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Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende IFRS Accounting Standards, Interpretationen und Änderungen

Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende IFRS Accounting Standards, Interpretationen und Änderungen

 

 

 

 

 

Verlautbarung

Titel

Anwendungs­pflicht für die Deutsche Telekom ab

Änderungen

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom

In EU-Recht übernommene IFRS Accounting Standards

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7

Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments

01.01.2026

Die Änderungen umfassen:

  • Klarstellung und Erweiterung der Anwendungsleitlinien für die Beurteilung, ob ein finanzieller Vermögenswert das Zahlungsstromkriterium (SPPI-Kriterium) erfüllt.
  • Klarstellung des Zeitpunkts des Ansatzes und der Ausbuchung bestimmter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit einem neuen Wahlrecht für den Zeitpunkt der Ausbuchung der über ein elektronisches Zahlungssystem erfüllten finanziellen Verbindlichkeiten.
  • Erweiterte Angabepflichten für die Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und die Finanzinstrumente mit bedingten Zahlungsströmen (z. B. mit Abhängigkeit von ESG-Faktoren).

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7

Amendments to IFRS 9 and IFRS 7: Contracts Referencing Nature-dependent Electricity

01.01.2026

Die Änderungen und Klarstellungen betreffen die Bilanzierung von naturabhängigen Stromlieferverträgen und umfassen:

  • Klarstellung der Leitlinien für die Anwendung der Eigenbedarfsausnahme („own-use exemption“).
  • Anwendung des Hedge Accounting, wenn solche Verträge als Sicherungsinstrumente verwendet werden.
  • Erweiterte Angabepflichten, um die Auswirkungen solcher Verträge auf das Ergebnis und künftige Zahlungsströme des Unternehmens offenzulegen.

Die Änderungen ermöglichen es der Deutschen Telekom, im Fall einer Erhöhung ihres Anteils an langfristigen Stromlieferverträgen aus erneuerbaren Energiequellen im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Konzerns die dabei potenziell künftige entstehenden Wertschwankungen in der Gewinn- und Verlustrechnung deutlich zu verringern.

Annual Improvements to IFRS Accounting Standards

Annual Improvements to IFRS Accounting Standards – Volume 11

01.01.2026

Die Änderungen betreffen geringfügige Anpassungen bzw. Klarstellungen des Wortlauts folgender Standards: IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7.

Keine wesentlichen Auswirkungen.

Noch nicht in EU-Recht übernommene IFRS Accounting Standardsa

IFRS 18

Presentation and Disclosure in Financial Statements

01.01.2027

IFRS 18 ersetzt den Standard IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 18 umfassen:

  • Die Verbesserung der Struktur und der Vergleichbarkeit der Gewinn- und Verlustrechnung durch die Einführung von verpflichtenden Zwischensummen (wie z. B. „betriebliches Ergebnis vor Finanzierung und Steuern“) und Kategorien (u. a. „Operating“, „Investing“ und „Financing“).
  • Angaben zu unternehmensspezifischen Leistungskennzahlen, die in der öffentlichen Kommunikation verwendet werden, um die Sicht des Managements auf einen Aspekt der finanziellen Leistung eines Unternehmens zu vermitteln (sog. Management Performance Measures).
  • Die Einführung zusätzlicher Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Posten.
  • Begrenzte Änderungen an der Kapitalflussrechnung, die darauf abzielen, den Ausweis in der Kapitalflussrechnung zu vereinheitlichen, insbesondere durch die Abschaffung von bestimmten Ausweiswahlrechten.

Die Deutsche Telekom erwartet, dass die Anwendung des IFRS 18 eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss, insbesondere auf die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung haben wird. Die Auswirkungen werden derzeit im Rahmen eines konzernübergreifenden Projekts zur Implementierung des neuen Standards detailliert analysiert.

IFRS 19

Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures

01.01.2027

IFRS 19 ermöglicht es bestimmten Tochterunternehmen, die IFRS Accounting Standards mit einer reduzierten Anzahl von Angabepflichten in ihrem IFRS-Einzelabschluss oder einem Teilkonzernabschluss anzuwenden.

Keine Auswirkungen.

Amendments to IFRS 19

Amendments to IFRS 19: Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures

01.01.2027

Bei der Entwicklung der reduzierten Angabepflichten in IFRS 19 hatte der IASB die Angabepflichten in den IFRS Accounting Standards zum Stand Februar 2021 zugrunde gelegt. Mit den nunmehr veröffentlichten Änderungen an IFRS 19 werden Erleichterungen für Tochterunternehmen betreffend eine Reihe jüngerer Verlautbarungen des IASB vorgesehen.

Keine Auswirkungen.

Amendments to IAS 21

Amendments to IAS 21 Translation to a Hyperinflationary Presentation Currency

01.01.2027

Die Änderungen stellen klar, wie Unternehmen Abschlüsse von einer nicht-hochinflationären Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen haben.

Keine Auswirkungen.

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Für die noch nicht von der EU übernommenen Standards wird zunächst das vom IASB vorgesehene Erstanwendungsdatum als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt angenommen.

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