ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer
Das Internet hat sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil des gesellschaftlichen Alltags entwickelt. Trotz der zahlreichen Vorteile, die die Digitalisierung mit sich bringt, gibt es immer noch Menschen, die vor Herausforderungen stehen, um uneingeschränkt an der digitalen Welt teilzuhaben. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, an der digitalen Welt teilzunehmen. Dazu gehört es für uns auch, die Rechte von Verbrauchern und Endnutzern – allen voran Kinder und Jugendliche – zu schützen, sowie im Rahmen des fortschreitenden Netzausbaus Hilfe in Notsituationen zu ermöglichen. Außerdem setzen wir uns mit dem Schutz der Daten unserer Kunden und den gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf den Mobilfunk-Ausbau auseinander. Dabei richten wir unser Handeln stets an den Herausforderungen und Anforderungen der Länder aus, in denen wir tätig sind. Die Themen werden daher zumeist dezentral gesteuert.
Der folgende Index zeigt die durch die Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Angabepflichten in Bezug auf den Themenstandard „Verbraucher und Endnutzer“.
ESRS-Index nach ESRS 2 IRO-2
| Angabepflicht | Bezeichnung mit Referenz | |
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ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer |
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ESRS 2 SBM-2 S4 |
Interessen und Standpunkte der Interessensträger |
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ESRS 2 SBM-3 S4 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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ESRS S4‑1 |
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ESRS S4‑2 |
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen |
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ESRS S4‑3 |
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ESRS S4‑4 |
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ESRS S4‑5 |
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Strategie
ESRS 2 SBM-3 S4 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachteten wir mögliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern. Die Tabelle zeigt die wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt, die wir dabei identifiziert haben.
Übergeordnete Angaben zum Zusammenspiel der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen mit unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell finden Sie im Abschnitt „ESRS 2 SBM-3“.
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Wertschöpfungskette/ |
Art der Auswirkungen |
Beschreibung |
|---|---|---|
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer |
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Nachgelagert/ |
Positiv |
Der fortschreitende Ausbau der Netzinfrastruktur der Deutschen Telekom erleichtert den Zugang zu Informationen. Die Möglichkeit, Meinungen an einen größeren Adressatenkreis zu richten, wirkt sich grundsätzlich positiv auf die Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit aus. Damit trägt der Netzausbau auch dazu bei, dass alle Menschen gleichberechtigt an der digitalen Gesellschaft teilhaben können. |
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern |
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Nachgelagert/ |
Positiv |
Der fortschreitende Netzausbau macht es leichter, in Notsituationen Hilfe bereitzustellen. Verbesserte Ortungsmöglichkeiten wirken sich positiv auf die persönliche Sicherheit – auch an entlegenen Orten – aus. |
Nachgelagert/ |
Negativ |
Der erleichterte Zugang zum Netz setzt insbesondere Kinder auch Gefahren aus und erschwert damit den Schutz von Kindern. |
Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern |
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Nachgelagert/ |
Positiv |
Durch ihre Dienstleistungen und den fortschreitenden Netzausbau schafft die Telekom die Grundlage für digitale Teilhabe und fördert aktiv die soziale Inklusion. Ergänzt werden diese Angebote durch begleitende Maßnahmen, etwa zur Stärkung der Medienkompetenz sowie zur Förderung von Barrierefreiheit und Diskriminierungsfreiheit. Diese unterstützen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen weiter und ermöglichen Menschen aller Generationen eine aktive Teilhabe an der digitalen Gesellschaft. Unternehmensspezifische Kennzahlen wie die ESG KPIs „Community Contribution – Digital Society“ und „Beneficiaries – Digital Society“ spiegeln das Engagement in diesen Initiativen und damit erzielte Fortschritte wider. |
Nachgelagert/ |
Positiv |
Die Deutsche Telekom stärkt die soziale Inklusion von Verbrauchern und Endnutzern durch verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken in der digitalen Welt. Mit Initiativen wie „Gegen Hass im Netz“ und dem gezielten Einsatz von Marketingbudgets zur Sensibilisierung für gesellschaftlich relevante Themen trägt sie zur Nichtdiskriminierung und Teilhabe bei. |
Die nachfolgende Übersicht zeigt die wesentlichen Risiken der Deutschen Telekom und ihre finanziellen Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Weiterführende Informationen zu Risiken und Chancen, die in den nächsten zwei Jahren „Top-Risiken/Top-Chancen“ darstellen, können dem Kapitel „Risiko- und Chancen-Management“ entnommen werden.
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Wertschöpfungskette |
Risiko/Chance |
Beschreibung |
|---|---|---|
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer |
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Nachgelagert |
Risiko |
Trotz Präventionsmaßnahmen sowie gut etablierter Datenschutz-Management-Strukturen können Datenschutzvorfälle in der ICT-Branche grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, da nahezu alle Datenverarbeitungen bzw. Prozesse im Konzern datenschutzrechtlich relevant sind. Daraus ergeben sich Reputations-, Kosten- und Sanktionsrisiken. |
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern |
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Nachgelagert |
Risiko |
Die gesellschaftliche Diskussion über mögliche Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder (EMF), die von Mobilfunk-Endgeräten ausgehen können, kann regulatorische Eingriffe nach sich ziehen, etwa in Form einer Kennzeichnungspflicht für Endgeräte oder durch die Einführung zusätzlicher Vorsorgemaßnahmen. Daraus können sich erhöhte Betriebs- und Investitionsausgaben ergeben. |
Zu den Verbrauchern und Endnutzern, die von wesentlichen Auswirkungen der Deutschen Telekom betroffen sein können, gehören:
- Personen, die unsere Produkte erwerben oder unsere Dienstleistungen nutzen, die sich möglicherweise negativ auf das Recht auf Privatsphäre, den Schutz der personenbezogenen Daten, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Nichtdiskriminierung auswirken
- Menschen, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Privatsphäre oder Auswirkungen von Marketing- und Verkaufsstrategien sind, wie Kinder oder finanziell schutzbedürftige Personen
Nicht dazu gehören:
- Verbraucher bzw. Endnutzer von Produkten, die für den Menschen schädlich sind oder das Risiko einer chronischen Krankheit erhöhen
- Verbraucher bzw. Endnutzer, die auf genaue und zugängliche produkt- oder dienstleistungsbezogene Informationen wie Handbücher und Produktetiketten angewiesen sind, um eine potenziell schädliche Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung zu vermeiden
Bei der Betrachtung des wesentlichen finanziellen Risikos im Zusammenhang mit dem Datenschutz berücksichtigen wir auch Auswirkungen auf Geschäftskunden der Deutschen Telekom.
Angaben dazu, wie wir ein Verständnis dafür entwickelt haben, inwiefern Verbraucher und Endnutzer mit besonderen Merkmalen einem größeren Schadensrisiko ausgesetzt sein können, finden Sie im Abschnitt „ESRS 2 SBM-3 S2“.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S4‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer (Meinungsfreiheit und Zugang zu (hochwertigen) Informationen), Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Persönliche Sicherheit) und Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Nichtdiskriminierung, Zugang zu Produkten und Dienstleistungen, und Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken). Als Anbieter digitaler Infrastruktur stellen wir unser Handeln unter das Prinzip der digitalen Verantwortung. Auf dem Weg in die digitale Gesellschaft setzen wir uns als Deutsche Telekom dafür ein, dass alle an der digitalen Welt teilhaben und nach demokratischen Prinzipien zusammenleben können. Damit wir diesem Anspruch konzernweit gerecht werden können, haben wir „Digitale Teilhabe“ als Schwerpunktthema in unserer CR-Strategie verankert. Mit unserem Ansatz für digitale Teilhabe (Access, Affordability und Ability) und digitale Werte wollen wir unsere wesentlichen positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen, Meinungsfreiheit, persönlicher Sicherheit und sozialer Inklusion fördern und negative Auswirkungen mindern:
- Der Zugang zu modernen Informationstechnologien ist ein wichtiger Schlüssel zur Teilhabe an der Informations- und Wissensgesellschaft (Access). Deshalb bauen wir unsere Infrastruktur zügig weiter aus und erhöhen mit neuen, sicheren Technologien die Übertragungsgeschwindigkeiten. Richtschnur für den Ausbau sind die Ziele unserer europaweit integrierten Netzstrategie: Mit ihr helfen wir, die Netzausbauziele der EU-Kommission sowie die Digitale Agenda und die Breitband-Strategie der Bundesregierung zu erreichen bzw. umzusetzen. Die Strategie basiert auf den beiden Säulen Mobilfunk- und Festnetz-Ausbau: Beim Ausbau des Mobilfunknetzes konzentrieren wir uns auf die Versorgung mit 5G – dem aktuell leistungsfähigsten Technologiestandard. Im Festnetz setzen wir auf den Glasfaser-Ausbau, um unseren Kunden eine verlässliche Anbindung mit Gigabit-Geschwindigkeit zu ermöglichen.
- Damit Menschen gleichberechtigt an der Informations- und Wissensgesellschaft teilhaben können, ist zudem die Bezahlbarkeit der Produkte und Dienstleistungen wichtig (Affordability). Wir bieten Tarife und Endgeräte an, die die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten von Verbrauchern und Endnutzern berücksichtigen.
- Zusätzlich wollen wir die Kompetenz und Motivation im Umgang mit digitalen Medien fördern (Ability). Medienkompetenz ist für uns der Schlüssel für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien und eine wichtige Fähigkeit für das Privat- und Berufsleben. Unser Ansatz beginnt bei der Vermittlung von Basiskompetenzen zur Mediennutzung und reicht über den Schutz der eigenen Privatsphäre bis hin zur Befähigung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Hass und Desinformation im Netz.
Im Berichtsjahr haben wir unseren strategischen Ansatz für die Förderung digitaler Teilhabe überarbeitet und ihn an aktuelle gesellschaftliche sowie technologische Entwicklungen angepasst. Die Umsetzung ist für das kommende Jahr vorgesehen. Ziel ist es, bestehende Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln.
Außerdem wollen wir mit dem Kompetenzaufbau digitale Werte und damit die soziale Inklusion von Verbrauchern und Endnutzern fördern: Das Internet soll ein Ort sein, an dem sich alle Menschen sicher fühlen können. Deshalb gestalten wir den Wandel hin zu einer positiven Dialogkultur im Netz aktiv mit, in dem wir uns u. a. gegen Hass im Netz und für mehr digitale Zivilcourage engagieren. Dabei arbeiten wir eng mit NGOs zusammen.
Übereinstimmend mit der CR-Strategie der Deutschen Telekom gestaltet GCR unseren Ansatz für digitale Teilhabe und digitale Werte. Die Verantwortung für den Netzausbau ist gemäß der lokalen Netzausbaustrategie dezentral in den Vorstandsbereichen der operativen Segmente Deutschland, Europa und USA verankert.
Die Wirksamkeit unserer Aktivitäten zur Förderung der Teilhabe an der digitalen Gesellschaft messen wir u. a. mit den ESG KPIs „Community Contribution – Digital Society“ und „Beneficiaries – Digital Society“. Außerdem messen wir die Reichweite ausgewählter Kampagnen. Die Wirkungsmessung für unsere Netzbauaktivitäten betrachten wir im Rahmen der Fortschritte im Netzausbau.
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Kinderschutz). Es ist zentral für den Verbraucherschutz bei der Deutschen Telekom, die Daten unserer Kunden zu schützen und deren Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wollen wir v. a. Kinder und Jugendliche bei der Nutzung digitaler Medien schützen. Unsere Verpflichtung zum Kinder- und Jugendschutz in den operativen Segmenten Deutschland und Europa ist in unserem Menschenrechtskodex verankert. T‑Mobile US schützt die Privatsphäre von Kindern durch Datenschutzmaßnahmen sowie durch die in der unternehmenseigenen Kinder-Datenschutzerklärung (Children’s Privacy Notice) beschriebenen Dienste und Produkte. Um den unterschiedlichen landesspezifischen Vorgaben gerecht zu werden, verfolgen wir keinen konzernweit einheitlichen Ansatz für den Schutz von Kindern. Die Steuerung des Themas und die Maßnahmenüberwachung erfolgen dezentral.
Wir stellen altersgerechte Angebote für Kinder bereit und geben Erziehungsberechtigten Informationen an die Hand, um ihnen zu helfen, ihre Kinder vor gefährdenden Inhalten zu schützen. Darüber hinaus setzen wir verschiedene Maßnahmen um, damit junge Menschen Medienkompetenz erwerben und sicher mit den Angeboten im Netz umgehen können. Ausführliche Informationen finden Sie unter unserem zuvor beschriebenen Ansatz für digitale Teilhabe und digitale Werte.
Außerdem arbeiten wir eng mit Strafverfolgungsbehörden und NGOs sowie anderen Partnern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zusammen, um kinder- und jugendgefährdende Inhalte aus dem Netz zu verbannen. In Europa verpflichten wir uns in diesem Zusammenhang bereits seit 2007, die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet zu bekämpfen. Dasselbe Ziel verfolgt auf globaler Ebene der Verband der Mobilfunk-Anbieter GSMA, dem wir seit 2008 angehören. Vor dem Hintergrund der dezentralen Steuerung und der landesspezifischen Regelungen haben wir davon abgesehen, konzernweit gesonderte zeitgebundene oder ergebnisorientierte Ziele bzw. andere Zielvorgaben festzulegen, um unsere Fortschritte bei der Verringerung der negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern zu messen.
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer (Datenschutz). Datenschutz ist ein wesentliches Thema für die Deutsche Telekom. Wir pflegen eine aktive Datenschutz- und Compliance-Kultur, die wir über viele Jahre hinweg aufgebaut haben. Datenschutz bildet die Basis, um möglichen Auswirkungen auf unsere Kunden zu begegnen, sowie um den wesentlichen Risiken, die sich aus etwaigen Datenschutzvorfällen ergeben, vorzubeugen. Die Konzerngesellschaften unterliegen spezifischen Datenschutzregelungen. In der EU findet z. B. insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Anwendung. Die jeweiligen Anforderungen müssen implementiert und deren Einhaltung kontrolliert werden. Unser Datenschutz-Management-System beschreibt die Maßnahmen, Prozesse und Audits, mit denen wir die Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und Selbstverpflichtungen zum Datenschutz regeln. Die Verantwortung für den Bereich Datenschutz liegt im Vorstandsbereich „Personal und Recht“. Zuständig für die Umsetzung sind die einzelnen Konzerngesellschaften, die auf oberster Ebene jeweils durch die Geschäftsführungsorgane vertreten werden. Aufgrund abweichender datenschutzrechtlicher Regelungen in den USA verfolgt T‑Mobile US einen eigenen Ansatz, der am Ende dieses Abschnitts dargestellt wird.
In Achtung der allgemeinen Menschenrechte wollen wir die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten. Wir bekennen uns zu dem in der EU geltenden Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung und möchten dessen weltweite Anerkennung fördern. Insbesondere bei der Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) oder sonstiger Anwendungen mit Algorithmen achten wir auf die datenschutzkonforme Gestaltung und berücksichtigen menschenrechtsbezogene Aspekte. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass alle Personen die Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten behalten. Dazu gehört auch, dass wir darüber aufklären, wie datengetriebene Geschäftsmodelle funktionieren und wie z. B. unsere Kunden ihre digitale Souveränität wahrnehmen können.
Mit unserer weltweit agierenden Datenschutzorganisation arbeiten wir stetig daran, in allen Konzerngesellschaften ein transparentes und hohes Datenschutzniveau zu halten. Soweit rechtlich möglich, haben sich die Unternehmen im Konzern zusätzlich zur Einhaltung der Richtlinie „Datenschutz“ (Binding Corporate Rules Privacy) verpflichtet, die ein einheitlich hohes Datenschutzniveau nach ISO 27701 für unsere Produkte und Services sicherstellen soll. Analog zur Datenschutzorganisation haben wir eine Sicherheitsorganisation etabliert, um ein adäquates und konsistentes Sicherheitsniveau innerhalb unseres Konzerns anzustreben.
Weiterführende Informationen finden Sie im Abschnitt „G-Unternehmensspezifisch – Leitlinien im Zusammenhang mit Cybersicherheit“.
T‑Mobile US unterliegt den US‑Datenschutzgesetzen. Um Sorge dafür zu tragen, dass diese eingehalten werden, hat die Gesellschaft innerhalb der Rechtsabteilung einen Chief Privacy Officer ernannt. Der vertrauliche Umgang mit Informationen und personenbezogenen Daten ist bei T‑Mobile US an verschiedenen Stellen im Unternehmen verankert, u. a. im Verhaltenskodex von T‑Mobile US. Darüber hinaus schult T‑Mobile US ihre Mitarbeiter jährlich zu Datenschutz und bietet rollenspezifische Schulungen an, die zur Einhaltung der Datenschutzgesetze beitragen sollen.
Wir geben einen jährlichen konzernweiten Transparenzbericht über die Grundsätze unserer Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden heraus. Ergänzend dazu legen wir die Art und den Umfang unserer Auskünfte an Sicherheitsbehörden in den europäischen Landesgesellschaften sowie bei T‑Mobile US in Einzelberichten offen.
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Gesundheitsschutz und Sicherheit). Im Zusammenhang mit dem Ausbau des 5G-Netzes gibt es in der Öffentlichkeit Debatten über mögliche gesundheitliche Auswirkungen von 5G bzw. den elektromagnetischen Feldern (EMF), die der Mobilfunk nutzt. Wir informieren seit über 20 Jahren über die wissenschaftliche Faktenlage zum Thema Mobilfunk und Gesundheit, die gesetzlich verankerten Grenzwerte sowie über die Zusammenarbeit mit Kommunen beim Ausbau der Infrastruktur.
Wir wollen unsere Mobilfunk-Infrastruktur, unsere Produkte sowie die zugrundeliegenden Prozesse so ressourceneffizient, sicher und gesundheitsverträglich wie möglich gestalten. Eine übergeordnete Rolle spielen hierbei die konzernweit gültigen Grundsätze zu EMF, die wir 2023 aktualisiert haben: Unsere EMF-Leitlinie beinhaltet einheitliche Mindestanforderungen für den Bereich Mobilfunk und Gesundheit, die weit über die jeweiligen nationalen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Sie gibt einen verbindlichen Rahmen für einen konzernweit einheitlichen, verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheit vor und orientiert sich an den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection – ICNIRP). Mit dieser Leitlinie verpflichten wir uns zu mehr Transparenz, Information, Partizipation und zur Orientierung an wissenschaftlichen Fakten. Alle Konzerngesellschaften, die Mobilfunknetze betreiben, haben die EMF-Leitlinie anerkannt und die geforderten Maßnahmen weitgehend umgesetzt.
Die oberste Verantwortung für den Bereich Mobilfunk und Gesundheit liegt im Vorstandsbereich „Deutschland“; die Umsetzung der EMF-Leitlinie in den einzelnen Konzerngesellschaften erfolgt jedoch dezentral, in der Regel durch die oberste Führungsebene im Geschäftsbereich Technik. Die jeweilige EMF-Situation beschreiben die verantwortlichen EMF-Manager der Konzerngesellschaften in der Arbeitsgruppe „EMF Core Team“ und fördern so den fachlichen Austausch. Darüber hinaus verfügen wir über kein etabliertes Verfahren, um die Wirksamkeit der EMF-Leitlinie zu überwachen. Auch haben wir keine gesonderten zeitgebundenen oder ergebnisorientierten Ziele oder andere Zielvorgaben festgelegt, um Fortschritte beim Management der wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheit voranzutreiben und zu messen.
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern. Wir setzen uns für die Achtung der Menschenrechte ein und dafür, dies auch entlang unserer Lieferkette durchzusetzen. Als Grundlage unseres Handelns gelten die allgemeingültigen Standards und Prinzipien, die wir im Menschenrechtskodex der Deutschen Telekom festgelegt haben.
In Bezug auf Endnutzer und Verbraucher definiert der Menschenrechtskodex Grundsätze und Erwartungen im Zusammenhang mit:
- Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung
- Meinungs- und Informationsfreiheit
- Kinder- und Jugendschutz
- Mobilfunk und Gesundheit
- Digitaler Verantwortung und Teilhabe
T‑Mobile US verfügt über einen eigenen Menschenrechtskodex (Human Rights Statement), der viele dieser zentralen Grundsätze und Erwartungen im Hinblick auf Verbraucher und Endnutzer abdeckt. Allerdings werden darin nicht alle Aspekte, die im Menschenrechtskodex der Deutschen Telekom festgelegt sind, explizit adressiert.
Der Schutz der Menschenrechte spielt für uns auch bei der verantwortungsvollen Gestaltung von technologischem Wandel und Digitalisierung eine zentrale Rolle – denn unser Anspruch ist es, beim Einsatz unserer Technologien ein humanistisches Wertesystem zugrunde zu legen. Auch deshalb beziehen wir Endnutzer und Verbraucher im Rahmen der im Abschnitt „ESRS S4‑2“ erläuterten Formate ein.
Sowohl der Menschenrechtskodex der Deutschen Telekom als auch das Human Rights Statement von T‑Mobile US stehen im Einklang mit relevanten, international anerkannten Instrumenten wie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte. Da sich unsere Sorgfaltspflichten jedoch bisher nicht auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette erstrecken, erfolgt keine systematische Erfassung von menschenrechtsbezogenen Hinweisen in Verbindung mit Verbrauchern und Endnutzern. Entsprechend werden auch keine Abhilfemaßnahmen bei potenziellen oder tatsächlichen negativen Auswirkungen in diesem Bereich ergriffen. Teilnehmer der nachgelagerten Wertschöpfungskette stehen aber die Beschwerdekanäle des Unternehmens zur Verfügung.
ESRS S4‑2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Um unsere wesentlichen Auswirkungen zu verstehen und anzugehen, setzen wir uns fortlaufend sowie anlassbezogen mit den Interessen und Perspektiven von Endnutzern und Verbrauchern auseinander, insbesondere im Rahmen der Entwicklung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen sowie in Bezug auf unsere Netzausbaupläne. Über ein Verfahren zur direkten Einbeziehung von Kindern verfügen wir nicht. Daher beziehen wir im Fall von negativen Auswirkungen auf den Schutz von Kindern glaubwürdige Stellvertreter ein. In diesem Zusammenhang spielen Verbraucherschutzverbände, NGOs und Behörden eine wichtige Rolle. Die Verantwortung für die Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern bzw. ihren rechtmäßigen Vertretern sowie glaubwürdigen Stellvertretern ist dezentral organisiert. Wir unterscheiden zwischen drei Formaten der Einbeziehung: Information, Dialog und Partizipation. Ein Beispiel dafür, wie die Interessen von Verbrauchern und Endnutzern bereits im Entwicklungsprozess berücksichtigt werden, ist das „User Testing“ von Produkten und Dienstleistungen (ohne T‑Mobile US). Dabei werden gezielt verschiedene Stakeholder-Gruppen einbezogen, die unterschiedliche Vielfaltsdimensionen repräsentieren. Im Berichtsjahr lag der Fokus u. a. verstärkt auf Menschen mit Behinderungen. Wir wollen in unserem Produktentwicklungsprozess eine große Bandbreite menschlicher Vielfalt berücksichtigen – etwa unterschiedliche körperliche und geistige Fähigkeiten, Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft sowie Nationalität. So können wir unsere Produkte und Prozesse barriereärmer und leichter zugänglich gestalten.
ESRS S4‑3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Für Anfragen und Beschwerden zu Produkten oder Dienstleistungen der Deutschen Telekom steht Verbrauchern und Endnutzern in allen Ländern, in denen wir tätig sind, eine Vielzahl von Kanälen zur Verfügung. Dazu zählen u. a. Telefon-Hotlines, E-Mails, Live-Chats sowie die sozialen Medien. Verbraucher und Endnutzer können zudem über länderspezifische Kanäle direkten Kontakt mit den Datenschutz- und Datensicherheit-Teams der Deutschen Telekom aufnehmen und Fälle von missbräuchlicher Datennutzung im Internet im Zusammenhang mit Systemen der Telekom melden. In Deutschland können sie darüber hinaus über eine kostenlose Telefon-Hotline und etablierte Postfächer direkten Kontakt mit uns aufnehmen, wenn sie gesundheitsbezogene Fragen zur elektromagnetischen Verträglichkeit der Mobilfunk-Infrastruktur oder von Geräten sowie deren Auswirkung auf die Umwelt haben. In diesem Rahmen können sie auch diesbezügliche Bedenken äußern. In den europäischen Landesgesellschaften und bei T‑Mobile US gibt es keine vergleichbaren Kanäle, die explizit für die Meldung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheit genutzt werden können. Dafür stehen anderweitige Beschwerdekanäle zur Verfügung. Als zusätzlichen Kanal haben wir in Deutschland im Berichtsjahr den „Barriere Melden“-Prozess eingeführt. Der Prozess ermöglicht es Nutzern unkompliziert auf Barrieren hinzuweisen und so aktiv zur Verbesserung der Zugänglichkeit beizutragen. Informationen über die jeweils erforderlichen Kontaktinformationen stellen wir Verbrauchern und Endnutzern auf unserer Website zur Verfügung.
Wir prüfen die über die verschiedenen genannten Kanäle eingegangenen Meldungen und leiten sie bei Bedarf an entsprechende interne Experten weiter. Dabei bewerten wir im Zusammenhang mit dem Datenschutz unserer Kunden auch, ob eine Meldung an Aufsichtsbehörden und eine Benachrichtigung der betroffenen Personen erfolgen muss, und handeln entsprechend. Wenn notwendig und möglich, leiten wir Abhilfemaßnahmen ein. Um die Wirksamkeit des Verfahrens sicherzustellen, testen wir u. a. regelmäßig, ob Kanäle erreichbar sind, und werten Kunden-Feedback aus. Zudem halten wir die Anzahl der eingegangen Meldungen nach und ziehen daraus Rückschlüsse über die Bekanntheit und Akzeptanz der Kontaktmöglichkeiten.
Weiterführende Informationen zu unserem nichtfinanziellen Leistungsindikator Kundenbindung/-zufriedenheit (TRI*M-Index) finden Sie im Kapitel „Konzernsteuerung“.
Unsere Strategie zum Schutz von hinweisgebenden Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen schildern wir im Abschnitt „ESRS G1‑1“.
ESRS S4‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer (Meinungsfreiheit und Zugang zu (hochwertigen) Informationen), Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Persönliche Sicherheit) und Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Zugang zu Produkten und Dienstleistungen). Um den technischen Zugang zum Netz zu ermöglichen, bauen wir dieses stetig aus. Damit leisten wir eine breite Erreichbarkeit in Notsituationen und fördern so die persönliche Sicherheit von Verbrauchern und Endnutzern. Dabei kooperieren wir auch mit Partnern – insbesondere in entlegenen Gebieten. Die Vorgaben und Rahmenbedingungen sind in allen Ländern, in denen wir tätig sind, unterschiedlich. Die Implementierung von entsprechenden Maßnahmen obliegt den operativen Landesgesellschaften.
Unser Netzausbau in Deutschland erfolgt auch in Kooperation mit anderen Unternehmen, z. B. im Rahmen von Vereinbarungen zum Network Sharing mit anderen deutschen Netzbetreibern. Dies trägt zu einer breiteren Mobilfunk-Versorgung bei. Die Nutzung unserer Netzinfrastruktur durch Wettbewerber setzt jedoch stets eine kommerzielle Vereinbarung voraus. Darüber hinaus tragen wir in Deutschland durch gezielte Partnerschaften zu einem schnelleren Festnetz-Ausbau bei. Ähnliche Vereinbarungen in unterschiedlicher Ausprägung gibt es auch in den anderen europäischen Ländern, in denen wir tätig sind. In den USA gibt es bundesstaatliche Verbindungs- und Roaming-Vereinbarungen, um eine breite und zugängliche Mobilfunk-Abdeckung im ganzen Land zu gewährleisten.
Gerade in Notfallsituationen ist es wichtig, dass Netze funktionieren, um Notrufe absetzen zu können und Hilfe zu organisieren. Wenn z. B. bei Hochwassern oder bei Großbränden die Technik so zerstört wird, dass Mobilfunk und Festnetz nicht schnell wiederhergestellt werden können, greift unser Disaster Recovery Management (DRM). Dieses hält mobile Container mit Technik, Netzersatzanlagen und fahrbare Mobilfunk-Masten bereit, um Ersatz für das ausgefallene Mobilfunk- und Festnetz zu schaffen. Die Anbindung der fahrbaren Masten erfolgt neben Richtfunk- auch mit Satelliten-Verbindungen, um nach extremen Ereignissen innerhalb weniger Stunden wieder eine Mobilfunk-Versorgung bereitzustellen. Dadurch können wir in Notfällen eine schnelle Anbindung an das Netz ermöglichen. Wir nutzen die Richtfunk- und Satellitenverbindungen auch dazu, reguläre Mobilfunk-Standorte schnell (wieder) in Betrieb zu nehmen, wenn dies dringend erforderlich ist und die geplante bzw. bisher vorhandene Anbindung (z. B. in Form von Glasfaser) noch nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.
Je weiter wir im Netzausbau voranschreiten, desto besser lassen sich auch die damit zusammenhängenden Maßnahmen umsetzen. Die Nachverfolgung erfolgt dezentral in den operativen Segmenten, u. a. indem diese selbst die Netzabdeckung messen, die Kundenzufriedenheit auswerten, externe Benchmarks nutzen und die Ausbauverpflichtungen in Zusammenhang mit Frequenzauktionen, z. B. durch lokale Regulierungsbehörden, erfassen.
Weiterführende Informationen zu unseren Investitionen in den Netzausbau finden Sie im Kapitel „Konzernstrategie“.
Darüber hinaus haben wir im Berichtsjahr die Entwicklung von Technik und Produkten für verschiedene Zielgruppen weiter vorangetrieben, um eine möglichst barriere- und diskriminierungsfreie Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen zu ermöglichen. Maßgeblich hierfür war unsere 2023 erarbeitete Leitlinie ,,Design für Alle“, die darauf abzielt, Ausgrenzung, Stigmatisierung und Diskriminierung bereits bei der Produktentwicklung zu vermeiden. Im Berichtsjahr lag der Fokus auf der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen zur Barrierefreiheit durch die Segmente. In Deutschland haben wir z. B. Produkte, Dienstleistungen, Websites und Shopsysteme systematisch geprüft und gezielt angepasst, um sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen besser zugänglich zu machen. Ergänzend haben wir Informationen zur Barrierefreiheit unserer Angebote veröffentlicht. Zur Bewusstseinsbildung haben wir unser „Design für Alle“-Training für Mitarbeiter im Berichtsjahr fortgeführt. Es ist auf der Online-Trainingsplattform der Deutschen Telekom verfügbar. Mitarbeiter von T‑Mobile US haben u. a. aus rechtlichen Gründen keinen Zugriff auf die Plattform; das Unternehmen unterstützt Mitarbeiter jedoch ebenfalls durch Schulungen dabei, zugängliche Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Um das Potenzial von Informationstechnologien zum Nutzen der Gesellschaft zu erschließen, fördert die Deutsche Telekom die Medienkompetenz von Verbrauchern und Endnutzern mit einer Vielzahl von konzernweit verfügbaren Angeboten – stets mit dem Ziel, dass sich jeder Mensch sicher und souverän in der digitalen Welt bewegen kann. Die Plattform „Teachtoday International“ bietet einen Überblick über alle weltweiten Medienkompetenz-Initiativen des Konzerns. Dazu zählen auch Maßnahmen, die explizit für den Umgang mit Desinformation sensibilisieren sollen.
Um den digitalen Zugang zu verbessern, hat T‑Mobile US das Programm „Project 10Million“ ins Leben gerufen. Es soll bis zu 10 Millionen berechtigten Schülerhaushalten einen kostenlosen oder ermäßigten Zugang zum Internet und zu mobilen Hotspots ermöglichen. Bis Ende 2025 hat T‑Mobile US seit dem Start des Programms fast 6,7 Mio. Schüler erreicht (2024: 6,3 Mio.).
Im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen betrachten wir auch den verantwortungsvollen Umgang mit KI. Im Berichtsjahr haben wir im Rahmen der T‑Challenge innovative Ansätze zur KI-gestützten Sprachgenerierung ausgezeichnet. Die Zusammenarbeit mit „Resemble AI“ setzen wir fort. Dieses Projekt zeigt, wie KI-basierte Technologien dabei helfen können, Sprach-Deepfakes zu erkennen und einem Missbrauch durch synthetische Stimmen vorzubeugen. Gemeinsam wollen wir einen Beitrag zur digitalen Vertrauensbildung leisten und den sicheren Zugang zu Informations- und Kommunikationskanälen fördern. Darüber hinaus förderten wir auch im Berichtsjahr den Einsatz von KI zur Stärkung von Informationsqualität und Vertrauenswürdigkeit, etwa durch die Weiterentwicklung einer Anwendung, die Nutzer beim Verifizieren von Informationen unterstützt.
Die Auswertung der Wirksamkeit unserer Aktivitäten zur Förderung wesentlicher positiver Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen, und Medienkompetenz-Angeboten erfolgt u. a. anhand der zwei ESG KPIs „Community Contribution – Digital Society“ und „Beneficiaries – Digital Society“. Wir orientieren uns bei der Berechnung der beiden Kennzahlen an der Methodik des Business for Societal Impact (B4SI) mit den Aspekten „Input“ (Aufwand/Engagement) und „Impact“ (Veränderung). Dabei handelt es sich beim ESG KPI „Community Contribution – Digital Society“ um den „Input“, während der ESG KPI „Beneficiaries – Digital Society“ den „Impact“ darstellt. Mit dem ESG KPI „Community Contribution – Digital Society“ messen wir unseren finanziell, personell und in Sachmitteln geleisteten Beitrag zur digitalen Gesellschaft. Im Berichtsjahr belief sich dieser Wert auf eine Summe von 977 Mio. € (2024: 1.102 Mio. €). Der ESG KPI „Beneficiaries – Digital Society“ gibt die Anzahl der Personen an, die pro Jahr von unserem Engagement zur Förderung einer digitalen Gesellschaft direkt oder indirekt (annahmebasiert) profitieren. Dazu gehören u. a. Personen, die unsere Medienkompetenz-Plattformen nutzen, Teilnehmer von Workshops und Nutzer von vergünstigten Tarifen (inklusive der Haushaltsangehörigen). Für die Kennzahlen in diesem Themenstandard erfolgt keine zusätzliche externe Validierung.
ESG KPI „Community Contribution – Digital Society“
Soziale Inklusion von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Nichtdiskriminierung und Verantwortungsvolle Vermarktungspraktiken). Unsere 2020 in Deutschland gestartete Initiative „Gegen Hass im Netz“ haben wir (ohne T‑Mobile US) im Berichtsjahr fortgeführt. Mit ihr wollen wir die Gesellschaft sensibilisieren und befähigen, im Netz demokratische Grundwerte zu leben und zu verteidigen. Wir machen uns für ein Internet stark, in dem alle die Chancen der digitalen Welt nutzen können – ohne Angst vor Ausgrenzung oder Hass haben zu müssen. Im Berichtsjahr haben wir die Kampagne „Augen auf“ veröffentlicht und damit zu mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt und Zivilcourage aufgerufen. Auf diese Weise wollen wir auch die Vielfalt in der digitalen Welt fördern. Im Berichtsjahr haben wir die Initiative „Gegen Hass im Netz“ in sechs europäischen Landesgesellschaften entweder gestartet oder weitergeführt.
Wir wollen vermeiden, dass unsere eigene Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer hat. Deshalb setzen wir uns für eine menschen- und wertorientierte Digitalisierung (Corporate Digital Responsibility – CDR) ein und streben einen verantwortungsvollen Umgang mit KI an. Bereits 2018 haben wir als eines der ersten Unternehmen weltweit KI-Leitlinien zur Digitalen Ethik verabschiedet. Ihre Umsetzung erfolgt kontinuierlich über ein integriertes Governance Framework mit Prozessen, unterstützenden Tools, Sensibilisierungsmaßnahmen und organisatorischer Verankerung. Unser Verständnis digitaler Verantwortung haben wir in unserem 2022 veröffentlichten CDR-Rahmenwerk niedergeschrieben. Im selben Jahr wurde die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Digitale Ethik gegründet, die sich mit der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) befasst. Die Steuerung von KI erfolgt durch eine koordinierte Zusammenarbeit fachlicher, technischer und regulatorischer Verantwortlichkeiten (ohne T‑Mobile US). Diese Strukturen sind auf Vorstandsebene verankert und ermöglichen eine zeitnahe Reaktion auf aktuelle Entwicklungen. Zudem haben wir im Berichtsjahr zahlreiche Informations-, Schulungs- und Trainingsangebote zu Funktionsweise, Möglichkeiten und Risiken von KI durchgeführt. T‑Mobile US hat mit den AI Principles im Jahr 2023 ein eigenes Rahmenwerk für die verantwortungsvolle Nutzung von KI verabschiedet, und 2024 ihre Responsible AI Policy and Guidelines veröffentlicht. Außerdem hat T‑Mobile US einen Governance-Rat mit leitenden Führungskräften eingerichtet, der den verantwortungsvollen Einsatz von KI im Unternehmen überwacht.
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Kinderschutz). Unsere Geschäftstätigkeit ist zwar unmittelbar mit negativen Auswirkungen auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbunden, wir verursachen diese jedoch nicht. Unser Fokus liegt daher auf der Entwicklung und Durchführung von Minderungs- und Präventionsmaßnahmen. Um die branchenübergreifende Herausforderung des Jugendmedienschutzes zu bewältigen, arbeiten wir (ohne T‑Mobile US) mit verschiedenen Jugendschutzorganisationen zusammen. Wir beteiligen uns fortlaufend an Allianzen, die das Engagement der Akteure aus der Internet- und Medienwirtschaft koordinieren. Um Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten aus dem Internet zu schützen und für den Umgang mit Desinformation sowie ein respektvolles Miteinander im Netz zu sensibilisieren, engagieren wir uns in verschiedenen landesspezifischen Initiativen und fördern nationale Programme. Ein Beispiel dafür ist das Online-Magazin „AwareNessi“, das sich an Kinder und ihre erwachsenen Bezugspersonen richtet. Die Ausgaben sind in mehreren Sprachen verfügbar.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Maßnahmen liegt darauf, Eltern und Erziehungsberechtigte für technische Lösungen zu sensibilisieren. Die Mobilgeräte in unserem Vertriebsnetz verfügen, je nach Betriebssystem, über eine integrierte Kindersicherung. Damit können Inhalte, Anwendungen, Telefonnutzungsdauer oder Standortverfolgung kontrolliert oder begrenzt werden. Auf unserer Website und in unseren sozialen Netzwerken finden sich umfassende Hilfestellungen, um Geräte und Benutzerkonten kindersicher einzurichten. T‑Mobile US bietet Kunden z. B. die Möglichkeit an, die Benutzerkonten ihrer Kinder als Kids-Line-Konten zu kennzeichnen. Die Daten dieser Konten werden nur für grundlegende Dienste wie den Gerätebetrieb oder die Netzwerkverwaltung, nicht aber für gezielte Werbung genutzt. Kids-Line-Konten sind automatisch von der Online-Werbung und Marketing-Kommunikation der Konzerngesellschaft ausgeschlossen.
Außerdem bieten wir in einigen Landesgesellschaften Tarife für Kinder und Jugendliche an, die durch ein spezifisches Sicherheitselement Schutz vor betrügerischen Websites und Diebstahl von Anmelde- oder Bankdaten bieten. Unsere Plattform MagentaTV vereint u. a. Fernsehen, Mediatheken und Streaming-Dienste und wird in ausgewählten Ländern in Europa angeboten. Sie verfügt zudem über eine Kindersicherung, mit der Erziehungsberechtigte eine Aufsichtsfunktion einrichten können. Auf diese Weise können sie z. B. unangemessene Inhalte sperren lassen oder Nutzungskriterien gemäß den Informationen des Inhaltsanbieters festlegen (z. B. „geeignet für Personen ab 18 Jahren“). Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zur Minderung von negativen Auswirkungen auf den Schutz von Kindern überprüfen wir u. a. durch die Auswertung der Nutzungsraten der zuvor genannten Produkte und Dienstleistungen sowie in Bezug auf ausgewählte Initiativen auch im Rahmen der Nachverfolgung des ESG KPI „Beneficiaries – Digital Society“.
Wenn wir Maßnahmen entwickeln, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu mitigieren, orientieren wir uns an den gesetzlichen Vorgaben der Länder, in denen wir tätig sind. Das besondere Schutzbedürfnis von Kindern haben wir dabei stets im Blick. Außerdem greifen wir auf jährliche Trendanalysen, die Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien und den Austausch mit NGOs zurück. Das Feedback, das wir im Rahmen der im Abschnitt „ESRS S4‑2“ beschriebenen Formate zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern erhalten, fließt in die Ausrichtung unserer Aktivitäten und die Entwicklung unserer Produkte und Dienstleistungen ein. Da wir keine spezifischen Abhilfemaßnahmen umsetzen oder direkt ermöglichen, haben wir auch keine Verfahren zur Wirkungsmessung von Abhilfemaßnahmen etabliert. Im Rahmen unserer Initiative „Gegen Hass im Netz“ informieren wir Verbraucher und Endnutzer über ihre digitalen Grundrechte. Dazu zählt auch die Unterrichtung, dass Plattformen im Internet ihren Nutzern gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ermöglichen müssen, Beiträge zu melden, die Desinformation und Hassrede enthalten. Diese Gefahr nehmen wir gerade mit Blick auf Kinder und Jugendliche sehr ernst. Da die Deutsche Telekom selbst keine Plattform betreibt, fallen wir nicht in den Anwendungsbereich dieser EU-Verordnung. Bei Vorkommnissen in Bezug auf strafrechtlich relevanten Extremismus und Kindesmissbrauchsdarstellungen rufen wir die Verbraucher und Endnutzer dazu auf, sich direkt an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden zu wenden. Wenn wir jugendschutzrelevante Angebote gestalten, beziehen wir in Deutschland unsere Jugendschutzbeauftragte ein; sie schlägt z. B. Beschränkungen oder Änderungen vor. Darüber hinaus ist aufgrund der Komplexität unserer Aktivitäten die genaue Zuweisung von personellen Ressourcen und finanziellen Mitteln für das Management der zuvor geschilderten Maßnahmen innerhalb des Konzerns nicht möglich. Grundsätzlich werden sämtliche Maßnahmen mit den Budgets der jeweils zuständigen Bereiche in den Landesgesellschaften umgesetzt und erfordern in der Regel keine erheblichen operativen Aufwendungen oder Investitionsausgaben.
Sofern nicht anders angegeben, sind alle in diesem Standard geschilderten Maßnahmen und Initiativen fortlaufend und haben keinen spezifischen Zeitrahmen.
Informationsbezogene Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer (Datenschutz). Der Schutz der Daten von allen Personen und Organisationen, die mit der Deutschen Telekom in Verbindung stehen, ist für uns von höchster Bedeutung; daher sind unsere Verfahren zum Management wesentlicher Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz und der Sicherheit von Daten in unser bestehendes Datenschutz-Risikomanagement-Verfahren integriert. Um Reputations-, Kosten- und Sanktionsrisiken sowie Risiken für betroffene Kunden durch Datenschutzvorfälle zu mindern und den Datenschutz weiter zu verbessern, führen wir verschiedene Maßnahmen durch. Dabei haben wir aktuelle Entwicklungen, etwa regulatorische Änderungen oder technische Fortschritte, z. B. im Bereich von KI, stets im Blick.
Datenschutz- und Sicherheitsaspekte spielen grundsätzlich bei der Entwicklung unserer Produkte und Dienstleistungen eine wichtige Rolle. Unsere Systeme überprüfen wir bei jedem Entwicklungsschritt auf ihre technische und datenschutzbezogene Sicherheit. Dabei nutzen wir das Privacy and Security Assessment-Verfahren (PSA), um neu entwickelte und bestehende Systeme technisch oder in Bezug auf die Art der Datenverarbeitung anzupassen. PSA ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Risikomanagement-Verfahrens. Die Wirksamkeit des PSA-Verfahrens lassen wir regelmäßig intern sowie durch externe, unabhängige Stellen prüfen, z. B. im Rahmen der ISO-Zertifizierungen 27001 und 27701. Außerdem dokumentieren wir in einem standardisierten Verfahren den Datenschutzstatus unserer Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. T‑Mobile US nutzt das PSA-Verfahren nicht, hat aber ein eigenes Verfahren zur Datenschutzfolgenabschätzung etabliert. Dieses dient dazu, Risiken der Datenverarbeitung in neuen Projekten zu ermitteln und interne Cybersicherheits-Teams bei der Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen als Berater einzubinden. Außerdem führt T‑Mobile US eine umfassende Dateninventur ihrer Systeme durch.
Um wesentliche Datenschutzrisiken im Zusammenhang mit Geschäftskunden zu mindern, sind T‑Systems und Google Cloud 2021 eine langfristige Partnerschaft eingegangen. Die seit 2022 verfügbare „T‑Systems Sovereign Cloud powered by Google Cloud“ verbindet die Open-Source-Expertise beider Anbieter und ermöglicht es Geschäftskunden, ihre Daten im Einklang mit deutschen als auch europäischen Datenschutzanforderungen in der Cloud souverän zu verarbeiten (DSGVO und Schrems II). Damit können auch Unternehmen aus regulierten Branchen Cloud-Dienste nutzen.
Telekommunikationsunternehmen in Europa müssen ihre Beschäftigten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in puncto Datenschutzrecht schulen. Um zu vermeiden, dass wir durch unsere eigene Geschäftstätigkeit zu wesentlichen negativen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer beitragen, gehen unsere Maßnahmen über diese gesetzliche Anforderung hinaus: Neben der Pflichtschulung, die alle Beschäftigten der Deutschen Telekom bei ihrem Eintritt in den Konzern erhalten, schulen wir unsere Mitarbeiter diesbezüglich mindestens alle zwei Jahre und verpflichten sie darüber hinaus, das Daten- und Fernmeldegeheimnis zu wahren. In diesem Rahmen sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter auch für Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre und informieren sie über bestehende Verfahren. Dies soll sicherstellen, dass unsere Beschäftigten vertraulich mit Kundendaten umgehen.
Alle zwei Jahre messen wir (ohne T‑Mobile US) stichprobenartig, wie es um das Datenschutzbewusstsein unserer Mitarbeiter steht. Auf Basis der Ergebnisse werden bei Bedarf Verbesserungsmaßnahmen eingefordert. Die Wirksamkeit der Datenschutzschulungen bei T‑Mobile US wird regelmäßig bewertet und das Trainingsangebot bei Bedarf angepasst. Über diese Verfahren hinaus haben wir keine gesonderten zeitgebundenen oder ergebnisorientierten konzernweiten Ziele festgelegt, um Fortschritte beim Management der wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Datenschutz voranzutreiben und zu messen.
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern (Gesundheitsschutz und Sicherheit). Im Zuge unseres konzernweiten Risiko- und Chancen-Managements betrachten wir die Risiken, die sich aus den anhaltenden öffentlichen, politischen und wissenschaftlichen Diskussionen über mögliche Gesundheitsgefahren des Mobilfunks in Bezug auf den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur sowie aus regulatorischen Eingriffen für uns ergeben. Wir arbeiten daran, Bedenken in der Bevölkerung durch sachliche, wissenschaftlich fundierte und transparente Informationen entgegenzuwirken. Ein Beispiel für unsere Bemühungen, die Öffentlichkeit zu den Themen Technik, Gesundheit und Mobilfunk zu informieren, ist die fortlaufende Beteiligung an Brancheninitiativen wie dem Informationszentrum Mobilfunk in Deutschland oder dem Forum Mobilkommunikation in Österreich. Auf deren Websites erhalten Interessierte Informationen zu Themen wie Grenzwerte, Gesundheitsschutz, wissenschaftlicher Forschung sowie der Entwicklung der Mobilfunktechnik. T‑Mobile US richtet ihre Prozesse an nationalen gesetzlichen Vorgaben aus und hat aktuell keine weitergehenden Initiativen. Da sich die Verantwortung für diese Maßnahme auf verschiedene Akteure der ICT-Branche verteilt, ist eine Nachverfolgung der Wirksamkeit durch die Deutsche Telekom in der Praxis nicht möglich.
Ziele
ESRS S4‑5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Um die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und Initiativen im Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen auf die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu messen, berichten wir den zuvor beschriebenen ESG KPI „Beneficiaries – Digital Society“. Unser Ziel ist es, von 2024 bis 2027 konzernweit kumuliert über 80 Mio. „Beneficiaries“ zu erreichen. Im Berichtsjahr haben wir rund 40 Mio. Menschen mit unseren Maßnahmen zur digitalen Gesellschaft erreicht (2024: rund 34 Mio.). Im Zeitraum 2024 bis 2025 wurden kumuliert insgesamt ca. 74 Mio. Menschen erreicht. Unser Ziel haben wir auf Basis der Betrachtung bestehender und geplanter Initiativen in den einzelnen Segmenten festgelegt. Anschließend errechneten wir den angestrebten Wert für den Zeitraum von 2024 bis 2027. In die Gestaltung des Ziels wurden verschiedene Stakeholder einbezogen. Wir informieren Verbraucher und Endnutzer sowie weitere Interessengruppen über unsere externen Kommunikationskanäle über unsere Zielerreichung.