilfe festzulegen, wenn sich die Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bestätigt, und Fristen für die Umsetzung mit uns zu vereinbaren. Sollten sich die unternommenen Schritte als nicht ausreichend erweisen, eskaliert das Expertengremium den Fall an das sog. LkSG-Risikoboard. Wenn absehbar ist, dass der Zulieferer den Anforderungen nicht nachkommt, kann das Expertengremium die temporäre Aussetzung der Geschäftsbeziehungen empfehlen. Falls die Verletzung schwerwiegend ist oder nicht beendet werden kann, kann der Abbruch der Geschäftsbeziehung als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden.
Bei Verfehlungen durch indirekte Zulieferer suchen wir mangels vertraglicher Beziehung zu diesen ebenfalls den Kontakt zu unseren direkten Zulieferern, die eine Geschäftsbeziehung mit den indirekten Lieferanten unterhalten. Wir sind bestrebt, auf diesem Wege mit allen Beteiligten auch für die indirekten Zulieferer ein Konzept zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von Menschenrechtsverletzungen zu erstellen und partnerschaftlich umzusetzen.
T‑Mobile US erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Einhaltung des Supplier Code of Conduct selbst überwachen. Sie sind aufgefordert, über die „Integrity Line“ der T‑Mobile US, über alle Bedenken oder vermutete Verstöße gegen die Anforderungen des Supplier Code of Conduct zu informieren sowie festgestellte Verstöße zeitnah zu beheben. T‑Mobile US behält sich das Recht vor, Lieferanten zu prüfen, um zu bestätigen, dass diese die Lieferantenanforderungen einhalten. Verstöße gegen die Anforderungen des Supplier Code of Conduct können ihre Geschäftsbeziehung mit T‑Mobile US gefährden, bis hin zur Beendigung dieser Beziehung.
Die Zulieferer der Deutschen Telekom müssen ihren Beschäftigten gemäß den maßgeblichen Lieferantenkodizes wirksame Verfahren und eine sichere Umgebung für etwaige Beschwerden und Feedback zur Verfügung stellen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, ihre Beschäftigten regelmäßig über die Beschwerdeverfahren zu informieren, sie in der Nutzung zu schulen sowie die Meldeverfahren regelmäßig zu überprüfen. Ferner sollen sie den Fortschritt bei der Aufklärung vorgebrachter Anschuldigungen und bei der Lösung der gemeldeten Probleme in regelmäßigen Abständen dokumentieren. Die Beschwerdeverfahren müssen zugänglich sein und, soweit sinnvoll oder möglich, eine anonyme Meldung vorsehen. Beschäftigte oder ihre Vertreter sollen Ideen und Probleme bezüglich der Arbeitsbedingungen oder des Führungsstils offen kommunizieren und mit der Geschäftsleitung teilen können, ohne Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen.
Unsere Strategien zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen schildern wir im Abschnitt „ESRS G1‑1 – Leitlinien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur“.
Ergänzend müssen unsere Lieferanten ihre Beschäftigten über die Nutzung des öffentlich verfügbaren Hinweisgeberportals „TellMe“ der Deutschen Telekom bzw. der „Integrity Line“ von T‑Mobile US informieren. Sofern ein Zulieferer über kein eigenes Beschwerdeverfahren verfügt, ist dieser Hinweis ausreichend.
Weitere Informationen zum Hinweisgeberverfahren finden Sie im Abschnitt „ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“.
In den mit unseren Lieferanten geschlossenen Verträgen sowie in den Lieferantenkodizes weisen wir explizit auf „TellMe“ bzw. die „Integrity Line“ hin und stellen einen Link zu diesen Kanälen zur Verfügung. Alle Vertragspartner haben somit Kenntnis von dem Beschwerdesystem und Zugang zu diesem.
Weitere Informationen dazu, wie die Verfügbarkeit der Kanäle gefördert wird, finden Sie in den Abschnitten „ESRS S1‑3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann“ und „ESRS G1‑1 – Leitlinien in Bezug auf Unternehmensführung und Unternehmenskultur“.
Hinweise zu möglichen Missständen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette erhalten wir (Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US) zudem auch über die im Abschnitt „ESRS S2‑2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen“ geschilderten Audits im Rahmen der branchenübergreifenden JAC-Initiative oder durch Hinweise in den Medien.
Über die zuvor genannten Kanäle wurden im Berichtsjahr keine schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte von Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (z. B. Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit) gemeldet.
Im Abschnitt „ESRS G1‑3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung“ beschreiben wir, wie die vorgebrachten Beschwerden verfolgt und überwacht werden. Angaben zur Wirksamkeit unseres Beschwerdesystems im Zusammenhang mit Meldungen von Arbeitskräften aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette machen wir im Abschnitt „ESRS S1‑3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann“.
ESRS S2‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
Im Rahmen des LkSG-Management-Systems führen wir wiederkehrende Risikoanalysen für die eigenen Geschäftsbereiche der einbezogenen Konzerngesellschaften (Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US) sowie deren direkte Zulieferer durch. Lieferanten, bei denen begründete Kenntnis von Verfehlungen besteht, unterziehen wir zudem wie zuvor beschrieben Ad-hoc-Risikoanalysen.
Bei den LkSG-Risikoanalysen berücksichtigen wir Informationen aus internen und externen Informationsquellen. Dazu gehören öffentlich zugängliche Berichte zu Länder- und Branchenrisiken, Informationen aus unseren bestehenden Managementprozessen, Beschwerdeverfahren, MAB oder Audits. Zudem berücksichtigten wir das Wissen von internen und externen Menschenrechtsexperten. Die Informationen werden auf Plausibilität geprüft und priorisiert. Auf diese Weise erstellen wir eine jährliche Risikomatrix für den eigenen Geschäftsbereich und für Zulieferer. Der eigene Geschäftsbereich des Unternehmens wird in § 2 Abs. 6 LkSG definiert als „jede Tätigkeit des Unternehmens zur Erreichung des Unternehmensziels“. Dies entspricht dem an anderer Stelle im Geschäftsbericht einheitlichen Verweis auf die „eigene Geschäftstätigkeit“ der Deutschen Telekom. Die Ergebnisse der Risikomatrix werden vom Vorstand verabschiedet. Sie bilden die Grundlage, um weitere Maßnahmen abzuleiten.
Bei ausgewählten risikobehafteten, strategisch wichtigen Lieferanten führen wir über diese Risikoanalyse hinaus zusätzliche Lieferantenbewertungen durch. Hierfür nutzen wir konzernweit die Plattform von EcoVadis. Diese bietet die Möglichkeit, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken von Unternehmen weltweit zu bewerten und zu überwachen.
T‑Mobile US führt als US‑börsennotierte Gesellschaft ein unternehmensspezifisches Risk Assessment nach eigener Methodik durch. Die Ergebnisse berichtet das Unternehmen regelmäßig u. a. auch an Vertreter der Deutschen Telekom AG. Eine genaue Beschreibung unserer Risiko-Management-Prozesse finden Sie im Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“. Vor der Auswahl von Zulieferern für T‑Mobile US prüft die Gesellschaft im Rahmen eines zentralen Third-Party-Risikomanagement-Prozesses (TPRM) Lieferanten zudem u. a. auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken. T‑Mobile US unterzieht seine Zulieferer außerdem je nach Risikoprofil des Zulieferunternehmens laufend Risikobewertungen, und behält sich die Möglichkeit vor, Lieferanten zu prüfen, um die Einhaltung der Grundsätze des Lieferantenkodex zu prüfen.
Im Jahr 2023 haben wir im Rahmen der LkSG-Risikoanalyse Risiken und Menschenrechtsverletzungen bei unseren Lieferanten identifiziert, die im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle sowie mit weiteren arbeitsbezogenen Rechten stehen. Wir haben die Risiken nach verschiedenen Kriterien bewertet und dabei u. a. berücksichtigt, wie stark unsere Lieferanten durch ihre Geschäftstätigkeit zu der Entstehung dieser Risiken beitragen. Folgende Risiken bei direkten Zulieferern haben wir dabei für die Weiterverfolgung priorisiert: „Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren“, „Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen“ und „Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung“. Durch Presseberichte wissen wir außerdem von Menschenrechts- und Umweltrisiken beim Abbau von Rohstoffen für die Produktion von Telekommunikationsendgeräten sowie bei Arbeiten im Tiefbau. Deshalb haben wir sowohl für den Tiefbau als auch für den Bezug von Rohstoffen, die nachweislich in Konflikt- oder Hochrisikoregionen abgebaut wurden, branchenspezifische Maßnahmen entwickelt. Diese haben wir 2024 in großen Teilen bereits umgesetzt.
Risiken, die wir im Zusammenhang mit den Themen Tarifverhandlungen, Vereinigungsfreiheit sowie Zwangsarbeit identifiziert haben, stuften wir basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse gemäß LkSG im Jahr 2023 als nicht hoch ein. Im Rahmen der LkSG-Risikoanalyse 2024 haben wir Risiken im Zusammenhang mit den Themen „Zwangsarbeit auf tieferen Stufen der Lieferkette“ sowie „Missachtung der Vereinigungsfreiheit“ bei Zulieferern aus dem ICT- und Automobilbereich (Flottenlieferanten) priorisiert und damit begonnen, weitere Maßnahmen abzuleiten.
Nachfolgend beschreiben wir die Präventions- und Minderungsmaßnahmen, die wir (Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US) ergriffen haben, um die im Rahmen der LkSG-Risikoanalyse 2023 identifizierten priorisierten Risiken bis einschließlich 2024 zu adressieren. Grundsätzlich haben wir zu allen hoch priorisierten direkten Zulieferern Kontakt aufgenommen und mit ihnen unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen besprochen. Der Dialog mit den Zulieferern dient der Sensibilisierung und kann so Risiken und Verletzungen vorbeugen.
Bei der Beschaffung von Produkten für unsere Eigenmarken (z. B. T Phone und T Tablet) ist unser Einfluss hoch. Daher haben wir (Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US) im Berichtsjahr bei der Beschaffung von Eigenmarken-Produkten, bei denen in Konflikt- oder Hochrisikoregionen abgebaute Rohstoffe verwendet werden, folgende Maßnahmen ergriffen, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu mindern:
- Dialoge, um Lieferanten für Risiken im Zusammenhang mit dem Abbau von Rohstoffen zu sensibilisieren
- Analyse von Produkten im Hinblick auf den Einsatz von konfliktbehafteten Rohstoffen bzw. auf den Anteil von Rohstoffen aus zertifizierten Verhüttungsanlagen
- Definition von Prozessen und Verantwortlichkeiten zur Risikoreduktion
Diese Prozessschritte haben wir Ende Juni 2024 abgeschlossen. Unabhängig davon, ob es sich um Eigen- oder Fremdmarken-Produkte handelt, beinhalten unsere technischen Anforderungen für mobile Endgeräte darüber hinaus die Anforderung, dass von der Verwendung von Konfliktmineralien abzusehen ist. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, verlangen wir von unseren Lieferanten, die Mineralienlieferkette unter Nutzung des Conflict Minerals Reporting Template (CMRT) der Responsible Minerals Initiative (RMI) transparent zu machen.
Auch die jährlichen Audits im Rahmen der Brancheninitiative JAC tragen zur Minderung von negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen an den Produktionsstandorten von ICT-Lieferanten bei. Dabei berücksichtigen wir auch Zulieferer auf tieferen Stufen der Lieferkette, die ICT-Hardware produzieren bzw. anbieten. Da ein Großteil der Lieferanten, die im Rahmen der JAC-Audits auditiert werden, ihre Produktionsstätten in Asien haben, finden die Audits v. a. dort statt. Daran anknüpfend konzentrierten wir uns im Berichtsjahr darauf, in einer JAC-Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen zur Risikominderung, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen an den Standorten von ICT-Zulieferern, zu erarbeiten. Diese Maßnahmen umfassen u. a. die intensive Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie die Schaffung von mehr Transparenz in der ICT-Lieferkette. Auch durch unser Engagement in Netzwerken und Verbänden, wie dem UN Global Compact, econsense oder der Global enabling Sustainability Initiative (GeSI), wollen wir dazu beitragen, dass die ICT-Branche Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette global langfristig besser umsetzt. Dazu tauschen wir uns im Rahmen der Initiativen etwa zu Best Practices aus und bündeln Ressourcen für die Verbesserung von Arbeitsstandards.
Nach US‑amerikanischem Recht müssen Unternehmen die Herkunft von Konfliktmineralien, die für die Funktionalität oder Produktion, der von ihnen hergestellten oder in Auftrag gegebenen Produkte erforderlich sind, sorgfältig prüfen. Die T‑Mobile US Responsible Sourcing Policy legt fest, dass Lieferanten Konfliktmineralien verantwortungsbewusst beschaffen müssen, entweder aus Recycling- oder Schrottquellen oder von Schmelzhütten oder Raffinerien, die erfolgreich ein anerkanntes Verifizierungsprogramm eines Drittanbieters durchlaufen haben oder kurz vor dessen Abschluss stehen. Lieferanten müssen die Herkunft und den Produktkettennachweis (Chain of Custody) aller Konfliktmineralien, die in an T‑Mobile US gelieferte Produkte oder Komponenten verwendet werden, selbst sorgfältig prüfen und transparent machen. Dabei müssen sie ein überprüfbares Rückverfolgbarkeitssystem verwenden, z. B. das Berichtsformular CMRT der RMI. Darüber hinaus müssen die Lieferanten eine Richtlinie zum Umgang mit Konfliktmineralien sowie Praktiken für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht einführen und das Gleiche von ihren Lieferanten verlangen.
Um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte im Bereich der Tiefbauarbeiten im Glasfaser-Ausbau in Deutschland zu mindern, haben wir spezielle Vertragsbedingungen für unsere Geschäftspartner in dieser Branche definiert. Diese enthalten z. B. die Vorgabe, dass die Leistungsübertragung von Nachauftragnehmer auf Nach-Nachauftragnehmer nicht zulässig ist. Durch diese Klausel werden komplexe Kettenbeauftragungen vermieden, die das Risiko für Menschenrechtsverletzungen erhöhen können. Zusätzlich prüfen Sicherheits- und Gesundheitskontrolleure die verbindliche Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen bei den Baustellenkontrollen mithilfe eines Leitfadens, der seit 2024 auf die LkSG-Anforderungen abgestimmt ist. Darüber hinaus führen wir Audits bei Tiefbaulieferanten durch und berücksichtigen seit 2024 dabei ebenfalls die LkSG-Anforderungen.
Im Berichtsjahr haben wir erstmals einen Infobrief für unsere deutschsprachigen Zulieferer im Tiefbau auf unserer Website veröffentlicht. Darin weisen wir unsere direkten Lieferanten auf ihre Verpflichtung hin, vertraglich sicherzustellen, dass Arbeitsverträge ausgefertigt werden und alle Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere Wanderarbeitnehmer, die Vertragstexte sprachlich verstehen können. Um die negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu mindern, erwarten wir von unseren Zulieferern in der Tiefbaubranche, bei der Beauftragung von Subunternehmen zudem folgende Grundsätze einzuhalten.
Sicherstellung angemessener Löhne:
- Zahlung von fairen Löhnen, geringstenfalls nach gesetzlichen und branchenspezifischen Mindestanforderungen und Standards, inklusive Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge
- Korrekte Bezahlung von Zulagen und Überstunden
- Transparenz der Lohnabrechnung für die Beschäftigten unter Berücksichtigung von Sprachbarrieren
Reduktion von Unfallrisiken:
- Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung der daraus abzuleitenden Arbeitsschutzmaßnahmen
- Kostenlose Bereitstellung notwendiger Schutzausrüstung entsprechend der spezifischen Gefährdung
- Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen
Gewährleistung sonstiger arbeitsbezogener Rechte, etwa der Einhaltung des Verbots von ausbeuterischer oder unfreiwilliger Arbeit:
- Keine Einbehaltung von Ausweisdokumenten
- Einhaltung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten
- Angemessene, menschenwürdige Unterbringung
- Keine Androhung oder Anwendung körperlicher bzw. physischer Gewalt
Um das Bewusstsein für menschenrechtsbezogene Risiken im Tiefbau zu schärfen, haben wir Arbeitskräften auf den Baustellen im Berichtsjahr Meldewege für die Mitteilung von Auffälligkeiten aufgezeigt, z. B., indem wir ihnen spezielle Visitenkarten aushändigten. Über einen darauf abgedruckten QR-Code können die Arbeitskräfte Hinweise über „TellMe“ an die Deutsche Telekom melden. Zudem haben wir im Berichtsjahr ein webbasiertes Training für Mitarbeiter im Tiefbau eingeführt. Es soll sie für Branchenrisiken im Tiefbau sensibilisieren und über Prozesse informieren, mit denen Risiken minimiert werden können.
Da ein Großteil der Tiefbauprojekte in Deutschland angesiedelt ist, haben die Maßnahmen ihren Schwerpunkt ebenfalls dort. Sie richten sich an Baustellenmitarbeiter und ihr Management in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, aber auch an unsere eigenen Beschäftigten. Große Tiefbau- und Infrastrukturprojekte erfordern generell eine hohe Anzahl an Arbeitskräften, weshalb Wanderarbeitnehmer eine wichtige Rolle in der Branche spielen. Sie sind als vulnerable Gruppe zu verstehen, die prekären Anstellungs- und Arbeitsverhältnissen ausgesetzt sein können.
Wir überprüfen die Wirksamkeit der zuvor geschilderten Minderungs- und Präventionsmaßnahmen einmal pro Jahr bzw. anlassbezogen im Rahmen des LkSG-Risikoprozesses. Dazu werten wir vordefinierte Kennzahlen aus, die wir bereits bei der Ausarbeitung der einzelnen Maßnahmen entwickelt haben. Die Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen, die aus der LkSG-Risikoanalyse 2023 hervorgegangen sind und im Jahr 2024 umgesetzt wurden, soll Anfang 2025 durch die jeweils zuständigen Fachbereiche erfolgen.
Als übergreifende Maßnahme im Zusammenhang mit unseren eigenen Praktiken haben wir u. a. die LkSG-Verpflichtungen in die Einkaufsrichtlinie und die allgemeinen Vertragsbedingungen für Lieferanten der Deutschen Telekom aufgenommen. Die Einkaufsrichtlinie betont die Bedeutung von Nachhaltigkeit im Einkauf. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter im Einkauf fortlaufend über verpflichtende Schulungen zu den LkSG-Anforderungen informiert, um diesen entsprechen zu können. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überprüfen, tracken wir, wenn möglich, die Teilnahmequote. Für Lieferanten haben wir darüber hinaus eine webbasierte Schulung auf der Website der Deutschen Telekom veröffentlicht.
Bei der Lieferantenauswahl legen wir Wert darauf, dass unsere Lieferanten unsere im Lieferantenkodex festgehaltenen Nachhaltigkeitsanforderungen kennen. Im Rahmen des Auswahlprozesses überprüfen wir zudem den Risikostatus ausgewählter Lieferanten, u. a. mittels externer Daten. Dies kann zur Folge haben, dass es zu keiner Beauftragung bzw. keinem Vertragsabschluss kommt. Bei Ausschreibungen gewichten wir neben Qualitäts- und Kostenkriterien, wenn möglich, auch Nachhaltigkeitskriterien. Dazu gehören u. a. die CO2-Emissionen unserer Zulieferer und bei einzelnen Produktgruppen auch die Achtung der Menschenrechte. Damit schaffen wir zudem einen wirksamen Anreiz für Lieferanten, das Thema Nachhaltigkeit stärker zu berücksichtigen und nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen anzubieten.
Im Rahmen der Einführung des LkSG-Management-Systems haben wir die Funktion „LkSG-Beauftragter“ neu geschaffen sowie ein LkSG-Risikoboard etabliert.
Weiterführende Angaben zur Überwachung unseres LkSG-Management-Systems durch den LkSG-Beauftragten machen wir im Abschnitt „ESRS S1‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“.
Darüber hinaus ist aufgrund der Komplexität unserer Geschäftstätigkeiten die genaue Zuweisung von personellen Ressourcen und finanziellen Mitteln für das Management der geschilderten Maßnahmen nicht möglich. Grundsätzlich werden sämtliche Maßnahmen mit den Budgets der einzelnen Bereiche umgesetzt und erfordern in der Regel keine erheblichen operativen Ausgaben oder Investitionsausgaben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in anderen Publikationen der Deutschen Telekom zum Thema Menschenrechte, z. B. im LkSG-Jahresbericht sowie in der behördlichen Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde gemäß LkSG, auf unserer Website.
Ziele
ESRS S2‑5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Die Wirksamkeit unserer Leitlinien und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Gleichbehandlung und Chancengleichheit und sonstiger arbeitsbezogener Rechte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette überwachen wir durch den in diesem Themenstandard ausführlich beschriebenen LkSG-Risikoprozess. Die Einhaltung der Menschenrechtspolitik und des Lieferantenkodex von T‑Mobile US wird laufend überprüft; „TellMe“ und die „Integrity Line“ werden genutzt, um Verstöße der Lieferantenanforderungen zu erfassen. Darüber hinaus haben wir keine gesonderten zeitgebundenen oder ergebnisorientierten Ziele festgelegt, die für den gesamten Konzern greifen.