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Veränderung des Konsolidierungs­kreises und sonstige Transaktionen

Im Geschäftsjahr 2025 wurden von der Deutschen Telekom folgende Transaktionen durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hatten. Weitere – hier nicht dargestellte – Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Bedeutung für den Konzernabschluss der Deutschen Telekom.

Erwerb von Vistar Media in den USA

Am 20. Dezember 2024 hatte T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Vistar Media Inc. (Vistar Media), einem Anbieter für „Digital-out-of-Home“-Werbetechnologie, getroffen. Die Transaktion wurde am 3. Februar 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. T‑Mobile US hat Barmittel in Höhe von 0,6 Mrd. US‑$ (0,6 Mrd. €) an den Verkäufer übertragen. Ein Teil der am Erwerbsstichtag geleisteten Zahlung diente der Abgeltung bereits bestehender Beziehungen mit Vistar Media und ist vom beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung ausgeschlossen.

Vistar Media wird seit dem 3. Februar 2025 in den Konzernabschluss einbezogen. Der Erwerb erfüllt die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3. Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden ist zum 31. Dezember 2025 noch nicht abgeschlossen. Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden von Vistar Media sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Erwerb von Vistar Media – Vorläufige beizulegende Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Aktiva

 

Kurzfristige Vermögenswerte

197

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

41

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

153

Übrige Vermögenswerte

3

Langfristige Vermögenswerte

593

Goodwill

334

Andere immaterielle Vermögenswerte

257

davon: Kundenstamm

196

davon: Marken

8

davon: übrige

53

Sachanlagen

1

Nutzungsrechte

1

Vermögenswerte

790

Passiva

 

Kurzfristige Schulden

125

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

125

Langfristige Schulden

62

Leasing-Verbindlichkeiten

2

Passive latente Steuern

60

Schulden

187

Der vorläufige Goodwill berechnet sich wie folgt:

Erwerb von Vistar Media – Vorläufiger Goodwill

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

603

– Beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

456

+ Beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

187

= Goodwill

334

Der vorläufige Goodwill umfasst das erwartete Wachstum der Service-Umsätze, welches durch die zusammengeführten Geschäftsaktivitäten erzielt werden soll, den Personalbestand der Vistar Media sowie immaterielle Vermögenswerte, die nicht gesondert ansetzbar sind. Voraussichtlich ist kein Bestandteil des vorläufig erfassten Goodwill ertragsteuerlich abzugsfähig.

Die Bewertung des Kundenstamms wurde anhand der Multi-Period-Excess-Earnings-Methode vorgenommen. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, ermittelt. Diese Methode beruht auf signifikanten Inputfaktoren, die am Markt nicht beobachtbar sind, und stellt daher eine Level 3-Bewertungskategorie dar. Zu den wichtigsten Annahmen gehören die Umsatzerlöse über einen geschätzten Zeitraum, der Abzinsungssatz, die prognostizierten Aufwendungen und fiktive Auszahlungen für unterstützende Vermögenswerte. Der Kundenstamm wird über eine geschätzte durchschnittliche Restnutzungsdauer von 9 Jahren abgeschrieben. Die Marken sowie übrigen immateriellen Vermögenswerte werden über eine geschätzte durchschnittliche Restnutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben.

Die transaktionsbezogenen Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Einbeziehung von Vistar Media in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Deutschen Telekom.

Erwerb von Blis in den USA

Am 18. Februar 2025 hatte T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Blis Holdco Limited (Blis), einem Anbieter für Werbelösungen, getroffen. Die Transaktion wurde am 3. März 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. T‑Mobile US hat Barmittel in Höhe von 0,2 Mrd. US‑$ (0,2 Mrd. €) an den Verkäufer übertragen. Ein Teil der am Erwerbsstichtag geleisteten Zahlung diente der Abgeltung bereits bestehender Beziehungen mit Blis und ist vom beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung ausgeschlossen.

Blis wird seit dem 3. März 2025 in den Konzernabschluss einbezogen. Der Erwerb erfüllt die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3. Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden ist zum 31. Dezember 2025 noch nicht abgeschlossen. Die vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte bzw. der übernommenen Schulden belaufen sich auf 0,2 Mrd. € bzw. 0,1 Mrd. €. Daraus resultiert ein vorläufiger Goodwill in Höhe von 0,1 Mrd. €.

Die transaktionsbezogenen Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Einbeziehung von Blis in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Deutschen Telekom.

Erwerb von Lumos in den USA

Am 24. April 2024 hatte T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb der FTTH-Plattform Lumos im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens mit dem Investmentfonds EQT Infrastructure Fund VI (EQT) getroffen. Die Transaktion wurde am 1. April 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. Seit dem 1. April 2025 wird die Beteiligung nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Mit Vollzug der Transaktion hat T‑Mobile US 0,9 Mrd. US‑$ (0,8 Mrd. €) in das Unternehmen investiert, um 50 % der Anteile zu erwerben sowie 97 Tsd. Glasfaser-Kunden zu übernehmen. Für den erworbenen Kundenstamm wurde ein immaterieller Vermögenswert angesetzt. Der Kundenstamm wird über eine geschätzte durchschnittliche Restnutzungsdauer von 9 Jahren abgeschrieben. Nach dem Abschluss der Transaktion werden für die übernommenen Glasfaser-Kunden weiterhin von Lumos Glasfaser-Dienste im Rahmen einer Wholesale-Vereinbarung zwischen T‑Mobile US und Lumos zur Verfügung gestellt. Die Umsätze mit den übernommenen Glasfaser-Kunden werden bei T‑Mobile US innerhalb der Service-Umsätze erfasst. Die damit verbundenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des Glasfasernetzes werden innerhalb des Materialaufwands ausgewiesen. Die von T‑Mobile US investierten Mittel sollen von Lumos für den künftigen Glasfaser-Ausbau verwendet werden. Darüber hinaus beabsichtigt T‑Mobile US, vereinbarungsgemäß weitere rund 0,5 Mrd. US‑$ (0,4 Mrd. €) zwischen 2027 und 2028 in das Unternehmen einzulegen.

Erwerb von Metronet in den USA

Am 18. Juli 2024 hatte T‑Mobile US mit KKR & Co. Inc. eine Vereinbarung über den Erwerb der FTTH-Plattform Metronet Holdings, LLC sowie eines Teils derer Tochtergesellschaften (Metronet) im Rahmen eines Gemeinschaftsunternehmens getroffen. Die Transaktion wurde am 24. Juli 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. Die Beteiligung wird seit dem 24. Juli 2025 nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Mit Vollzug der Transaktion hat T‑Mobile US 4,6 Mrd. US‑$ (3,9 Mrd. €) in das Unternehmen investiert, um 50 % der Anteile zu erwerben und 713 Tsd. Glasfaser-Privatkunden zu übernehmen. Für den erworbenen Kundenstamm wurde ein immaterieller Vermögenswert angesetzt. Der Kundenstamm wird über eine geschätzte durchschnittliche Restnutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Nach dem Abschluss der Transaktion werden für die übernommenen Glasfaser-Privatkunden weiterhin von Metronet Glasfaser-Dienste im Rahmen einer Wholesale-Vereinbarung zwischen T‑Mobile US und Metronet zur Verfügung gestellt. Die Umsätze mit den übernommenen Glasfaser-Privatkunden werden bei T‑Mobile US innerhalb der Service-Umsätze erfasst. Die damit verbundenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung des Glasfasernetzes werden innerhalb des Materialaufwands ausgewiesen.

Zusammenfassende Finanzinformationen zu den Gemeinschaftsunternehmen sowie eine Überleitungsrechnung auf den Buchwert der Beteiligungen finden Sie in Angabe 10 „Beteiligungen an nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen“.

Erwerb von UScellular in den USA

Am 24. Mai 2024 hatte T‑Mobile US eine Vereinbarung mit der United States Cellular Corporation (UScellular), Telephone and Data Systems, Inc. und USCC Wireless Holdings, LLC getroffen, derzufolge T‑Mobile US im Wesentlichen alle Mobilfunk-Aktivitäten von UScellular und ausgewählte Spektrumlizenzen für einen Gesamtkaufpreis von rund 4,4 Mrd. US‑$ (3,9 Mrd. €) erwirbt. Der Kaufpreis war in bar zu zahlen und des Weiteren durch die Übernahme von Schulden in Höhe von bis zu 2,0 Mrd. US‑$ (1,8 Mrd. €) im Rahmen eines Umtauschangebots an bestimmte UScellular-Gläubiger vor dem Vollzug der Transaktion zu leisten.

Am 22. Juli 2025 hatte T‑Mobile US Vereinbarungen über den Erwerb des Mobilfunk-Geschäfts von Farmers Cellular Telephone Company, Inc., Iowa RSA No. 9 Limited Partnership sowie Iowa RSA No. 12 Limited Partnership (Iowa-Gesellschaften) für einen Kaufpreis von rund 0,2 Mrd. US‑$ (0,2 Mrd. €), zahlbar in bar, getroffen. Vor dem Erwerb der Iowa-Gesellschaften hielt UScellular eine Minderheitsbeteiligung an diesen Gesellschaften.

Das UScellular-Mobilfunk-Geschäft bietet eine umfassende Palette an Mobilfunk-Produkten und Dienstleistungen. Infolge des Erwerbs erwartet T‑Mobile US, den Wettbewerb in der US‑amerikanischen Mobilfunk- und Breitband-Branche zu erhöhen, Synergien zu erzielen und die ländliche 5G-Abdeckung mit der konsolidierten Netzpräsenz zu verbessern. Nach Abschluss der Transaktionen bleiben UScellular und die Iowa-Gesellschaften Eigentümer ihres übrigen Spektrums sowie ihrer Funktürme. Seit dem Tag der Übernahme des UScellular-Mobilfunk-Geschäfts durch T‑Mobile US firmiert UScellular als Array Digital Infrastructure, Inc.

Die Transaktionen wurden am 1. August 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. Die erworbenen Aktivitäten, Vermögenswerte und Schulden werden seit dem 1. August 2025 als vollkonsolidierte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen.

Bei Abschluss der Transaktion im Zusammenhang mit dem Erwerb des UScellular-Mobilfunk-Geschäfts hat T‑Mobile US eine Kaufpreisvorauszahlung in Höhe von 2,8 Mrd. US‑$ (2,5 Mrd. €) in bar geleistet. Darüber hinaus löste der Abschluss des Erwerbs die Verpflichtung zum Umtausch von Anleihen (Senior Notes) von UScellular in Höhe von 1,7 Mrd. US‑$ (1,4 Mrd. €) gegen T‑Mobile US USD-Anleihen zu gleichen Bedingungen aus. Die Umtauschverpflichtung wurde als im Rahmen des UScellular-Erwerbs übernommene Schuld erfasst. Anschließend wurden T‑Mobile US USD-Anleihen in Höhe von insgesamt 1,7 Mrd. US‑$ (1,4 Mrd. €) mit Laufzeitende zwischen 2033 und 2070 und einer Verzinsung zwischen 5,50 % und 6,70 % im Rahmen des Umtauschangebots ausgegeben. Die Anleihen stehen gleichrangig mit allen anderen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der T‑Mobile US.

T‑Mobile US hat am 1. August 2025 einen 15-jährigen Rahmenlizenzvertrag für die Anmietung von Flächen an mindestens 2.100 bei UScellular verbleibenden Funktürmen abgeschlossen sowie die Laufzeitverlängerung bereits bestehender Flächenmietverträge für etwa 600 Funktürme von UScellular um weitere 15 Jahre nach dem Vollzug der Transaktion vereinbart. Darüber hinaus wurden über den Rahmenlizenzvertrag Flächen an weiteren rund 1.800 Funktürmen für bis zu 30 Monate nach der Erwerbstransaktion angemietet. Infolge des Abschlusses des Rahmenlizenzvertrags wurden zum Stichtag der Übernahme von UScellular Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von jeweils 1,0 Mrd. US‑$ (0,9 Mrd. €) erfasst, davon wurden Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von 0,8 Mrd. US‑$ (0,7 Mrd. €) für die Funktürme, die nicht bereits vor dem UScellular-Erwerbsstichtag durch T‑Mobile US angemietet wurden, als Zugänge aus der Konsolidierungskreisveränderung erfasst.

Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden sowie der übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt ist zum 31. Dezember 2025 noch nicht abgeschlossen. Der vorläufige beizulegende Zeitwert der übertragenen Gegenleistung beträgt zum Erwerbszeitpunkt 2,9 Mrd. US‑$ (2,5 Mrd. €) und setzt sich wie folgt zusammen:

Erwerb von UScellular – Vorläufiger beizulegender Zeitwert der übertragenen Gegenleistung

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Beizulegender Zeitwert der am Erwerbsstichtag gezahlten Barkomponente

2.464

Beizulegender Zeitwert der T‑Mobile US Aktien im Umtausch für die aktienbasierte Vergütung für die Dienstzeit vor dem Unternehmenserwerb

39

= Übertragene Gegenleistung

2.503

Die Höhe der am Erwerbsstichtag gezahlten Barkomponente unterlag den üblichen Anpassungen innerhalb einer 120-tägigen Überprüfungsfrist.

Die vorläufigen beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Erwerb von UScellular – Vorläufige beizulegende Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Aktiva

 

Kurzfristige Vermögenswerte

1.268

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

11

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.056

Vertragsvermögenswerte

3

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

25

Übrige Vermögenswerte

60

Vorräte

113

Langfristige Vermögenswerte

4.651

Goodwill

185

Andere immaterielle Vermögenswerte

2.115

davon: Kundenstamm

332

davon: Spektrumlizenzen

1.516

davon: übrige

267

Sachanlagen

1.019

Nutzungsrechtea

1.051

Aktive latente Steuern

53

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

189

Übrige Vermögenswerte

39

Vermögenswerte

5.919

Passiva

 

Kurzfristige Schulden

755

Finanzielle Verbindlichkeiten

21

Leasing-Verbindlichkeitena

157

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

206

Sonstige Rückstellungen

143

Vertragsverbindlichkeiten

228

Langfristige Schulden

2.661

Finanzielle Verbindlichkeitenb

1.568

Leasing-Verbindlichkeitena

902

Vertragsverbindlichkeiten

124

Sonstige Rückstellungen

66

Schulden

3.416

a

Diese Posten enthalten Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von jeweils 0,7 Mrd. € im Zusammenhang mit dem Rahmenlizenzvertrag mit UScellular für die Funktürme, die nicht bereits vor dem UScellular-Erwerbsstichtag durch T‑Mobile US angemietet wurden.

b

Verpflichtungen zum Umtausch von UScellular-Anleihen in T‑Mobile US‑Anleihen wurden als im Rahmen des UScellular Unternehmenserwerbs übernommene Schulden erfasst.

Der vorläufige Goodwill berechnet sich wie folgt:

Erwerb von UScellular – Vorläufiger Goodwill

in Mio. €

 

 

Beizulegende Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

Übertragene Gegenleistung

2.503

– Beizulegender Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte

5.734

+ Beizulegender Zeitwert der übernommenen Schulden

3.416

= Goodwill

185

Der vorläufige Goodwill umfasst antizipierte Synergien, welche durch die zusammengeführten Geschäftsaktivitäten erzielt werden sollen, darunter Kosteneinsparungen durch die geplante Integration von Netzinfrastruktur, Einrichtungen, Personal und Systemen, den Personalbestand von UScellular sowie immaterielle Vermögenswerte, die nicht die Ansatzvoraussetzungen erfüllen. Der vorläufig erfasste Goodwill ist voraussichtlich in Höhe von 13 Mio. € ertragsteuerlich abzugsfähig.

Die Bewertung des Kundenstamms wurde anhand der Multi-Period-Excess-Earnings-Methode vorgenommen. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, ermittelt. Diese Methode beruht auf signifikanten Inputfaktoren, die am Markt nicht beobachtbar sind, und stellt daher eine Level 3-Bewertungskategorie dar. Zu den wichtigsten Annahmen gehören Umsatzerlöse über einen geschätzten Zeitraum, der Abzinsungssatz, die prognostizierten Aufwendungen und fiktive Auszahlungen für unterstützende Vermögenswerte. Der Kundenstamm wird über eine geschätzte durchschnittliche Restnutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Die Bewertung von Spektrumlizenzen wurde unter Verwendung des Marktansatzes vorgenommen. Hierbei wurden auch signifikante Inputfaktoren herangezogen, die am Markt nicht beobachtbar sind, und daher eine Level 3-Bewertungskategorie darstellen. Zu den wichtigsten Annahmen bei der Anwendung des Marktansatzes gehört die Allokation auf Marktebene über die jüngsten Frequenztransaktionen und die relativen Wertänderungen auf diesen Märkten nach den ursprünglichen Auktionen.

Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 0,3 Mrd. € für laufende Services und 0,8 Mrd. € für Ratenzahlungsverkäufe von Endgeräten. Der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf 0,3 Mrd. € bzw. 1,0 Mrd. €. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Bruttobetrag resultiert im Wesentlichen aus der Abzinsung zu marktüblichen Zinssätzen unter der Berücksichtigung erwartungsgemäß uneinbringlicher Forderungen.

Die transaktionsbezogenen Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Einbeziehung von UScellular in den Konzernabschluss hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Deutschen Telekom.

Verkauf von Telekom Romania Mobile Communications

Am 19. September 2025 hatte die Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE) eine Vereinbarung über den Verkauf von Telekom Romania Mobile Communications S.A. (TKRM), die dem operativen Segment Europa zugehörig war, getroffen. Zum 30. September 2025 wurden die Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen bzw. Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen umgegliedert. Die Transaktion wurde am 1. Oktober 2025 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt. Die zweistufige Transaktion umfasst den Verkauf bestimmter Vermögenswerte der TKRM an Digi Romania S.A., darunter das Prepaid-Kundengeschäft, bestimmte Frequenzrechte und ein Teil des Funkturm-Portfolios, sowie den Verkauf der von OTE gehaltenen Aktien an TKRM, mit Ausnahme der zuvor genannten Vermögenswerte, an Vodafone Romania S.A. Der Verkaufspreis beträgt 0,1 Mrd. € und unterliegt den üblichen Anpassungen bei Abschluss der Transaktion, u. a. hinsichtlich Nettoverschuldung, Working Capital und sonstigen Aufwendungen. Das Entkonsolidierungsergebnis ist aus Konzernsicht unwesentlich.

Darüber hinaus ergaben sich in 2025 folgende Entwicklungen im Zusammenhang mit der bereits in Vorperioden vollzogenen Transaktion:

Erwerb von Ka’ena in den USA

Am 9. März 2023 hatte T‑Mobile US eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der Ka’ena Corporation sowie deren Tochtergesellschaften, darunter Mint Mobile, für einen Kaufpreis von maximal 1,35 Mrd. US‑$ geschlossen. Der Kaufpreis sollte ursprünglich zu 39 % in bar und zu 61 % mit Aktien der T‑Mobile US gezahlt werden. Am 13. März 2024 hatte T‑Mobile US eine Änderungsvereinbarung abgeschlossen, die eine Anpassung des Zahlungsmechanismus enthält und dazu führt, dass der Baranteil des Kaufpreises im Verhältnis zum in Aktien zu zahlenden Kaufpreisanteil steigt.

Die Transaktion wurde am 1. Mai 2024 vollzogen. Zuvor wurden alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen erteilt sowie die restlichen Vollzugsbedingungen erfüllt. Ka’ena wird seit dem 1. Mai 2024 in den Konzernabschluss einbezogen.

Der Kaufpreis stand in Abhängigkeit der Erreichung festgelegter Finanzkennzahlen der Ka’ena Corporation und setzte sich zusammen aus einer Kaufpreisvorauszahlung bei Abschluss der Transaktion, die bestimmten vereinbarten Anpassungen unterliegt, sowie einer variablen, erfolgsabhängigen Kaufpreiskomponente, die am 1. August 2026 zu zahlen ist. Am 30. Juni 2025 wurde eine weitere Änderungsvereinbarung abgeschlossen. Demzufolge entspricht die ausstehende Kaufpreiskomponente der Differenz zwischen dem maximalen Kaufpreis von 1,35 Mrd. US‑$ und der Kaufpreisvorauszahlung. Die Anforderung an Ka’ena, festgelegte Finanzkennzahlen zu erreichen, wurde aufgehoben. Zum 31. Dezember 2025 ist der Buchwert der ausstehenden Gegenleistung in Höhe von 0,2 Mrd. € (31. Dezember 2024: 0,2 Mrd. €) in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten.

Der Erwerb erfüllt die Voraussetzungen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3. Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden sowie der übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt wurden in der Berichtsperiode zum 30. April 2025 abgeschlossen. Die Finalisierung der Kaufpreisallokation hat zu keinen Änderungen gegenüber den im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 berichteten beizulegenden Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt geführt.

Weitere Informationen zur Transaktion sowie zu den beizulegenden Zeitwerten der übertragenen Gegenleistung sowie der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind dem Abschnitt „Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen“ im Kapitel „Grundlagen und Methoden“ des Konzernanhangs im Geschäftsbericht 2024 zu entnehmen.

Der Konsolidierungskreis veränderte sich im Geschäftsjahr 2025 wie folgt:

Veränderungen des Konsolidierungskreises

 

 

 

 

 

Inland

Ausland

Gesamt

Vollkonsolidierte Tochterunternehmen

 

 

 

1. Januar 2025

57

235

292

Zugänge

2

41

43

Abgänge (einschließlich Verschmelzungen)

0

9

9

31. Dezember 2025

59

267

326

Nach der Equity-Methode einbezogene assoziierte Unternehmen

 

 

 

1. Januar 2025

5

12

17

Zugänge

0

1

1

Abgänge

0

0

0

31. Dezember 2025

5

13

18

Nach der Equity-Methode einbezogene Gemeinschaftsunternehmen

 

 

 

1. Januar 2025

18

3

21

Zugänge

6

2

8

Abgänge

0

0

0

31. Dezember 2025

24

5

29

Insgesamt

 

 

 

1. Januar 2025

80

250

330

Zugänge

8

44

52

Abgänge (einschließlich Verschmelzungen)

0

9

9

31. Dezember 2025

88

285

373

5G
Bezeichnung für den seit 2020 eingeführten Mobilfunk-Standard, der Datenraten im Gigabit-Bereich, v. a. auf den 3,6- und 2,1-GHz-Frequenzen, bietet, Festnetz und Mobilfunk zusammen führt und das Internet der Dinge unterstützt.
Zum Glossar
DOOH – Digital-out-of-Home
DOOH-Anbieter sind Unternehmen, die digitale Werbeflächen in öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen oder Einkaufszentren vermarkten.
Zum Glossar
FTTH – Fiber to the Home
FTTH bezeichnet in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis in die Wohnung des Kunden.
Zum Glossar
Prepaid
Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen im Voraus bezahlte Kommunikationsleistungen in Form von Guthaben ohne vertragliche Bindung.
Zum Glossar
Wholesale
Bezeichnung für die Abgabe von Leistungen an Telekommunikationsunternehmen, die diese ihren Endkunden direkt oder verarbeitet zur Verfügung stellen.
Zum Glossar

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