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ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Zu unserem Selbstverständnis als nachhaltig handelndes Unternehmen gehört es, Verantwortung entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Wir bekennen uns zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und fordern dies auch von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten.

Der folgende Index zeigt die durch die Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Angabepflichten in Bezug auf den Themenstandard „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“.

ESRS-Index nach ESRS 2 IRO-2

Strategie

ESRS 2 SBM-3 S2 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse betrachteten wir mögliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Die Tabelle zeigt die wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt, die wir dabei identifiziert haben.

Die Erkenntnisse unserer regelmäßigen Risikoanalyse gemäß dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die wir zuletzt 2025 durchgeführt haben, bilden die Grundlage für die Überprüfung unserer wesentlichen Auswirkungen (ohne T‑Mobile US). Um T‑Mobile US angemessen zu berücksichtigen, wurde sie im Rahmen eines direkten Austauschs gezielt in diese Überprüfung involviert. In zwei Fällen erfolgte eine unterschiedliche Bewertung der Auswirkungen in Bezug auf ihre Einstufung als tatsächlich oder potenziell.

Übergeordnete Angaben zum Zusammenspiel der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen mit unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell finden Sie im Abschnitt „ESRS 2 SBM-3“.

ESRS 2 SBM-3 S2 – Wesentliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt

 

 

 

Wertschöpfungskette/
Bezug zu Geschäfts­modell/Strategie

Art der Auswirkungen

Beschreibung

Arbeitsbedingungen

Vorgelagert/
Auswirkungen verbunden mit dem Geschäftsmodell

Negativ
(tatsächlich und potenziell/kurzfristig: <1 Jahr)

Die Herstellung von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur sowie deren Komponenten und die Arbeiten im Tiefbau haben in der Wertschöpfungskette der Deutschen Telekom (ohne T‑Mobile US) in einzelnen Fällen negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften. Zudem kann es bei der mit der Produktion von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur verbundenen Rohstoffgewinnung zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften kommen. Für die betroffenen Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ergeben sich diese Auswirkungen u. a. durch die Nichteinhaltung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen, fehlende Schutzkleidung bzw. -ausrüstung oder fehlendes Wissen im Umgang mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien.

Vorgelagert/
Auswirkungen verbunden mit dem Geschäftsmodell

Negativ
(tatsächlich und potenziell/kurzfristig: <1 Jahr)

Die Herstellung von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur sowie deren Komponenten und die Arbeiten im Tiefbau haben in der Wertschöpfungskette der Deutschen Telekom (ohne T‑Mobile US) in einzelnen Fällen negative Auswirkungen auf die Zahlung von angemessenen Löhnen – etwa, wenn geltende Mindestlohnvorgaben nicht eingehalten oder Überstunden unzureichend vergütet werden. Daneben ist es möglich, dass sich die Rohstoffgewinnung negativ auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte auswirkt. Beispielsweise wird durch die Nichteinhaltung von Mindestlohnstandards das Recht der Beschäftigten auf einen existenzsichernden Lohn gefährdet.

Vorgelagert/
Auswirkungen verbunden mit dem Geschäftsmodell

Negativ
(potenziell/kurzfristig: <1 Jahr)

Die Herstellung von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur sowie deren Komponenten kann mit negativen Auswirkungen auf die in den Produktionsstätten tätigen Arbeitskräfte in Bezug auf das Recht auf Vereinigungsfreiheit einhergehen. Insbesondere in Ländern mit schwacher staatlicher Rechtsdurchsetzung und restriktiven nationalen Regelungen ist das Recht der Beschäftigten auf freie Vereinigung, die Gründung und den Beitritt zu Gewerkschaften sowie auf Tarifverhandlungen eingeschränkt oder wird vollständig unterbunden.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle

Vorgelagert/
Auswirkungen verbunden mit dem Geschäftsmodell

Negativ
(potenziell/kurzfristig: <1 Jahr)

Im Zusammenhang mit der Herstellung von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur sowie deren Komponenten ist in Produktionsstätten das Auftreten von Diskriminierung bestimmter Beschäftigtengruppen möglich. Diese kann sich entlang verschiedener Merkmale von Vielfalt wie Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder Behinderung zeigen. Die Diskriminierung in Produktionsstätten kann sich entsprechend negativ auf die Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Arbeitskräfte auswirken.

Sonstige arbeitsbezogene Rechte

Vorgelagert/
Auswirkungen verbunden mit dem Geschäftsmodell

Negativ
(potenziell/kurzfristig: <1 Jahr)

Die Herstellung von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur sowie deren Komponenten und die damit verbundene Rohstoffgewinnung können negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte durch Zwangsarbeit haben. Der Rohstoffabbau und die Produktion können unter Bedingungen erfolgen, die internationale Arbeits- und Menschenrechtsstandards verletzen.

Zu den Arbeitskräften in unserer Wertschöpfungskette, die von wesentlichen Auswirkungen betroffen sind, gehören:

  • Alle bei direkten und indirekten Lieferanten (nachfolgend auch synonym als Zulieferer bezeichnet) tätigen Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
  • Arbeitskräfte, die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder spezieller Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind, etwa Gewerkschaftsmitglieder, Wanderarbeitnehmer (insbesondere im Tiefbau), Heimarbeitskräfte, Frauen oder junge Arbeitskräfte; Wanderarbeitnehmer sind insbesondere im Tiefbau vertreten

Nicht dazu gehören:

  • Arbeitskräfte, die an Standorten der Deutschen Telekom arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören; darunter fallen Selbstständige oder Arbeitskräfte, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, die in erster Linie im Bereich der Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften tätig sind
  • Arbeitskräfte, die für Unternehmen in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette arbeiten (z. B. Personen, die an den Tätigkeiten von Logistik- oder Vertriebsanbietern, Franchisenehmern oder Einzelhändlern beteiligt sind)
  • Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung der Deutschen Telekom tätig sind

Die Deutsche Telekom hat seit mehreren Jahren Prozesse und Strukturen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten etabliert. Diese orientieren sich an internationalen Referenzinstrumenten. Ein Bestandteil unserer Arbeit ist die Ermittlung von Personenkreisen, auf die unsere Geschäftsaktivitäten potenziell negativ oder positiv wirken können: Dazu zählen Beschäftigte in unseren Konzerngesellschaften, Beschäftigte bei unseren direkten oder indirekten Zuliefererfirmen, Kunden, Kinder und Jugendliche sowie Personen in betroffenen Gemeinden. Um diese Personenkreise zu bestimmen, haben wir externe und interne Fachleute hinzugezogen. Bei der Ausübung unserer Sorgfaltspflichtenprozesse berücksichtigen wir insbesondere die Interessen von vulnerablen Personengruppen wie Kindern, Jugendlichen, Frauen, Wanderarbeitnehmern und von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören. Mindestens einmal jährlich überprüfen wir, ob unsere Bestimmung der vulnerablen Personengruppen innerhalb der vorgelagerten Wertschöpfungskette und im eigenen Geschäft weiterhin Bestand hat. Diese Überprüfung erfolgt regelmäßig nach unserer jährlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Risikoanalyse gemäß LkSG.

Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen

ESRS S2‑1 – Leitlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette betrachten wir alle wesentlichen negativen Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt. Das Management dieser Auswirkungen und die daraus resultierenden Anforderungen sind in unseren Einkaufspraktiken verankert, die wir im Folgenden erläutern.

Die Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US) hat einen Verhaltenskodex für Lieferanten (nachfolgend Lieferantenkodex genannt) implementiert, damit ihre ethischen, sozialen sowie ökologischen Grundsätze und Werte entlang der gesamten vorgelagerten Wertschöpfungskette Beachtung finden. Die Prinzipien sind im Verhaltenskodex (siehe Abschnitt „ESRS G1‑1“) und im Menschenrechtskodex (siehe Abschnitt „ESRS S1‑1“) niedergelegt.

Der Lieferantenkodex umfasst u. a.:

  • die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • die Zahlung angemessener Löhne
  • den Schutz der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
  • das Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
  • das Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei, z. B. Menschenhandel
  • das Verbot des Einsatzes von konfliktbehafteten Rohstoffen

Sowohl der Menschenrechts- als auch der Lieferantenkodex orientieren sich an den Anforderungen des LkSG. T‑Mobile US fällt nicht in den Anwendungsbereich des LkSG. Das Unternehmen verfügt über einen eigenen Verhaltenskodex, Menschenrechtskodex (Human Rights Statement) sowie Lieferantenkodex (Supplier Code of Conduct). Der Lieferantenkodex adressiert die zuvor genannten Grundsätze und Erwartungen ebenfalls. Bei der Beschaffung von Waren mit Rohstoffen, die potenziell in Konflikt- oder Hochrisikoregionen abgebaut werden, gilt darüber hinaus die T‑Mobile US Responsible Sourcing Policy.

Der Lieferantenkodex der Deutschen Telekom ist Bestandteil der allgemeinen Einkaufsbedingungen. Er ersetzt nicht die Gesetze und Vorschriften, die in Ländern gelten, in denen unsere Lieferanten tätig sind. Vielmehr soll er deren Einhaltung fördern und dazu beitragen, dass die gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft und wirksam durchgesetzt werden. Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie mit Anerkennung des Lieferantenkodex die international geltenden Menschenrechte einhalten und, insofern notwendig, wirksame Maßnahmen zur Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art und von Verstößen gegen faire Arbeitsbedingungen ergreifen. Außerdem sind sie dazu aufgefordert, Hinweise auf solche Vorkommnisse (einschließlich potenzieller Verstöße) offenzulegen und bei der Untersuchung von mutmaßlichen oder tatsächlichen Verstößen zu kooperieren.

Mit dem Menschenrechtskodex und Lieferantenkodex der Deutschen Telekom bekennen wir uns außerdem zu folgenden international anerkannten Normen und Standards:

  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • Prinzipien des UN Global Compact
  • Dreigliedrige Grundsatzerklärung für multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNU-Erklärung) der ILO
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie Principles)

Diese Referenzinstrumente bilden zudem die Grundlage für die sozialen Mindeststandards gemäß den Vorschriften der EU-Taxonomie, deren Einhaltung wir durch ein risikobasiertes Management-System überwachen. Dieses deckt sowohl unseren Konzern (ohne T‑Mobile US) als auch unsere Lieferkette ab und dient u. a. der Erfassung und Bewertung von Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen die oben genannten Prinzipien. Im Berichtsjahr wurden über die eingerichteten Beschwerdekanäle vereinzelt Hinweise auf mögliche Verstöße gemeldet. Bei der Wahrnehmung unserer menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber unserer eigenen Belegschaft pflegen wir einen vertrauensvollen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften.

Alle Personen, die entlang unserer Lieferkette Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Deutschen Telekom feststellen, können ihre Beobachtungen über die im Abschnitt „ESRS S2‑3“ (Beschwerdeverfahren) beschriebenen Kanäle melden. Dort ist auch unser Risikovorfallprozess gemäß LkSG dargestellt. Er wird angewendet, wenn wir von einer Missachtung der Anforderungen erfahren, die im Menschenrechts- und Lieferantenkodex der Deutschen Telekom niedergelegt sind. Die dabei erhaltenen Informationen fließen in die regelmäßige Risikoanalyse nach LkSG ein. Diese Analyse ist Teil des Risikomanagements und dient dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren direkten Zulieferern zu ermitteln. Stellen wir anlässlich der Durchführung unserer Risikoanalyse fest, dass eine menschenrechtsbezogene Pflichtverletzung eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, sehen unsere Prozesse vor, unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen oder zu ermöglichen. Diese haben das Ziel, die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren. T‑Mobile US führt eine Risikobewertung nach eigener Methodik durch, die im Abschnitt „ESRS S2‑4“ näher beschrieben wird.

Die Verantwortung für Nachhaltigkeit im Einkauf liegt im Vorstandsbereich „Finanzen“ und bei den Einkaufsfunktionen des Konzerns. Weitere Fachbereiche sowie das Nachhaltigkeitsmanagement unterstützen themenspezifisch.

Um die Wirksamkeit des LkSG-Management-Systems zu überwachen, hat die Deutsche Telekom die Funktion „Menschenrechtsbeauftragter“ bzw. „LkSG-Beauftragter“ definiert sowie ein LkSG-Risikoboard etabliert. Soweit Konzerngesellschaften nach landesgesetzlichen Regelungen dazu verpflichtet sind, haben sie in gleicher Form Überwachungsfunktionen für ihren Geschäftsbereich benannt. Zum eigenen Geschäftsbereich zählen gemäß den Vorgaben des LkSG alle Konzerngesellschaften, auf die die Deutsche Telekom AG einen bestimmenden Einfluss ausübt. Er umfasst sämtliche Tätigkeiten, die zur Herstellung und Verwertung von Produkten sowie für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind.

ESRS S2‑2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

Im Rahmen von Auditprogrammen überprüft die Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US) regelmäßig die Arbeitsbedingungen an den Produktionsstandorten ihrer Lieferanten. Dabei befragen wir u. a. die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Rahmen von mobilen Umfragen (Mobile Workersʼ Surveys), um ihre Perspektiven in unsere Sorgfaltspflichtenprozesse einfließen zu lassen. Die Auswahl der Zulieferer, bei denen wir diese Umfragen durchführen, erfolgt anhand definierter Kriterien, wie neuen Produkten, kritischen Medienberichten oder Hinweisen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs). So geben wir der Belegschaft unserer Lieferanten Gelegenheit, online anonyme Angaben zur sozialen und ökologischen Situation in ihren Betrieben zu machen, einschließlich zu etwaigen Diskriminierungsfällen. Die Umfragen dienen vorwiegend dazu, einen Eindruck über die Arbeitsbedingungen vor Ort zu gewinnen, um dann bei Bedarf weitere Maßnahmen einzuleiten – etwa spezifische Vor-Ort-Überprüfungen (Social Audits). Die Social Audits werden durch externe Auditoren durchgeführt. T‑Mobile US verfügt derzeit über keine formalen Verfahren zur Einbindung von Beschäftigten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Das Unternehmen führt anlassbezogen Audits bei Zulieferern durch, um die Lieferantenanforderungen zu überprüfen.

Bei unseren Auditaktivitäten konzentrieren wir uns auf besonders risikobehaftete, strategisch wichtige Lieferanten. Sie werden regelmäßig auditiert, u. a. im Hinblick auf Arbeits- und Sozialstandards. So verschaffen wir uns Transparenz über die Risiken in unserer Lieferkette. Falls Produktionsstätten ausgelagert sind, werden auch diese indirekten Lieferanten überprüft.

Die Social Audits finden im Rahmen der Brancheninitiative Joint Alliance for CSR (JAC) statt, die sich aus 31 global agierenden Telekommunikationsunternehmen zusammensetzt (Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US). Der Zusammenschluss ermöglicht uns, eine größere Anzahl von relevanten Zulieferern unserer Zuliefererkette abzudecken.

ESRS S2‑3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Wenn es Kenntnis von konkreten menschenrechts- oder umweltbezogenen Verfehlungen bei Lieferanten gibt, sieht der Risikovorfallprozess der Deutschen Telekom (ohne T‑Mobile US) Folgendes vor: Im ersten Schritt überprüft die zentrale Einkaufsorganisation den Verdachtsfall im Rahmen einer Ad-hoc-Risikoanalyse auf Plausibilität und leitet ihn im Falle eines positiven Ergebnisses im Anschluss an ein Expertengremium weiter. Dieses Gremium besteht u. a. aus Vertretern der Bereiche GCR, Law & Integrity und dem Einkauf, und wird von der zentralen Einkaufsorganisation koordiniert. Sofern das Gremium beschließt, vom betroffenen Zulieferer eine Stellungnahme einzuholen, wird im Anschluss unverzüglich Kontakt mit diesem aufgenommen. Falls erforderlich, verlangen wir vom betroffenen Zulieferer, Maßnahmen zur Mitigation bzw. Abhilfe festzulegen, falls sich die Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bestätigt, und Fristen für die Umsetzung mit uns zu vereinbaren. Sollten sich die unternommenen Schritte als nicht ausreichend erweisen oder keine Maßnahmen eingeleitet werden, informiert das Expertengremium das sog. LkSG-Risikoboard. Wenn absehbar ist, dass der Zulieferer den Anforderungen nicht nachkommt, kann das Expertengremium die temporäre Aussetzung der Geschäftsbeziehungen empfehlen. Falls die Verletzung schwerwiegend ist oder nicht beendet werden kann, kann der Abbruch der Geschäftsbeziehung als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden.

Bei Verfehlungen durch indirekte Zulieferer suchen wir mangels vertraglicher Beziehung zu diesen den Kontakt zu unseren direkten Zulieferern, die eine Geschäftsbeziehung mit den indirekten Lieferanten unterhalten. Wir sind bestrebt, auf diesem Wege mit allen Beteiligten auch für die indirekten Zulieferer ein Konzept zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung von Menschenrechtsverletzungen zu erstellen und partnerschaftlich umzusetzen.

T‑Mobile US erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die Einhaltung des Supplier Code of Conduct selbst überwachen. Sie sind aufgefordert, über die „Integrity Line“ von T‑Mobile US, über alle Bedenken oder vermutete Verstöße gegen die Anforderungen des Supplier Code of Conduct zu informieren sowie festgestellte Verstöße zeitnah zu beheben. T‑Mobile US behält sich das Recht vor, Lieferanten zu prüfen, um zu bestätigen, dass diese die Lieferantenanforderungen einhalten. Verstöße gegen die Anforderungen des Supplier Code of Conduct können die Geschäftsbeziehung mit T‑Mobile US gefährden, bis hin zur Beendigung dieser Beziehung.

Gemäß den Lieferantenkodizes wird von den Zulieferern der Deutschen Telekom und von T‑Mobile US erwartet, ihren Beschäftigten in angemessener Weise wirksame Verfahren und eine sichere Umgebung für etwaige Beschwerden und Feedback zur Verfügung zu stellen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, ihre Beschäftigten regelmäßig über die Beschwerdeverfahren zu informieren, sie in der Nutzung zu schulen sowie die Meldeverfahren regelmäßig zu überprüfen. Die Beschwerdeverfahren müssen zugänglich sein und, soweit sinnvoll oder möglich, eine anonyme Meldung vorsehen. Beschäftigte oder ihre Vertreter sollen Ideen und Probleme bezüglich der Arbeitsbedingungen oder des Führungsstils offen kommunizieren und mit der Geschäftsleitung teilen können, ohne Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen fürchten zu müssen.

Unsere Strategie zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen schildern wir im Abschnitt „ESRS G1‑1“.

Ergänzend sollen unsere Lieferanten ihre Beschäftigten über die Nutzung des öffentlich verfügbaren Hinweisgeberportals „TellMe“ der Deutschen Telekom bzw. der „Integrity Line“ von T‑Mobile US informieren. Sofern ein Zulieferer über kein eigenes Beschwerdeverfahren verfügt, reicht es aus, die Mitarbeiter über die Existenz von „TellMe“ bzw. der „Integrity Line“ zu informieren.

In den mit unseren Lieferanten geschlossenen Verträgen sowie in den Lieferantenkodizes weisen wir explizit auf „TellMe“ bzw. die „Integrity Line“ hin und stellen einen Link zu diesen Kanälen zur Verfügung. Unsere Lieferanten haben somit über die Lieferantenkodizes Kenntnis von dem jeweiligen Beschwerdesystem und dem Zugang zu diesem.

Weiterführende Informationen dazu, wie die Verfügbarkeit der Kanäle gefördert wird, finden Sie in den Abschnitten „ESRS S1‑3“ und „ESRS G1‑1“.

Hinweise zu möglichen Missständen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette erhält die Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US) zudem auch über die im Abschnitt „ESRS S2‑2“ geschilderten Audits im Rahmen der branchenübergreifenden JAC-Initiative oder durch Hinweise in den Medien.

Über die zuvor genannten Kanäle wurden im Berichtsjahr keine konkreten schwerwiegenden Probleme hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte von Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (z. B. Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit) gemeldet.

Im Abschnitt „ESRS G1‑3“ beschreiben wir, wie die vorgebrachten Beschwerden verfolgt und überwacht werden. Angaben zur Wirksamkeit unseres Beschwerdesystems im Zusammenhang mit Meldungen von Arbeitskräften aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette machen wir im Abschnitt „ESRS S1‑3“.

ESRS S2‑4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Im Rahmen des LkSG-Management-Systems führen wir wiederkehrende Risikoanalysen für die eigenen Geschäftsbereiche der einbezogenen Konzerngesellschaften (Deutsche Telekom ohne T‑Mobile US) sowie deren direkte Zulieferer durch. Lieferanten, bei denen begründete Kenntnis von Verfehlungen besteht, unterziehen wir zudem wie zuvor beschrieben Ad-hoc-Risikoanalysen.

Bei den LkSG-Risikoanalysen berücksichtigen wir Informationen aus internen und externen Informationsquellen. Dazu gehören öffentlich zugängliche Berichte zu Länder- und Branchenrisiken, Informationen aus unseren bestehenden Managementprozessen, Beschwerdeverfahren, Mitarbeitendenbefragungen (MAB) oder Audits. Zudem berücksichtigten wir das Wissen von internen und externen Menschenrechtsexperten. Die Informationen werden auf Plausibilität geprüft und priorisiert. Auf diese Weise erstellen wir eine jährliche Risikomatrix für den eigenen Geschäftsbereich und für den Zulieferbereich. Die Ergebnisse der Risikoanalysen werden vom Vorstand zur Kenntnis genommen. Sie bilden die Grundlage, um weitere Maßnahmen abzuleiten. Im Zulieferbereich berücksichtigen wir bei der Ableitung von Maßnahmen neben den priorisierten Schutzgütern gemäß LkSG auch drei Branchenrisiken: „Herstellung von elektronischen Geräten und Netzinfrastruktur sowie deren Komponenten“ (direkte und indirekte Lieferanten) sowie „Rohstoffabbau“ und „Tiefbau“ (indirekte Lieferanten).

Bei ausgewählten risikobehafteten, strategisch relevanten Lieferanten führen wir über diese Risikoanalyse hinaus zusätzliche Lieferantenbewertungen durch. Hierfür nutzen wir konzernweit die Plattform eines externen Dienstleisters. Dies bietet die Möglichkeit, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken von Unternehmen zu bewerten.

T‑Mobile US führt als US‑börsennotierte Gesellschaft unternehmensweite Risikobewertungen nach eigener Methodik durch. Diese berücksichtigen eine Reihe von Faktoren, darunter Risiken in der Lieferkette sowie betriebliche und soziale Risiken, die sich auf die eigene Belegschaft auswirken. Die Ergebnisse berichtet das Unternehmen regelmäßig u. a. auch an Vertreter der Deutschen Telekom AG. Vor der Auswahl von Zulieferern für T‑Mobile US prüft die Gesellschaft im Rahmen eines zentralen Third-Party-Risikomanagement-Prozesses (TPRM) Lieferanten zudem u. a. auf Korruptionsrisiken, globale Sanktionsverstöße, Menschenrechtsverletzungen sowie finanzielle, sicherheitsrelevante und umweltbezogene Risiken. T‑Mobile US unterzieht seine Zulieferer außerdem je nach Risikoprofil des Zulieferunternehmens laufend Risikobewertungen, und behält sich die Möglichkeit vor, Lieferanten zu prüfen, um die Einhaltung der Grundsätze des Lieferantenkodex zu prüfen.

Im Berichtsjahr hat die Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US) grundlegende Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen. Ziel war es, unsere im Rahmen der wiederkehrenden LkSG-Risikoanalyse identifizierten, priorisierten Risiken und damit unsere potenziell negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu adressieren. Für relevante Risikosachverhalte haben wir im Berichtsjahr die besonders risikobehafteten, direkten Zulieferer kontaktiert und unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen adressiert. Diese Kontaktaufnahme dient der Sensibilisierung und kann Risiken und Menschenrechtsverletzungen vorbeugen.

Darüber hinaus richteten wir unser Augenmerk insbesondere auf Bereiche, die wir beeinflussen können bzw. die im direkten Zusammenhang mit unserem Kerngeschäft stehen: etwa auf die Herstellung von Produkten für unsere Eigenmarken (z. B. T Phone und T Tablet). Um das Risiko zu reduzieren, dass Rohstoffe aus Konflikt- oder Hochrisikoregionen zum Einsatz kommen können, analysieren wir diese Produkte beispielsweise jährlich mit Blick auf den Einsatz von konfliktbehafteten Rohstoffen und den Anteil von Rohstoffen aus zertifizierten Verhüttungsanlagen. Damit beabsichtigen wir, negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Rohstoffgewinnung sowie an den Produktionsstätten direkter Lieferanten zu verhindern bzw. zu mindern. Unabhängig davon, ob es sich um Eigen- oder Fremdmarken-Produkte handelt, geben unsere technischen Anforderungen für mobile Endgeräte vor, auf die Verwendung von Konfliktmineralien zu verzichten. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, verlangen wir von unseren Lieferanten, die Mineralienlieferkette unter Nutzung des Conflict Minerals Reporting Template (CMRT) der Responsible Minerals Initiative (RMI) transparent zu machen. Zudem erwarten wir von ihnen, nach Aufforderung sämtliche Dokumente und Nachweise vorzulegen, die ihre Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten belegen.

Bei unseren regelmäßigen Qualitätsaudits in Produktionsstätten bewerten wir seit Anfang 2025 auch LkSG-relevante Aspekte. Festgestellte Verstöße gegen das LkSG werden in den Auditbericht aufgenommen und wie Qualitätsmängel durch Korrekturmaßnahmen beseitigt. Ziel ist es, die Qualitätssicherung bei Lieferanten zu stärken und arbeitsbedingte Gesundheits- und Sicherheitsrisiken wirksam zu minimieren.

Die jährlichen Audits im Rahmen der JAC-Initiative sollen ebenfalls zur Minderung und Prävention von negativen Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen in Produktionsstätten von Lieferanten unserer Branche beitragen. Dabei berücksichtigen wir auch Zulieferer auf tieferen Stufen der Lieferkette, die Hardware für Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) produzieren bzw. anbieten. Da viele im Rahmen der Audits geprüfte Lieferanten in Asien produzieren, finden die Audits überwiegend dort statt.

Im Berichtsjahr konzentrierten wir uns weiterhin darauf, in einer JAC-Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen zur Risikominderung, insbesondere im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen an den Standorten von ICT-Zulieferern, zu erarbeiten und umzusetzen. Diese Maßnahmen umfassen u. a. die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie die Schaffung von mehr Transparenz in der ICT-Lieferkette. Auch durch unser Engagement in Netzwerken und Verbänden, wie dem UN Global Compact, econsense oder der Global enabling Sustainability Initiative (GeSI), wollen wir dazu beitragen, dass die ICT-Branche Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette global langfristig besser umsetzt. Dazu tauschen wir uns im Rahmen der Initiativen etwa zu Best Practices aus und bündeln Ressourcen für die Verbesserung von Arbeitsstandards.

Nach US‑amerikanischem Recht müssen Unternehmen die Herkunft von Konfliktmineralien, die für die Funktionalität oder Produktion, der von ihnen hergestellten oder in Auftrag gegebenen Produkte erforderlich sind, sorgfältig prüfen. Die T‑Mobile US Responsible Sourcing Policy legt fest, dass Lieferanten Konfliktmineralien verantwortungsbewusst beschaffen müssen – entweder aus Recycling- oder Schrottquellen oder von Schmelzhütten oder Raffinerien, die ein anerkanntes Verifizierungsprogramm eines Drittanbieters durchlaufen haben oder sich nachweislich in einem fortgeschrittenen Prüfprozess befinden. Lieferanten müssen die Herkunft und den Produktkettennachweis (Chain of Custody) aller Konfliktmineralien, die in an T‑Mobile US gelieferte Produkte oder Komponenten verwendet werden, selbst sorgfältig prüfen und transparent machen. Dabei müssen sie ein überprüfbares Rückverfolgbarkeitssystem verwenden, z. B. das Berichtsformular CMRT der RMI. Darüber hinaus wird von den Lieferanten erwartet, eine Richtlinie zum Umgang mit Konfliktmineralien sowie Verfahren für die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren eigenen Lieferanten einzuführen.

Mit Maßnahmen im Bereich der Tiefbauarbeiten in Deutschland richten wir uns an Baustellenmitarbeiter und ihr Management in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sowie teilweise an unsere eigenen Beschäftigten, die auf den Baustellen tätig sind.

Um in diesem Zusammenhang negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte im Glasfaser-Ausbau in Deutschland zu mindern, haben wir spezielle Vertragsbedingungen für unsere Geschäftspartner in dieser Branche definiert. Diese enthalten z. B. die Vorgabe, dass die Übertragung von Leistungen von Nachauftragnehmer auf Nach-Nachauftragnehmer grundsätzlich nicht zulässig ist. Durch die Klausel können komplexe Kettenbeauftragungen vermieden werden, die das Risiko für Menschenrechtsverletzungen erhöhen können. Zusätzlich prüfen Sicherheits- und Gesundheitskontrolleure die verbindliche Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzbestimmungen bei den Baustellenkontrollen mithilfe eines Leitfadens, der seit 2024 auf die LkSG-Anforderungen abgestimmt ist. Darüber hinaus führen wir Audits bei Tiefbaulieferanten durch und berücksichtigen hierbei seit 2024 ebenfalls die LkSG-Anforderungen.

Unsere direkten deutschsprachigen Zulieferer im Tiefbau adressieren wir in einem 2024 auf unserer Website veröffentlichten Infobrief. Darin weisen wir sie auf ihre Verpflichtung hin, vertraglich sicherzustellen, dass Arbeitsverträge ausgefertigt werden und alle Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere Wanderarbeitnehmer, die Vertragstexte sprachlich verstehen können. Zudem erwarten wir bei der Beauftragung von Subunternehmen die Einhaltung grundlegender arbeitsrechtlicher Standards, etwa zu fairer Entlohnung, Arbeitssicherheit und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen. T‑Mobile US adressiert potenzielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch ein umfassendes Vendor-Safety-Programm. Dieses formuliert Anforderungen an externe Dienstleister in risikobehafteten Bereichen wie Bau und Installation und lässt deren Sicherheitspraktiken und Leistung durch unabhängige Dritte bewerten. Damit trägt das Unternehmen zur Berücksichtigung menschenrechtlicher und arbeitsschutzbezogener Standards in der Lieferkette bei.

Die Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US) setzt auch direkt bei ihren eigenen Beschäftigten im Tiefbau an und möchte deren Bewusstsein für menschenrechtsbezogene Risiken im Tiefbau schärfen: Etwa mit einem im Jahr 2024 eingeführten webbasierten Training, das auch im Berichtsjahr angeboten wurde. Damit sensibilisierten wir unsere Mitarbeiter gezielt dafür, menschenrechtsbezogene Risiken bei Baustellenterminen frühzeitig zu erkennen und diese über die etablierten Meldewege mitzuteilen.

Im Berichtsjahr hat die Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US) vereinzelt tatsächliche negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen an Produktionsstätten von Lieferanten sowie im Bereich der Tiefbauarbeiten in Deutschland identifiziert. Konkret stellten wir Verstöße gegen Vorgaben zur Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften sowie zur Zahlung angemessener Löhne fest. Um diesen Missständen entgegenzuwirken, initiierten wir gezielte Aufklärungsmaßnahmen zwischen Generalunternehmern und Subunternehmern und verdeutlichten darin Verantwortlichkeiten und menschenrechtliche Standards. Ferner bemühen wir uns bei bestätigten Verdachtsfällen im Rahmen unserer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten um Abhilfe durch den betroffenen Lieferanten.

Als übergreifende Maßnahme im Zusammenhang mit unseren eigenen Praktiken haben wir u. a. die LkSG-Verpflichtungen in die Einkaufsrichtlinie und die allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferanten der Deutschen Telekom aufgenommen. Die Einkaufsrichtlinie betont darüber hinaus die Bedeutung von Nachhaltigkeit im Einkauf. Weiterhin werden die Mitarbeiter im Einkauf fortlaufend über verpflichtende Schulungen zu den LkSG-Anforderungen informiert, um diesen entsprechen zu können. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überprüfen, überwachen wir nach Möglichkeit die Teilnahmequote. Für Lieferanten haben wir darüber hinaus eine webbasierte Schulung auf der Website der Deutschen Telekom veröffentlicht.

Bei der Lieferantenauswahl legen wir Wert darauf, dass unsere Zulieferer unsere im Lieferantenkodex festgehaltenen Nachhaltigkeitsanforderungen kennen. Im Rahmen des Auswahlprozesses überprüfen wir zudem den Risikostatus ausgewählter Lieferanten, u. a. mittels externer Daten. Ein zu hoher Risikostatus kann zur Folge haben, dass es zu keiner Beauftragung bzw. keinem Vertragsabschluss kommt. Bei Ausschreibungen gewichten wir neben Qualitäts- und Kostenkriterien, wenn möglich, auch Nachhaltigkeitskriterien. Dazu gehören u. a. die CO2-Emissionen unserer Zulieferer und die Achtung der Menschenrechte. Damit schaffen wir zudem einen wirksamen Anreiz für Lieferanten, Nachhaltigkeitsaspekte stärker bei Geschäftsaktivitäten sowie Produkten und Dienstleistungen zu berücksichtigen.

Wir überprüfen die Wirksamkeit der zuvor geschilderten Maßnahmen einmal pro Jahr bzw. anlassbezogen im Rahmen des LkSG-Risikoprozesses. Dazu werten wir vordefinierte Kennzahlen aus, die wir bereits bei der Ausarbeitung der einzelnen Maßnahmen entwickelt haben. Die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen werden dem LkSG-Risikoboard vorgelegt.

Aufgrund der Komplexität unserer Aktivitäten ist die genaue Zuweisung von personellen Ressourcen und finanziellen Mitteln für das Management der geschilderten Maßnahmen nicht möglich. Grundsätzlich werden sämtliche Maßnahmen mit den Budgets der einzelnen Bereiche umgesetzt und erfordern in der Regel keine erheblichen operativen Ausgaben oder Investitionsausgaben. Angaben zur Überwachung unseres LkSG-Management-Systems machen wir im Abschnitt „ESRS S2‑1“.

Ziele

ESRS S2‑5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Die Wirksamkeit unserer Leitlinien und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Gleichbehandlung und Chancengleichheit und sonstiger arbeitsbezogener Rechte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette überwachen wir durch den in diesem Themenstandard beschriebenen LkSG-Risikoprozess. Auch T‑Mobile US hat Prozesse etabliert, um die Beachtung der Menschenrechts- und Lieferantenkodizes von T‑Mobile US laufend zu überprüfen. „TellMe“ und die „Integrity Line“ werden genutzt, um Verstöße der Lieferantenanforderungen zu erfassen. Darüber hinaus haben wir keine gesonderten zeitgebundenen oder ergebnisorientierten Ziele festgelegt, die für den gesamten Konzern greifen.

GeSI – Global enabling Sustainability Initiative
GeSI ist eine gemeinsame Initiative weltweit führender ICT-Unternehmen mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit der ICT-Branche zu verbessern.
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ICT – Information and Communication Technology
Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
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JAC – Joint Alliance for CSR
Ein Zusammenschluss von Telekommunikationsanbietern, um die Arbeits- und Sozialstandards der Lieferanten zu überprüfen und zu verbessern. Die Deutsche Telekom ist Gründungsmitglied dieser Initiative. Durch gemeinsame Audits und Bewertungen sollen Risiken in der Lieferkette identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen umgesetzt werden.
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LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu erfüllen.
Zum Glossar

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