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Wesentliche Regulierungs­entscheidungen

Unser Geschäft unterliegt in hohem Maße der nationalen und europäischen bzw. US‑amerikanischen Regulierung; damit sind v. a. in Europa weitreichende Eingriffsbefugnisse in unsere Produkt- und Preisgestaltung verbunden. Auch 2025 wurde unser Festnetz- und Mobilfunk-Geschäft umfassend reguliert.

Regulierung

Überprüfung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Freigabe des Bundeskartellamts (BKartA) aufgehoben hatte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Februar 2025 diese Entscheidung wieder aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen. Das OLG Düsseldorf wird nun unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des BGH neu entscheiden. Bis zu einer abschließenden inhaltlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Freigabe durch das BKartA ergeben sich aus diesem Gerichtsverfahren keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bestand des Gemeinschaftsunternehmens Glasfaser NordWest oder den Glasfaser-Ausbau vor Ort.

TKG-Änderungsgesetz in Deutschland. Im Juli 2025 ist das überragende öffentliche Interesse des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert worden. Diese Einstufung soll Genehmigungsverfahren vereinfachen und die Ausbaugeschwindigkeit erhöhen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung ein weiteres TKG-Änderungsgesetz, das die Rahmenbedingungen für den Netzausbau weiter verbessern soll. Eckpunkte hierzu wurden im Juli 2025 veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf wird im ersten Quartal 2026 erwartet.

Nach der Veröffentlichung eines einschlägigen Impulspapiers der Bundesnetzagentur (BNetzA) im April 2025 und den Eckpunkten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung zur Beschleunigung der Kupfer-Glas-Migration im September 2025, ist im Januar 2026 das Regulierungskonzept der BNetzA zu Kupfer-Glas-Migration veröffentlicht worden. Dieses schafft keine neuen rechtlichen Regelungen und versteht sich ausdrücklich als Diskussionsbeitrag. Inhaltlich werden verschiedene Optionen diskutiert und Gesetzgebungsänderungsvorschläge in den Raum gestellt. Es kann nicht abgesehen werden, ob der Gesetzgeber einige hiervon im Rahmen des anstehenden TKG-Änderungsgesetzes aufgreifen wird.

Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission. Am 21. Januar 2026 hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für den Digital Networks Act vorgelegt. Ziel ist es, den bestehenden Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation zu ersetzen und zu novellieren. Der Vorschlag behält viele bestehende Regelungen, u. a. zu Verbraucherschutz und Universaldiensten, weitgehend bei. Darüber hinaus adressiert er neue Themen, etwa unbefristete Spektrumlizenzen, die Stärkung der Resilienz von Netzinfrastrukturen sowie Rahmenbedingungen für die Kupfer-Glas-Migration. Der eingeleitete EU-Gesetzgebungsprozess kann die vorgeschlagenen Regelungen noch wesentlich verändern. Angesichts des Umfangs ist von einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren auszugehen. Zudem ist mit einer anschließenden Übergangsfrist für die Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten zu rechnen.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Revision des Cybersecurity Act vorgelegt. Dieser umfasst u. a. Maßnahmen zur Absicherung der ICT-Lieferkette, einschließlich Regelungen für Anbieter von Netzinfrastruktur, die als Hochrisikolieferanten eingestuft werden. Da der Vorschlag u. a. Fragen der nationalen Sicherheit berührt, ist mit langwierigen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten zu rechnen.

BNetzA Regulierungsverfahren auf Basis der Entscheidung für die Zugangsregulierung inklusive Zugang zu FTTB/H-Netzen. Die BNetzA hat am 17. Juli 2024 die Entgeltgenehmigung für die regulierten Entgelte für den Zugang zu baulichen Anlagen veröffentlicht. Die Entgelte galten bis zum 31. Dezember 2025 und werden im ersten Quartal 2026 rückwirkend zum 1. Januar 2026 neu festgelegt. Im parallel geführten BNetzA Regulierungsverfahren zum zugehörigen Standardangebot wurde am 14. November 2024 der erste Teilbescheid erlassen. Der Abschluss des Gesamtverfahrens wurde von der BNetzA für das zweite Quartal 2026 angekündigt. Ebenfalls wird weiterhin unser Standardangebot für die FTTB/H-Vorleistungsprodukte mit Übergabe am Ethernet Node von der BNetzA geprüft. Im Mai 2025 wurde der erste Teilbescheid erlassen, der uns Änderungen am Vorleistungsvertrag aufgegeben hat. Derzeit werden diese Änderungen im Verfahren bzw. Vertrag vorgenommen, bevor dann auch hier das Standardangebot durch den Erlass des zweiten Teilbescheids im ersten Halbjahr 2026 beendet sein wird.

Frequenzvergaben

In Polen endete die Auktion der Frequenzen im 700-MHz- und 800-MHz-Band am 25. März 2025. T‑Mobile Polska sicherte sich je einen Frequenzblock für insgesamt rund 185 Mio. € (781 Mio. PLN). Außerdem wurden im Dezember 2025 die Frequenznutzungsrechte von T‑Mobile Polska im 900-MHz-Band im Umfang von 2x 9 MHz für rund 109 Mio. € (463 Mio. PLN) verlängert. In der Slowakei endete am 10. Juli 2025 die Auktion für die 2025, 2026 und 2028 auslaufenden Bänder. Für insgesamt rund 165 Mio. € sicherte sich Slovak Telekom je 2x 10 MHz im 800-MHz- und 900-MHz-Band, 1x 20 MHz im 1.500-MHz-Band, je 2x 20 MHz in den Bändern 2.100 MHz und 2.600 MHz sowie 1x 40 MHz im 2.600-MHz-Band für die Betriebsart Time Division Duplex (TDD).

In Deutschland wurden am 13. Juni 2025 die Zuteilungen in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) verlängert. Die Verlängerungsdauer beträgt fünf Jahre. Die Verlängerungsgebühr für Telekom Deutschland beträgt 200 Mio. € für den Verlängerungszeitraum. Zusätzlich sind hohe Ausbauauflagen zu erfüllen, u. a. eine Versorgung von 99,5 % der Fläche Deutschlands. Außerdem wurde das Verhandlungsgebot mit Diensteanbietern und MVNOs konkretisiert.

Am 26. August 2024 wurden in Deutschland die Vergaberegeln der Auktion 2019 vom Verwaltungsgericht (VG) Köln für rechtswidrig erklärt. Das Urteil des VG Köln verpflichtet die BNetzA dazu, über die Anträge von Freenet und EWE Tel aus dem Jahr 2018 auf Auferlegung einer Dienstanbieterverpflichtung (statt eines Verhandlungsgebots) neu zu entscheiden. Eine von der BNetzA eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheidung vom 16. Oktober 2025 abgelehnt. Das Urteil des VG Köln ist damit rechtskräftig. Die Entscheidung hat zunächst keinen direkten Einfluss auf unsere Frequenznutzungsrechte in den Bändern 2,1 GHz und 3,6 GHz. Die angegriffene Entscheidung und die darauf beruhenden Frequenzzuteilungen bleiben bis auf Weiteres wirksam. Die Bundesnetzagentur hat den Markt zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Neubescheidung bis zum 12. Januar 2026 angehört. Sie hält sowohl eine Bestätigung der seinerzeitigen Entscheidung mit angepasster Begründung, wodurch die Auktion 2019 unberührt bliebe, als auch eine Neuvergabe der Frequenzen in einem neuen Vergabeverfahren für möglich. In beiden Szenarien erwarten wir, dass die Deutsche Telekom weiterhin über ausreichende Frequenznutzungsrechte in den genannten Bändern verfügen wird, um für ihre Kunden die bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können.

In den USA hat die US‑Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) den Prozess für die Neuauktion von 200 Lizenzen in den AWS-3-Bändern (Auction 113) angestoßen. Den Auktionsbeginn hat die FCC auf den 2. Juni 2026 festgelegt. Des Weiteren hat die FCC am 20. November 2025 den Prozess für die Auktion von Frequenzen im Bereich 3,98 bis 4,2 GHz gestartet. Diese Auktion von mindestens 100 MHz bis zu 180 MHz an Spektrum muss bis spätestens Juli 2027 durchgeführt werden. Ein Auktionsdatum ist noch nicht festgelegt. In Griechenland erwarten wir, dass der Prozess zur Neuvergabe der im zweiten und dritten Quartal 2027 auslaufenden Frequenzzuteilungen in den Bändern 900 MHz und 1.800 MHz gestartet wird. In Österreich läuft der Prozess für die Neuvergabe von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz, die Ende 2026 auslaufen, sowie Frequenzen aus dem Bereich 2.300 MHz seit dem 12. Dezember 2024. In Polen könnte gegebenenfalls die Vergabe des 26-GHz-Bands starten. In der Tschechischen Republik hat der Regulierer den Konsultationsprozess für das 26-GHz-Band gestartet; eine zeitnahe Vergabe wird nicht erwartet. In Ungarn hat der Regulierer für 2026 die Vorbereitungen für eine Auktion der Mitte 2027 auslaufenden Lizenzen im 2.100-MHz-Band gestartet. Der ungarische Regulierer sieht für diese Auktion zusätzliche Frequenzbänder (1.500 MHz und 26 GHz) vor.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen laufenden und geplanten Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.

Wesentliche Frequenzvergaben

 

 

 

 

 

Erwarteter
Vergabestart

Frequenzbereiche

Geplantes Vergabeverfahren

Griechenland

Noch offen

900 MHz/1.800 MHz

Details noch offen

Österreich

Gestartet

2.300 MHz/2.600 MHz

Details noch offen

Polen

Noch offen

26 GHz

Details noch offen

Tschechische Republik

Noch offen

26 GHz

Details noch offen

Ungarn

Gestartet

1.500 MHz/2.100 MHz/26 GHz

Auktion, Details noch offen

USA

02.06.2026

1.695–1.710 MHz/1.755–1.780 MHz/2.155–2.180 MHz

Auktion (Ascending Clock Auctiona)

USA

Noch offen

3,98–4,2 GHz

Auktion, Details noch offen

a

Mehrrundenauktion mit aufsteigenden Geboten.

Vereinbarungen über Spektrumlizenzen

Am 10. September 2024 hatten T‑Mobile US und N77 License (N77) eine Vereinbarung über den Verkauf von Spektrumlizenzen getroffen, nach der N77 die Option hatte, alle oder einen Teil der verbliebenen 3,45-GHz-Spektrumlizenzen von T‑Mobile US gegen eine Barzahlung in einer bestimmten Preisspanne zu erwerben. Die Anzahl der zu verkaufenden Lizenzen wurde in Abhängigkeit von der Höhe der Finanzierungszusage festgelegt, die N77 gewährt wurde. Am 30. April 2025 hat T‑Mobile US einen Teil der Lizenzen für 2,0 Mrd. US‑$ (1,8 Mrd. €) an N77 verkauft. Zuvor wurde die Genehmigung der FCC erteilt.

Am 8. August 2022 hatte T‑Mobile US mit Channel 51 License und LB License (Channel 51) Vereinbarungen über den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich zu einem Kaufpreis von insgesamt 3,5 Mrd. US‑$ (3,2 Mrd. €) getroffen. Am 30. März 2023 hatten die Vertragspartner weiterhin vereinbart, dass die Transaktion in zwei separate Tranchen aufgeteilt wird. Die Transfers der Lizenzen der ersten Tranche sowie bestimmter Lizenzen der zweiten Tranche wurden im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen. Die Transaktion wurde am 2. Juni 2025 mit der Kaufpreiszahlung in Höhe von 0,6 Mrd. US‑$ (0,5 Mrd. €) für die restlichen Lizenzen der zweiten Tranche abgeschlossen. Zuvor wurde die Genehmigung der FCC erteilt.

T‑Mobile US hat am 30. Mai 2025 eine Vereinbarung über den Verkauf von 800-MHz-Spektrumlizenzen an Grain Management (Grain) getroffen. Sie sieht vor, dass T‑Mobile US für die Spektrumlizenzen eine Barzahlung in Höhe von 2,9 Mrd. US‑$ (2,5 Mrd. €) sowie Spektrum im 600-MHz-Bereich von Grain erhält. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass T‑Mobile US unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil zukünftiger Gewinne aus Weiterverkäufen des 800‑MHz-Spektrums von Grain erhalten kann. Seit dem 30. Mai 2025 werden die entsprechenden Lizenzen mit einem Buchwert von 3,1 Mrd. € als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der FCC sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Der Abschluss der Transaktion wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet.

Am 12. September 2023 hat T‑Mobile US mit dem US‑Kabelnetzbetreiber Comcast den Erwerb von Spektrumlizenzen im 600-MHz-Bereich für einen Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,3 Mrd. US‑$ (1,0 und 2,8 Mrd. €) vereinbart. Die endgültige Höhe des Kaufpreises wird erst zum Zeitpunkt der Übertragungsanträge bei der FCC festgelegt. Gleichzeitig haben T‑Mobile US und Comcast exklusive Leasing-Vereinbarungen getroffen. Am 13. Januar 2025 haben T‑Mobile US und Comcast eine Änderungsvereinbarung getroffen, nach der T‑Mobile US zusätzliche Spektrumlizenzen erwerben wird. Infolge der Änderungsvereinbarung beträgt der Gesamtkaufpreis zwischen 1,2 und 3,4 Mrd. US‑$ (1,0 und 2,9 Mrd. €). Ein Teilabschluss für Spektrumlizenzen im Wert von rund 45 Mio. US‑$ (38 Mio. €) wird für das erste Halbjahr 2026 erwartet. Der Abschluss des Erwerbs der dann noch verbleibenden Lizenzen wird für das erste Halbjahr 2028 erwartet.

FTTB – Fiber to the Building / Fiber to the Basement
FTTB bezeichnet in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaser-Kabeln bis ins Gebäude (Keller).
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Glasfaser
Transportweg für optische Datenübertragung.
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ICT – Information and Communication Technology
Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
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